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Erscheint jeden Wochentag früh S Uhr. Inserate wer den bis Nachmittag? 3 Uhr sür die nLchst- «scheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger - gespaltme Zeile »der deren Raum mit L 3^ Tageblatt. 4?. Donnerstag, den 26. Februar. 1857. -- >' i I I !I JI«—WE«I,I ««» Tagesgeschichte. Freiberg. Oeffentliche Gerichtsverhandlungen finden statt: dm 3. Marz 18»7. Vormittags 9 Uhr: Hauptverhandlung in der Untersuchung gegen Carl Gottlieb Barsch aus Mulda, we gen Diebstahls. Vormittags 10 Uhr; Hauptvcrhandlung in der Untersuchung gegen Carl August Voigt aus Naundorf und Gen. wegen Diebstahls und resp. Begünstigung. Freiberg, den 23. Febr. (Oeffentliche Gerichtsverhand lungen). Die Stimmen für und wieder unser neues Strafver fahren schweigen, es scheint fast, als habe man sich dahin ge neigt, vor weiterem Urtheil erst noch Erfahrungen sammeln zu wollen, und cS ist Das wohl auch das Gescheidestc; unter den Vorzügen des neuen Verfahrens hat man namentlich die Schnel ligkeit hervorgehoben, mit der die Strafe dem Verbrechen folge, sobald nur der Thater entdeckt und ergriffen ist. Die heutige Hauptverhandlung in der Untersuchung wider den vormaligen Brauer Carl Wilhelm Klügel aus Niedergorbitz gab hierfür einen neuen Beleg. Wie schon früher von andrer Seite in die sen Blättern berichtet worden, war gedachter Klügel, der miß- rathene Sohn braver Aeltern, beim Einbruch in die Kirche zu Pretzschendorf uud daselbst verübter Entwendung von Kirchen gut am Abend des 19. vor. Monats ertappt und festgenommen worden, und schon heute konnte zur Hauptverhandlung ver- schritten werden. Die Verhandlung gab hinreichend Gelegen heit für die zahlreich erschienenen Zuhörer, die moralische Ver dorbenheit Klügels kennen zu lernen; bereits einmal mit drei Monaten Arbeitshaus, dann mit 12 Tagen Gefängniß und, nachdem er in einer dritten Untersuchung nur in Mangel meh- reren Verdachts freigesprochcn worden war, erst kürzlich mit 6 Monaten Arbeitshaus bestraft, und zwar jedesmal wegen Ei- genlhumsverbrechen, hatte Klügel sich in allen Untersuchungen als versteckter Lügner, der nie die Verübung seiner Verbrechen eingcstanden, gezeigt und selbst im vorliegenden Falle, wo er spät Abends, mit einem Beile bewaffnet, ein Kirchenfenfter und Len dazu gehörigen Fensterrahmen zerbrochen, durch das Gitter in die Kirche gestiegen, 2 Thüren mit dem Beile aufgewuchtet, - auch den Versuch, eine dritte Thüre zu erbrechen, gemacht, hier auf aus der solchergestalt geöffneten Balkenkammer eine Kiste herabgetragen und aus selbiger 2 große Altarvasen mit Blu men, 2 Altarkerzen und 2 messingene Lichterkapseln herausge nommen, die Vasen mit den Blumen und die Kapseln in die Sacristei getragen, die Lichter aber in einen mit sich geführten Sack gesteckt und dies Alles zugestanden hatte, leugnete er hart näckig, die Absicht gehabt zu haben, an jenem Abende in der Kirche zu stehlen, und deshalb dort eingedrungen ;u sein, er frechte sich vielmehr, zu behaupten, daß er in der Absicht, seine Schwester in Pretzschendorf zu besuchen, aus seiner Heimalh Gorbitz fortgegangen sei, in der 9. Abendstunde nach P. gekom men und in dem Glauben, daß seine Schwester bereits schlafen gegangen, nicht zu ihr gegangen, vielmehr auf die oben ange gebene Weise in die Kirche gestiegen sei, um kort zu übernach ten; er habe sich in der Sacristei Licht gemacht, auf einen Stuhl gesetzt und in einem Gesangbuche gelesen, dann aber, als draußen Lärm geworden, unter Mitnahme des Sackes mit den Kerzen, auf die eine Empore geflüchtet. Hierbei blieb er ungeachtet des ernstlichen Vorhaltes der Unwahrscheinlichkeit feiner Angaben, wußte aber daS Mitnehmen der Kerzen, das Hcrausnehmen der übrigen Gegenstände aus dem Kasten und das wiederholte gewaltsame Oeffnen von Thüren nicht zu ent schuldigen. Die obcnberegten Vasen u. s. w. wurden auf zu sammen 8 Thlr. 15 Ngr. gewürdert; Klügel aber ward durch Las Erkcuntniß des Gerichtshofs, im Einklänge mit dem An träge der Staatsanwaltschaft, — da sein Vorgeben, daß er in die Kirche nur, um daselbst zu übernachten, eingestiegen, sowohl bei seiner Persönlichkeit und Vergangenheit, als namentlich auch unter den sonst vorliegenden Umständen gänzlich unglaubhhaft erschiene», vielmehr die richterliche Ueberzeugung unzweifelhaft feststehe, daß er an jenem Abende lediglich, um zu stehlen, in die Kirche zu Pretzschendorf eingedrungen, er auch die sämmtli- chen obgedachten Gegenstände lediglich in diebischer Absicht an sich genommen — wegen dieses Diebstahls, unter Berücksichti gung, daß sich der geleistete Ersatz schon an sich und bei der be- sondern Strafwürdigkeit des vorliegenden Verbrechens als gänz lich unbeachtlich darstelle, und daß er bereits dreimal wegen Eigenthumsverbrechen und darunter zweimal mit ArbettShauS bestraft wprden, nach Art. 278, 1 a und b, 2 und a, 277, 1 und 7, 82 und 3«v des Strafges.