Volltext Seite (XML)
1884. Mittwoch, de« 16. April AautzenerAIaWm Bekanntmachung der und der 2. t 4. LS «> LS Amtshauptmann von Thiclau, Geh. Regierungs-Rath. Hippner. 2. 3. 4. Bautzen, den 20. Mär, 1884. 1. :e e 5. 6. 7. ualität «er zu )U »'s- t .S. approbirtc Arzt vr. mack. Albert Gustav Tschudi aus Schwanden in der Schweiz, in Cunewalde approbirtc Arzt Ernst David Goldberg ist von Hirschfeldc nach Wehrs- dvrf gezogen. er- Zs- s6U ixs l6ll n, el be- nHaa- -fertigt iseur, 4. :n an- llt. niedergelassen. Der sr. lo ten us< pe. ren m- Königliche Staatsanwaltschaft. 0r. Fiedler. s-s " Dagegen hat sich der approbirtc Arzt Samuel Hieronimus Sachse von Neusalza weggewendet. Bautzen, am 1. April 1884. Königliche Kreishauptmannschaft. von Salza und Lichtenau. bemerkt worden. Zwischen beiden Kolonnen ist durch einen optischen Telegraph Verbindung hcrgestcllt. Die Anamiten sagen, Honghoa sei geräumt. Ein Londoner Telegramm des „TempS" meldet, daß wichtige Dokumente, welche bei den in Birmingham verhafteten Dynamitverschwörern (s. unter „Großbritannien") vorgesunden wurden, die Existenz eines ausgedehnten anarchi stischen Komplotts beweisen, das seine Verzweigungen auch nach Paris erstreckt. Str. 88 DR .v<m»en«r Raü Die Nachgenannten 1. Jobanu Gröschel, geboren am 23. August 1859 zu Menschen, innerhalb des Deutschen Reiches zuletzt in Drehsa wohnbaft, Neuenburg auf, weitere Störungen der Salntisten-Ver sammlungen zu verhindern. (Vgl. „Schweiz".) Paris, 12. April. Aus Sontay vom 10. d. wird ge meldet, daß die Brigade Nögrier durch ihre Artillerie aufge- haltcn wurde, welche mit großen Schwierigkeiten in Dschunken stromaufwärts befördert wird. Dieselbe dürfte erst morgen mit der Brigade zusammentreffen. Die Brigade Briäre ist auf dem rechten Ufer des Schwarzen Flusses vereinigt. Auf dem anderen Flußufer sind einige feindliche Abteilungen Dieselben werden aus -en 3. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, vor die II. Straskammer des Königlichen Landgerichts zu Bautzen, Schloß Ortenburg, Gebäude der StaatS- anwaltschast, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unenlschuldigtem Ausbleiben werden dieselben aus Grund der nach 8 472 der Strasprozeßordnung von den Königlichen Ersatz-Commissionen ihrer Aushebungsbezirke über die der Anklage zu Grunde liegenden Lhanachen ausgestellten Erklärungen verurtheill werden. KekanntMSGung, das Ersatzgcschäft im Aushebungsbezirke Löbau betr. Zur Vornahme der diesjährigen Musterung der Militärpflichtigen und der Klassification der Mann schaften der Ersatzreserve I. Classe, der Reserve und der Landwehr im Aushebungsbezirke Löbau sind solgende Tage und Orte anbcraumt worden, als: Dienstag, der SU. April, von früh 8 Uhr an in Tnchatschc's (Gasthofe zn Ncu- salza sür die Stadt Neusalza und die Orte Obercunewalde, Cunewalde, Schönberg, Spremberg und Weigsdorf mit Köblitz; Mittwoch, der 30. April, von früh Uhr an ebendaselbst sür die Orte BchcrSdorf, Dürrhennersdorf, Oppach, Schönbach, Neuschönberg und Taubenheim: Donnerstag, der 4 Mai, von früh '/-8 Uhr an ebendaselbst für die Orte Ebersbach, Ober- und Niedersricdersdorf; Freitag, der 2. Mai, von früh '/,8 Uhr an ebendaselbst, sür die Orte Alt- und Neu gersdorf »»»tUiledendenvlatteLufNLtz««. Verordnungsblatt der Kreishanptmannfchast Bantzen zugleich als Kouslftorialvehörde der Oderlaufitz. Bäcker Arthur Georg Kurt Pötzschke, geboren