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Rv. 72. Dienstag, »en SS. März 187« 7'^7 .7 ' -E Aachener W Aachrichlm Verordnungsblatt der Kreishailptmannschaft Bautzen zugleich als ConsistorialbehSrde der Oberlaufltz. Amtsökati der Amlshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhilt, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzeu und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgistvalda < und Weißenberg. — 7——— —— ——... > ——— — Verordnung. Die Wander-Waarenlager betreffend. Das Königliche Ministerium des Innern hat sich in Verfolg der über die Uebelstände, welche durch den Waaren-Verkauf aus so genannten Wanderlagern herbeigeführt werden, von verschiedenen Seiten erhobenen, auch von dek unterzeichneten Kreishauptmannschast näher dargelegten Klagen veranlaßt gesehen,,mit dem Königlichen Finäirzministerium in Vernehmung zu treten. Nach der Nückäußerung des Letzteren geht dasselbe davon aus, daß der in Rede stehende Geschäftsbetrieb als Gewerbe im Nmher- ziehen zu betrachten und die dabei sich betheiligenden Personen zü'Lösung von Gewerbsteuerscheinen anzuhalten seien. Das genannte König liche Ministerium erkennt hierbei auch ferner an, daß die mit Ausfertigung der gedachten Scheine beauftragten Behörden bei Einsetzung des Steuerbetrags nicht allenthalben das richtige Maas zu beobachten, vielmehr fast immer nur den Minimalsatz von 6 Mark anzunehmen pflegen, und ist deshalb von dem Königlichen Finanzministerium dem entsprechend an die Kreissteuerräthe verfügt worden. Daneben ist jedoch nicht außer Betracht zu lasten, daß Gewerbtreibende der bezeichneten Art auch an dem Orts, wo sie ihren Handel betreiben wollen, nach K 14 der Gewerbe-Ordnung sich zum stehenden Gewerbebetrieb anmelden und wenn sie vor Eintritt des nächsten Gewerbssteuertermins ihre Anmeldung wieder zurücknehmen, sich der Steuereutrichtung entziehen können. Um auch für diesen Fall wenigstens in einer bei den vorliegenden Klagen betonten Richtung Abhilfe zu schaffen und dem ost gerügten Mißbrauche prahlerischer Firmen cinigermaahen vorzubeugen, wird nach der bestehenden Gesetzgebung nur das eine Mittel sich darbieten, daß die sich Anmeidenden zu dem Nachweis des erfolgten Eintrags ihrer Firma im Handelsregister, beziehentlich wenn dieser Eintrag an ihrem Wohnorte bereits erfolgt ist, zu deren Anmeldung am jetzt gewählten Gewerbebetriebsort, als Zweigniederlassung (vergl. 21 des Handels-Gesetz-Buchs) ange halten werden. Indem die Amtshauptmannschasten und betreffenden Stadträthe in der hiesigen Kreishauptmannschast dessen beschieden werden, werden dieselben zugleich ans die besondere Verordnung verwiesen, welche an sie wegen der polizeilichen Anmeldung aller ein Hausirgewerbe betreibenden Personen ergeben wird. Bautzen, am 20. März 1876. Pit» K r e i S l) N U p t M N N tt s H N f 1. von Beust. Bekannt m a ch n n g. Von dem deutschen Consulate zu Reval ist auf Ansuchen der zu Friedrichshof bei Reval wohnhaften Witwe des verstorbenen Guts- Verwalters Christian Alexander Schüler, welcher in den russischen Paßregistern auf Grund der von seinem verstorbenen Vater deponirten Legitimationen als sächsischer Nnterthan verzeichnet ist, Pauline Schüler, um Wiederverleihung der sächsischen Staatsangehörigkeit für diese nnd deren Söhne Bernhard Alexander und Paul Ferdinand Constantia Schüler beantragt worden. Da nun nickt zu ermitteln gewesen ist, wann und van welchem Orte Sachsens aus der Vater des verstorbenen Christian Alexander Schüler, Johann Christian Schüler, sich nach Rußland begeben hat, so werden die Polizeibehörden des hiesigen Regierungsbezirks andurch veranlaßt, wegen Ermittelung der Herkunst des letztgenannten Schüler Erörterungen anzustellen und deren Ergebniß anher anzuzeigen. Bautzen, den 23 März 1876 Dit K r k i S y N U p t M N N N s H N f 1. von Beust. Bekanntmachung. Nachdem mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern folgende Zeitschriften, als die Bautzener Nachrichten, -er Sächsische Postillon in Löbau, das Ebersbacher Wochenblatt und die Oberlausitzer Stadt- uud Landzeitung in Neusalza zu Amtsblättern für die Amtshauptmannschaft Löbau bestimmt worden sind, so wird dies mit dem Bemerken znr öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sich auch die mitunterzeichnete Bezirksschulinspection dieser Blätter als ihrer Amtsblätter bedienen wird. Löbau, am 21. März 1876. Königs. Amtsttauptmannschast und Königs. Bezirks-Schutinspection. von Thielau. Grüllich. Hippner. Edieta lladun gl Bei dem unterzeichneten Gerichtsamte ist zur Ermittelung des Lebens oder Todes beziehentlich Behufs der Todeserklärung des seit Juni 1854 ver schollenen, am 16. Juli 1831 hierselbst geborenen Bäckergesellen Carl August Emil Johan» HterouhmuS Heino von dessen Vater der Erlaß von Edictalien beantragt worden.