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Intelligenz - und Wochenblatt für . Frankenberg mit Sachsenburg und Amgegend. Mit König!. Sachs. Allergnabigster Concession. ^4^ Sonnabends, den 4. April. 1846. Jeden Sonnabend erscheint eine, I Bo^en starke, Nummer dieses Blattes. Preis: jährlich I Thlr., vierteljährlich 7 Ngr. L Pf., wöchentlich 6 Pf., wofür es auch durch'sämmtliche Königl. Sächs. Post-Erpeditionen zu erhalten ist. Anzeigen aller Art werden tn demselben gegen die Gebühr von S Pf. für die gespaltene Corpuszeile oder deren Naum ausgenommen und Beilagen möglichst billig berechnet. Bekanntmachung. Nächstkünftigen Sonnabend, - . den 4. April a. c., . 7 ^ ; Nachmittags um 3 Uhr, soll in hiesigem Nathhause das zur Verwahrung der Röhrwässer benutzt ge wesene Stroh, so wie etwas Pferdedü iger, gegen Meistgebot versauft werde», als wozu-KaWebhä^ Her zu gedachter Zeit an Ort und Stelle eingeladen werden. ' . ' ' Frankenberg, am 2. Apri. 1846. . " Der Rath allda. ' . C. F. PSrzler, LLrgermstr. Freiwillige Versteigerung. ? Die zu dem Nachlaß' des Zimmergesellen Johann Gottfried Hofmann in Mühlbach gehörigen Im mobilien, bestehend I. in einem Wohnhaus sammt Scheune, Garten und Feld; A in einem beson deren Feld-, Wiesen- und Holzbodenstück, sollen, der Erbtheilung halber/ kommenden 27. April 1846 - ' an den Meistbietenden, wiewohl mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, auch unter den sonst wegen des Zuschlages zu eröffnenden Bedingungen, verkauft werden. Das Justizamt, welches hinsichtlich der Beschaffenheit der, mit Berücksichtigung der Abgaben und Oblasten, zusammen auf IIM 15 — - gewürderten Grundstücke, auf die sowohl hier, als im Erbgencht zu Mühl ¬ bach aushängendem Anschläge Bezug nimmt, ladet daher alle Erstehungslustiae ein , gedachten Tages Vormittags II Uhr an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen und, nach vorgängigem Ausweis der Zah lungsfähigkeit, ihre Gebote zu eröffnen; sodann aber gewärtig zu sein, daß um 12 Uhr mit der Versteigerung begonnen und demjenigen, der nach vorschriftsmäßigem Ausruf das höchste Gebot be halten, je nachdem er als ein annehmlicher Licitant zu befinden ist, das erstandene Grundstück zuge, schlagen werden wird. . Frankenberg, am 23. März 1846. - — < . Königliches Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. / Gensel. / Vom. W etter. wie es wohlmeinenden und anständigen Deutschen Sprechen wir heute einmal, lieber Leser, in geziemt; — denn daß unser Blatt auch im neuen dieser neuen Quartalnummer zuerst vom Wetter, Quartale sich bestreben wird, Freunde und Leser