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Ottendorfer Zeitung. Die „Mttenborfer Zeitung" erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend abends. Bezugspreis vierteljährlich z Mark. Durch die Post bezogen ,,20 Mark. Lokalzeitung für die Ortschaften Ottendorf-Okrilla mit Moritzdorf und Umgegend. Mit wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie der abwechselnd erscheinenden Beilagen „Handel und Wandel", „Leid und Garten", „Spiel und Sport" und „Deutsche Mode". Annahme von Inserat« bis vormittag s« Uhr. Inserate werden mit p Pf. für die Spaltzeile berechnet. Tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. Druck und Verlag von Hermann Rühle in Groß-Gkrilla. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Rühle in Groß-Gkrilla. Nr. 137. Sonntag, den 15. November 1903. 2. Jahrgang. Oertliches und Sächsisches. Gttendorf-Gkrilla, ,4. November 1803. — Am Bußtag, den 18. November, und am Totensonntage, den 22. November, sind Konzerte und andere geräuschvolle, namentlich mit Musik begleitung verbundene Vergnügungen an öffent lichen Orten, insbesondere Tanzbelustigungen, sowie Privatbälle, auch wenn diese in Privat häusern oder in Lokalen geschlossener Gesell schaften abgehalten werden, weiter theatralische Vorstellungen und sonstige Schaustellungen, öffentliche Auf- und Umzüge, Vogel- und Scheibenschießen, ingleichen Schießübungen am Totenfestsonntage, jedoch mit Ausnahme thea tralischer Vorstellungen in geschloffenen Räumen, untersagt. Es wird aber in den hierzu er lassenen gesetzlichen Bestimmungen vorausgesetzt, daß zu denjenigen theatralischen Vorstellungen, die am Totenfestsonntag, wie auch am Vor abend des Bußtages aufgeführt werden, ange messene ernste Stücke gewählt werden, und daß namentlich die Aufführung von Poffen und ungeeigneten Lustspielen unterbleibt. An den Vorabenden der beiden genannten Feiertage sind außerdem Tanzbelustigungen an öffentlichen Orten und Privatbälle, auch wenn diese in Privathäusern oder in Lokalen geschloffener Ge sellschaften abgehulten werden, am Vorabend des Bmtages auch das Abhalten von Konzert musiken und anderen, namentlich mit Musik begleitung verbundeiren geräuschvollen Ver gnügungen an öffentlichen Orten verboten. Doch ist die Aufführung ernster Musikstücke an dem Vorabend des Bußtages gestattet. Ferner ist an den beiden genannten Festtagen die Ab haltung öffentlicher Versammlungen aller Art, auch der Versammlungen der Gemeindevertreter, sowie der Innungen und anderer Genoffen schaften gänzlich verboten. Diese Bestimmungen finden auch Anwendung auf Krankenkaffenver- sammlungcn, auf die Versammlungen geselliger Vereinigungen und auf religiöse Versammlungen sobald letztere einen öffentlichen Charakter tragen. An den Vorabenden der beiden Festtage sind dagegen Versammlungen nur bis nachts 12 Uhr gestattet, — Die vom preußischen Finanzministerium getroffene Anordnung, daß die vom Auslande eingehenden Blumensendungen fortan nicht mehr an der Grenze revidiert, sondern am Bestimm ungsorte zur Cchlußabfertigung dem Zollamte zuzuführen sind, ist wieder aufgehoben worden. Derartige Blumensendungen werden auch ferner wieder nach Vornahme einer abgekürzten Zoll revision von der Zollbehörde an der Grenze in den freien Verkehr gesetzt. Die durch obige Verordnung geängstigten Gärtnereien, Bindereien usw. werden die Aufhebung dankbar begrüßen, da die angeordnete zollamtliche Revision am Bestimmungsorte, abgesehen von Mehrkosten, Verzögerungen der Sendungen im Gefolge hatte, die bei der Art des Inhalts meist von unbe rechenbaren Folgen begleitet waren. — Nach den gemachten Erfahrungen herrschen vielfach Zweifel darüber, in welchem Umfange Durchstreichungen und Unterstreichungen bei Drucksachen zulässig sind. Die Postordnung