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Sachsenburg Frankmberg und Umgegend Mit Königs Sachs. AüergnSdiffbter Concessis«. Sonnabends, dm 17. Februar. iszeile 'oder deren Raum Herrn Chirurg Troitzsch hier, oder dessen Stellvertreters , , /4 Lhlr>, vierteljährlich 7 Post-Expeditionen zu erhalten ist. Frankenberg, den 8. Februar 1844. Jeden Sonnabend erscheint eine, ! Bogen starke, Nummer diese« Blatte«. Preis: jährlich Ngr. L Pf., wöchentlich 6 Pf., wofür es auch durch fämmtlichc König!. Sächs. ^7 " Anzeigen aller Art werden in demselben gegen die Gebühr von S Pf. für die gespaltene Kor, Bekanntmachung. . , W Den ansässigen .Einwohnern hier wird wiederholt hiermit bekannt gemacht, daß sie alle* auf ihm» Grundstücken vorzunehmenden Neuba ue und H-üupt-Reparaturen, vor deren Angriff, beim Rache hier anzuzeigen, und dessen Genehmigung dazu einzuholen haben, widrigenfalls ffe nach gesetzlicher Vorschrift nicht.nur in Strafe gezogen werden, sondern sich auch bei ordnungswidrigen Baurn M Abtragung oder dem Umbaue der Gebäude zu unterwerfen haben. Zugleich werden alle Inhaber von neuen Gebäuden, die zur Zeit noch nicht oder nicht vollständig im Brandkataster ausgenommen sind, hiermit aufgefördert, derartige Gebäude, damit sie zur Taxation gebracht und zur Versicherung gezogen werden können, bei 5 LA — - - - Strafe, für jetzt, im Lautz dieses Monats, künftige Neu- und Ausbaue aber, in den Monaten Februar und August, nach deren Beendigung hier'anzuzeigen. ' " Das Polizeihaus wuthentbrannt verraHW Das Stadthaus selbst durch PlüMrung entweiht. Lie Trommel klang, es rückten Schützen, Reiter Mit Ungestüm auf dir Rebellen mtz Allyn umsonst, sie griffen furchtbar weiter, Kam'raden sprecht» gedenkt Ihr noch daran? ' Bekanntmachung. Mit dem 1. März dieses Jahres tritt nach hoher Anordnung die Todtenschau in hiss ein; es wird daher dies und daß von diesem Tage an keine Leiche eher bestattest wird, bis des Lodtenbeschauers ' Lieck Leu» StVt»»s8te8te ckee »reackewpr vo»»ii»«i»»Is>»eSe. (Von einem alten Gardisten.) ^enkt Ihr daran, Ihr alten Kameraden, ", Als man dereinst in der Septemberzeit , Herrn Johann Friedrich Aß must n, ' ' '7^- nach tz I. deS Gesetzes vom 22. Juni 1841 die Genehmigung dazu ertheilt wordrmW, übkHW > die Gebühren für Piö^kvdtenschau sixirt-sind, hiermit bekannt gemacht. Frankenberg-, den 1. Februar 1844. Der Stadtrath daselbM ' PSrzler, BürgeMstr. G