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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt and Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vcrtheilt. ^ 23. Sonnabend, den 11. Juni 1NV4. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lNcichenbrand, Pelzmuhlenstraste 47v), sowie von den Herren I. Oebiser, Barbier Kirschin Neichenbrand, Buchhändler ElemenS Bahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Nabenstein enrgegengenommcn und pro Ispaltige CorpnSzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs nnd bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. An 1. Juni wird der 2. Termin der diesjährige» Rente fällig und Ist spätestens bis ziim »0. Juni d. I. an die hiesige Ortsstcuereiiiiiahmc z» bezahlen. Reichenbrand, am 31. Mai 1904. Der Gcmeindcältcstc. Enge. Gemeindeabgaberr. Am I. Juni ». e. wird der 2. Termin der Gcmeindcabgabc» und des Schulgeldes auf IUU41 fällig. Der Unterzeichnete Gcmeindcältcste macht dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelafsenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahu- bez. Pfändungsverfahren cingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 3l. Mai 1904. Der Gcmcindcälteste. ^nge. Bekanntmachung, öffentliche Impfungen betr. Der Unterzeichnete Gcmcindcällestc macht hierdurch auf Grund von Z 11 Absatz 4 der zum Ncichs-Jmpfgesctzc vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungs verordnung vom 14. Dezember 1899 bekannt, das; die hiesigen öffentlichen Im pfungen im Wendler'schen Gasthofc hier (Saalstnbc rechts) wie folgt stattfinde»: Erstimpfungen: 7. Juni vorm. I« Uhr; Nachschau: IS. Juni vorm. >/»11 Uhr. Wiederimpfungen: 8. Juni vorm. ff.>1U Nhr für die Knaben; Nachschau: 15. Juni vorm. '/-1V Uhr. 8. Juni vorm. >/s11 Uhr für die Mädchen; Nachschau: 15. Juni vorm. IN Uhr. Jmpspflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder, a) welche im Jahre 1903 geboren sind nnd nicht bereits nach ärztlichem Zengnisse die natürliche» Blattern Überstunden haben, b> welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Jmpfgesctzc schon vor dem laufenden Jahre impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1903 der Jmpspslicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnte». II. diejenigen Schulkinder, a) welche im Jahre 1892 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten !> Jahren die natürlichen Blattern Überstunden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, K) welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Jmpfgesetze schon vor dem laufenden Jahre wiederimpspflichtib waren, jedoch bis zum Jahre 1903 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wieder- geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht wieder geimpft werden konnte». Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Jmpfpflichtigen werden hierdurch anfgesordcrt, in den anberaumtcn Impfterminen ihre unter I» nnd b bczeichnetcn Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung nnd die geimpfte» Kinder in demselben Jmpfzinuncr zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuwciscn. Die Kinder müsse» zu den Impfterminen mit reingcwaschcnem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden und wird hierbei noch besonders aus die zur Verteilung gelangenden Jmpfvorschriften hingewicscn. Aus einem Kaufe, in welchem nach ärztlichem Zeugniffe ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Krupp, Keuchhusten, Aleck- typhus, rofenartigc Entzündungen Vorkommen oder die natürlichen H>ocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gekracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht Nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tage» bestraft. Reichcnbrand, am 27. Mai 1904. Der Gcmeindcältestc. Luge. Bekanntmachung. Am 1. Juni d. I. war der 2. Termin der diesjährigen Gemeinde anlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, datz diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsversahrens bis znm 15. Juni a. e. au die hiesige Gemeindekaffe abzusühren sind. Rabcnstein, am 10. Juni 1904. Der Gcmeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentliche» Kenntnis gebracht, daß das Schulgeld vom I. Halbjahr ISV4 zur Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungs- verfahrens bis zum 25. Juni or. an die hiesige Schulkaffc abzusühren. ist. Rabenstein, am 10. Juni 1904. Die Schulkaffcnverwaltung. I. A.: Schiefer. Bekanntmachung. Am 16. Juni ist der 2. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum :<«. Juni dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahmc zu bezahlen. Rabenstein, am 10. Juni 1904. Der Gcmciiidevorstaud. Wilsdorf. Gefunden wurden: 1 Schmiege, I Paket Eisenwaren, 1 kleine Plüschtasche, 1 Kindermützc, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Medaillon mit 2 Photo graphien und mehrere Schlüssel. Näheres im Rathause. Rabenstein, am 10. Juni 1904. Der Gcmeindevorstand. Wilsdorf. Sitzung des Gemeindcrates zu Rabenstein am 7. Juni 1904. 1. ) Von einer Anzahl Negistrantencingängen wird Kenntnis genommen; 2. ) werden die in einer Bausachc gestellten Be dingungen gutgeheisic»; 3. ) die Umbczirkung von Rittergutsareal in den politischen Gemeindcverband wird genehmigt und die Stellung diesbezüglicher Anträge beschlossen; 4. ) wird das Einverständnis zn mehreren Dis- membrationcn erklärt; 5. ) die Bcdürfnissragc in einem Schankkonzessions gesuch anerkannt; 6. ) das Gesuch um Erlab von einer Vergnügungs steuer abgclehnt; 7. ) die Anschaffung von 2 Verbandskästen auf Gemeindckostcn genehmigt. Die Sanitätskolonnc soll ersucht werden, 2 Samariter nnd 2 Stellvertreter zu wählen, wovon je 2 im oberen und je 2 im untere» Ortsteil wohnen, die bereit sind, bei Unglücksfällen Samariterdienste zu übernehmen. Die Samariter sollen in Pflicht genommen und ihnen die Verbands kästen, als auch Firmenschilder übergeben werden. 8. ) Die abgelegten Gemeinde- rc. Rechnungen auf 1903 werden nach Kenntnisnahme dem Finanzausschnb znr Prüfung und Berichterstattung überwiesen; 9. ) die Einlegung von Waffcrlcitungsröhren in den Mühlwcg und die Pelzmühlenstraßc wird unter besonderen Bedingungen genehmigt; 10. ) werden Reklamationen und Erlasjgesnchc er ledigt und hieraus vom Schätzungsansschnb Nach- schätzungcn neuzugezogcner Personen bewirkt. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Siegmar vom 27. Mai d. I. abends 8 Uhr. Vorsitzender: Herr Gcmeindevorstand Klinger. Nach Eröffnung der Sitzung wird unter anderem davon Kenntnis genommen, dab der neugcwählte 1. Schutzmann Zander seine hiesige Stelle am I.Juli d. I. antrclen wird. Weiter werden mehrere Zngczogenc zu den Ge- meindcanlageu nachgcschätzt und mehreren BeleihungS- vorschlägcn des SparkafscnauSschuffeS zngestimiut. Ferner erkennt man die eingcgangene Kostenrech nung über die Aufstellung eines Ortsbebannngsplancs in ihrer Höhe an und nimmt vorläufig von der be reits beschloffenen Aufstellung eines Ortsgesetzes über Fusjwcgplattcnbelag Abstand. Nachdem man sich ferner zum Einbau von 3 Dach-