Volltext Seite (XML)
ErzgkbDülksfrmnd I«r. Tagsblatt sa, Schneeberg und Umgegend ^l ... ,, für die köulgt.««- städtischen Lehör-m in Aue, Grünhain, Hartenstein, Iohana- ^Vsiflötllflll geergenstadt, Lößnitz, Umstädttl, Schneeberg, ZchwarMber- »nd Wildenfels oft äi, SL Lriv, Aue, am 23. Juni 1898. M. vr. von Woydt. md und zwar: von rr. 3 st rstr. 1 st der bcrg. S festgesetzt worden. r e weiche Klötzer Unterstärke, Nm. weiche »L. »ist-, Schwarzenberg, am 21. Juni 18S8. Höhlig. PLßlrr. MM» fLSLSr >srg. von von 8-15 18—22 23-29 30-54 8—12 Zaventur raffalter 5674 4093 2285 1017 25 26 150 124 74 35 1 's d) mit den Buchstaben N bis 2 beginnen auf Mittwoch, de« 29. Juni, ! »eroda rant des ald im Nou tag, Später eberg abend» 'S idorx. kaufen. BlttS. t mit och» fiel ten im Sanz« Weck, Nntzkaüppel, Brenvscheite, Brennknüppel, Zacke« «nd von 8k ow st Jahre, jedoch noch nicht eivgrlöst ist Nr. 109. Rath -er Stadt Lötznitz, am 18. Juni 1898. I- und AntonSthal, 4Aer Annaberg-Schneeberger Straße zwischen Grünstädtel, Schwarzenberg «nd Lauter, der Raschau,Rittersgrüner Straße zwischen Raschau und Pöhla, der Schwarzenberg - Grünhainer Straße zwischen Schwarzenberg und Ober» sachsenfeld; berg. irtoffeln Ov. 2 Zieger, Brgrm. Znm Erwerbe de» Bürgerrechts berechtigt find nach § 17,i der revidirten Städteordnung diejenigen Gemeindemitglieder, welche 1) die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das fünfundzwavzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten find, 5) eine direkte StaatSstever von mindestens 3 Mk. entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre StaatSsteuer und Gemeindeabgaben, Armen» und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7) entweder ». im Gememdebezirk ansässig find, b. daselbst seit wenigsten» zwei Jahren ihn« wesentlichen Wohnfitz Habens o. in einer anderen Stadtgemeinde de« Königreich» Sachsen bi» zur Aufgabe ihre» bisherigen Wohnfitze» stimmberechtigte Bürger waren. BSrgerverMchtung i» Schneeberg bett. Wir beabfichttgen bei der in uächfier Zeit stattfindenden Verpflichtung der zum Erwerbe de» Bürgerrecht» verpflichteten Personen auch hier eine Verpflichtung derjenigen zum Erwerbe de» Bürgerrecht» berechtigten Personen hier vorznuehmen. Diejenigen Personen der letztgedachten Art, welche im laufenden Jahre da» Bürger recht zu erlangen wünsche«, werden daher hierdurch veranlaßt, sich ungesäumt bei «u» anzumelden. Schneeberg, den 21. Juni 1898. Die Revision findet eine Woche darauf, also uä ») Dienstag, de« 5. Juli «nd »ä b) Mittwoch, de« 6. Jnli von Nachmittag 4 Uhr an in demselben Locale statt; an diesen Tagen find die geimpften Kinder (in der obenbezeichneten Reihenfolge) wieder vorzustellen. Die Impfung selbst geschieht unentgeltlich, doch ist e» Jedem sreigestellt, den betreffenden Impfling in seiner Privatwohnung resp. durch einen anderen Jmpfarzt, jedoch auf seine eigenen Kosten impfen zu lasten, solchenfalls ist aber der schriftliche Nachweis der erfolgten Impfung spätestens bi» zum Schluß der Jmpfperiode, Ende September, an RathSstelle vorzulegen. Eltern, Pflegeeltern «nd Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben find, werden mit Geld» strafe bis zu 50 Mark oder mit Hast bi» z« 3 Tagen bestraft, ingleichen werden diejenigen, welche den ihnen obliegenden Nachweis der Privatimpfung zu führen, unterlassen, mit einer Geld strafe bis zu 20 Mark event. entsprechender Haftstrafe belegt. Für