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Im Falle höherer Gewalt (Stömngen des Betriebes der Leitung, der Lieferanten cD« der Deförderungseinrichtungen) hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugs- metie». - Anzeigenpreis: Die 6 gespaltene mm-Zeike oder deren Naum 3 Alles weitere über Nachlaß usw. laut aufliegender Anzeigenprcisliste z, Anzeigcn-Annahme bis 10 Uhr vor mittags des Erscheinungstages. Bei fernmündlicher Anzeigenannahme wird keine Gewähr für Richtigkeit übernommen. Bei Konkurs und Zwangsvergleich erlischt feder Nachlaß anspruch. - Dies« Zeitung veröffentlicht die amtliche« Bekanntmachungen der Gemeinde - Behörde zn Ottendorf-Okrilla und des Finanzamtes zu Radeberg. önuptschriftleitung: Georg Rühle, Ottendorf-Okrilla Vertreter: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Verantwortlich für Anzeigen u. Bilder: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Postscheckkonto: Leipzig 29148. Druck und Verlag: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. Girokonto: Ottendorf-Okrilla 138. Nummer 5 t Fernruf: 231 Amtlicher Teil. öffentliche Erinnerung z. Steuerzahlung. . An die am 10. Mai 1937 fällig werdenden Nmsatz- skcnervoranszahluugen und Vermögensteuerzahl ungen wird öffentlich erinnert. Nach W i und 2 des Steuersäumnisgesetzes vom 24. l2. 1934 ist hei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Steuer- zoblunq mit dem Ablauf des Fälligkeitstages ein Säumnis- iuschlag in Höhe van 2 v. H. des Steuerbetroges verwirkt. Die gleiche Erinnerung ergeht 1.) an die Arbeitgeber, die im Monat Mai fälligen Lohnsteuerbeträge noch "Ät geleistet haben, bezw. nicht rechtzeitig leisten werden, und S.) an die Pflichtigen, die die nach Maßgabe der zuae- sblllen Steuerbescheide bis zum 10. Mai 1937 fälligen Ab- 'chinhzahlungen 1937 auf Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer nicht rechtzeitig geleistet haben. Bis zum 13. Mai 1937 nicht entrichtete Beträge werden "'bst Säumniszuschlag durch Zwangsvollstreckung eingehoben werden. Ainanzamt AadeSerg, am 5. Mai 1937. SWeus Fronttämpser- und Kriegsopfer- Ehrentag Geleitworte des Reichsstatthalters Zum 3. Sächsischen Frontsoldaten- und Kriegsopfer- Ehrentag am 8. und 9. Mai in Dresden gibt Reichsstatt- Mter Mutschmann folgendes Geleitwort: >,Schulter an Schulter mit den anderen deutschen Stammesbrüdern haben die sächsischen Frontsolda ten in dem Deutschland aufgezwungenen Krieg Wunder der Tapferkeit vollbracht. Unvergessen sind ihre Leistun- "en, unvergessen bleibt ihr Einsatz von Gesundheit und ^ebcn; ihr Kämpfen und ihr Sterben war nicht umsonst, °enn anihremVorbildrichtetesichdiejunge Generation aus. Aus ihrem Vermächtnis heraus t»uchs das neue Deutschland nach langen Jahren der «chmach. Der Gefreite des Weltkrieges wurde zum Vollstrecker dieses Vermächtnisses; er weckte den Geist der Volksgemeinschaft, er stellte die deutsche Ehre wieder her "nd machte uns aufs neue stark und frei. Dieses Deutsch- Md wird unüberwindlich sein und gerade dadurch dem Frieden am besten dienen. , Aus dem Geist der Frontkameradschast und des Opfer- willens heraus bauen wir alle mit am neuen Reich. In "en Frontkämpfern und Kriegsopfern ist die soldatische Gesinnung stets lebendig geblieben, und dankbar stehen "Me und immer die alten Soldaten mit den jungen Soldaten des Dritten Reiches in unwandelbarer Treue iu Volk und Führer." Erfolg eines sächsischen Segelfliegers ^1 Kilometer Strcckenflug vom Pöhlberg bis Wolfen- büttel st. Der Segelslug-Bereichsführer Bräutigam der Gruppe 7 (Sachsen) des NS.