Volltext Seite (XML)
m t«. ung, ung, m« Lohn igung g an hn- imstr. ar- fchaf- >enes ü»' äter. ndes mille von ector »da. ige >inS' ater- 'K r- g er. bn' »n- en« chl> ,en ige res zu- w- öd ¬ er ;w >r- u- -g- »r. Wo. 7Ä. Di-uStag, d-u 1. April L8V8. Aauhener E Aac^richlen. Lreisblatt für den KreiÄ-Directions-LeM SautzW» Amtsblatt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt nnd Reichenau. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. B e k W N W s M Ä ch n n H, das diesjährige Kms-Eisatz-Gefchäst rc. in den AushebungSbezirken Zittau und Löbau betr. Zur Vornahme des diesjährigen Kreis-Ersatz-Geschäftes und der Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften in den Aushebungsbezirken Zittau und Löbau sind folgende Tage und Orte anberaumt worden: I. Im Aushtbungsvezirke r 1 t « »: a) in Großschönau im Gasthofe „zur Post" von früh 7 Uhr an I) Montag, der 7. April für die Ortschaften Großschönau, Alt- und Neu-Waltersdorf mit Herrenwalde und Saalendorf, Neuleutersdorf, Niedec- ieu'ersdorf, Josephsdorf und Oberleutersdorf (vereinigte Gemeinde): Li DtenStag, der 8. April für die Ortschaften Seifhennersdorf, Alt- und Neugersdorf und Walddorf; 3) Mittwoch, der 9. April für die Ortschaften Alt- und Neuebersbach und Alt- und Neueibau; b) in Zittau im Gasthofe „zur goldncn Sonne" von früh 7 Uhr au 4) Mittwoch, der 16. April für die in den vergangenen Jahren aus irgend einem Grunde zurückgestellten oder noch gar nicht zur Gestellung ge langten Mannschaften der früheren Jahrgänge aus der Stadt Zittau; 5) Donnerstag, der 17. April für die im Jahre 1853 geborenen Mannschaften der Stadt Zittau; 6) Freitag, der 18. April für die Ortschaften Althörnitz, Bertsdorf, Dittclsdorf, Drauscndorf, Eckartsberg, Großporitsch, Hainewalde, Hartau und Hirschfclde; 7) Sonnabend, der 19. April für die Ortschaften Jonsdorf, Kleinschönau mit Kleinporitsch und Luptin, Lückendorf, Mittelherwigsdorf, Mitteloderwitz, Ncuhörnitz, Niederoderwitz, Oberherwigsdorf und Oberscifersdorf; 8) Montag, der 2I. April für die Ortschaften Oberullersdors, Olbersdorf mit Eichgraben, Oybin mit Hain, Pethau, Radgendorf, Rohnau, Rosenthal, Scharre,' Spitzcunnersdorf und Wittgendorf; 9) Dienstag, der 22. April zur L oo su » g , i welche den gesummten, vorstehends erwähnten Aushebungsbezirk umfaßt und ebenfalls im Gasthofe zur goldnen Sonne in Zittau von früh 8 Uhr an stattfindet. n. Im Aushebungsbeztrke L ö !>» « u: a) in Zittau im Gasthofe zur „goldncn Sonne" von früh 7 Uhr a« 1) Mittwoch, der 28. April für sämmtliche Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Reichenau; b) in Ostritz im Gasthofe „zum Hirsch^ von Hüb 7 Uhr au 2) Freitag, der 23. April für die Stadt Ostritz und sämmtliche Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Ostritz; o) iu Löbau im Gasthofe „zum Lamm" von Hüli 7 Uhr an 3) Montag, der 28. April für die Stadt Bernstadt und sämmtliche Ortschaften des GcrichtsamtsbezirkeS Bernstadt; 4) Dienstag, der 29. Avril für die Stadt Löbau und die Ortschaften Altlöbau, Bellwitz, Bischdorf, Breitcndorf, Carlshrunn, Dollgowitz und Ebersdorf; -5) Mittwocv, der 30. April für die Ortschaften Eiserode, Georgewiß, Glossen mit Goßwitz und Antheil Mauschwitz, Großdehsa, Großschweidnitz, r HerwigSdorf, Hochkirch. Kittlitz, Kleindehsa mit Kötschau und Streitfeld, Klcinradmeritz, Kleinschweidnitz, Körbigsdorf, Kohlwesa, Kottmarsdorf, Kuppritz, Lauba, y Laucha, Lautitz mit Alt- und Ncucunnewltz und Antheil Atanschwitz und Lawalde; 6) Donnerstag, der 1. Alai für die Ortschaften Lehn mit Jauernick, Mittelsohlanv a. Rthst., Rechen, Niedercunnersdorf mit Neucunnersdors, . Ober- und