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gnugtes Schmunzln ingenen, die ihni bis der kommandierende leekorps dingfest ge- n Denker des ?lul ollte, uiedergetnallt, 'S töenerals vereirelt. Auto mit dem gnieu. tt, neben sieb eine liier, und binter sia; nieder eine -ohrnng lit dem Kriegsanro, en Ml r trug, durch , mit dem doseeue^ dann bob er stelz aunen Augen wnide Nen Lien, der er- das; Karninken n >cic lburg, wenn sie auch pse hervergegang'or er geleistet oue.lt einem ?l'ige' zum mgelregen, umsonst chrapn.lls, war er Änto ven einer inr rvie dur>!> ein nick knnau^gescbsen - «s» Früyer Woche»- »»d Nachrichtsblatt W ßchMMf, ra»S>L MM »WM ßckML UM», MM MmM, Ma kl Mis. St. Zint, 8. MM 8lWM ÜM WaM» WWM«I ot WUä» Amtsblatt Pir das Kgl. Amtsgericht and den Stadtrat zu Lichtenstein > Attest, Zettmm im KiMigttch« Nmtsgrrichtsbqirt —» - > - G». S«hrs«««- - > . - — ... . - «r 82 Sonnabend, den 8. April LNSZWSLM 1St6. tvkfe» Bla« erscheint tttglich, außer Sonn- und Festtag», nachmittag» st, d« folg«»«. Log. — Blertelsthrllch«, Bepigiprel« 1 M. 80 Pf., durch die Post bezogen 1 M. 75 Pf. Mq««« stimm«, 10 Pf. Brstellung« nehm« auß«, d«r «eschLftostevr st Llchteustest. Mlhesti Sbert-Sttaße SV, all« Katserl. Postanstalteu, Postboten, sowie die Austräger entgegen, «nseeate w«rd« di« stnfgrspatt«, Bnmd-eU« m« 10, str aurwSrttge Inst««« mtt IS Pf. berechnet. Reklamezril« SO Pf. 3« amtlichen Teile kostet dir zweispaltige Zeile 30Pf. M«ch»ech^,fchstt Sst 7. I»s«,at«u-U»»atz», stMlch »st stUteste»» vormittag, 10 Uhr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. WlM höpflich ge- chriften des Woche er- also jedem md daraus anzulegen WIMS. Lus wähl selten rus-, ;its- u. häfts- ;rde, W-VWe hie« rr Berkaus bereit »e, uspr. L4S^ »am ks.. eimat «ge«; stet«' »erden MIMW blattes" st- . Verkauf von frisckem Schwelncfleisch in Lichtenstein a« Inhaber tr«»«e« Lebenk mittel karten Nr. !—660. Dom Bezirk find 6 halbe Schweiue überwiesen worden, die nächste« E«»»- »Br»d, den 8. AprU gegen Abschnitt 35 in Mengen von je '/, Pfund abge geben werden. Soweit der Vorrat reicht, hat hierneben gegen Kutter- oder Fett- karleu jeder Entnehmer noch da8 Bezugsrecht auf Pfund Gprck Die Abgabe der Ware erfolgt durch die Herren Fleischer meister EmU Ott» Neichr«hach, P««l Schubert, SmU Schulze. Preise für Pfd. Metsch LV Pf«., Pfd. »lMchWt« SS Pf«., Vr» Pfund Speck 2» Pf«. Lichtenstein, am 6. April 1916 Ter SlaSlrat Fleisch- und Schinke« Verka«f an Callnberger Einwohner G«»»«tt»d, de» 8 April frisches holländisches Schweinefleisch Mit Speck 1 Pfund 3 Mart 5V Pfg. au die Inhaber der grüne» Botterkarte« — Pfund auf jede Karte. Amerit»»isches Schweim fleisch ««p Speck, fr. Speck 1 Pfd. 2 Mk 20 Pfg., sr. Bauchsteisch l Pfd. 1 Mk. 90 Pfg., doS übrige Fleisch 1 Pfd. 1 Mk. 80 Pfg., sowi? geräucherter Schinke» 1 Pfd. 2 Mk. 60 Pfg , au die Inhaber der gelben Butterkarten — V, Pfd an alleinstehende Personen und 1 Pfd an Familien. M»rke«s»Srabe ««P Bezahl««« «»f dem R«1ha«se, Brot- und Der Ortsernähr««zSanSschnb sSr Eallnder«. Buttrrlartrn sind vvrzvlegen. — Geld ist abgezählt bereit zu hatte». Brotmarkeu-Nr. I bis 150 vormittags 9 bis 10 Uhr, , 151 biS 300 vormittags 10 bis 11 Uhr, — , 301 bis 500 vormittags 11 bis 12 Upr, — „ 501 bis 650 nachmittags 2 bis 3 Uhr, , 651 bis 800 nachmittags 3 bis 4 Uhr, über 800 nachmittags 4 bis 5 Uhr. I» weiterer Ausführung von Absatz Hl der nachstehend unter » abge- drvckte», feinerzeit unter dem 