-Flicgerkorps führte einen ^'i-Kilomcier-Sireckenslug vom Pöhlberg bei Annaberg "'E durch. Der Sian erfolgte gegen 11 Uhr von der Mdstartstelle am Pöhlberg bei Südostwind mit einem ^ochleistungssegelslugzeug vom Tvp „Sperber" und führte M Piloten über Zwickau in Richtung Weißenfels über „Süßen See" bei Eisleben in Richtung Halberstadt. ^5 Uhr landete er 1,2 Kilometer vor Wolfenbüttel M legte somit in knapp fünf Stunden eine Drecke von rund 251 Kilometer zurück: die höchste Höhe, e bei dem Flug erreicht wurde, betrug 30<m Meier. HZ. und BOM. in der Verkehrserziehung ,, Um eine straffe Verkehrserziehung der Jugend zu tzMen, begann die Rechtsabteilung der Gebieissührung der Hitler-Jugend ihre große Verkchrsschulung Mbst 1936 und führte sie bis in die kleinsten Einhei- ganzen Gebiet durch. Jetzt führen die Bannrechts- tz'.weiter auch die Verkehrserziehung der deutschen Mä- >m Obergau Sachsen durch. T»,.' .r sächsische Innenminister hat aus Wunsch des ß/?'^führers bestimmt, daß in Zukunft jede Milde » Verkehrspolizeiorgane gegenüber Hitler-Jun- c l I und deutsche M ä d e l, die als V e r k e h r s s ü n d e r tz„'uppt werden, wegfällt. So mancher Hitler- Kn!» lEd sich daher, wenn er von seinem geringen si Angeld eine Mark berappen mutz oder gar sein ^f^rud zeitweise eingezogen wird, an dir Pcr -Erziehung entsinnen, die seine Verpflichtung im ins Gewissen rufen sollte. Darüber hinaus „ der Hitler-Junge in Zukunft auch eine scharsc iVrr^dienstliche Strafe, wenn er sich grober °°e gegen die Verkehrsordnuna schuldta macht. — Sonnabend, den 8. Mai 1937 DA lv-303 36. Jahrgang Vr. kättirrr über Sie Dr. Eckener sprach am Freitagabend zunächst über den Kurzwellensender mit Richtstrahler nach Amerika und anschließend über sämtliche Sender des deutschen Rund funks. Er führte aus: In den Tageszeitungen der Weltpresse von heute sind die verschiedensten Nachrichten über den Unfall des Luftschiffes „Hindenburg" in Lakehurst erschienen. An teilweise recht auseinandergehende Meldungen sind Ver mutungen geknüpft worden, deren Richtigkeit sich aus der Entfernung keinesfalls beurteilen läßt. Erst nach ein gehender Prüfung wird man feststellen können, welche Ursachen zu dem tragischen Verlust des Luftschiffes ge führt haben. Selbstverständlich wird auch die Frage einer etwaigen Sabotage, an die ich im ersten Augen blick, wie ich gestehe, selbst noch gedacht habe, ernstlich zu untersuchen sein. Auf Grund neu eingetroffener Mel dungen aus Amerika und angesichts der ausgezeichneten organisatorischen Maßnahmen der amerikanischen Regie- rung liegt aber für diese Ansicht nur noch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit vor. Näher liegt dagegen die Vermutung, daß elek trische Vorgänge, die vielleicht auf die Witterungs lage zurückzuführen sind, eine Rolle bei diesem Unfall gespielt haben. Das endgültige Urteil wird aber, wie ich schon sagte, erst nach der Untersuchung, die mit aller Energie geführt wird, festgestellt werden können. Um diese eingehende Unter suchung zu sichern, hat der Reichsluftfahrtminister Gene raloberst Göring, angeordnet, daß eine technische Kom mission, die außer mir aus Dr. Dürr vom Lustschiffbau Zeppelin, Prof. Dr. Breithaupt, Oberstleutnant im Reichs lustfahrtministerium Prof. Bock und Staatsingenieur Hof mann von der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt und Prof. Diekmann von der Technischen Hochschule in München besteht, sich an Bord der „Europa" nach den Vereinigten Staaten begibt. Ich bin überzeugt, daß die Kommission in weitestem Umfang die Unterstützung der amerikanischen Behörden finden wird, um in der Zusam menarbeit mit ihnen alle notwendigen Feststellungen zur Aufklärung des Unglücks zu treffen. . ,, , . . , Heute nachmittag war ich mt RctchSlnftsahrtmnn- flerium in Berlin. Aus der Besprechung mit General- obcrst Göring habe ich die felsenfeste Gewißheit mitge nommen, daß Deutschland unerschütterlich an der Idee des Luftschiffbaues und des Luftschiffverkehrs festhält. Hierfür müssen wir Luftschiffer Adolf Hitler aus tiefstem Herzen dankbar sein. An der Bewertung des Luftschiffes ändert sich nichts Londoner Zeitung unterstreicht die Vorteile der Luftschiffe Die Londoner Aeituna ..Evenina Luftschutz-Anordnungen Drei Durchführungsverordnungen Im Reichsgesetzblatt vom 7. Mai 1937 wurden die ersten drei Verordnungen des Reichsministers der Luft fahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe zur Durch führung des Luftschutzgesetzes verkündet. Die erste Durchführungsverordnung zerfällt in drei Teile: Teil 1 befaßt sich mit der Abgrenzung der Luftschutzaufgaben und mit allgemeinen Organi sationsfragen des Luftschutzes, insbesondere legt er die Befugnisse der Polizeibehörden und die dem Reichsluft schutzbund und der Reichsgruppe Industrie übertragenen Ausgaben fest. Danach sind die letztgenannten Organi sationen zwar mit der Durchführung öffentlich-rechtlicher Ausgaben betraut worden, jedoch haben sie keine staat lichen Hoheitsrechte eingeräumt erhalten. Vor allem kön nen Zwangsbesugnisse nur durch die örtlichen Polizei behörden angewendet und Bestrasungen nur dann vor genommen werden, wenn Polizeiverordnungen oder un anfechtbar beworbene polizeiliche Verfügungen ergangen sind. — Teil 2 der Durchführungsverordnung regelt die Luftschutzdien st Pflicht, insbesondere die Fragen der Erfassung, Heranziehung, Vergütung, Entschädigung, Beurlaubung, der Ausbildungsveranstaltungen und Übun gen und des Beschwerdeverfahrens. — Teil 3 bringt Be stimmungen über den Luftschutz der Wehrmacht, Reichs post, Reichsbahn, ReichswasserstraßenverwaUung und der Reichsautobahn sowie über den Flugmeldedienst. Der Aufbau der Verordnung gliedert die Luftschutz- Pflicht des 8 2 des Luftschutzgesetzes in die Dienstleistungs pflicht, Sachleistungspflicht und das luftschutzmätzige Ver halten. Die Dienstleistungspflicht ist in Teil 2 geregelt. Die Befugnis, die Verpflichtung zu lustschuhmäßigem Verhalten aufzuerlegen, ist, solange nicht entsprechende Durchführungsverordnungen zum Luftschutzgesech ergan gen sind und es sich nicht um luftschutzmäßiges Verhalten -ui dem Gebiet des Bauwesens bandelt, aenerell der Ursache des UngMs. sich in einem auSfühMchen Leitaufsatz mit dem Unglück. Das Blatt spricht von einem tragischen Mißgeschick, das in der ganzen Welt Anteilnahme für die Deutschen Her vorrufen werde, die mit Recht so stolz ans die Vollendung ihrer Luftschiffe seien. An der Bewertung des Luftschif fes könne das Unglück nichts ändern. Die Fahrten der Zeppeline, die ohne jegliche Unfälle verliefen, hätten be wiesen, daß die Luftschiffe ganz bestimmte Vorteile hät ten, insbesondere für Flüge auf lange Strecken. Die Deutschen würden sich nicht entmutigen lassen. Sächsische Gefolgschaften spenden für neuen Zepp Allein im Kreis Döbeln 15 000 NM. gestiftet Unter dem erschütternden Eindruck der Vernichtung des stolzen großen deutschen Luftschiffes „Hindenburg" ist der Gemeinschaftsgeist der schassenden deutschen Men schen spontan zum Ausdruck gekommen. Die Gefolgschaf ten einer ganzen Anzahl sächsischer Betriebe haben sich entschlossen, einige Ueberstunvcn zn leisten, deren Ertrag zum Neubau eines Luftschiffes verwendet werden soll. Fm Kreis Döbeln waren bis Freitagabend aus diese Weise bereits rund 15 000 Reichsmark eingegangen, so daß sich die Deutsche Arbeitsfront genötigt sah, ein Son derkonto für diese Spenden cinzurichten. Kapitän Lehmann f Der Vertreter der Zeppelin-EcsellschasL teilt mit, daß Kapitän Lehmann im Hospital in Ln-ewood am Freitag um 23,05 Uhr Berliner Zeit seinen Verletzungen erlegen ist. Das Reileitz MWWis Der italienische Regierungschef Mussolini hat sAne Anteilnahme an dem Unglück des Luftschiffes „Hinden burg" durch folgendes Beileidstelegramm zum Ausdruck gebracht: „Die Nachricht vom Brand des ..Hindenburg" hat in Italien eine tiefe Bewegung ansgelöst. In dieser Stunde schmerzlichen Mitgefühls für die befreundete Nation steht das italienische Volk in besonderer Zuneigung eng ver bunden zum deutschen Volk." Der Führer und Reichskanzler übermittelte dem ita lienischen Regierungschef telegraphisch seinen und des deutschen Volkes Dank. Außer dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika haben die Könige von Dänemark, Norwegen, Aegypten, Reichsverweser von Horthy sowie die Präsi denten der Tschechoslowakischen Republik und der Repu blik von San Domingo dem Führer und Reichskanzler telegraphisch ihre tiesstempfundene Anteilnahme an dem Unglück zum Ausdruck gebracht. Der Führer und Reichs kanzler .hat seinLN.Dank hierfür telearavbiscb übermittelt. Polizei übertragen worden. Die Regelung der Sachlet- stnngspflicht und der Verpflichtung zu luftschutzmäßigem Verhalten auf dem Gebiet des Bauwesens ist besonderen Bestimmungen Vorbehalten worden. Bau von LuMutzräumen Die zweite Durchführungsverordnung verpflichtet all gemein jeden, der Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten ausführt, zur Durchführung von Luftschutzmatznahmen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch aus Gebäudeteile, die von diesen Bauten nicht unmittelbar berührt werden, wenn die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Pflich tigen zuzumuten sind. Zu dieser Verordnung verkündet der Reichsarbeits minister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe gleichzei tig nähere Bestimmungen über den Bau von Luftschutz räumen. In diesen Bestimmungen sind für die Errichtung baulicher Anlagen in Gegenden, die nicht luftgefährdet sind, Ausnahmen zugelassen. Allgemeine Entrümpelung ad t. Septemder Die dritte Durchführungsverordnung bringt Bestim mungen Uber die einheitliche Regelung der Entrümpelung im Reich. Je nachdem, ob es sich um geschlossene, offene oder halboffene Bauweise handelt, ist die Aufbewahrung von Gerümpel, das übermäßige und feucrsicherheitswidrige Ansammeln von verbrauchten Gegenständen und das Ab stellen anderweitig unterzubringender oder schwer beweg licher Gegenstände verboten Auch diese Verordnug sieht die Möglichkeit vor, von der Entrümpelung Abstand zu nehmen, wenn dies den Umständen nach, insbesondere mit Rücksicht aus die Ge fährdung der Allgemeinheit, möglich ist. Um die für die Verwertung des anfallenden Altmaterials notwendigen Vorkehrungen treffen zu können, tritt die Entrümpelungs- Verordnung erst am 1. September 1937 in Kraft. Alle übrigen Bestimmungen neuen mii dem aus die Verkün duna im Reichsaeseüblau iolaenden Taa in Kraft.