am 8. März 1860 in Bautzen, innerhalb des Deutschen Reiches zuletzi auch daselbst wohnhaft, George Ernst Richter, geboren am 5. Juni 1856 in Luga, innerhalb des Deutschen Reiches zuletzt in Pannewitz wohnhaft, des Ebengenannten Bruder, Johann Richter, geboren am 17. Juni 1859 in Luga, innerhalb des Deutschen Reiches zuletzt in Pannewitz wobnhast, Tischler Karl Jultuö Zimmer, geboren am 2. Februar 1859 in Elbersdorf, innerhalb de- Deutschen Reiches zuletzi auch daselbst wohnhaft, Kaufmann Gustav Albin Würfel, geboren am 22. Februar 1861 in Zittau, innerhalb des Deutschen Reiches zuletzt auch daselbst wohnhaft, und Fleischer Friedrich Albin Seidemann, geboren am 23. September 1861 in Eckardtsbcrg, innerhalb des Deutschen Reiches zuletzt wohnhast in Zittau, werden beschuldigt, — als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen ober nach erreichtem militär pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes ausgehalten zu haben, — Vergehen gegen 8 IM Abs. 1 No. I Str.-G.-B. SA — 8 Amtsblatt Ler Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, (Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der HandelS- und Gewerdekammer zu Zittau. Telegraphische Korrespondenz. Pesth, 13. April. Wie der „Nemzet" meldet, betragen die ungarischen Staatseinnahmen im 1. Quartal 1884 2-^ Millionen Gulden mehr als in dem gleichen Zeitraum des vorigen Jahres. Die Mehreinnahmen zeigen sich bei den direkten Steuern, den Verzehrungssteuern und der Taüaksregie. Bern, 14. April. Das eidgenössische Justiz departement fordert die Negierungen von Bern und Im Laufe des letztverflossenen Vierteljahres hat sich approbirtc Arzt Curt Richard Meyer aus Bockwa in Neusalza, - «lle al» ioltd delonn«» D» »»ucendureau« nehm«, »HW VretkerhShuna, Inserate für »ii Bautzener Nachrichten' oU» «,en; deSgl. die Herre» ren«k « Bautze» <Laue»grb.), LmEtz t» Loda», Lippttjch in «chtrH» Walde, Hilden» in weit«»«», DSiina in itder.dach, Vahr bl »dnlajhain bei OKri», g. « Reußner in Vder-Cnnnertimrtz D. v Lindemm in puUnth «i «. «. Wiedemann in Reich«»- dach O.-L. sehen mit dem Gutachten der Ortsbehörde, - welche zugleich die gesetzliche Bestimmung, aus welche die Reclamation sich stützt, besonders anzugeben hat, — sobald als möglich, spätestens aber un Muftcrungs- termine selbst bis früh 8 Uhr anzubringen. Aus Verheißung emeS nachträglich zu luhrendcn Bewestes kann keine Rücksicht genommen werden. Etwa imt vorqelegte Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein. . r Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Unter iichung >m Milsterungslerminc bestätigt werden weshalb di- betreffenden Personen, zu deren Gunsten eur Militärpflichtiger reclanurt wird, mst . Bezüglich bc/Träusft^ unter denen Zurückstellungen und Befreiungen angeordnet werden können, wird auf 88 30 und 31 der Ersatzordnung vom 28. September (>s. 10 deS Gesetz- und Ver- °^"""N8cheidu^ "i,s Reclamationen crsolgen im Musterungstcrmine und werben den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden bat. .. „ , , „ . - Rccnrsc gegen die Entscheidung der Ersatz - Lomnu, sion an die Ober-Ersatz-Cvmnmsion müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen nach erfolgter Publikation , resp. nach Ablau, der vorNmerwn Publi- cationssrist und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei der Ersatz-Comml,„on unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. . >. n- c < Hierbei ist ausdrücklich zu erwähnen, daß Reclamationsanlrage, welche der Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht Vorgelegen haben, in der Regel von der Ober-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuweisen sind, sofern die Veranlastung zur Reclamation mcht etwa nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden sein sollte. Die Entscheidungen der Ober-Ersatz-Commission werden mündlich erthellt und gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als publicirte. Pvrstcllmmeu gegen die Eutscheidiiug der Obcr-Ersah-Comnmsivn müssen spätestens bis 31. August dieses Jahres bei dem Königlich Sächsischen Kricgsmimfterlum emgereicht werden. Spätere Vorstellungen werden nicht berücksichtigt, sowie denn auch gegen die Entscheidung des Königlichen Knegs- ministeriums eine weitere Berufung nicht stallfindet. ...... , Diejenigen, welche von dem Rechte der Vorstellung Gebrauch machen, haben ledoch keinen Anspruch darauf, daß mit ihrer Einziehung zum Dienst bis zur Erledigung ihrer Beschwerde Anstand genommen werde, vielmebr werden dieselben wie alle anderen Ausgebobcnen zu dem betreffenden Termine eingestellt, im Falle der Berücksichtigung der Beschwerde aber auf Verfügung des General-Commandos wieder entlassen. Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Was die mit dem freiwilligen 4jährigen activcn Dienst bei der Cavalcrie verknüpften Vor theile anbelangt, so bestehen dieselben darin, daß die fraglichen Militärpflichtigen nur drei statt fünf Jahre in der Landwehr zu dienen haben; außerdem ist denselben die andcrwcite Vergünstigung zugestandcn worden, daß dieselben im Frieden der 'Regel nach nicht zu Reserve-Hebungen einberufen sind und daß nur ganz außergewöhnliche Ilmstände zu einer dergleichen Einberufung Veranlassung geben sollen, dann aber eine solche Einziehung nur aus Anordnung beziehentlich mit Genehmigung des Gencral-Commandos erfolgen darf. Militärpflichtige, welche sich im Mustcrungslermine freiwillig zum Diensteintritt melden, bcz. zum vierjährigen Jreiwilligendienst verpflichten wollen, haben bei der Recrutirung die nach 883,2 der Ersatz-Ordnung erforderlichen Ausweise zu präsenttren. Dieselben bestehen in der Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormundes (mit beglaubigter Unterschrift) sowie einer obrigkeitlichen Bescheinigung darüber, daß der zum freiwilligen Dienste sich Meldende durch Livilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. In Bezug auf die mit dem Musterungsgeschäfte verbundene »ilasfiftcatiou der Reserve- und Landwehrmannsrhastcu, svwie der Ersatircservisten I. blasse für den Fall der Einberufung zu den Fahnen wird aus den Inhalt des IV. Abschnittes der Eontrolordnung vom 28. September 1875 (S. 145 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1876) mit dem Bemerken verwiesen, daß auch Militärpflichtige, welche erst nach dem Klassificationstcrmine des lausenden Jahres der Ersatzreserve I. Classe zugetheilt werden, unter Umständen vorläufig hinter den letzten Jahrgang zurückgestellt werden können. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr oder Ersatzreserve I. Classe, welche auf Zurückstellung An spruch machen, haben ihre Gesuche bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes anzubringen, welche dieselben zu prüfen und darüber eine in doppelten Exemplaren nebst den Militärpapieren hier Unzureichende Nach weisung swozu Schema« in der- Buchdruckerel von Hohlfeld L Witte in Löbau zu haben sind) aufzustellen hat, aus der nicht nur die militärischen, vurgcUichen und V-rmLgc»s-BeeMMlfte der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werten kann. Die Einreichung dieser Nachweisungen hat sobald als möglich und jedensalls noch vor Beginn der Musterung zu crsolgen. Die betreffenden Gesuchsteller haben sich an dem Tage, an welchem die ge stellungspflichtigen Mannschaften ihres Aufenthaltsortes zur Musterung gelangen und zwar bis spätestens 10 Uhr Vormittags vor der Königlichen Ersatz-Commission einzufinden, bei ihr anzumelden und der Ent scheidung auf ihr Gesuch entgcgenzusehen. Hierzu wird bemerkt, das; dergleichen Gesuche von Landwehrmänucru, welche duck 40 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nnr dann Berücksichtigung finden können, wenn entweder ») die Gcsnchstcllcr die einzigen Ernährer arbeitsunfähiger Eltern oder Groftclltcrn sind, oder 1») deren Znrückstclluug im Interesse der allgemeinen Laudcscultur und der Volks- wirthschaft für nnabwcislich nvthwcndig erachtet wird. Löbau, am 12. April 1884. Der Civil-Vorsitzcndc der Königlichen Ersatz-Commission des Nnshcbnngsbczirks Löbau. 5. Sonnabend, der 3. Mai, von früh '/,8 Uhr an ebendaselbst für die Orte Alt- und Neu-Eibau und Walvdors; 6. Montag, der .1. Mai, von früh 8 Uhr an im Gasthofe znm Lamm in Löban sür die Stadt Bernstadt, und die Orle Altbernsdors, Berzdorf, Dittersbach, Kemnitz, Kiesdors, Kunnersdorf a. d. E, Neundorf und Schönau; 7. Dienstag, der <». Mai, von früh ' Uhr an ebendaselbst für die Orte Berthelsdorf, Großhennersdorf, Herrnhut, Oberoderwitz, Ober- und Nieder-Renncrsdors, Ober- und Nieder- Ruppersdorf und Ober- und Nieder-Strabwalde; 8. Mittwoch, der 7. Mai, von früh '/,8 Uhr an ebendaselbst für die Stadt Löbau; o. Douuer^»«g, vor >4. Mai, von früh '/-8 Ul,»- a>, «bendasrlbst sür die Orte Ober- und Nieder-Cunnersdorf, Ebersdorf, Kottmarsdorf, Lauba, Lawalde, Oltenhain, Groß- und Klein- Schweidnitz; 10. Freitag, der 0. Mai, von Uhr an ebendaselbst sür die Orte Altlöbau, Bellwitz, Bischdorf. Dolgowitz, Georgewitz. Glossen, HerwigSdorf, Kittlitz, Kleiuradmeritz, Körbigsdorf, Lautitz, Oehlisch, Oelsa, Oppeln, Rosenhain, Ober-, Mittel- und Nieder-Sohland a. R., Unwürbe, Wendischcunnersdorf, Wendischpaulsdors und Zöblitz; 11. Sonnabend, der 10. Mai, von '/,8 Uhr an ebendaselbst sür die Stadt Weißenberg und die Orte Breitendorf, Carlsbrunn, Groß- und Klcindehsa, Eiserode mit Peschen, Hochkirch, Kohlwesa, Kotitz, Krappe, Kuppritz, Laucha, Lauske, Lehn mit Jauernick, Maltih, Ncchen, Niethcn, Nostitz mit Grube und Trauschwitz, Plötzen, Rodcwitz, Särka, Spittel, Wohla und Zschorna; 12. Montag, der 12. Mai, von früh '/,0 Uhr an ebendaselbst zur Loosung. Betreffs der Loosung wird bemerkt, daß nur die Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges (d. s. d. i. I. 1864 Geborenen) mit Ausnahme der nach 8 65,7 der Ersatzordnung Auszuschließenden looseu. Jedem Militärpflichtigen ist das persönliche Erscheinen überlassen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission geloost. hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß es sich empfiehlt, Gcsuchc von solchen Mannschaften «in definitive Einstellung zum allgemeinen Rekruten-Einstellungstermine, die hohe Loosnummern er halten haben und wegen dieser nach Befinden