25. Oktober 1915 in der sächsischen Staatszritung veröffentlichten Mintsterialverorduung vom 2l. Oktober 1915, sowie der Sächfi- fische« Ausführungsverordnung über den Verkehr mit Butter vom 24. Dezember ISIS verordnet die Kreishauptuianuschast mit Ermächtigung des Königlichen Ministeriums deS Innern fügendes: 1. Die nach der Ministerialoerorduuug vom 25. Ottober 1915 in Verkehr zu bringend« GebranchSmilch ist nach denjenigen Ortschaften des Regierungsbe zirke- zu liefern, an iäe die Lieferung im Monat August 1915 erfolgt ist. Die hiernach in die Ortschaften eiuzuföhreuden Milchmeugeu dürfen nur i» dem glei che» Verhältnisse gemindert werden, als die Milcherzeugung des betr. Milchvieh- Halters oder str Absatz des Händlers fett August 1915 zurückgegaugen ist. I 2. Dos Gleiche gilt bezüglich der Butler, des KäseS und sonstiger Milch- erzevanifse, soweit solche «ach den Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 25. Oktober 1915 überhaupt noch hergestellt werden dürfen. 3. Die zur Sicherstellung der vorzugsweise« Berücksichtigung der Kinder, stillenden Mütter und Kranken auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanz lers vom 4. November 1915 lReichS-Gesetzblatt Seite 723) und der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 8. November 1915 (Staatszeitung vom 12. No vember 1915) getroffene« i ^er «och zu treffenden Einrichtungen werden durch diese Verordnung nicht berüh t 4. Zuständig zur Bewilligung vor» Ausnahmen von den Vorschriften unter 111 Absatz 1 der Ministerialverordnung vom 25. Oktober 1915 sowie vou dieser Verordnung, und zwar soweit eS sich um Lieferung nach den Rev. Städten han- stlt, ist die unterzeichnete Kreishauptmanuschaft. Zm übrigen werden die Amts- hanptmannschaften und Stadträte ermächtigt, Ausnahmen von dieser Verordnung zu bewilligen. Ausnahmegesuche, für die die KreiShauptmannschast nach Vorstehendem zu ständig ist, find bei der, dem betr. Lieferungspflichtigen Vorgesetzten Behörde (Amtshauptmannschast bzw. Stadtrat) anzubrtnge» und vou dieser mit gutacht lichem Bericht anher zu geben. 5 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden noch 8 17 der BnndesratSverordnung über die Errichtung von PreisprüfungS- stellen und die Veriorgungtzregelung vom 25. September 19 l 5/4. November 1915 (Reichs-Gesetzblatt Sette 607 nnd 728) mit Gesävguis bis zu 6 Monaten oder mtt Geldstrafe bis zu 1580 Mark bestraft. 6 Diese Bekauutmachuug tritt innerhalb einer Woche nach ihrer Veröffent lichung in Krott. Chemnitz, am 3. April 1916. Die Kretöhanptmauuschaft. m. Alle Stellen, Erzeuger wie Händler, die bisher Milch als Verbrauchsmilch in de» Verkehr gebracht haben, muffen auch weiter hin die gleiche Menge, berech net nach dem Durchschnitt des Monats August 1915 und, wenn sie weniger er zeugen oder geliefert erhalten, die gesamte Menge als Gebrauchsmilch in den Ver kehr bringen. Von dieser Milch darf bis ans weitere Anordnung nichts verbut tert oder verkäst werden. Eine Ausnahme gilt für diejenigen Mengen, deren der Erzeuger oder Händler zur Ernährung der Angehörigen und deS Gesindes «nd zur Fütterung seines Viehes bedarf. Ferner darf Milch, die als VerbrauchSmilch in Iden Verkehr gebracht werden maßte, aber nachweislich nicht mehr als frische DerbrauchSmilch im Handel abgesetzt werden kounte oder sauer geworden ist, ver arbeitet werden. Hiervon ist der zuständigen Behörde (Amtshauptmarmschaft, Stadtrat) sofort unter Angabe der Me«ge, um die es sich