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Intelligenz und Wochenblatt E für > Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 19. Sonnabends, den 8. März. 1851. Gdictalladung. Christian Friedrich Thalheim, ein unehelicher Sohn Johann Christian Thalheims, Zimmermanns zu Olbernhau und Dorotheen Elisabeth geb. Wernerin, geboren am 5. Februar 1790, und später als Theilhaber der früher in Frankenberg unter der Firma: „C. G. Vogelsang A Söhne" bestandenen Handlung, in Fran kenberg wohnhaft, hat bereits von der Leipziger Neujahrmesse 1831 aus, welche er bezogen, seine Absicht nach Surinam zu gehen, einem seiner Handlungsgenossen brieflich eröffnet, es ist aber seit dem 3. Februar 1831, wo er in Braunschweig mit dem Jüngern seiner Handlungstheilhaber zusam mengetroffen, ohne sich weiter über sein Vorhaben auszusprechen, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht zu erlangen gewesen und es hat blos verlautet, daß Thalheim sich von Bremen aus nach Amerika eingeschifft habe. Nach Thalheims nunmehr zwanzigjähriger Abwesenheit, während der sein Vermögen durch den bestellten Abwescnheilsvormund verwaltet worden, haben dessen Kinder und präsumtive Erben die Eröffnung des Edictalproceffes nach dem Mandate vom 13. November 1779, Behufs der Todeserklärung des Verschollenen, mit dem Suchen beantragt, die öffentliche Vorladung auch zugleich an die Erben zu richten. Es werden daher der abwesende Christian Friedrich Thalheim - oder, dafcrn er bereits verstorben sein sollte, dessen etwaige unbekannte Erben, hierdurch vorgeladen, in dem auf ' . den 5. August 1851 anberaumten Anmeldungstermkne, und zwar der Verschollene unter der Verwarnung, daß er außer» dem für todt erklärt werden wird, die etwaigen unbekannten Erben aber bei Verlust ihres Erbrechts an dem in Frage befangenen Nachlasse, sowie der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, entweder persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche anzubringen und zu bescheinigen, mit dem bestellten Contradictor beziehend« lich nach Befinden unter sich binnen vier Wochen zu verfahren und den 13. September 1851 der Jnrotulation der Acten, endlich den 28. November 1851 der Publikation eines Erkenntnisses, welches rückfichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu gewärtigen. UebrigenS haben auswärtige Interessenten einen Bevollmächtigten zur Annahme der Ladungen allhier zu bestellen. Frankenberg, den 26. Februar 1851. Königliches Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. Gensel. Dietrich. Zur Ablegung der in diesen Sagen statutengemäß geprüften Jahresrechnung der Ätn Frankenberger