für den Nachersatz ausgchoben oder nur sür eine bestimmte Waffengattung designirt werden könnten, alsbald nach dem Musterungsgeschäfte und zwar schriftlich hei dem Unterzeichneten anzubringen. Sofort nach Rllckempfang der Stammrollen haben die Ortsbehörden die Gestellungspflichtigen zu den betreffenden Terminen schriftlich zu beordern und den Tag der Behändigung der Ordre unter „Be merkungen" in den Stammrollen kurz zu notiren. Infolge dieser Beorderung müssen sich alle Militärpflichtigen des Aushebungsbezirkes, welche noch leine endgiltige Entscheidung durch die Ersatzbehörde erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrüalich entbunden sind, mithin auch die beim vorjährigen Ober-Ersatzgeschäfte zum Nachersatz aus gehobenen oder für eine Waffengattung designirten, aber nicht zur Einstellung gelangten Mannschaften zur Musterung stellen. Sollten Militärpflichtige ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen und dadurch die Vorladung unmöglich gemacht haben, so entbindet dies nicht von der Gestellungspflicht. Hierhei wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Militärpflichtige, welche der Vorschrift in §24,2 der Ersatz-Ordnung zuwider sich nicht von dem Orte aus stellen, in welchem sie sich nach 8 23 der Ersatz-Ordnung zur Stammrolle zu melden hatten, sondern lediglich zur Musterung, ohne den bisherigen Lauernden Aufenthalt verlassen zu haben, an einen andern Ort, z. B den Wohnort ihrer Eltern, sich be geben, zur Musterung in einem solchen Orte dann nicht zugelassen werden, wenn nicht die vorschriftsmäßige Ueberweisung der Ersatzbehörde des zeitherigen Aufenlhaltortes erfolgt ist. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angcstellt ist. Militärpflichtige, welche in den von den Ersatzbehördcn abzuhaltenden Terminen nicht pünktlich er- schemen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen; auch können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ein Mitglied des Stadtraths, der Gemeindevorstand, oder sonst die mit der Führung der Recrutirungs- Stammrollen betrauten Personen haben beim Musterungsgeschäft mit zu erscheinen, auch die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen und vor Beginn des Ersatzgeschäftes abzugeben, im übrigen aber sür Ordnung unter ihren Leuten und für deren Anwesenheit zu sorgen. Die Ortsbehörde» werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die seit der Einreichung der Stammrollen bis zu den Musterungstermincn erfolgten beziehendlich noch erfolgenden Au und Abmeld ungen sofort und nicht erst am Musterungstage hierher angczcigt werden müssen. Die Ortsbehörde« werden ferner veranlaßt, diejenigen Gestellpflichtigen ibres Ortes, deren Familien- Verhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb cinzuwendenden Reclamation halber zu beobachten und zu thun haben. Rcclamationsanträgc auf Zurückstellung beziehendlich Befreiung vom Militärdienste, zu denen das vorgeschriebene Formular (welches hier unentgeldlich entnommen werden kann) zu verwenden ist, sind, ver- rt. I, 8t«t« 8liod« olgee. Huuuti- te, > Rrm- Rr. 10. e ch Mo- m-AuS- tr. 10. - und tll iorwst., Ro folge»»«» Lag. Lorau»- »»«»trlchrender «doane- »eattprets vieriegllhrl. M»s«rtto»»d«traa für dra RaumelnerPelii-S»alt»«iie iij Ro<hwei»gedllhr p. tziMnlt »ou itzeduhr für driesnAu«. kxnfieerleUung IS4 lundVorw). kklner«, di» o Uhr eingeh«d< H»l«raie finden in d«m «dend»