Kinder, welche ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit in diesem Jahre nicht ge> impft werden können, ist zur Vermeidung einer Geldstrafe bi» zu 20 Mark ein diese Gefahr be scheinigende» ärztliche» Zeugniß bi» spätesten» Ende Siptewber d. I. an RathSstelle vorznlegen. Die hier -«gezogenen Eltern rc. der im Jahre 1897 oder früher «icht hie» geborenen md «och nicht geimpften Kinder werden aufgefordert, zur Vermeidung gleicher Strafe die Impflinge sofort an RathSstelle anzumelden «nd alsdann zu den Impf» und RevistonSterminen mit ihren Impflingen zu erscheinen. Gleichzeitig ergeht an die Vorsteher der hier vorhandenen Schulaustatten die Aufforderung, mit denjenigen Schulzögliogen, die von ihnen in den Jmpfltsten aufzuführen gewesen sind, tu den auberaumten Impf» und Revisionsterminen zu erscheinen. Bemerkt wird noch, daß die Impflinge au» einem Hause, irr welchem ansteckende Krank, betten, wie Scharlach, Masern, Diphthrritt», Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Ent» zündungen oder die natürlichen Pocken Henschen, zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden dürfen, und daß die Kinder mit rein gewaschenem Körper und, mit reinen Kleidern zum Impf» tenuiue gebracht werden müsse«. Johannismarkt (nur Krammarkt) am 27. und 28. Juni 1898 I» r Der Nach der Stadt. RathSasseffor Taube. Arettag, den 24. dies. Mo«. Rach«». S Uhr, gelangen in Leonhardt - Gasthaus m Aue 3 Kleiderschränkt, 2 Matratzen, 2 Sopha, 1 Verticow, 1 Brückenwage, 1 Geld« schrank, 1 Regulator, 1 Ausziehtisch, 256 Stück bessere Shlipse, 1 Parthie Hutblumeu, 1 Parthie seidene Bänder, 1 Parthie div. Spitzen und eine Parthie Schlagbretter meistbietend gegen sofortige Baarzahlung öffentlich zur Versteigerung. Schneeberg, am 20. Juni 1898. Der Gericht-Vollzieher de- Königliche« Amtsgerichts. Kühn. Kösti-liche Kauoemaltetti. Päßler. Königliche Straßen- und Wasserball-Inspektion. Noack. Abth. 5 und 6 der Annaberg,Sch ie>breger Straße zwischen Lauter, Aue und Schneeberg, , 1 der Aue-Lößnitz-Stollberger Straße in der früheren Flur Zelle; Freit»«. 21. Jimi 1«»» «»».Leim-Mp» Nr.MM 1) Montag, den 27. Juni 18S8, ») vormittags 10 Nhr, im «asthofe „znm Sächsische» Hofe" in Schwarzenberg Abth. 1 und 2 der Schwarzenberg-Jotzanngeorgmstädtrr Straße zwischen Schwarzenberg, Erla Holz - Versteigerung aus Breiten brunner Staatssorstrevier. 2) Mittwoch, de» «. J«li 1898, naebmittaaS 4 Ndr. im »öttcher'schen «asthanse t« Oberstützengrü« von Abth. 4 der Schneeberg-Allerbacher Straße in der Flur Oberstützengrüu, wozu Pachtlustige mit dem Bemerken hierdurch eingeladen werden, daß die Ueberlaffung des Obste» an die Straßenwärter bestimmungsgemäß nur dann zulässig ist, wenn andere Pächter nicht zu er» langen oder die Gebote uvverhältnißmäßig niedrig find. Die innerhalb der letzten drei Jahre veredelten Bäume find bei der Verpachtung aus geschlossen. Schwarzenberg, am 21. Juni 1898. einzeln «nd partienweise, soweit die gestellte« Kautionen «icht attsreiche«, MW gege« sofortige »ezahl««g «nd unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machende« Bedingung« versteige» werde«. Auskunft über diese Hölzer ertheilt di« unterzeichnete Revierverwaltung. Königl. Forftrevierverwaltang Breitenbrunn za Brettenhos «nd König!. Forftrentamt Schwarzenberg, am 22. Juni 1898. Oeffentliche Impfungen in Ane Um den Ettern, die ihre Kinder bis jetzt in den öffentlichen unentgeltlichen Impftermine« nicht