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Reg. V. 1S3./96. l! Nr. «t-grricht MilSdruff, am 28. Jaus 1896. 2304. 2305. 2306. 2307. Ler Stadtrath. Bk Wgr. serüte werd« Kommen. Pret» Außerhalb de» Lai ist bei uns eingegangen und liegt in unsrer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus. Freiberg, am 30. Juni 1896. Die auf Fol. 70 des Handelsregisters für den Landbezirk deS unterzeichneten König!. AmtS- MrichtS eingetragene Firma Schmidt K Kunzmann in Nothensurth ist heute gelöscht worden. Freiberg, am 30. Juni 1896. Die Stadtpolizeibehörde. Kde. Bestellungen auf unsere täglich erscheinende Zeitung Freiberger Anzeiger und Tageblatt auf das 8. Bierteljahr werden zum Preise von 2 Mark 25 Psg. von allen kaiserlichen Postanstalten, sowie von den bekannten Ausgabestellen und der unter zeichneten Expedition angenommen. Die Erpeditilm des „Freiberger Anzeiger und Tageblatt". Auetto«. Mittwoch, Ben s. Anli er., Nachmittag von 2 Uhr an sollen im städtischen Auktion», lokale am Do« Nr. 1, Nr. Nr. Nr. !r. Nr. Nr. Nr. Nr. DaS Stadtbauamt. Kde Erscheint jeden Wochentag Abends '/.7 Uhr für dm I , . t! Ins ^W152. Freitag, Sm 3. Juli. >78 Bekanntmachung. Die sich bei der Renovation des Krankenhauses und bei dem äußeren Abputz der Eusebien- und der Petrischule erforderlich machenden Maler- und Anstreicherarbeiten sollen auf dem Wege der Ausschreibung vergeben werden. Die hierzu angefertigten Preisangebote sind im Stadtbauamt, Stadthaus II. Etage, Zimmer Nr. IV. zu entnehmen und bis spätestens Donnerstag, den 9. Juli 1896 an die Empfangsstelle verschlossen und mit der Aufschrift: »Angebot Lber Anstreicherarbeiten" versehen, zurückzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern und eine eventuelle Theilung der Arbeiten bleibt aus drücklich Vorbehalten. Bis 31. Juli 1896 bleibt jeder Bewerber an sein Preisangebot gebunden, wer bis dahin ohne Bescheid ist, hat sein Angebot als abgelehnt zu betrachten. Freiberg, den 1. Juli 1896. Kreta. Die nach Kanea einberufene Nationalversammlung wird, wie vorher zu sehen gewesen war, nicht »u Stande kommen. Das Athener Blatt „Asty" theilte mit, du christlichen Deputirten werden gleich bei der Eröffnung der Nationalversammlung demissioniren, indem sie ihr Mandat als in Folg' des Aufstandes erloschen erklären. Die kretischen Provinzen werden sodann die Ernennung von Delegirten für eine revolutionäre Versammlung vornehmen, welch' letztere zur Bildung einer provisorischen Regierung schreiten wird. Die Aufständischen verwerfen die Konvention von Chaleppa, da sie entschlossen sind, sich m diplo matische Verhandlungen nur direkt mit der Pforte oder dem neuernannten Gouverneur, Fürsten Georgi Berowitsch, einzulaffen. Weiter gelangte die Meldung nach Athen, daß die kreische Nationalversammlung überhaupt nicht zusammengetreten und der an Pfandgegenständqk: 1 Kleiderschrank, 1 Kommode mit Aufsatz, 1 Berticow, 5 SophaS, 1 Schreibpnlt, 1 Ladentafel und 1 Waarenschrank, d., eine größere Parthie Nachlaßsachen, unter Anderem: verschiedene MöbÄ, KleidragS stücke und Federbetten, gegen Baarrahl««- öffentlich versteigert werden. Ein spezielles Verzeichniß hängt in der RathhauSflur zur Einsichtnahme auS. Freiberg, am 2. Juli 1896. De* Rathsvollzieher. Grasversteigernng. Das anstehende Gras der «othwiese i« Hüttenwald soll Donnerstag, de« 9. Jntt d. As. von Nachmittags 2 Uhr an in dem Gasthof zur Stostne in Langen rinne gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen ver steigert werden. Königliche Forstrevierverwattnng Lotznitz, den 1. Juli 1896. 