-B. zu Zuchthausstrafe in Dauer von Einem Jahre und Sechs Monatm verurtheilt. Dresden. Die „S. Const. Ztg." enthält folgendes „Ein gesandt": „Ist es taktvoll, von der Canzel herab (wie dies am Sonntag in der Kirche der Diaconissen-Anstalt geschah) von Denjenigen mit wegwerfender Verächtlichkeit zu sprechen, welche sich an Fastnachtsspiel und Mummenschanz und anderen der gleichen „Narrheiten" (verba ipsissiwa) betheiligen „und sich nicht einmal schämen?" — Und dies zu derselben Zett, wo das Publikum ausführliche Berichte über einen Kal cvstumö er hält, an dem selbst ein Glied unsers verehrten Königshauses, scwie die höchsten Staatsbeamten Theil nahmen? Mittweida, 23. Febr. (Dr. I.) Bei dem Kupferschmiede meister und Eisengießereibesitzer K. hier stand Auguste Wilhel mine Eger aus Oederan als Wirthschafterin in Diensten. Mit ihr hatte K's. 21jähriger Sohn, der mit in dem Hause woh nende Kupferschmiedgeselle Otto K., ein vertrautes Verhältniß angekuüpft, das nicht ohne Folgen blieb. Diesen ihren Zustand hatte die Eger ihrem Dienstherrn offenbart und Letzterer dem Sohne gedroht, ihn auf die Wanderschaft schicken zu wollen. K. jun. hatte hierauf vor etwa 8 Tagen die Eger zu dem Ge brauche eines Mittels zur Beseitigung jener Folgen bestimmen wollen, die Eger hatte dies jedoch entschieden abgelehnt. Seit dem war K. auf die Eger aufgebracht, und als er gestern Nach mittag sie allein in der Stube weiß, geht er zu ihr, fordert sie erst auf, ihm in das obere Stockwerk auf sein Zimmer, zu fol gen, stößt sie dann, als sie nicht Folge geleistet, meuchlings zu Boden, fällt über sie her, drückt ihr mit beiden Händen die Kehle zu und ist, als das Werk der Erdrosselung, die er wahr scheinlich schon für gelungen hält, beinahe vollbracht ist, eben im Begriff ist, die Eger in ein anderes Zimmer zu schleppen, als unerwartet seine 6jährige Schwester dazu kommt und ihm zuruft: was machst Du? Da laßt K. ab von seinem noch le benden, jedoch ohnmächtigen Opfer und flüchtet in sein Zim mer, und dort fällt in dem Augenblicke, als die inzwischen auf merksam gewordenen Nachbarsleute, um zu helfen, in daS K.'sche Haus eintreten, ein Schuß, durch welchen K. selbst sein Leben endet. Die Eger befindet sich in ärztlicher Behandlung, und man hofft, sie bald wieder herzustellen. Annaberg, 23. Febr. (D. A. Z.) Gleichwie sich der Altenberger Bergbau seit nur wenig Jahren von seinem lang jährigen Siechthum wieder erholt hat und ohne Zweifel in kür zester Zeit zur vollsten Blüthe gelangen wird, scheint sich auch der Bergbau in der Marienbcrg-Annaberger Bergamtsrevier und namentlich Ler wegen seiner Aushaltbarkeit und Ergiebigkeit seit Jahrhunderten weitbekannte Zinnbergbau im sogenannten Fret- walde bei Geier wiederum neu beleben zu wollen. Dem Ver nehmen nach beabsichtigt sich eine Gesellschaft zu constituiren, um diesen letzter» Bergbau mit vereinten Kräften und in grö ßern: Umfange anzugreifen und auszubeutc». Die daselbst ge legene sehr kleine Grube „Nöhrenbohrer Fundgrube", welche bereits zu diesem Zweck nebst noch andern Gruben angekauft worden sein soll, hat bereits im vorigen Jahre, 1856, 40ÜO Thlr. reinen Ueberschuß gegeben und muß der Rentabilität deS projectirten größern Unternehmens als Maßstab dienen. Nach dem Gutachten Sachverständiger wird dieser Bergbau, bei den sich darbietendcn günstigen Localverhältniffen, ein verhältniß- mäßig sehr geringes Anlagscapital erfordern und mindestens 15—20 Proc. rentiren, zumal sich die StehungSkosten eines Centners Zinn auf höchstens 25 Thlr. belaufen, während der neueste Verkaufspreis desselben 52 Thlr. beträgt und überdies die eingehenden diesfallsigen Bestellungen nicht völlig zu befrie digen sind. Es ist sehr zu wünschen, daß vorgedachtes Unter nehmen recht bald zu Stande kommen möge; es würde dadurch