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Selbst zahlreiche frühere Welfen anhänger haben das Fruchtlose eines Widerstandes gegen )ie neue Ordnung eingesehen und stimmten ja bekanntlich elbst zwei entschieden welfisHe Aebte in der Landesver- ammlung mit für die Erwählung des Prinzen Albrecht von Preußen zum Regenten, die dadurch einstimmig erfolgte. Bei der zähen Treue des braunschweigischen Volkes er klärt sich dieser Stimmungswechsel zunächst durch den heftigen Mißmuth der Bevölkerung darüber, daß der verstorbene Herzog Wilhelm es unterlassen hat, Schöpfungen, zu welchen das Land bedeutend beitragen mußte, dem letztem letztwillig zu sichern. Dadurch ist dem Herzog von Cumberland die Möglichkeit geboten, Vermögensrechte aut verschiedene braun- chweigische Museen und öffentliche Gebäude geltend zu nachen. Wenn derselbe aber ernstlich die Absicht haben ollte, wegen dieser Objekte theuere und weitläufige Prozesse zegen die Landesregierung oder die Stadt Braunschweig anzustrengen, so würde er damit sich nur um die letzten Reste der Sympathien bringen, die man hier und dort noch für ihn hegt. Vielleicht hängt es mit dieser Absicht zu sammen, daß der Kammerpräsident von Hantelmann die Geschäfte des Herzogs von Cumberland einstweilen nieder legte An dem bekannten Zentrumsführer, dem früheren hannöverschen Staatsminister vr. Windthorst, besitzt der Herzog aber leider einen Rathgeber, der auch hierbei weniger das Interesse seines hohen Klienten berücksichtigen dürste, als die Gelegenheit, der nationalen Gestaltung der Dinge in Deutschland Hemmnisse zu bereiten. Durch die Regent schaft des Prinzen Albrecht von Preußen ist freilich ein wirklicher Erfolg derartiger Bestrebungen vollständig un möglich gemacht und jcdmögliche Garantie dagegen geboten, daß Braunschweig im deutschen Reiche ein neuer Heerd welfischer und ultramontaner Agitationen werden könnte. Das Ge fühl der Nothwendigkeit, dies zu verhindern, hat wahr scheinlich nicht wenig zu der Entscheidung der national gesinnten braunschweigischen Landesversammlung beigetragcn. Die Welfenpartei, die in Hannover einen weit größeren Anhang, als in Braunschweig besitzt, suchte in dem letzteren Lande neuerdings dadurch Unzufriedenheit zu erregen, daß sie das Gerücht verbreitete, der zum Regenten erwählte Prinz Albrecht von Preußen werde seine Stellung als Kommandeur des 10. Armeekorps beibehalten und nach wie vor in Hannover residiren. Auf diese Weise würde die Stadt Braunschweig, die von ihrer Eigenschaft als herzogliche Residenz stets großen Nutzen zog und ohne das Vorhandensein einer Hofhaltung bedeutende materielle Einbußen befürchtet, auf viele Vortheile verzichten müssen. Diese Besorgniß ist aber völlig unbegründet. Wie das „Braunschweigische Tageblatt" äuseinandersetzt, soll nach tz 6 des Gesetzes vom 16. Februar 1879 der Regent von Nachbestellungen «f -ie Monate November und Dezember -tt-m zum Preise von 1 Mk. 50 Pfg. von allen stiserlichen Postanstalten sowie von den be- knnten Ausgabestellen und der unterzeichnete« Expedition angenommen. Expedition des Freiberger Anzeiger. Braunschweig die Regierungsverwesung bis zum Regierungs antritt des Thronfolgers fortführen. Selbstverständlich hat dies in Gemäßheit der bestehenden Landesgesetze zu ge schehen, insbesondere nach Maßgabe der braunschweigischen Verfassung, deren vierter Paragraph den neuen Regenten verpflichtet, „bei seinem fürstlichen Worte zu versichern, daß er die Landesverfassung in allen ihren Bestimmungen beobachten, aufrecht erhalten und beschützen wolle". Aus drücklich schreibt aber ß 13 der Verfassung vor, daß „der Sitz der Regierung, dringende Nothfälle ausgenommen, nicht außer Landes verlegt werden kann". Ein solcher Nothfall liegt aber jetzt kaum vor; vielmehr ist es weit wahrscheinlicher, daß Prinz Albrecht auf das Kommando des 10. Armeekorps verzichten wird. Als Kommandeur bildet er im Verein mit dem Departement des Innern unter den verschiedenen Ersatzbehörden nur die dritte Instanz, wo gegen die oberste Leitung der Herresergänzung (also in vierter Instanz) dem königlich preußischen Kriegs ministerium in Gemeinschaft mit dem herzoglichen Gesammt- ministerium zusteht. Das Oberhaupt des braunschweigischen Staates kann doch aber unmöglich länger Mitglied einer Behörde sein, die nicht die letzte Instanz bildet. Auf alle Fälle sind die Braunschweiger aber davon überzeugt, daß