Volltext Seite (XML)
!Ü uns« 8. 'esir. 4 ethen ;r rrstni^ Zu«- MMtt Tuch- mstaltsi Llbank ötzr. A age, ige FÄt Her«, ner ist chwe« al ei«, neuester ' LörsM. ist o» Osten istrah! n. ll IM etsch. onigM f 'ürts M? Lcdmck«! N NMäA » cksen le- r Mntlick > politisch I liebe Le le. MüN- r sM res im junls ttle»! ng« lldiji Rv. 302. Dienstag, dm 31. Deeember LS7S. Aauhmer E Machrichten. krkisbtatt flir de« kreis-Mrectiong-keM Sautzem Amtsblatt für die Gerichts- und Berwaltttngsbezirks Bantzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Redacteur und Verleger: K. N. Mvust in Bautze«. General-Verordnung an sämmtliche Patzpolizetbehörden, die Eiuwanderuug mittelloser Deutscher in Frankreich betreffend. Durch General-Verordnung vom 17. April dieses Jahres (Kreisblatt Nr. 89) sind die Paßpolizeibehörden-des hiesigen Regierungsbezirks be reits von den Schwierigkeiten und üblen Verhältnissen, denen die nach Frankreich ohne begründete Aussicht auf Arbeit auSwandcrnden mittellosen deutschen Arbeiter begegnen, des Näheren unterrichtet worden. Wenn nun nach neueren amtlichen Berichten diese Verhältnisse in ganz Frankreich und namentlich in der Stadt HLvre, dauernd fortwalten, so wird auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern den Paßpolizeibehörden des hiesigen Regierungsbezirks die genaue Beobachtung der in der Eingangs gedachten General-Verordnung hinsichtlich der ihnen obliegenden Belehrung und resp. Warnung der um Ausstellung von Reisepässen nach Frankreich ansuchcnden deutschen Arbeiter getroffenen Bestimmungen nochmals hierdurch eingcschärft. Bautzen, am 21. Dcccmber 1872. Königliche Krei-S-Direetion >-Von Beust.von Zezschwitz- Getteral-Vsrordnung der Königlichen Kreisdirection zu Bautzen, LtMmattousschetlle zum Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend. An Canzlcistclle der Königlichen Kreisdirection werden von nun an Lcgitimationsschcine zum Gewerbebetrieb im Umherzichcn nach den For mularen und II ausnahmsweise nur dann an die darum unmittelbar hier nachsuchenden Gewerbtreibenden ausgehändigt werden, wenn dieselben außer den übrigen Erfordernissen einen Nachweis über Entrichtung der Gewerbesteuer und deu Gcwerbesteuerschei« beibringen, in allen übrigen Fällen aber zur Aushändigung dem Gerichtsamte, bez. dem St'adtrathe des Wohn- und bez. Aufenthaltsorts des betreffenden Gewerbtreibenden zugefertigt werden. Die genannten Behörden werden hiermit zu genauer Befolgung der in tz 1 sub 3, 4, 5 und bezüglich der Ausländer sub 6 slin. 2 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetz vom 18. Februar 1870, einige Zusätze zu den Gewerbe- und Personalsteuergesetzen betreffend, in Bezug auf die Ausstellung von Gewerbcsteuerscheinen, welche jedenfalls mit der Aushändigung der Legitimationsscheine zu verbinden ist, getroffenen Bestimmungen angewiesen. ' * Bautzen, dm 28. December 1872. . K ö n t g l i ch t K r e i i - D i r e«t i o «. von Beust.v. Zezschwitz. Die Herren Gemcindevorstände des Gerichtsamtsbezirks Reichenau erhalten hierdurch Anweisung, die, behufs Ausstellung des Gewerbe- und Personal- steuercatasters aus das Jahr 1873 anzusertigenden Einwohneiverzeichnisse unter Befolgung der in Z 32 und 33 der Ausführungsverordnung zum Gesetze vom 23. April 1850 sowie in tz 6, 7 und 10 der Ausführungsverordnung zum Gesetze vom 10. März 1868 enthaltenen Vorschriften sofort aufzunehmen und dieselben gehörig vollzogen; bis längstens deu 12. Janustr 1873 unter Beifügung des Armenverzeichnisses resp. eines Vacatschrines, auch Namhaftmachung der Ortsdeputirten am Schlüsse des EinwohNerverzeichnisses, bei Ver meidung einer Ordnungsstrafe von 20 Ngr- anher einzureiche«. Reichenau, den 28.December 1872.' Königliche- GertchtSamt. ' Caspari. Q- Diebstahl. X In der Nacht zum 23. v. M- ist in Reutnib ein blauangestrichener Schiebebock entwendet worden, was behufs Entdeckung des Diebes und Wieder- . erlangung des Entwendeten bekannt gemacht wird. Ostritz, am 28. December 1872. Das Königliche Gerichtsamt. - Riedel. Stadtverosdnetenwahl. Bei der am 13. d. M- allhier stattgefundenen Stadtverordnetenergänzunzswahl haben bei der geringe« Betbeiligung nur zwei angesessene Bürger di« für einen Stadtverordneten erforderliche statutarische Anzahl Stimmen erhalten, von welchen aber Herr Kürschnermeister Büttner die Wahl abgelehnt bat, sodaß zur Wahl der annoch erforderlichen zwei angesessenen Stadtverordneten eine anderweite Wahl zu veranstalten ist. Dieselbe ist aus den fünfzehnten Januar 1873 anbcraumt worden, und werden die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt hiermit aufgefordert an dieser Wahl sich zu betheiligen, die ihnen behändigten, mit den Namen zweier aus der im Rathhause aushängenden Wahlliste zu wählender angesessener Bürger auszufüllendcn Stimmzettel am Wahltage von Vormittags 10 bis 12 Uhr im Nathszimmer persönlich-in den Stimmkasten zu legen. Bernstadt, den 23. December 1872. Der Stadtrat b. ' Adv. Julius Reiner, Bürgermeister. W s ? K sz n s LW « M n n g. Nachdem auf Grund 8 1 des Nachtrags vom 13. Decbr. 1871 zum Regulative der städtischen Gewerbsgehilfen- und Dienstboten-Kranken-Unterstützungs- und Begräbnißkasse allhier beschlossen worden ist, von den Mitgliedern die diesjährigen Beiträge, mithin pr. Monat 2 Ngr. 5 Pf. von jedem Lehrlinge, sowie von jedem weiblichen Dienstboten, 3 „ — „ von jedem männlichen Dienstboten, von jedem weiblichen Gewcrbsgehilfcn und jeder Fabrikarbeiterin, endlich 3 „ 6 „ von jedem männlichen Gewcrbsgehilfcn, jedem Fabrikarbeiter, sowie jedem freiwillig beigetretenen Mitgliede, mit Ausnahme der Lehrlinge, auch im Jahre 1873 fortzuerhebcn, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bautze«, den 24. December 1872. Der S 1 a d t r a t h. Hehler. Htschl«