gibt aber an drei verschiedenen Stellen hierüber ganz genaue Auskunft. Danach sind bei Druck sachen Durchsireichungen des gedruckten Textes Nur zu dem Zwecke gestattet, um gewisse Stellen unleserlich zu machen und Unterstreichungen nur zu dem Zwecke, um die Aufmerksamkeit au gewiffe Worte oder Teile des Textes zu lenken beide aber auch nur unter der Bedingung, daß dadurch nicht briefliche Mitteilungen in offener oder verabredeter Sprache entstehen. Als eine solche unzulässige briefliche Mitteilung ist es an- zusehen, wenn aus einem für viele Fälle paffenden gedruckten Texte durch handschriftliche Durchstreichung oder Unterstreichung einzelner Buchstaben, Äffern, Worte oder Sätze ein lediglich für den Einzelfall paffender Text ge bildet ist. Gegen dieses Verbot wird am meisten gefehlt. Die einzige Ausnahme von vorgenannter Regel bilden die Warenbestellkarten, >ei denen es nachgelassen ist, durch handschrift- iche Unterstreichungen gewisser Stellen des ge druckten Textes kenntlich zu machen, daß sich die Zestellung lediglich auf die unterstrichenen Gattungen oder Mengen von Waren erstrecken oll. Wir wiederholen, daß nur Unterstreich ungen bei Warenbestellkarten zulässig sind; solche gestellkarten, bei denen die Bestellung mittels Durchstreichungen gewisser Stellen des gedruckten Textes erfolgt, werden dagegen beanstandet. — Von der Wurmkrankheit sind nicht nur die Bergarbeiter, sondern auch die Ziegelei- arbeiler bedroht. Zu ihrem Schutze hat die Imtshauptmannschaft Grimma eine Verfügung erlassen. Dresden. Mittwoch vormittag in der 11. Stunde wurde die Feuerwehr nach Alaun- 'traße 86 gerufen, wo im Keller auf unermittelte Weise ein Brand entstanden war, der Heiz material und einen Lattenverschlag ergriffen hatte. Hinzugekommene Personen konnten den Brand noch vor Ankunft der Feuerwehr unter drücken. — Die seit nahezu einem Monat hier, Prager Straße 28, 1. Etage ausgestellte Welt uhr wird noch immer zahlreich besucht. Das Kunstwerk bleibt deshalb noch bis Ende dieses Monats in Dresden. Neben den vielen Be wegungen an der Uhr wird auch ein MangscheS Tellurium gezeigt. Dieser Apparat wird so erläutert, daß jedermann in leichtfaßlicher Weise sieht, wie die Tages- und Jahreszeiten usw. in Wirklichkeit entstehen. Besonders Schülern und Interessenten der Himmelskunde ist deshalb der Besuch um 4 Uhr oder 5 Uhr nachmittags, wo dieses Tellurium in allen Teilen erläutert und erklärt wird, zu empfehlen. — Wegen grausamer Tierquälereien kamen in Vorstadt Cotta zwei Knaben zur Anzeige. Sie gruben eine junge Katze im Erdboden ein und ließen sie nur mit dem Kopfe frei. Dann setzten die Jungen sich auf das Tier. Dabei erlitt cs Knochenbrüche. Eine andere junge Katze warfen sie über einen Zaun und ließen sie von einem Hunde totbeißen. — Heute Sonnabend nachmittag 2 Uhr wurde im Ausstellungspalaste, Stübelallee, die Ausstellung der hiesigen Werkstätten für Hand werkskunst eröffnet. Einige Stunden vorher fand eine Besichtigung der Ausstellung durch besonders geladene Gäste und hohe Persönlich keiten statt. — Die Hauptverhandlung gegen den Frauen arzt Dr. med. Heinrich Paul Planer aus Erfurt wegen Meineids findet Sonnabend, den 21. Nov. vor dem Schwurgericht unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Becker statt Die Verhandlung wird voraussichtlich unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfinden. Coswig. Am 9. d. M. fand hier die feierliche Einweihung der neuerbauten Kirche statt. Superintendent Grieshammer hielt die Weiherede. Der Vertreter des Landeskonsis toriums, Oberkonsistorialrat Clauß, begrüßte die Gemeinde. In seiner Festprcdigt drückte Orts pfarrer Herzmann besonders seinen Dank aus gegen alle, welche zum Gelingen des herrlichen Gotteshauses beigetragen haben. Am