wie bisher so auch in Zukunft die Behandlung der soge nannten „Braunschweigischen Frage" sich streng auf dem Boden des Reichs- und des Landcsrechts bewegen wird. — Zum festlichen Empfang des Prinzen Albrecht sind sowohl seitens der Behörden Braunschweigs, wie seitens der dortigen Vereine die Vorbereitungen bereits in vollem Gange. Das Ende des braunschweigischen Interregnums. heute trat in Braunschweig der Landtag abermals zu- immen, um den Bericht der nach Schloß Kamenz ent- Mtm Deputation entgegenzunehmen und für den in etwa echt Tagen erfolgenden Einzug des neuen Regenten Vor- khmngen zu treffen. Nach einer Mittheilung der „Schles. Kg.' fand der Empfang der braunschweigischen Deputation in Kamenz am 24. d. M., Vormittags 11 Uhr in der Hohm von zwei granitenen Säulen getragenen Festhalle des Schlosses statt, welche sich nach dem herrlichen Aus blick aus das Reichensteiner und Eulengebirge gewährenden Ballon öffnet. Nach einer Ansprache des Vorsitzenden des Rezenlschaftsrathes, des Staatsministers Graf Görtz-Wris- dng, erklärte Prinz Albrecht von Preußen cndgiltig seine Annahme der Würde eines Regenten von Braunschweig und jährte unmittelbar darauf die Deputation zu seiner Gemahlin, ! welche dem Empfange nicht beigewohnt hatte. Um 1 Uhr wurde im Schlosse das Frühstück eingenommen und dann me Rundfahrt an getreten, die über zwei Stunden währte md sich über einen Theil des sich an das Schloß anschließenden schönen Parks, sowie über den nahen durch Wge Eichen sich auszeichnenden Pilzwald erstreckte. Um 6', Uhr wurde in dem große» Saale des Schlosses das Üner eingenommen, an welchem außer dem Prinzen und inner Gemahlin die braunschweigischen Herren, die Kavaliere tes Punzen Albrecht und die Hofdame der Prinzessin, I Aisin Pückler, Theil nahmen. Die Deputation ist, von ihm Empfange in Kamenz hochbefriedigt, direkt nach Braun- I schweig zurückgekehrt, während Graf Görtz-Wrisberg mit I An Punzen Albrecht von Preußen nach Berlin reiste und Ismeinschastlich mit dem Letzteren eine längere Audienz bei I«m Kaiser hatte. Dem bisherigen Vorsitzenden des Regentschaftsrathes P bei seiner Rückkehr nach Braunschweig gestern eine volks- chmliche Ovation dargebracht werden, um zu dokumentiren, die gegen ihn gerichteten beleidigenden Schmähungen «r Welsenpartei von der überwältigenden Mehrheit der bromschweiaischen Bevölkerung mißbilligt werden. Als der Amtsminister Graf Görtz-Wrisberg, gestern Mittag 1 Uhr ^Berlin nach Braunschweig zurückkehrte, wurde er am Ahnhofe von einer nach mehreren Tausenden zählenden «tnschenmenge erwartet und mit lebhaften Hochrufen be- M. Der Bürgermeister Rittmeyer hielt eine Ansprache "" den Minister und bezeugte demselben darin das Ver- kwikn der Bürgerschaft, das ihn alle ihm angethane Schmähungen vergessen lassen möge. Der Minister dankte "s bewegten Worten und betonte unter stürmischen Zu- mwungsrufen der versammelten Menschenmenge, daß man M keine günstigere Wahl habe treffen können, als durch Wahl Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Albrecht zum Amten geschehen. Man möge demselben das nämliche ?tttiMn entgegenbringcn, dessen der Regentschaftsrath sich erfreut habe. Die Braunschweiger wissen es zu Erdigen, daß Graf Görtz-Wrisberg nicht leichten Herzens !?fHand dazu geboten hat, die Ansprüche des Herzogs W Cumberland' zu beseitigen. Es steht vielmehr fest, M dieser braunschweigische Staatsminister bereits einige Wate vor dem Ableben des Herzogs von Braun- iMig sich persönlich nach Gmunden zu dem Herzog von Oberland begeben und sich bei demselben eifrigst bemüht IN' chn zu Erklärungen zu bewegen, welche seine Thron- IM in Braunschweig ermöglichen sollten. Der Gra jedoch mit der Ueberzcugung nach der Heimatl I?? "llc Bemühungen, den Herzog von Cumberland Ik dem unerläßlichen Verzicht auf die jetzige preußische Hannover zu bestimmen, aussichtslos seien. In le^ichweig dankt man es aber jetzt dem energischen, l Aminister aufrichtig, daß er dazu verhalf, die sürsten- abzukürzen und das Fortbestehen einer Hofhaltung! Tagesschau. Freiberg, den 28. Oktober. Das Missionswesen in den deutsche« Kolonien gehört unverkennbar zu den Angelegenheiten, denen man neuerdings im Auswärtigen Amte zu Berlin die größte Aufmerksamkeit widmet. Der Reichsregierung soll zunächst daran gelegen sein, durch eine korrekte Abgrenzung des Tätigkeitsgebietes der verschiedenen Missionen die ärgerlichen