8 Bekanntmachung. Während der Zeit der gegenwärtig in Ausführung begriffenen Saubachberichtigung ent lang der Leipzigerstraße wird der Fährverkehr auf der letzteren und zwar von der Ausmündung der Schützengasfe bis zur Kreuzmühle erschwer^ zeitweise vielleicht auch völlig gesperrt sein. Es wird solchenfalls der Fährverkehr von diesem Straßenzuge eineStheils auf die Hainichener- und Weisbachstraße, bez. Schützengasfe, anderntheils auf die bei der Kreuzmühle abzweigende Ber- bindungsstraße nach dem Meißner-Ring (entlang des unteren Kreuzteiches) verwiesen, was hier durch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gelangt, daß den bezüglichen Weisungen der betheiligten Aufsichts-Beamten unweigerlich und zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 6V M. oder Hast bis zu 8 Tagen Folge zu leisten ist. Freiberg, den 1. Juli 1896. Stockholzversteigerung. Donnerstag, den 9. Jntt dfs. IS. von Nachmittags 4 Uhr an sollen auf den Holzschlägen in den Ath. 80 und 85 des Hüttenwaldes, und zwar zuerst in Abth. 80, die in der Erde befindlichen Stöcke zur Rodung unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen ver steigert werden. Königliche Forstrevierverwattnng Lotznitz, den 1. Juli 1896. 8. 8oIU7«t1«I7. während der zwanzig Jahre, von 1868 bis 1888, in denen, wenn auch mit größeren Unterbrechungen, eine sogenannte parla mentarische Vertretung für Kreta bestand, kein einziger Beschluß der Nationalversammlung Rechtskraft erlangt, der in irgend einem Punkte den mohamedanischen Einwohnern unbequem war. Alle Vorstellungen und Beschwerden der Christen blieben in solchen Fällen unbeachtet, und wenn wirklich einmal der Civilgouverneur den Wünschen der Nationalversammlung gegenüber der Willkür des Militärregiments Rechnung tragen wollte, so griff die Pforte zu einem sehr bequemen Auskunftsmittel: Sie berief beide Gouverneure ab und ernannte an ihrer Stelle einen außer ordentlichen Bevollmächtigten, der dann die Civil- und Muitä gewalt in einer Hand vereinigte und damit zugleich die Schein- Autonomie der Insel auch in aller Form außer Kraft setzte. So geschah es auch im Frühjahr 1889, wo Mahmud Dschelaleddin in dieser Eigenschaft nach Kreta entsandt wurde und damit den damaligen Aufstand der Kreter veranlaßte. Diese Erhebung nahm dann wieder die Pforte zum Vorwand, um die im Vertrage von Chaleppa den Kretern zugestandenen Rechte als endailtia ver fallen zu erklären. Genau derselbe Vorgang bot auch den Anlaß zum jetzigen Aufstande. Der vorletzte Civilgouverneur, Karatheodory Pascha, bemühte sich, einen wenigstens einigermaßen erträglichen RechtS- zustand auf der Insel wiederherzustellen. Er betonte der Dfor« gegenüber die Nothwendigkeit, die Hälfte der Zoll- und Steuer einkünfte, wie dies der Vertrag von Chaleppa vorschreibt, für die öffentlichen Bedürfnisse der Insel zu verwenden, zumal sich die ihrer Besoldung schon seit langem entbehrende Gendarmerie durch offenen Raub schadlos zu halten suchte, und andererseits die nie mals bezahlten Lehrer und christlichen Beamten der Insel die Hauptträger der Unzufriedenheit wurden. Diesen Bemühungen trat jedoch der Militärgouverneur Haffan Pascha schroff entgegen, und zwar mit offenkuudioer Untemützung der Konstantinopeler Bezirk Kissamo Ibereits zur Wahl von Delegirten für eine revolutionäre Versammlung geschritten ist. Der Bezirk Kissamo gehört der Westprovinz Kandie an und bildet den nordwestlichen Theil derselben. In demselben Bezirke hat, nach vorgestern in Athen eingegangenen Nachrichten, bei Agrimokephalo ein Schar mützel stattgefunden. Im Auftrage des kretenfischen Reformcomitös hat ein in Berlin lebender griechischer Schriftsteller, vr. Kleanthes Nikolaides, eine an die Diplomatie, die Parlamente und die Presse der