haben impfen lasten, Gelegenheit zu geben, die Impfung noch vornehmen zu lasten soll So««abe«d, de« 2S. dS Monats vo« Rachmittag- /,S Uhr ab i« der hiesige« städtische« Turnhalle noch ein öffentlicher Impftermin abgehallen werden. Lelegramm-Adrester v»SS»ft«md Schnei««. -„«fprrchrrr -chmsberg sz. Ane r«. Schwarzenberg j Der ,rr«gebtrgisch« «oMsremd» erscheint täglich mit «ulmchme der Laa« I nach den Sann- und Festtagen, Abonnement viertüMrlich I Viart 80 Pta. s Inserate werde« pro «gespalteneZelle mit 10 Pf«., tm amtlichen Dhelt«« Mr. 14s - dsrechn« z taoeuanscher, ausisrgswohmicher Satz nach eryoyrrm »ans. d) nachmittag- V-2 Uhr, im Gasthattse „zur Eiche" i« A«e Schnreberg-Zwickauer Sttaße zwilchen Schneeberg und Griesbach, Fiskalische Obstverpachtung Die diesjährige Kirschen- und sonstig« Obstnutznug an den Straß« de» Straßen» »nd Wasterbautnspellionsvezir» Schwarzenberg M gegen sofortige Nezahkttttg und unter den i» Termin vorher bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietend« verpachtet werd«, Oberstärke, 4,» na lang, st i cden au ihr i« z hiermi Stoydt i leifier. Osittnitt Lei der planmäßigen dreizehnten Au-loof««- Lötzttitzer Stadt schnldschetue find die Nummern 27, 29, 30, 81, 167, 266, 361, 430 517, 528, 549 und 723 gezogen worden. Die Inhaber dieser werden aufgefordert, gegen Rück gabe der Stadtschuldscheine nebst ZivSleisteu «nd nichtfällig« ZinSscheiuen dm Sapttalbetrag vo» je 200 vom 31. Dezember d. I. ab a«S unserer Stadtkaffe zu erhebt», widrigenfalls Ver zinsung aufhört und unverzinslich die Depofition de» Kapitals erfolgt. — AnSgeloost i« vorig« 3m Pechsteiwsche« Gasthofe zu Breite«bru«n sollen ttag, den 1. IM 189«, vormittag» halb 9 Uhr an, !W tzer Nach § 1 de» ReichSimpfgesetze» vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1) jede» Kind vor dem Ablaufe de» auf sein Seburttjahr folgend« Kalenderjahres, sofern e» nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern Übelstanden hat; 2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule innerhalb de» Jahre», in welchem der Zögling das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlich« Blatte« über standen hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Die hiesigen öffentlichen Jmpfttttge« zu 1 und 2 finden Dienstag, de« 28. Juni nnd Mittwoch, den 29. Juni von Nachmittag 4 Uhr an im Schulgebäude, Parterre, Zimmer Nr. 6, statt. Al» Jmpf arzt wird in diesem Jahre Herr vr. wsä. Köhler hier fungiren. Es ergeht nun, und zwar nur hierdurch» an die hier wohnenden betreffenden El» tern, Pflegeeltern und Vormünder die Aufforderung, au den gedachten Tagen mit den im Jahre 1897 geborenen, sowie d« zwar älteren aber wegen Kränklichkeit rc. im vorigen Jahre zurückge stellten Kindern in obengenannt« Jmpflokale sich einzufinden, und zwar ist die Jmpfnng für die jenigen unter 1 und 2 genannten Kinder, deren Familiennamen s) mit den Buchstaben bi» Ll beginnen, auf Dienstag, de« 28. J««i «nd für diejenigen, deren Familiennamen st st Derbstangen „ Der Math der Stadt. Garei», Bürgermpr. N. Jnseroten-Amiahme Mr die am Nachmittag «scheinend« Nummer bi» vor mittag 11 Uhr. «ine Bürgschaft für di« nüchsttlgtge Aufnahme der «Njeiaen de», an den vorgeschriebenen Lagen sowie an bestimmter Stell« wird nicht , gegeben. Auswärtige Aufträge nur gegen Vorau« be-ahlung. Für Rückgabe »anrallNR «itlgesandter Manuskripte macht sich di« Redactton nicht verantwortlich. " 2 0