Nicdcr-Ottenhain, Niedersohland a. Rthst., Niethen, Obercunnersdorf, Obersohland a. Rthst., Oelisch, Oelsa, Oppeln, Peschen, Plötzen, Rodcwitz, Rosenhain, ' Sornßig, Unwürdc, Wendischcunnersdorf, Wendischpaulsdorf, Wohla, Zöblitz und Zschorna; 7) Freitag, der 2. Mai für fämmtlichc Ortschaften des Gcrichtsamtsbezirks Herrnhut; 8) Sonnabend, der 3. Mai für die Stadt Weißenberg und sämmtliche Ortschaften des Gerichtsamtsbczirks Weißenberg; 9) Montag, der 3. Mai zur L o o s u u q, welche den gesummten «ub II. erwähnten Aushebungsbczirk umfaßt und ebenfalls im Gasthofe zum Lamm in Löbau von 8 Uhr an stattfindct. Sofort nach Rückempfang der Stammrollen haben die Ortsbehörden die Gestellungspflichtigen und zwar jeden einzeln schriftlich zu den be treffenden Terminen vorzuladen und den Tag der Behändigung der Vorladung in die vorher anzufertigendc Nachweisung einzutragcn. In diese Nachweisung, zu welcher das durch den unterm 26. März 1869 veröffentlichten Erlaß vorgcschricbcnc Formular zu verwenden und die an den Musterungstagcn mit zur Stelle zu bringen ist, sind alle noch nicht gestrichenen Mannschaften aus der Stammrolle und zwar nach Jahrgängen und innerhalb dieser genau in alphabetischer Ordnung aufzunchmcn. Die Rainen der thatsächlich zur Gestellung gelangenden sind roth zu unterstreichen. Im Uebrigcn haben alle Militairpflichtigen, amu wenn sie etwa nicht speciell vougeladeu werden sollten, mit derjenigen Gemeinde zur Musterung zu erscheinen, mit welcher sic nach tz 20 der Militair-Ersatz-Jnstruction gestellungspflichtig sind. AuM diejcniaen haben sich wieder zu stellen, welche ,u einem der verflossenen Jahr« zu einer Truppengattung zwar -esianirt oder auögchoben, bis jetzt aber noch nicht in die Armee eingestellt, oder welche disponibel geblieben sind. Bezüglich der nachträglichen Anmeldungen wird auf pct. 31 der Bestimmungen über Anlegung re. der Stammrollen verwiesen. Die Militairpflichtigen sind und zwar in den Städten durch ein Mitglied deS Stadtrathes, auf dem Lande nach Anordnung der OrtSobrigkcit durch Len Gcmeindcvorstand oder eine Gcrichtsperson zur nöthigcn Auskunftserthcilung an CommissionssteUc zu begleiten und rechtzeitig vorzustcllen; hierbei haben die M Letzteren namentlich auch darüber Aufsicht zu führen, daß die Mannschaften sowohl bei der Messung als auch während der Musterung zusammcnbleibcn, indem, Mj Was denselben noch besonders vorzuhalten ist, nach 8 176,2 der Militair-Ersatz-Jnstruction auch Diejenigen, welche bei Aufrufung ihrer Namen im I MnsterungSlocale nicht anwesend sind, mit Geldbuße b>S zu IU Tbalcrn, tm Nnvermögcnssalle aber mit Gefängnißstrafe belegt werden. M Von der persönlichen Gestellung vor die Kreis-Ersatz-Commission kann kein dazu Verpflichteter (mit Ausnahme der mit ÄusstandSbcwilligung Vcr- I scheuen entbunden werden; es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein auf persönlicher Anschauung be- W ruhendes Attest eines Arztes und der OrtSbchürde zu bestätigen ist. Militairpflichtige, welche der Vorladung der Ortsbehörden, rcsp. der gegenwärtigen Aufforderung zur Gestellung ohne einen, von der Krcis-Ersatz-Com- I Mission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr., im Unvermögenssalle mit entsprechender Gefängnißstrafe I belegt, verlieren außerdem die Berechtigung zur Lovsung, bcziehendlich die event. Berechtigung der bereits erhaltenen Loosnummcr, sowie den aus etwaigen Rccla- I matzonsgründcn erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung resp. Befreiung vom Militairdienste und können überdies durch Anwendung entsprechender ZwangS- I mittel zur Gestellung angehalten werden.