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nbogk. Freunden chr und vo snahwr.) ,u wolle» tag- vo» .4». 5. sscipMtr TGtdlall de B-ivittt. Nürnberg, t Hamburg. St.Gotb»,! Restrur. > und ner BZW.! bne- Kiet. ?. de I w. Echtem Nürnbtig. iabt Frlmks.I uation bei . Kronprinz. Bau», imation tili ! B»viere, l dr Plicht H. de Br ldt Cöln. es Hieb Nürnbergs Frankfurt ; Elephmt! und, Wolfti S z Kroeki I Hotel grrm.i Ntstauraliclil M lU.'sj lirungevZ von 18^1 Nische Westi ^redttanfi^l »ahrscheiM 45; Me^ 851/,. r. 210ÜW 2000 ct.4ir,'8sei -35 ^ B al. bez., pr. d.! »/2 fest- il- fest- Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 12S. Sonntag den 8. Mai. 1864. )effentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 11. Mai rr. e. Abends -/,7 Uhr im Coneertsanle -es Gewandhauses. Tagesordnung: 1) Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über n) Beibehaltung eines ThorwLrterS am Rosenthal rc. d) Eine Eingabe, Entfernung der Kalkwagen u. s. w. vom Waageplatze betr. e) Eine Eingabe der Keil'schen Erben. 2) Gutachten des Verfassungsausschusses über ») ein Abkommen mit Herrn Haugk. wegen eines Stückchens Areal an der Rosenthalgasse. 3) Gutachten deS Finanzausschusses über ») die Erhöhung des Etats einer Stadtsteuer-Einnehmerstelle; b) die Hundesteuerrechnung per 1863; e) eine Eingabe, Unterstützung des literarischen LesemuseumS betr. 4) Gutachten des Ausschusses für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen Über a) Negulirung deS Küsteraehalts an der Neukirche; eventuell d) die Verlegung der Freischule in das Waisenhaus. — Die Theater-Anleihe betreffend. Um möglichst bald eine Ueberstcht über den Stand der projectirten Theater-Anleihe zu gewinnen, ersuchen wir sowohl diejenigen rm des Theater - Neubau - Comites, welche sich gütigft der Sammlung von Zeichnungen zu jener Anleihe unterzogen haben, als Diejenigen unserer geehrten Mitbürger, welche wir im Laufe dieser Woche mittelst Crrculars vom 1. d. M. zu Zeichnungen ein- m, Ihre Listen, resp. Zeichnungen bls spätestens Dienstag den Lv. Mai de- Raths Stiftungsbuchhalterei abgeben, oder dieselben durch die Stadtpost rugehen lassen zu wollen. Noch müssen wir aber voraussetzen, daß mancher unserer Mitbürger Interesse an dem Project des Theater-NeubaueS nimmt und jselbe gern durch Zeichnung auf die Anleihe oder Schenkung bethätigen würde, an die wir uns aus Unkenntniß der Persönlichkeiten ' Verhältnisse weder mit unserem Circular noch durch persönliche Aufforderung gewendet haben. An Diese richten wir hierdurch noch ganz besonders die Bitte uns deshalb zu entschuldigen; dem überall mit Freuden begrüßten lternehmen aber Ihre Unterstützung nicht zu entziehen, und Ihre Zeichnungen resp. Geschenke gefälligst ebenfalls bis zur obenge- mlten Zeit in der StiftungSbuchhalterei auf dem Rathhause anzumelden, woselbst zu solchem Zweck Zeichnungslisten ausliegen. Leipzig, am 7. Mai 1864. Der engere Ausschuß -es Theater-Neubau-Comites. Bekanntmachung. Die in hiesiger Stadt an der Pleiße gelegene Nonnenmühle soll vom 1. October 1864 an meistbietend verpachtet werden es ist Dienstag der 24. Mai I. »um Bietungstermine anberaumt worden. Pachtlustige haben sich an gedachtem Tage MagS 11 Uhr auf dem Rathhause Hierselbst einzufinden und können über die Pachtbedingungen und sonst Auskunft in der dition deS MarstallS erhallen. Leipzig, den 23. April 1864. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleitzner. -Auktion. 4VÜ Stockholzhaufen sollen Montag den S. Mai Nachmittags von 2 Ahr ab auf dem im Nitterwerder Plagwitzer Wege gelegenen Gehaue gegen Anzahlung von 10 Ngr. für jeden Haufen und unter den übrigens im Termine wnt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, am 3. Mai 1864. Des NathS Forst-Deputation. Äm Staat — in -er Gemeinde! 3n einem geordneten Staatswesen sollten unserer Meinung die Grundprincipien der öffentlichen Einrichtungen über- tend sein: Die Theorien, welche im staatlichen Leben gelten, müssen auch Geltung in der Gemeinde haben und umgekehrt! »sollte eS selbstverständlich sein, in Sachsen ist dies aber, f v. was die Antheilnahme der Nichtlutheraner an dem oei uns leider für konfessionell angesehenen Schulwesen betrisst, nicht der und wenn, wie wir zwar schon längst wissen, daß nicht- rische Ständemitglieder in Schulsachen (von der Kirchenfrage, demnächst einer neuen Organisation unterliegen wird, hier Zu schweigen) ebenso theilnahmeberechtigt sind, als die der schen Consesfion Angehörigen, so führt uns doch ein neuer- "-rgang m der Zweiten Kammer, wo der 'katholische Dresdner Abgeordnete Herr Vr. Arnest Referent in der Ge- haltsverbefferungSfrage der Volksschullehrer war, die Anomalie wieder recht deutlich vor Augen. Wenn wir bedenken, daß der Leipziger Stadtrath seinen nichtlutherischen Mitgliedern die Stimm berechtigung in allen, selbst den nur daS Bauwesen betreffenden Schulangelegenheiten bis zu den äußersten Conseauenzen verweigert, so daß em nichtlutherischer Leipziger Stadtrath beispielsweise nicht als befähigt erachtet würde über einen neuen Anstrich eines Blitz ableiters auf einem städtischen Gymnasium oder eine Umpflasterung deS HofeS einer Bürgerschule seine Meinung und seine Stimme abzugeben! Wir wissen, daß sich der Leipziger Rath hierbei auf einige sehr schwankende und vielfacher Deutung fähige Paragraphen der Städte-Ordnung beruft, wir wissen aber auch, daß er trotz der unklaren Fassung derselben eS nicht gewagt hat, dieselben liberal zu interpreüren, während er in diesem Falle doch schwerlich von