Nach mittage versammelte sich eine stattliche Schar zum Festmahle im Standfußschen Gasthofe. Großenhain. In Schönfeld ist ein rückfälliger Einbrecher durch die Gendarmerie festgenommen worden, der bis vor wenigen Tagen in Senftenberg, wie der dortige Anzeiger berichtet, gewohnt hat. Dieser Zuchthäusler wurde im Besitz eines Fahrrades (Marke „Kurier", Dresden-Plauen, Falkenstraße Nr. 28) sowie im Besitz einer größeren Summe Geldes gefunden. Außerdem führte er ein schwarzes Lederportemonnaie mit Deckelschloß und Nickel- faffung bei sich. Kalkreuth. Donnerstag abend ^48 Uhr brannte eine dem Gutsbesitzer Dachsel gehörige Strohfeime nieder. Brandstiftung wird an genommen. Bad Gottleuba. Der Bade- und Fremdenverkehr hat hier in den letzten Jahren einen erfreulichen Aufschwung zu verzeichnen, denn die Kurtaxeinnahme betrug in der dies jährigen Saison 814 Mark, im Jahre 1902 613 Mark, im Jahre 1901 467 Mark, im Jahre 1900 458 Mark und im Jahre 1899 343 Mark. Leisnig. Ueber das Vermögen des Stuhlfabrikanten Hermann Greif hier wurde am 8. August d. I. bekanntlich das Konkurs verfahren eröffnet, nachdem Greif, der sich eine Reihe von Wechselfälschungen in Gesamthöhe von 30- bis 40000 Mark hatte zu schulden kommen lassen, sich kurz zuvor in Treptow bei Berlin erschossen hatte. Unter dem Verdachte der Mitschuld an diesen Wechselfälschungen wurde seinerzeit der Geschäftsführer Greifs, Krämer, verhaftet, aber schon nach wenigen Tagen wegen Mangels an Beweisen wieder entlassen. Im Laufe der fortgesetzten Unter suchung scheinen sich nun die Verdachtsmomente gegen Krämer wieder verdichtet zu haben, denn letzterer ist neuerdings zum zweiten Male in dieser Angelegenheit verhaftet worden. Freiberg. In einer Waffenhandlung ließ sich der als Rentier lebende Kaufmann H. mehrere Taschenteschins vorlegen. In Gegen wart der Ladeninhaberin drückte er zwei geladene Teschins gegen seinen Kops ab und war sofort tot. Leipzig. Das 7 Jahre alte Töchterchen des Feuermanns St. beugte sich zu weit über den Balkon der elterlichen Wohnung, stürzte auf die Waschhaustreppe und verstarb leider an den Folgen des Unfalles. — Für die Crimmitschauer Weber haben die Gewerkschaften hiesiger Stadt bisher 26 000 Mk. zusammengebracht. — Gegen die beabsichtigte Erhöhung des Schulgeldes sür die Realschulen (von 72 auf 100 Mark pro Jahr) erhebt sich lebhafter Widerspruch, dem gegenüber betont wird, daß es die höchste Zeit sei, dem enormen Zudrange zu den Realschulen einen wirksamen Damm entgegenzusetzen. In Dresden hat man dies längst für notwendig gehalten; das Schulgeld an den dortigen Realschulen beträgt 120 Mk- pro Jahr. — Die „Leipz. Volksztg." berichtet: Auf Anordnung des Staatsanwalts wurde gestern abend Rechtsanwalt Roeßner in Haft genommen. Ueber das in Frage kommende Delikt liegen sichere Mitteilungen noch nicht vor. Wie ver lautet, soll aus Kreisen der Rechtsanwälte bei der Staatsanwaltschaft angeregt worden sein, den Inhaftierten auf seinen Geisteszustand unter suchen zu lassen. Nach einer Meldung des „Generalanzeigers" ist Rechtsanwalt Roeßner unter dem Verdachte der Untreue verhaftet worden. Weißenberg. Seit Sonntag ist der Totenbettmeister Sodan, welcher erst dies Jahr sein 25 jähriges Dienstjubiläum gefeiert hatte, spurlos verschwunden. Sodan hat seinen in Pranske wohnenden verheirateten Sohn be suchen wollen, ist aber daselbst nicht eingetroffen. Glauchau. In unserer Stadt ist jetzt eine Vereinigung in Verfall geraten, die gegen wärtig auf ein nahezu 300jähriges Bestehen zurückblicken kann. Es handelt sich um die Auflösung der Weber-Jnnungs-Krankenkaffe für Gesellen, respektive der Hilfskaffe der ehemaligen Webergesellschaft, deren Mitglieder nunmehr der Allgemeinen Ortskrankenkaffe angehören. — Im benachbarten