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I! ms MocheMM für . . . —.——* r— - . Frankenberg mit Sachsenvui und Umgegend. Amtsblatt ües König!. Gencklsawtes wä äes StMrstbes -m Frankenberg, ^i§ 73. Mittwochs, den 15. September. 18SL Bekanntmachung. Nach h. 76 und 77 der Feuerordnung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in der Zeit vom 1. October bis mit 31. December d. I. folgende Geschirrbesitzer zur Lieferung der Be spannung für die Landspritze verpflichtet sind: Herr Backermstr. Engelmann in 8. .. - Karl Friedrich Kurth - - 129. : « Getraidehändler Hofmann - - 223. - Oeconom Franke - - 217. > - ? - Maurermstr. Reuther - - 296. ' - Stadtgutsbesitzer F. G. Fischer - - 259. , - Lohnfuhrwerksbesitzer Berthold - - 413. , .i Diejenigen, welche sich vorgedachter Verpflichtung entziehen, eventuell einen geeigneten Stellver treter rechtzeitig nicht bestellen, verfallen nach tz 78 der Feuerordnung in eine Geldstrafe von 5 Lhlr. Frankenberg, am 13. Septbr. 1858. Der S t a d t r a t h. Meltzer, Bürgermeister. Bekanntmachung. Die Mannschaften der Spritzen II., III., IV. und V. haben sich nächsten Freitag, den 17. September d. I., Nachmittags S Uhr, bei Vermeidung der regulativmaßigen Strafen, pünktlich am Spritzenhause einzufinden. Frankenberg, am D. September 1858. Der S t a d t r a t h. / ' Meltzer, Bürgermeister. Quartal der UMerinnung. Hommenden Montag, als den 29. Septbr. s. e-, Vormittags Punkt 9 Uhr, wird daS^LluaMt vruoi» bei/hiesiger ÄVeberinnuäg abgehalten, und werden alle Jnnungsmeister hierdurch eingelad^ä^^ B-sonderS diejenigen x welche als Lehrmeister bei der Handlung, des Versprechens und AufdingeuS hptheUigt find, haben nach Art. XVUl, der Specialinnungsartikrl die Verpflichtung, persönlich zu rxscheznen. u i, ' . - - ...Wir Abgab-i de^ zu chesichtlgen,den Meister-. und Gesevenprobestücken wird kommenden Sonnabend, atS 1K. Heptbr., Mitt-gS-Mn« was zur Rächachtung der Bethe,jagten hier- : drkapn^ gemacht wird, .l.L n;?nr> rrv-L . Mirich,