handelt, Anzeige zu macheu. Alle laudwirtschastlichen und gewerblichen Betriebe, in denen Milch zum Zwecke des Verkaufs erzeugt, verarbeilet oder umgesetzt wird, find verpflichtet, über den Umsatz genau Buch zu führe«. Die Buchführung muß die Meuge der täglich gewonnenen, verarbeiteten oder verkauften Milch, sowie den Preis, zu welchcm die Milch oder die Milcherzeugnisse abgesetzt worden find, erkennen lasse«. Die Bücher fi«d der zuständigen Behörde auf Verlange« vorzulegen. Bt«nen einer Woche «ach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist der zu ständige» Behörde avzuzeige«, welche Menge» im Monat August 1915 von jedem einzelnen in den Verkehr gebracht worden find. Die Behörde« habe« diese An gaben nachzuprüfen. s« VWkM- * Seine Mafestät der Kaiser hat den Reichskanz- Lcr telegraphisch l>erzlrch zu den kraftvollen Worten HtZkückwünscht, mit denen er im Reichstage von neuem «ufere Stellung zur Vergangenheit und Zukunft dar- D»kegt habe. * Der König van Schweden ist gestern früh in Ao- penhoaen eingetroffen und hat die Reise nach Deutsch land in den Vormittagsstunden fortgesetzt. * Der Herzog vou Lachsen Altenburg isr soeben ins Held abgereist, weil er vom Kaiser wieder mit d-r Führung einer Division vertraut worden ist. * Hm (Aroscherzogtum Baden werden vom 17. Apris an /fleischigrtcn eingeführt. Der ffleischkonfervenver kauf ist verboten. - Auch in Bayern sind Blount- rnmvungen über die Regelung des Fleischverbrauchs erschienen. i ' * Aus Hamburg wird gemeldet! Ei» gewaltiges Heuer entstand Mittwoch mittag um 11 Uhr auf dein Meländc per Höttger n. Waldhausen Aktiengesellschaft in Buchholz, Jmprägnierungsanstalt für Eisenbahn- j schwellen und Tclegraphenanlagen. Das gewaltige i Teuer war durch Unachtsamkeit eines Arbeiters beim Einbrennen der Zeichen entstanden- Der Schaden ist sehr bedeutend. * Aus Athen wird berichtet: Abgeordnete aus Rlordcpirus interpellierten in der Kammer wegen Meldungen über den Anmarsch von sect>stausend Ita lienern aus Valona gegen Epirus. * Premierminister Asquith ist nach London zurück- gekehrt- * Aach Mitteilungen der chinesischen (Gesandtschaft in Berlin enthält das Edikt des Präsidenten Inanicl'l kai vom D'. Marz den Verzicht auf die Kaiserkrone. * Ans Winnipeg wird gemeldet: Bei Zusammen- stös'en am Sonnabend und Sonntag zwischen Svlda teu nnd Polizei wurden 4 Soldaten nnd 1 Zivilist ernstlich verletzt und über 50 Soldaten verhaltet. Der Tumult mn Sonnabend abend dauerte nahezu 7 Sinn den. Am Sonntag abend stürmten Soldaten die Po- lizeistation. . i * Nachrichten aus dem Staatsdepartement besagen, wie ans Washington gemeldet wird, das; Telix Dia; mit einer revolutionären Mannschaft von beträcht licher Stärke in Südmexiko gelandet sei. * Das Reutersche Büro meldet zu der Versenkung des Dampfers Zent: Ter Dampfer wurde Mittwoch abcnd von einem deutschen Unterseeboot torpediert. 50 Mann von der Besatzung sind imigckommeit; 9 wur den gelandet. Aus Bukarest wird gemeldet: Tas Blatt Tale Ioncsen erfährt aus diplomatischen Kreisen der Ver bündeten, dast seit zwei Wochen ilelienische Truppen an die französische Trent gebracht werden. * Tein „Berliner Tageblatt" zufolge werden im l'n- trrstaatsf-ekretarial für Munition in Paris lallt dein „Petit oonrnal" seit einigen Tagen zwei Ltahlge- fcl osse von je looo Kilogrammen gezeigt, die zur Ladung des neuen französischen 40 Zentimeter 5>e jclützes dienen, das die deutschen ^ Zentimeter Mör ser bekämpfen soll.