Seiferitz ist am ver gangenen Montag der 11 Jahre alte Sohn eines hiesigen Restaurateurs von einem Hunde ins Bein gebissen worden, der, wie die am Donnerstag erfolgte bezirkstierärztliche Unter suchung ergeben hat, tollwutkrank ist. Der verletzte Knabe ist nach Berlin in das Institut für Infektionskrankheiten zur Impfung gebracht worden. Meerane. Vermutlich in der Absicht, ihren Mann ins Zuchthaus zu bringen, be zichtigte eine hiesige Ehefrau ihren Gatten wissentlich falsch des Sittlichkeitsvergehens an den eigenen Kindern. Die Frau wurde, da sich die völlige Haltlosigkeit der schwere» Beschuldig ung herausstellte, verhaftet und dem Königlichen Amtsgericht übergeben. Crimmitschau. Zu dem nun über elf Wochen dauernden Ausstande hatte auch der Nationalsoziale Verein zu Dresden in einer dort am 11. September abgehaltenen Versamm- ung Stellung genommen und dabei gegen den jiesigen Stadtrat Vorwürfe wegen seiner be züglichen Maßnahmen erhoben. In einem offenen Schreiben hatte der hiesige Stadtrat diese Vorwürfe ganz energisch zurückgewiesen und über diese Zurück- und Zurechtweisung hatte ener Verein bei der Kreishauptmannschaft Zwickau Beschwerde eingereicht. Diese hat nun erklärt, daß, wer sich in derartige Sachen ein mischt und noch dazu der Behörde indirekt chwere Vorwürfe über ihr Verhalten macht, ich nicht beklagen darf, wenn er eine energische Abfertigung erfährt. Die Kreishauptmannschaft glaubt die ihr unterstellten Behörden durch Ein- chreiten namentlich dann tunlichst wenig be- chränken zu dürfen, wenn es sich um Angriffe von einer Seite handelt, die nicht in gleicher Weise wie die Behörde irgend einer disziplinaren Aufsicht unterstellt ist, sondern höchstens nach den Vorschriften des Reichsstrafgesetzbuches zur Verantwortung gezogen werden könnte. Eine weitere Beschwerde vom Vorsitzenden des hiesigen Textilarbeiter - Verbandes an das Königliche Ministerium über mehrere Maßnahmen des Stadtrates wurde ebenfalls abschlägig beschieden. Trotz aller dieser mit dem bedauerlichen AuS- tande zusammenhängender Vorkommnisse geht fier alles ruhig seinen gewohnten Gang; nur die täglichen Kontrollversammlungen und die Streikposten mahnen an die Arbeiterbewegung, obwohl die Essen rauchen, der Schützen in vielen Webstühlen geht und die Spindel schnurrt. Schönheide. Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich auf dem Fabrikneubau der Papier fabrik Bretschneider hier. Kurz nach Beginn Ler Arbeit stürzte ein Gerüst, auf dem sich zwei Maurer und zwei Handarbeiterinnen befanden, zusammen, die vier Personen unter sich be grabend. Alle vier sind schwer verletzt; einer der Maurer hat starke äußere Verletzungen und inneren Schaden erlitten; er wird kaum mit dem Leben davonkommen. Einer Frau ist der Fuß abgerissen worden, die andere Arbeiterin und der Maurer erlitten Beinbrüche, Bruch des Nasenbeins und kleinere Verletzungen. Die Verunglückten sind sämtlich verheiratet und stammen aus Böhmen. Die Urs-che des Ge rüstzusammensturzes ist jedenfalls in der geringen Befestigung und zu schwerer Belastung desselben zu suchen. Kirchennachrichten für Gttendorf-Gkrilla. 23. Sonntag nach TrinitatiS. Vormittags 9 Uhr Predigtgottesdienst. Nachmittags 2 Uhr 6 Taufen. Montag, den 16. November 1903 Kirchweihfest. Vormittags 9 Uhr Predigtgottesdienst (die Kirchweihpredigt hält Herr Pfarrer Tempe aus Äleinröhrsdorf). Kirchenmusik vom gemischten Chor allhier. Nachmittags Taufe. Kirchennachrichten Für Beckingen und Grossckittmsnnsckork. 23. Sonntag nach TrinitatiS. Medingen: Vormittags 9 Uhr Predigtgottesdienst. Großdittmannsdorf: Mittags 1 Uhr Predigtgottesdienst. Montag, den 16. November 1903 Kirchweihfest. Medingen: Vormittags ^9 Uhr Kirchweihpredigt. Großdittmannsdorf: Vormittags ^/,11 Uhr Kirchweihpredigt.