Dreibundstaaten gerichtete Denkschrift „über die Ursachen und die Ziele der autonomistischen Bewegung auf der Insel Kreta" ge richtet. Dieselbe enthält unstreitbar begründete Beschwerden neben Forderungen, welche gegenwärtig jedenfalls eine Aussicht auf Unterstützung durch die Mächte nicht haben und nicht haben können. So bezeichnet der Verfasser, gewiß mit Recht, als einen Hauptgrund der ewigen Unruhen auf Kreta, die der Insel durch das organische Statut von 1868 und durch den Vertrag von Chaleppa gewährte Nebeneinanderstellung des Civilgouverneurs und des Militärgouverneurs. Die Machtbefugnisse Beider waren niemals streng geschieden, und es war während der letzten 25 Jahre stets ein leitender Grundsatz der türkischen Regierungskunst, sobald für Kreta ein Christ oder auch nur ein versöhnlich gesinnter Mohamedaner zum Civilgouverneur ernannt wurde, demselben einen um so rücksichts loseren Militärgouverneur, der ja stets Mohamedaner ist, an die Seite zu stellen. Dieser letztere spielte sich dann regelmäßig als der besondere Vertrauensmann des SultanS auf, der über alle Maßnahmen des Civilgouverneurs, die ihm verdächtig oder die Christen begünstigend erschienen, sofort an die Pforte oder direkt in das Palais des Sultans Berichte einzusenden hatte. Der Er folg dieser Berichterstattung war dann regelmäßig das Veto der Regierung gegen die bezügliche,? Beschlüsse der Nationalversamnk- luu- und Maßnamen des Civilgouverneurs. Thatsächlich hat UN- Tageblatt o Amtsblatt für die königlichen mid Müschen Behörden zn Freiberg nnd Brand.' verantw örtliche Leitung: »sorg Burkhardt. Kolzversteigerung auf Marbacher Staatsforstrevier. Am Gasthaus« Mr Past 1« Nossen sollen Mittwoch, de« ». Ich« 18W nachstehende Nuh« und Brennhölzer^k^17 ^^t^iMe,^2 h. Klötzer, 788 fi. Stangen klötzer, 30 fi. Derbstangen, 18,8 rm. w. Nutzknüppel, 64 rw. w. Brennscheite, 15,2 rm. h. n. 38,2 rm. w. Brennknüppel, 1,6 rw. h. Zacken, 1,80 Wllhdrt. h. u. 200,70 Wllhdrt. w. Reisig und 1683 rm. w. Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden. Plakate. Königl. Forstrentamt Tharandt und König». Forftrevterverwaltung Mar-ach, am 29. Juni 1896. HVotSä»»»». I V Förster Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des vorm. Gutsbesitzers KouiS Er« Wald« soll daS zu dessen Nachlaß gehörige Bauergut, Fol. 3 des Grw catasterS für genannten Ort — 21 Hkt. 25,83 ar mit 711,25 St^E» — gewürdert auf 49500 Mark mit Inventar und anstehender Ernte verkauft werd«. Kauflustige wollen ihre Gebote bis zum 15. Juli d. IS. an unterzeichnetes Amtsgericht eröffnen und sich wegen gewünschter Auskunft an dasselbe oder dir Erben im Nachlaßgute wenden. Königlich«- Amtsgericht. OsskelS. Liebscher. Bklamitmachimgl- DaS 12. bis 16. Stück deS Reichsaesetz-Blattes vom Jahre 1896, enthaltend: Gesetz vom 27. Mai 1896, betreffend Abänderung deS ZuckersteuergesetzeS; Bekanntmachung vom 28. Mai 1896, betreffend die Redaktion deS Zucker steuergesetzes ; Gesetz vom 27. Mai 1896 zur Bekämpfung deS unlauteren Wettbewerbe-; Gesetz vom 27. Mai 1896, betreffend den Abgabentarif für den Kaiser Wilhelm-Kanal; 2308. Verordnung vom 20. Mai 1896 wegen Ergänzung der Verordnung jvom 16. August 1876, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und Marineverwaltung angestellten Beamten; 2809. Gesetz vom 8. Juni 1896, betreffend die Feststellung eines Nachtrag- zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das EtatSjahr 1896/97; 2310. Börsengesetz vom 22. Juni 1896; 2311. Bekanntmachung vom 20. Juni 1896, betreffend die technische Einheft im Eisenbahnwesen; 2312. Bekanntmachung vom 26. Juni 1896, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe;