Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-02-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188402274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840227
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840227
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1884
-
Monat
1884-02
- Tag 1884-02-27
-
Monat
1884-02
-
Jahr
1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1884
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
it. s !-78.75 su-a. l« - t«-«i Sr. ttncli. ?r. itdaute edu» tt»L <282- lS»,5 ÜX», l-81d 8U- uo- M7i ! 8»« ISS.«) bi ss.» 88 cg l'^t, I«S.- lS«i,> IA«g SVÄt Sll^- ILt.75 lvbbg S4» Ib<..75 krior. bSll.50 ILSÜ '-«äi» SS so Eg !Lrs U8.!g 88- S°^ I8L- IU.- 14b.- tmmui IS8.S) »adorr I2b2b UV.- 78 bü ISS.'» t«1.7i IS8.7» ISi.- lISSL ! 1«^4 >«8.7» siSSSä varitimmi«. M7L> ll.»2i 148.7b -1S4.7b 4(lv.7» kr. 82.- 1SS.7b I 9» UL« ll «>/, —.- IS»«,« lUL« 8t>/. -- 108.7b »>/.. S7.- '' !10L- »/.> S7.» 4 >1»»« >rt 1«.- kuoltMI. 270- ite 18.5- I«s« totk L4- »drtk !1U7b !l7».- 8 178 SO Sri» UL- tbri» IL.L i»«t».-p. >u> v«tk»ll Vt«t«> l.-k»Sr. »Id») .-k. «I»1 «8») 73 bl «Sbl 84- 47^ S2bÜ I8LS0 db.- bbtl 1M.- rt» ä> tatuerv ! S.-L.-4 >8 X. I)<ihl«u> 8M irtiu.) IL- I>«tj >II8tg -llderr- I«>7, cVteUl irS1,r, iürdit», aerei uer) bL7i WL- «L- i»ua> — itvetä» Ibbiü k»dr. 1b«.- »deouu —.- tdrigt >»> arsted) ä«b«rr> 1 louälu) rtttt»i> — i-v. -.- oL»r«1 —,- Q. »»a-k. -v .187»« k M »». tt^ Utt-LIb«». bä,.» Erscheint täglich früh 6'/, Mir. 8kdariroll und Lrprditiou Johanne-gaste 33. Iprrchftunßkn der Xrdaktiüv: Vormittag- 10—12 Uhr. Nachmittag- 3—6 Uhr. Dt» wegtia-»»« ei»,»l-»d««e M««utcri»te ««» »» stevee»»» »ich« uek»>n«i>ch> 'cilnigcr.TagMatt Aanatzwe »er für »>r nSchktf-Igrndr N>>«»er destimmten In« erste a» kochenta-en bis 3 Uhr Nachmittag«, aa Samt- und Festtagen früh bis '/,v Uhr. 2» den Filialen für Zns.-Annahmn Ott« Klemm, Universitäl-ftraße 21, Leu»« Löscht» trathariiienstraße 18, y nur bis 'i.r Uhr ^58. Amtlicher Theil- Vekannlmachung. Die diesjährige ordentliche General »Bersammsung der ReichSbankantheilSeigner (H. 18 des SlaiulS der Reichsdank vom 21. Mai >875, — NcichSgesetzblatl S. 203) wirb hier durch auf den 19. Mär; b. I. RachmittaaS 3'/, Uhr berufen, um dm BerwallungSdericht nebst der Bilanz und Gewinn» derrchnung siir da? Jahr 1883 zu empfangen und die für den CcntralauSschuß nbthiHcn Wahlen doizunehmcn (tz. 2l a a. O.). Zur Theilnahme ist jeder männliche und veriügunqöfähige Kittheil-eigner berechtigt, welcher durch eine späteste»« am Tage vor der General-Versammlung im Archiv der Reicho- bank, Äiigerstratze Nr. 31 3ii hierfelbst, während der GcschäslS- stunden abruhebende Bcfchcinigung nachweist, daß unv mit wie vielen Antheilen er in den Stammbüchern der Reichsbank als Eigner eingetragen ist (tz. 18 a. a. O.). Di« Berfammluna findet im ReichSbankgedäude, Jäger» straß« 34/3« hierselblt, statt. Berlin, den 21. Februar 1884. Der Reichskanzler. In Brrtretung: von Boetticher. Statistisches Amt. Unser statistisches Amt befindet sich von heute an im Gtadthanse, Obstmarkt S, im dritten Oberstock. Zimmer 138. Leipzig, den 22. Februar 1884. Der Rath der Ltadt Leipzig. 1)r. Georgi. Haste. Wohnungs-Vermirthung. In dem der Sladtgemeinke gehörigen Hause Salz« aLtzche» Vkr. 1 ist eine in der rr. Vtage (Dackgeschog) vefinvliche, au» V Ttuben, 4 Kammern und sonstigem Zubehör bestehende, mit LtZasserleitnng vcrscbene Wohnung vom I. October dS. AS. an gegen ein» halbjährliche Kündigung anderweit zu vermiethrn. Miethgesuche werden aus dem Rathhause, 1. Etage. Zimmer Nr. 17, entgegen genommen, auch können ebendaselbst die Vermiethungobedingiingen und daS Invenlarium der zu ver- miethenden Wohnung eingeseben werden. Leipzig, de» 22. Februar 1884. Der Rath der Stabt Leipzig. vr. Georgi. Stvh. Vrkanntmachung. Der Preis der in der biesigen Ga-anstalt I. producirten EoakS, deren commissionSweiser Verkauf Herrn LouiS Meister übertragen ist, beträgt vom heutigen Lage an für jeden Hektoliter loco Gasanstalt 80 und einschließlich dr< Fährlöhne« bi« an da« Hau» 75 ^s. Leipzig, den 27. Februar 1884. DeS RathS Deputation znr Gasanstalt. Erledigt hat sich miserx Bekanntmachung vom 23. v. M., den Brauer. grhilsen OSwalh Hermann Strang aus Riesa bctr. Leipzig, am 2l. Februar 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armenamt.) Ludwig»Wolf. i«>. i«e^ >«L> Mc- »81 >t«n — IW °a ISS.7° iooo lSb Sn 1??.- 2il. par pobrmr 148.73 ^ » 47.90 ». litlkSi 1«» O^l LN-- Uai 130.-, i.) 000 KOI«,, -r 34.0W L mu 14.V0I » rettmnl. »r. m: -s-14«. lovddmchsn Anzeiger. »«flage LS,rS«. Ahsnnnnrntsvrris viertel,. 4'/, KBt. mcl. Lrmgrrlotm 3 Mk.. darch die Pon dkzoze» 8 Vit. Jede -lnzelne Nunimrr 20 Ps. Belegexemplar 10 Pi. Gebühr»« »ür Extrabeilage» «hur Bostbelördening 39 Mk. «tl Poftdejördrruug 48 Mk. Ivserstt -gespaltene Petitzeile SO Pf. Grühere Schriften laut unierem Kreit- verzeichniß. Tabellarischer ».Mermatz nach höher« Tarif. Organ fnr Politik, Localgeschichte, Kandels- «nd Geschäftsverkehr. Mittwoch dm 27. Februar 1884. Auctio«stocal des König!. Amtsgerichts. r«uner«ts«. den 28. d. Mts» vsu l- Uhr Larmittsg» b«tzw. N«ch«ttt»s» 8 Uhr au sollen »achbenannte Gegenstände pW Versteigerung nelangen, al»: n»e Anzahl frturre Möbel »ub einige Plkschgarnituren, namentlich Tische „nd Stühle, ein Patenlsopha, ein Coulissen- ttsch, zwei grobe Salonsviegel. zwei Pianino- »c., ferner Negulateure, zwei Dopurlvulte, drei Nähmaschinen, zwei Lapierpresten, ei» Billard, Tafel- und Brückenwaagen, zwei »elhschrüuke. eine Spieluhr, ein Aquarium mit Spring vrunnen. ein Kronleuchter. Teppiche, ein Oelgemälde, zwei Kupferstiche, Lavenetnrichtunge». Federbette» und Bett stellen, iygleichen ein Pferd, ein Landauer und einige Lost- und Kutschwagen, zwei Bierambulancewagen. zwei Hand« »ageu, zwei Schraubstöcke, ein Ambo«, eine vohrmaschiue, eine Drehbank, ein Meiiiner Parzeaau-, et» rhein. Eamtnmaittrl. et» vmerit. Vscn. zwri Läuleu-, Than- u«h eiserne Lesen, Kochi öbren, Osenvorseper, zwei WSr.n- schrinkchen, sowie jcchS Mnsteriortimente, Brieimarken, Taschen uhren, Kleidungsstücke und Bücher, Pretiosen, eine Partie Bickereigeräth, Galantcriewaare», Bier- und Bosengläser, Küchengcschirr und ein Kanarienvogel. Zugleich wird daraus ausmerkium gemacht, daß am letzte» Ta«c har jeher Versteigerung die Besichtigung der betreffenden Gegen Hönde »»» Nachmittags 3 Uhr a» gestatte» ist. Leipzig, den 23. Februar 1884. Bielh. Gericht-p-llzieher. Auctionstocal des röntgt. Amtsgerichts. Freitag, »e« 2V. öiesr« vr«uat». »a» 10 Uhr vormittag» AI Versteigerung von Möbeln. Tamenklether«. Wüsche, Fr«er- hett««. Kücheugcräth und Kuchrngeschirr au« einem Nachlasse Leipzig, den 25. Februar 1884. vtelh, Gertchtö»»llziehrr. Ntalschnle )u Ncndnitz. Gesetzlicher Anordnung zufolge muß zu Ostern der hiesige«, bi» jcht nur sünfrlasstgen Reahchule eine sechste Elast» «nie« angefügt «rd»«. In dieselbe lünnen Knaben ousgenomme» «erden, welche dw LtpeuSjahr zurückgelegt «nd die uuleren drei Elaffen einer Pt eiugerichtetrn volk«ichule mit Erfolg d»rchge«acht habe». >«» »rihtzgge« erbittet sich der Unterzeichnete Mottag, h»n >. Rhrz. vormittag« »»« 11—12 Uhr «ns Nachmittags »o» 8—4 Utzr. 2»s letzte Schulzeugnih »womöglich di« MtchaeliScensur), Geburt»- sGiv loder Louszeugnih) und Imvffchetn sind mttzubringeu. Di» s>g«««1»e Aufuahmcprüsung findet Mittwoch, de» 3. März, höh « Uhr statt. Weitere Auskunft zn «rtheilr» ist jederzeit gern ^t«»h»itz, de» -3 Februar 1884. vr. I. H«»h»,r. Städtische?ort-ildnngsschule für Mädchen. Anmeldungen neuer Schülerinnen für Ostern nimmt der Uoter- eichnete Donner-tag, «eu 28. Februar, und Freitag, h»« 2V. Februar, Vorm, oo» IO—12 Uhr und Nachm, von 2—ü Uhr im Directorzimmer der 1. Bürgerschule sür Kuatea entgegen. Prospekte stehen jederzeit zur Verfügung. Leipzig, den 23. Februar 1884. Dir. E. Reimer. Nichtamtlicher Theil. Vas Tanz- und Schankflkitten-Verbot. * Mit einer Beharrlichkeit, die einer bessere» Sache würdig wäre, polcmisirt die fortschrittlich-demokratische Presse in und außerhalb Sachsens wider das vor kurzen, von der zweiten ächfischen siauimer aus den Auirag der Al'gcortncleu Schreck und Gcnoffen beschlossene Tanz- und Schaulstälten-Berbot gegen böswillige Steuer-Restanten. Namentlich in der „Frank- urtcr Zeitung" wird die Sacke in einer Weise darzustelleu versucht, die an llcbertrcibiing und Entstellung ihre- Gleichen sucht, und die Fortschrilisfraclioii in der Zwoiten Kammer wird in Acht und Bann gclhan, weil sie ein dringendes Be dürfnis tcS praktlschcn Lebens über die Pbrasen radikaler Parleikoctrin gesetzt hat. Wir haben nickt die Ausgabe, die H'rren Starke. Streit, Schreck und Genoffen wider die ge hässigen Ansandungen de- nur zu bekannten Correspondenten der „Frankfurter Zeilung" zu vcrlheibigen, weil die Genannten das besser und wirksame» zu thun im Stande sind, aber wir balten e-Z für unsere Pflicht, den groben Entstellungen der Wahrheit cntgeaenzutrelen, deren sich die Hintermänner der „Franlsurter Zeitung" in Bezug aus das Wesen der Sacke schuldig machen. Wir kommen zu diesem Bchuse nochmal- aus die Berhandlung der Zweiten Kammer am 12. Februar, und zwar auf Grund des amtliche» stenographischen Berichts zurück. Der Antrag, den die Abgg. Schreck und Genosse« ge stellt batten, lautete wörtlich: „Die Kammer wolle beschlichen: 1) die königl. Smat-iegierung zu ersuchen, wenn tkiunlich, noch dem jetzt versammelten Landtage den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, aus Grund dessen solche Personen, welche mit Absicht odcr durch ungeordn «teil Lebenswandel und dergleichen sich in die Lage versetzt haben, öffentliche Ab- gaben nicht zahlen zu tonnen, einem Schank- und Tanzställenverbote nnteilvorfen werden dürfen; Id) von der Beilage Di» obgenanntem Anträge als einem Bei trag« von Material für Bearbeitung de« GeseprttwurfS Kennt- »ist zu nehmen; 2) die Erste Kammer zum Beitritt zu vorstehende« Beschlüssen einzuladen." Hervorg.rusen war der Antrag durch den Umstand, daß die von einer größeren Anzahl von Gemeinden im Lande ge trosfencn Maßregeln gegen Abgabcnrefianten betreffs ihrer ge, setzttcken Zulässigkeit in Zweifel gezogen wurden, und der Wunsch, diese Zweifel im Wege der Gesetzgebung gelöst zu sehen, war jedenfalls die erste Veranlassung zur Ein bringung des Antrages. Die Frage: ob wirklich ein Be- dürsniß zu Erlaß einer derartigen Gcsetzesvor läge vorhanden sei? beantworteten die beiden zur Bc richlerslattung über den Antrag bestellten Referenten, die Abgg. Müller-Colditz und vr. Schill, mit folgender Darlegung: Die Gesetzgebung, lowobl die Reichs-, als Landesgesetzgebung. stellen jetzt wesentlich erhölge Anforderungen, als früher, an die Leistungs- jähizkeit der einzelnen Gemeinden. Man braucht nur hinzuweiien aus die finanziellen Opfer, welche daS Organisaiionsgesetz von 1873, das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Ehe- Ichliefiung und noch eine Anzahl andere den Gemeinden nuserlegen. Die Aniprüch: an die Gemeinde und dieGcmcindccasje sind dadurch wesentlich gesteigert worden, und dieser Umstand mach» es der Ge- mcindevcrwallung zur Pflicht, alle ihre Mittel zusammeuzunehinen, um den Anforderungen, die Staat und Gesetzgebung an sie stellen, noch jetzt gerecht werden zu können. Sie nölhigt die Gemeindeverwalluiigen, mit strengen Maßregeln gegen Die jcnigen vorzugehen, welche ihre Pflichten der Ge- meinde gegenüber versäumen, und e« ist wohl nicht zu leugne», daß cs in jeder Gemeinde oder in einer großen Anzahl von ihnen — vielleicht die kleinsten Gemeinden ausgeschlossen — eine gewisse Anzahl Personen giebt, welche wohl wilsen, an die Gemeindeverwaltung Ansprüche zu stellen, welche aber ihrerseits nicht versuchen, den ihnen gegenüber der Gemeinde obliegenden Verpflichtungen nachzukommen Der Ausfall, der durch das leichtsinnige Gebahren solcher Abgabe«, pflichtigen entsteht, verfehlt natürlich nicht, seine Wirkung anderer seits aus die Gemeindccaffen Mieder anszuüben iiisosrrn, als Lurch sie enistehcnde Ausfälle begreiflicher Weise von den übrigen ordent lichen und guten Steuerzahlern gedeckt werden müssen, und das ist ein weiterer ganz wesentlicher Punct. Es kommen hier Personen in Bel rächt, die nicht etwa aus Mangel die Ab. gaben zu bezahlen nicht ini Stande wäre», sondern es handelt sich dabei vielfach um Personen, welche lediglich aus Leichtsinn und weil sie der VergnügungS- »nd Genuß, sucht nur zu sehr fröhnen, nicht im Stande sind, die gesep lichen Abgaben zu entrichten. Lin Vorgehen gegen diele im Wege der Zwangsvollstreckung ist sehr off, wie di» Erfahrung beweist, vollständig erfolglos, besonders bei Denjenigen, die einen eigenen Hausstand, eine eigene Wohnung nicht besitzen, sondern als ledige Leute zur Mietb» wohne« und Nicht« haben, «IS was sie aus dem Körper bei sich tragen. Der Ausfall, der durch den Leichtsinn, beziehentlich tue Böswilligkeit solcher Abgabenpslichttqen entsteht, ist leiten der ordentlichen Adgabenzahlcr mit zu übertrage«, und eS möge daraus hingewiese, sein, daß e< doch dem Gerechtigkeit», gesahl nicht ganz entspricht, wrnn solche Personen, weil sie sich selbst iu di» Lage versetzt haben. Nicht« zahlen zu können, frei ontgehen, während vielleicht ein armer Familienvater sich da« zur Bezahlung der Abgaben Nöthiae von seinem kärglichenBerdienst noch abkargeu muß. Die Zustände, »ie sie hier geschildert sind, bestehen nicht so vereinzelt, sondern in viele« Gemeinden deö Lande«. Sie zu be- fettigen, ist dir bestehende Gesetzgebung, also daS Gesetz über die Zwangsvollstreckung seiten« der Verwaltungsbehörden von» 7. März 1879 „cht »««reichend, und darnm kommen Ihre Referenten dazu die Bedürinißfrag« zu bejahe», also dir Frage, oö ei» Bedürfnis zum Erlasse eines derartigen Gesetze« vorliege, mit Ja zu beant- »orte», freilich tu gleicher Weis» nnt riuer Einschränkung, di» auch t» de» Schreckffckeu Antrag« selbst ««gedeutet worden ist, nüinlich, daß weitere Maßregeln nnr angezeigt seien Solchen gegenüber, welchr mit Absicht oder durch nngeardneteu Lebenswandel und der- gleich», sich in die Lage »ersetzt habe», »ffeiulich« «dgadrn nicht zahle» z» ktnnen. Man sollt« meinen, daß vom Standpunkte d«S Rechtes, der Ordnung und der Logik sich gegen die versiebende Be gründung nicht- Stichhaltiges einmenden ließe; in der zweiten Kammer hat «S auch nur der Abg. Bebel unternommen, die „Grundrecht," der Steuerrestanten, welch« durch den Antrag wtrofsen werden sollen, zu vcrtbeidigen. Freilich, der Abg. orbrl kann jetzt daraus hinweisrn, daß ihm derjenige Theil derForlschrittSpartei, welcher in dem Abg. Eugen Richter ein Ideal erblickt, HeereSsolge leistet. DaS Interessante nur st. daß dieser Tbeil der Fortschrittspartei im sächsische» iandtag gar nicht vertrrten ist, sondern nur in einigen sogenannten FortschrittSvereinen. in denen jugendliche Ad jutanten deS Herrn Eugen Richter da» große Wort fuhren, Lärm macht und in Blättern, wie die „Frankfurter Zeitung", seine Gcistesproducte ablagert. Bon Interesse ist. was ein alter bewährter Liberaler, der Abg. Kirbach, über den Borschlag äußerte, daß die Namen der böswillige» Steuerrestanleu össeullich bekannt gemacht werden sollen. Herr Kirback bemerkte Folgendes: „Der Vorschlag der öffentlichen Bekanntmachung wirkt auf mich durchaus mchl abschreckend. Ich weiß nicht, ob man eine solche Bekanntmachung, die de» Zweck Hot. milzuibeilen, wer seinen Ver- psttchlungen gegen die Gemeinde und de» Staat nachgckommen ist und wer nicht, mit dem drastischen Ausdrucke: „Andenprangerstellen" bezeichnen kann. E» ist jedenfalls in der Form eine vollständige Uebertreibung; in der Sache aber begreife ich die Bedenken durch aus nicht, die sich gegen diese Bestimmung richten. Ich muß gestehen, das Gesetz ist mir eigentlich überhaupt nicht sehr sympathisch, und wenn der Zweck de» Besetze« sich aus irgend andere Weite hätte erreiwen taffen, so würde ich mich nicht dasür erwärmt haben; aber ich muß sagen: viel medr Bedenken, als die Bestimmung, daß eine öffentliche Bekanntmachung zulässig sei, haben mir diejenigen Zwangsmittel gemacht, auf denen eigentlich da« Gesetz seiner Wesenheit nach beruht. Dieselben enthalte« immer hin «inen Eingriff in die privatrechtliche ErwerbSsphäre einer Anzahl von Grmeinde- und Staalsaugehörigen. Ich habe mich aber ichUeß- lich beruhigt, well der Zweck, der ja an sich von Allen al- vollständig gerechtfertigt und dringend anerkannt wird, aus andere Weise nicht erreicht wird, und weil cS sich schliesslich um eine E'werbSkalegorie, handelt, die ohnedies nichl völlig frei, sondern von der öffentlichen Eon- ceision abhängig ist, so daß in Geltendmachung des Eoncessionsrechls wohl auch eine derartige Beschränkung gerade hier sehr leicht auttrlegl werde» kann. Dagegen hat mir die bloße öffentliche Bekanntmachung der Namen von Abgabenrestanlen, selbst wenn cS Abgabenrestanlca aller Art betrifft, durchaus kein schmerzliche- Bedenken gemacht. Ich warte immer noch daraus, zu ersahren, worin nun eigentlich die Unzulässigkeit eines derartigen Gebrauchs der Oeffentlichkeil liegen soll. Ich glaube sogar, man kann recht wohl behaupten: eS hat >edcr Angehörige eines Gemeinwesens oder Staates, der seine Verpflichtung gegen dieses Gemeinwesen pünktlich und vollständig erfüllt hat, einen vollberechtigten Anspruch daraus, zu ersahren, bei welchen anderen Gemeindeangehörigen die» nicht der Fall ist. E- ist wir in der Thal nicht recht verständlich gewesen, wir nomenttjch Vertreter der liberalen Partei an dieser Ausdehnung der Oeffentlichkeil Anstoß nehmen können, während doch «ißentlich Pie Grnndanschaunng des LiberaltSmut und, ich möchte hin,»lügen, de« Demokrattsmu« ist. haß möglichst alle öffentlich zu regelnden Verhältnisse auch wirklich in die Oeffentlichkeil gestellt werden. Ich begreife also nicht, wlc man vcm Standpuncte des Liberalismus gerade gegen eine derartige Erweiterung der Ocffcnl- lichkeit etwas einzuweiidcn hat. Aus der andere» Seile begreife ich auch nicht, wie Diejenigen, die ihrer ganzen socialen Welt anschauung nach die Erweiterung der Machtbesugnisje dos Gemeinwesen« gegenüber dem Individuum zu vertrete» habe», daran Anstoß nehme» können, wenn wir hier ein Mittel schaffen, welche« geeignet ist, in einem ganz eklatanten und schreiende» Falle es zu ermöglichen, daß Jemand zu der freventlich »»terlaffcne» Erfüllung seiner Pflichten gegen das Gemeinwesen angehalleu wird. Da nun zweisello? das Bedürsniß vorliegt, eine derartige Bestim mung zu treffen, wie die Erfahrung bereits gezeigt hat, da wir hier wirklich einmal einen Fall baden, wo. wenn auch in nicht ganz berechtigter Weise, doch die Praxis, die Hebung bereits der Formu- lirung durch das Gesetz vorauSgegangen ist, so glaube ich allerdings, daß imr hier unbedingt einzuschreite« berechtigt und verpflichtet sind. Wir denken, daß aus dem Vorstehenden zur Genüge er hellt. um waS eS sich bei dem inesirgedachten Antrag in der imrite» Kammer gehandelt hat. Es ist eben nur eine starke Uebertreibung. wenn behauptet wird, der Antrag lause aus Unterdrückung der persönlichen Freiheit, der Menschen rechte und wie die Tcclamalioneir der radikalen Blätter sonst noch lauten, hinaus. ES hat sich lediglich darum gehandelt, den Gemeinten ein gesetzliche« Mittel an die Hand zu gebe», um bö-willige Gemeindrmitglieder. die ihre in der Regel nur geringen Abgaben nicht bezahlen wollen, in fühl barer Weise a» ihre Pflicht zu erinnern. An einer solchen gesetzlichen Regelung sind alle Parteien inleressirt, die über haupt für die staatliche Ordnung eintrcten und die nicht wünschen, daß sich Jeder auS Leichtsinn oder Böswilligkeit über die staatsbürgerlichen Pflichten hinwegsetzen bars, ohne daß ihm ein Haar gekrümmt wird. Leipzig, 27. Februar 1884. * Die neuesten dem Reichstag vorgelegten amtlichen Mittbeilungen au« den Jahresberichten der Fabrikinspectoren geben von einer sehr beacktenSwcrthcn Erscheinung Kenntniß, nämlich von einer großen Steige- rung der Verwendung jugendlicher Arbeitskraft. Eine beigcsiigle Nachweisung der in Fabriken und ähnlichen Anlagen beschäftigten jugendlichen Arbeiter sür das Iakr 1882 weist im Ganzen 123,543 jugendliche Arbeiter, darunter 14,600 Kinder von 12 bis 14 Jahren, nach. Gegen die in der gleichartigen Nachweisung sür 1881 enthaltenen Zahlen von 91,734 zugendlichen Arbeitern, darunter 9347 Kinder von 12 bis 14 Jahren, sind fouach in die für 1882 ai,s> gestellte Tabelle 31,809 jugendliche Arbeiter und 5233 Kinder mehr ausgenommen worden. Diese merkwürdig« und uner freuliche Erscheinung wird in einer Vorbemerkung damit erklärt, daß sie vornehmlich aus einer umfassenderen Erhebung »nd Ermittelung der Zahl der vorbandenen jugendlichen Arbeitskräfte, nicht aus einer entsprechenden Zunahme der Verwendung derselben beruht. Da- wird gewiß zum großen Theil richtig sein; denn sonst wäre die Zunahme der Zahl jugendlicher Arbeitrr in einem einzigen Jahre um ein Voile- Drittel ein« sehr befremdliche Erscheinung. Indessen voll ständig und allein kann diese Zunahme doch nicht nur aus genauere statistische Ermittelungen zurückgesührt werden. DaS Studium der einzelnen Berichte ergiebt, daß in verschiedenen Gegenden und Industriezweigen eine zunebmende Neigung zur Verwendung iugenblicher Arbeitskraft besteht und die Aufmerksamkeit aus sich zieht. * Wie bereit« gemeldet wurde, ist in der Admiralität eine Denkschrift über die Ausführung de« Flotten gründung-plan«- von 1873 ausgearbeitet worden, welche den zehnjährigen Zeitraum von domal« bi- zum 1. Juli 1888 umfaßt und bestimmt ist, dem Reichstag vorgrlegt zu werden. ES wird daraus Folgende« mitgctheilt: In einer kurze, Einleitung wird daran erinnert, wi« der Flotten. aründunaSpl»» entstanden war. «h welch« Ansaabrn zu besten Durchführung der AdmtrnlULt zugesallrn. Verwendet sink Leeiamrn unter -em Hrdartionskrich d«« Lvaltzeile 50 Pi. Inserate sind stet« an die Expekitivn zu senden. — Rabatt wird nuyi gegeben. Zahlung prnovum^riuiäo oder durch Post- nachnanme. 78. Jahrgang. bi« einschließlich 1882-83 «m Ganzen 198,680,664 und war sür den Schiffbau 90,246,910 sür die Artillerie 7,306.818 ^!, zur Vollendung des Mariue-Elabliffemen.» in Wilhelmshaven 9,445,120 ^1, zur Herstellung einer zweiten Hafen- emsahrt bei Wilhelmshaven 9.944,742 .«, zue Fertigstellung des Marine-Etohlissements bei Ellerbeck 26,488,211 ./l, zum Aulbou der Werst zu Danzig 9,516,139 .-k, sür auderiveiie Vauten, namentlich Garmsondauteu, 14,768,390 ,/i, sür den Bau de« ostfriesischen Canal« 399,088 ^!, sür Betriebsmittel sür den Hasen und Werltdienst und zur Beschaffung von Vori äiheu sür d ie Wersten 6,627,543 ^l. sür Torpedokriegeiiialerial 6,4.6,609 -i, für ver schiedene andere einmalige Bedürsiiissk 4,666,500 ^r, sür die deutsche Seewarle 628.300 >l, sür Beschaffung von G-weh cen M. 71 1,770,615 re. Bewilligt waren bi« einlchließlich 1882/83 im Ganzen 212,162,059 .