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Intelligenz, und Wochenblatt - '" fü^e - " ' ' - ' ' Frankenberg mit Iaehsenbnrg und Amgegend. Mit Königl. Sachs. AllergnZdigster ConcessilM. ^4^49. - Sonnabends, den 9. Decbr. 1843» Jeden Sonnabend erscheint eine, I Bogen stark», Nummer dieses Blattes. Preis: jährlich I Thlr., viertelsährlick» 7 Ngr. 5 Pf., wöchentlich 6 Pf., wofür es auch durch sämmtliche Kövigl. Sachs. Post-.Äpeditionen zü -erhalten ist. Anzeigen aller Art werden in demselben gegen die Gebühr von 5 Pf. für die-'gespüüene Corpuszeile oder deren Rau» ausgenommen und Beilagen möglichst billig berechnet. - - ..' V e r o r dm n u g, - dir Anberaumung eines Präclusivtermins für die Gültigkeit der im Jahre 1818 creirten CassenbiHets-H-rtr., vom 9. November 1843. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. re. finden, da die für den Umtausch der in Gemäßheit des Edicts vom 1, October 4848 creirtey Haffen- dillets nachgelassene 12monatliche Frist den 31. Decemher dieses JahreS WMhe gM ' nunmehr zu Anberaumung eines definitiven dießfallsigen Präclusivtermins zu verschrerten und verordnet» demnach, in weiterer Ausführung der in § 13. des Gesetzes vom 16. April 1840 enchaltenen Vörschrist, hierüber andurch, wie folgt: ' - ! " H I. Der Umtausch der aus der CreiruNg vom Jahre 1818 herrührenden Cassenbillets, bei den Auswechslungscassen zu Dresden und Leipzig, bleibt lediglich noch bis mit,dem I. Marz 1844 Nachmittags 5 Uhr gestattet; vielmehr sind von da ab alle etwa noch im Umläufe befindlichen derartigen BilletS als gänz lich werthlos zu betrachten, und es kann weder eine nachträgliche Ümtauschung derselben, noch die Be rufung auf die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stanh dagegen weiter Statt finden tz 2. Die betreffenden Behörden und Obrigkeiten werden hiermit ermächtigt, gegenwärtige Verörd', nung durch Abdruck in öffentlichen Provincial- und Localblättern annoch besonders zur allgemeinen Kenntniß des betheiligten Publikums zu bringen. , Urkundlich haben wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen und Unser KönMchrs Siegel beidru cken lassen. ,'Ä. . ' Gegeben zu Dresden, am 9. November 1843. - . Friedlich August. (1-. 8.) ' Heinrich Anton von Aefchau. -z Bekanntmachung. l Der Herr Stadtmusikus Krug dahier hat sich erboten, in Gemeinschaft des hiesigen Sängervireins, künftigen Sonntag Abends, ' . .- . , den lüteu December d. I., ,. l - ein stark besetztes Instrumental- und Vokal-Concert in Herrn Petschow's Saale zu dem Zwecke zu geben, daß die Einnahme davon zur Christb'escheerung für arme ^inder zu Weihnachten h. I. verwen det werden soll.