Zänkereien zu ver hüten, welche ofl in fremden Welttheilen zwischen konkurriren- den evangelischen und katholischen Missionen entstanden. Die klerikale „Germania" äußerl sich über dieses Thema in folgender Weise: „Kamerun gehört zu dem Missionsgebiet der Väter vom h. Geiste, die in Paris ein großes Missionshaus besitzen, das auch viele Deutsche zu seinen Mitgliedern zählt. Um nun in den deutsch-afrikanischen Besitzungen auch bezüglich der Rationalität keinen Anstoß zu erregen, beabsichtigen die Väter vom h. Geiste, ein deutsches Missionshaus mit ausschließlich deutschen Zöglingen auf deutschem Boden zu errichten und die daselbst ausgebildeten Missionäre in den deutsch-afrikanischen Kolonien zu verwenden. In diesen Tagen waren zwei Missionäre dieser Kongregationen in Berlin, welche, ansge rüstet mit den besten Empfehlungen von dem deutschen Bot schafter in Paris, im hiesigen Auswärtigen Amte ansragen wollten, ob man dem gedachten Projekt Schwierig keiten in den Weg legen oder dies für Deutschland so nützliche Unternehmen fördern werde. Nach längerem Aufenthalt und mehrmaligen Konserenzen im Auswärtigen Amte wurde den Missionären der Bescheid gegeben, daß ein deutsches Missionshaus auf preußischem Gebiete wegen der Maigesetze nicht errichtet werden könne und daß Niederlassungen katholischer Missionäre in Kamerun nicht ge stattet würden, weil seitens der Reichsregierung mit der protestantischen Baseler Missionsgcscllschaft ein Vertrag abge schlossen worden ist, nach welchem sich das Reich verpflichtet, katholijchen Missionären keinerlei Niederlassungen in Kamerun zu gestatten. Im Lanke der Unterredung konnte der Vor tragende Rath, welcher den Missionären diesen Bescheid er- theilte, nicht umhin anzuerkennen, daß die deutschen Trappisten in Natal (Marianhill) in kurzer Zeit staunenswerthe Erfolge in der Zivilisirung der Eingeborenen erzielt und die Tilburger Missionäre auf den Inseln der Südsee eine überaus segens reiche Thätigkeit entfaltet hätten." Die „Germania" bemerkt zu diesem ihrem Bericht: „Die Thatsachen sind freilich nicht geeignet, dem katholischen Volke und dessen Vertretern im Reichstage die Kolonisationspolitik schmackhaft zu machen, denn wenn in den deutschen Kolonien katholische Priester nicht ge duldet werden, so ist es auch den Katholiken unmöglich ge macht, sich daselbst niederzulassen und von den Kolonien Vortheile zu erzielen." Diese Sache bedarf jedenfalls der Ausklärung, da ein formeller Ausschluß der katholischen Priester aus den deutschen Kolonien keineswegs in der Absicht des deutschen Reichskanzlers liegen kann. In ihrer letzten Sitzung beschloß die in Berlin tagende evangelische Gcneralsynode, daß evangelischen Ehegatten, welche trotz aller angewandten Kirchenzucht ihre Kinder der römischen Kirche zuführcn, die kirchlichen Ehren beim Begräbniß zu ver sagen seien. Nach hierauf erfolgter Wahl des Synodalvor standes und des Synodalrathes, sowie nach Dankesworten dcS Präsidenten v. Arnim an den Oberkirchenrath und Schrader's an das Synodalpräsidium schloß die Generalsynode mit drei maligem Hoch auf Se. Maj. den Kaiser und mit einem Schluß gebet des Generalsuperintcndenten Brückner. — Die Haltung der Generalsynode, besonders des Herrn Hofprediger vr. Stöcker und des Gch.-Rath Stumm in Bezug auf die Sonntagsfeier wurde von dem Lieblingsorgan des Reichskanzlers in sehr auf fälliger Weise getadelt. Es war bekannt, daß der Reichsregierung die Verhandlung der Frage der Sonntagsfeier seitens der Generalsynode im Allgemeinen sehr ungelegen war. Der er wähnte Artikel der „Nordd. Allg. Z." zeigt, daß die Annahme durchaus berechtigt ist, wonach die Regierung an der Hand der Ergebnisse der angestellten Erhebungen es ablehnen will, weitere Zwangsbestimmungen bezüglich der Sonntagsfeier zu erlassen. Die Mehrzahl der eingefordcrten Gutachten sollen übrigens das Bedürsniß einer strengeren Handhabung der Sonn- tagsfcier in Abrede stellen und wird jetzt von berufener Stelle ans betont, daß das Verlangen nach strengerer Sonntags heiligung von innen heraus erfolgen und dem Ermessen des Einzelnen überlassen bleiben müsse. Auf eine in der bairischen Abgeordnetenkammer ge stellte Anfrage des Abg. Brandenburg wegen des Gesetzent wurfs über den obersten Rechnungshof erklärte der bairische Finanzministcr, die Regierung hätte jetzt wichtigere Ausgaben zu erledigen. Der Entwurf würde sehr ernste andere Fragen