-l Die Verwendung ist in sämmtlichen Positionen zu,» Ikeil erheblich hinier der Bewilligung zu. uckgebliebe». Al- entbehrlich sind bis 1882/83 wieder abgesührt 2.034.591 ^l, im Bestände Ende 1882/83 verblieben 11,820,084 Der An- 'chlag nach dem Flottengründungsplon von 1863 lautete auf 2I8,437,LOO — Aus einer der der Denklchrist beige fügten Ueber- sicht ergiebt sich, wie weit die Marine-Eiabliffemenis uv d die Privat- industrie bei der Herstellung de« Bedarfs an Schissen nebst deren Maschinen betheiligt gewesen sind. Darnach sind sämmtliche it Vorlage de- FlvttengründungSplane« herzustellen gewesenen -chisssbauten, so weit dieselben damals noch nicht vergeben waren (es sind die- nur dir Panzerfregatte» „Kaiser" und „Deutschlands, >m Inland« ousgesührt, mit Aus» ahme de- »inen Torpedofahrzeuge- „Zieten", welches auf einer englischen Werst hergestclll ist. Mit Rücksicht aus die abnormen Verhältnisse und Bedingungen, welche in dem Bau eine- i» seiner Id ee und iu seinem ganzen System so durchaus neuen Schiffe- gegeben waren, mit Rücksicht ferner darauf, daß die englische Industrie damal- »och befähigter war al- die deutsche zur Ueberwindv ng der iu AuS« lührung eine- solchen Schiffe- gebotenen Schwierig keilen und endlich ii» Hinblick darauf, daß die englische Schiffbauindustrie früher größere Sicherheit sür Jnuehaltung der Bausrist bot, wurde die Erbauung diele« ersten Bersuch-exemplars in England (1874) beschlossen. Tie sür die Panzerschiffe erforderlichen Schiff-panzer mußten i» der ersten Hülste der 70er Jahre noch au- dem Auslande, und zwar au« England, bezogen werden. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre gelang es jedoch den Dillinger Hüttenwerken, diese Industrie in Deutschland hcimilch zu machen. Bon diesem Zeitpuncie an wurden d e ausländischen Firme» von allen wetteren Lieferungen auSgeschloffcn. Die Dillinger Hüttenwerke hatten sür die Panzerung der Schiffe „Württemberg" und „Baden" Panzerplatten im Gewicht von 36LO Tons, sür sechs Panzerkanonenbooie im Gewicht von 1330 Tons, endlich für die Umpanzerung de« .Fällig Wilhelm" 300 Tons bis Ende 1882—83 bereit« geliefert. Dies rrpeäsentirt einen Werth von 3.983,000 » Dem Unternchmungsgeiste der Dillinger Hütten werke ist es ferner gelungen, die Fabrikation der inzwischen ans- gekommenen bedeutend widerstandssälngere» Compound. Panzer- Vlatten zu einer einheimischen Industrie zu mache», so daß die Möglichkeit, das Panzeematerial auch ferner im Jnlanoe zu de- ziehen, gewahrt bleiltt. Nicht unerwähnt darf schließlich bleibe», daß durch die deutsche Loncurrenz die früher an England gezahlte» Preise für Panzervlatten beträchilich rcducirt sind. Tie dadurch erzielten Ersparnisse an den GeldauSgabe» für Panzerschiffe sind bedeutend. Sie betragen beispielsweise bei einer Pauzercorvette der ,,Sachse„"-Elasse etwa 350,000 * Am 2. März wird in Neustadt an der Haardt ein pfälzischer bezw. südwestdeutscher nationalliberaler Parteitag abgehallcn werden. * In Brandonbura ist in der Nacht zum Sonnabend de: frühere LandwirthschasiSminister v. Selchow im Alter ven 73 Jahren gestorben. Er war einer der CoiiflictSminister. welche mit Herrn v. BiSmarck-Schönhausen im Jahre 1862 in die Negierung eingetreten waren; obgleich er als einer Ver grtinbsätziich reactlvnären Minister galt und deshalb selir unbeliebt war, hielt er sich dock bi« zum Iabre 1874, da er in seinem speciellen Amte vermöge Iehr passiven Verhalten« keine AnstrissSpuncte darbot. Sein Nachfolger war zuerst sür kurze Zeit Gras KönigSmarck, dann Itr. Friedenthal. * Am 17. Februar fanden die Verhandlungen gegen StaatS« minister Selmer in Ehristiania ihren Abschluß. Der Angeklagte sagte: Höclistchrwürdig« Herren, oberste Richter de« Reichst Wenn ich vor der Fällung de» Urtheil- in dem gegen mich geführten Proteste einige Worte äußere, bezwecke ich damit keineswegs eine weitere Entwickelung der verfassungssragen und der Anklagepuncte, über di« hier verhandelt worden. Ich habe dem nichiS zuzusügen, wa- die Vertbeidigung mit eben so viel Gründlichkeit al- Klarheit so vor züglich ausaesührt hat. Was ich geglaubt habe nicht unterlassen zu dürsrn, ist, mich vor dem hohen Gerichtshöfe über mein persön liches Verhältniß als Mitglied des Rothe- Sr. Maj.ftLi kurz auszuiprechcn. Dir Anklage hat stark betont, daß das jetzige Mimstcriuiii, besten Vorsitzender zu sein ich dir Ehre habe, ein Kamps- Ministerium sei, besten Haupizweck sei, da« Storthing von seinem beretdiigten Einflüsse auf die Entwickelung der Dinge zurückzudröngen, während dem Ministerium von einer anderen Seite nachdrücklich Schwäch« oder Mangel an Kraft, berechtigten Angriffen zu wider- »ehe», vorgeworien worden ist. Nach meiner vollsten lleberzeugung sind beide Angriffe gleich uubesugt; wa- besonders die Anklage der Namplluft betrifft, ist diese, das darf ich ruhig au-sprechen, jede« Grundes bar. Die Slaatsrathsverhandlungen habe» nie eine Spur davon getragen. Teste» Ueberlegungen gingen, hoher GerichiSbof. viettnchr immer ln der anderen Richtung, da sie von dem Wunsche beseelt waren, dem Storthing entgegen zu kommen. Deshalb sind auch die Erwägungen daraus ausgegangen, wenn der Fall vorlag, sall- eö niit drn Interessen vereinbar war — und diese umiasien die In teressen aller Staatsmächte —, sür di« zu sorgen der Regierung obliegt, Entgegenkommen den Anivrüchen de« Einzelnen gegenüber zu zeigen. Dies ist das wahre Verhältniß; denn der Leitsteru der Haiidiung»- weise des Staatsrathe- war vor Allem Treue gegen die versassung des Landcs, und damit stimmt auch die Gr»nd»egel überein, der ich in folgen mich bestrebt, seitdem Se. Majestät Mich in seinen Rath berief, nämlich die, nie dem Könige «inen Schritt onzarathrn, wo durch er dem Storthing Hinderniffe in der Ausübung seiner Rechte in den Weg legte oder die Machigrenzen de« Storthing« überschritte; ihm (dem Köniae) solches abzuratden, habe ich in all der Zeit, die ich die Ehre gehabt, in dem Rathe meinet König- zu sitzen, nicht kittsernt nöthig gehabt. Anderseits sah ich es al- meine ebenso un- bedingte Pflicht an, über die der König-macht durch dat Grundgesetz gewährleisteten Vorrechte zu wache» und dem Könige die Berücksich tigung von Beschlüsse», die nach sorgfältigster Forschung de- StaatS- rakheS al- Eingriffe in das Gebiet ver ausübenden Macht aagesehea wurden, nicht anzurathen. Ob ick immer da» Rechte getroffen, mag dahin stehen ; ober meine Vorsätze und Bestrebungen haben sich stet« in der Richtung beweg«. Wa» vvr meinem Ami-aniritt, August IK74, aeschchen, liegt meine« Erachten- außerhalb de« Erkenntnisse« d«S hohen Gericht- und dasselbe ,üt, nehme ich an, da» Me«, »»« außerhalb der drei Anklagepofte» ließt. Di« Verfassung-fr,^», üb« die in dieser Sache verhandelt wird und denen gegenüber man «ich und meine College,, anklagl, eine unrichtige Meinung vrrsolgt zu haben, sind — da- muß gewiß Jeder erkenne» — von so -ruuv- sätzlicher «nd »in,reifen der Bedeutung, daß Jedermann, der ein» ein gewurzelt« lieber,eugung davon bat, unmöglich, weil eine Mrhrheit in brr Nationolveriaiiimlu«, diese Fragen ander« ausfaßt, in einer anderen Richtung rathen könnt«, »h», daß sein eigene« Bewußtsein ihn al« der Untreu, «egen dir Verfassung 'chuldig stempelte. »„ ich mir als, bewußt bin, daß di« Rücksicht aus di, un,»kränkt, Watzww,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite