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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188502016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1885
-
Monat
1885-02
- Tag 1885-02-01
-
Monat
1885-02
-
Jahr
1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1885
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Erscheint tSgltch früh SV,Uhr. Ktt-cti»» »nt Ls-etMo Johonae-gaffe 88. -PrechKundru der Lrd«N»«: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittag» 5—- llhr G»,»«, MN,»- »««.Icnm, >ch n» M»««ui>» Mch» »«»>»»> ich/ 8«r k-r tzl« nöchkttnlge»»« «»»»er heftt«»»e« In »ernte n, S«chent«,en öl« S Utzr Nach»ttt«§«. ch»G»».»n» -eftta,,» srßtz öl»Ähr. s» de, Filkkle» für Inf.-A,n,h«e: vtt« Kle»«, UntversttttS-roße 81, k*>ts Lösche, Kalharinmstraße 18, P. ««r 8t» '/^ >tzr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- and Geschäftsverkehr. Auflage LS,?»» Ädolinemnilvprtis viertelt. 4'/«Mk tncl. Bringerlohn ö Mk, durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzrine Kummer >0Pf. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren für Extrabeilage» (in Tageblatt, formal gesalzt) 0litte Lostoesördcrnng 8V Mk. Mit Postbesörberung 48 Mk. Inserate SgespaltemPetitzeile SO Pf. Größere Schriften laut uns. Preisverzeichnlß. Tadellarrscher u. Zisserniatz nach höheru» Tar»j. Neclamen »ater dem RedactionSstrich die4<z«spaÜ. Zeile SV Pf., vor den Familien Nachrichten die kgespalrene Zeile 40 Ps. Iulerate sind stets an die Et,pr0ittou zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»euumerao6o oder dura- Post nachnahme. Sonntag dm t. Februar 1885. 79. Jahrgang. Amtlicher Theil. -t-rMche Sitzung der Siadtuersr-ueten Mittwoch, a« K. Kebruar I88S, Abeod- SV, Uhr, t« Laste der l. Bürgerschule. Tagesorv nung: I. Reckametionea ge^en Wahlen in die Einschätzung», commisslone» für d»e Staatseinkommensteuer und rvent. Ersatzwahlen. II. Bericht de» Stiftung», und Finanzausschusses Über Tpecialbudgrt .Armenkasse" ausschließlich .Armencasse", Ausgaben v p«. 1 ü. l, w, Specialcout» ^ .Brod« bäckerri", Ausgaben po». 11, Specialconto 6 „Armen- Haus", Ausgaven L po». 2 und S. Specialconto v „GeorgenHaus", M Ausgaben ^ pos. 7. 6 pc». 4. IV Ausgaben vo». 12, Specialconto L .Ermittirten- Haus", Ausgaben L vo». 2, Specialconto r „Kinder- «rziebnng»- und Waisenpflege", U Au-gabeu L po». 1 des Haushaltplanes aus das Jahr 1885. III. Bericht de» Lösch- und bez. Bauausschusses Uber Conto 11 .Feuerlöschwesen" de» 1885er Haushallplanes. IV. Bericht de- Bau». Oekonomie-, Finanz» und Verfassung»» auSschusseS über den Bebauung-plan für Vas Areal der Großen Funkenburg und das angrenzead« städtische und sonstig« Areal. V. Bericht de« Bauausschuss«« üder Abbruch der Gebäude unter Nr. 2b der Kleinen Fleischergass« VI. Bericht des Oekonomie» und Finanzausschusses über Fortführung und Herstellung der Straßen An der alten Elfte,. Sebanstraße u»d Straüe IV. VH. Bericht des OekonomieauSschusse» über: ». Gewährung «ine« Beitrage« an die Gemeind« Lvsnia zu projectirten Schleußlnherstellungeu: b. theilweisen Erlag ewer von Herrn Däbritz verwirkten Vekmliltmchiis. Da« vom Sttftsrath« Or. Johann Kranz Bor» fltr eine« in Leipzig geborrne«, di» Rechte stnbirenden Sehn ») «ne« Beisitzer» d« hiesige» Juristenfaeultät, oder, da de»e» keiner vorhanden, b> eines Beisitzers vo» Vormaligen hiesige» Schöppen» stuhles, vver, da rin solch« a»ch nicht wäre. ö) «Hw» Rathstzerr» aithrrr, und wen» deren rbemr-sttzig keiner zu finden, ä) eines hiesigen Bürgers gestiftete Stipendium ist aus die Jahre 1885 und 1886 zu vergeben und beträgt aus diese beiden Jahre je 170 -4k 56 Der Empfänger dieses Slipendii hat jedes Jahr am 12. Juni, ober, Lasern letzterer aus einen Sonn, oder Feiertag fällt, am 13. Jniii über ein „urgumsutum juriäicum zu peroriren" und diese Oration schriftlich bei unS cinzureichcn. Wir fordern diejenigen Herren Studireiiden. welche um obigeS Stipendium sich bewerben wollen, hierdurch aus, sich unter Bescheinigung ihrer stistungSgemäßen Ouatificalion bis zum 3. März dieses Jahres schriftlich bei uns anzumetden, widrigenfalls sie diesmal unberücksichtigt bleiben. Leipzig, den 14. Januar 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Kretschmer Vekanntumchung. Der am I. Februar diese- Jakres fällige erste Termin der LtaatSgrundstener ist in Gemägbeir de» Gesetzes vom 9. September 1843 in Verbindung mit der durch daS Gesetz vom 3. Juli 1878 getroffenen Aenderung nach Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die Steuerpflichtigen hierdurch auf- gesordert, ihre Steucrbciträge nebst der städtischen Grund» flcuer, welche von demselben Tage ab mit «lkinS vom Tausend de- im Kataster eingestellten Grundwerths fällig wird, von genanntem läge ab bis spätestens 14 Tage nach demselben an unsere Stadisteuer-Einnabme, Stadthau«, Obstmarkt Nr. 3, parterre recht», abzusühren, da nach Ab lauf der Frist die gesetzlichen Maßnahmen gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, den 28. Januar 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Georgi. Koch. vtrmiettzung. Der im Hintergebäude des Grundstücks der Grünen Linde, Peler-stcinweg Nr. It. befindliche frühere Pferde» stall, welcher jetzt al« R'ederkage benutzt wird, ist vom 1 März dieses Jahre- an de, später zu gleichem Zwecke gegen einvierteljährliche Kündigung ander weit zu vermiethen und sind Mietbgesuche aus dem Rath hause. I. Etage, Zimmer Nr. t?» anzubringen. Leipzig» den 28. Januar 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Stöß. Vekairulmachirng. Zur Abhaltung de: ersten, >u unserer Bekanntmachung vom t. October vorigen Jahres, die Neugestaltung beS Zieh- kinderwesens betreffend, Punct 3 erwähnten Vierteljahrs- Vorstellung haben wir Freitag, den «. Februar diese- Jahre-, Rachmittags von 2—8 Uhr angesetzt und als Local den Kaiserfaal der Gentralhalle bestimmt. ES sind deshalb zu erwähnter Zeit alle gegen ein fest gesetztes Ziebgeld bei fremden (nickt verwandten) Per sonen in der Stadt Leipzig untergebrachlen noch nicht fch»lpflichtigen Kiuder in obengenanntem Locale dem Herrn Ziebkinderarzte vorzuslellen, auch haben die Zieh mütter hierbei gleichzeitig vollständige Auskunft Uber Namen, Stand. Geburtsort, Alter und sonstige Familienverhältnisse der Eltern deS betreffenden außerehelichen AmveS au Erfordern zu geben. Leipzig, den 2». Januar 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armenamt.) Ludwig-Wolf. Dolge. Auclions-Vekanntmachung. LMische?iMtzi1duirsssitzule fjtr Mädchen. Montag, den 2. Fehrnar diese- Jahre», Vormittags 8 Uhr, ollen t« Ttadthause (Eingang MUHlgasse 7) allhier: 2 Kleiderschräuke, l Tisch mit Schubkasten, 2 Wand spiegel, 2 Oeldruckdllder, verschiedene Wand- und Taschen-Ubren. 1 goldner Ring, sowie ein« Partie Kleidungsstücke »c. an den Meistbiclenven gegen sofortig« Bezahlung öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 27. Janna, 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. Renker. vr. Georgi. Vckannlmachung, da» Droschkeuwesen detreffead. E« ist mehrsach zu bemerk» gewesen, daß der in tz S des DroschkenregulativS dom 5. October 1883 enthaltenen Be stimmung, wonach alle Droschke».Eoncessionmre über die von ihnen engagirlcn Kutscher ein fortlaufendes Register zu halten baden, entweder gar nickt ober doch nur in sehr mangel hafter Weise entsprochen wird. Indem wir die gedachte Bestimmung den Concessionairen hiermit zu gehöriger Nackachlung besonders einschärfen, be merken wir gleichzeltig, daß Formulare z» den genannten Re- gistcrn in unserer Cassenvcrwaltung unentgeltlich au die Concessionairr abgegeben werden, daß wir aber auch künftig wegen aller Zuwiderhandlungen gegen die vorgedacbt« Be- simmung unnachsichtlich mit Strafen gegen di« Eoncessionair« Vorgehen »»erden. Leipzig, den 2S. Jannar I88S. Da» Poltzeiamt der Stadt Leipzig. Bretschneider. Mühln«. Holzauctlon. Donaer-tag, de» LS. Februar d. I., soll« von vormittag» s llhr an im GraSdorfer Forstrevier, im sogenannten Sehaaz - Eicken« 1 Rothbuchen» t3 Birten« RatzklAtze, 1 Ellern- «nd ' 8 Kiefern- 200 Stück Döttcbcrrelfea» 5 Rmtr. Eicken-Nutzschette, ca. 50 Murzelhaufen unter den öffentlich auShängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung nach dem Meistgcbol verkauft werden. Zusainmcaknust: auf dem Schlage im Schanz. Leipzig, am 27. Januar 1885. DcS Raths Forstdeputatioa. Hol.r-Auction. Montag, den 2. Februar L88S, sollen ans dem diesjährigen Miltelmalkschlage in Ablh. l4a des Burgauer Forstrevier« am Leutzsch-Wahrener Fahrweg und den Militair- schießstänben ca. 100 starke Abraumhausen und - 100 « Langhaufeu unter den öffentlich aushängenden Bevingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: früh 9 Uhr aus obigem Schlage am Leutzsch Wahrciier Fahrweg und der Fluthrinne. Leipzig, am l4. Januar 1885. DeS RatbS Forst-Deputatto«. Sie Städtische Arbeitsnachweisungsarikatt und deren Malen betreffend. Durch das freundliche Entgegenkommen der Herren Kauftente: <V. Hohlseld, Ranstädter Stelnweg 11, H. Unruh, Weststraße 17, JuliuS Backmann, Ritterstraße 27. Gebrüder Spillner, Windn,Uhlenstraße 30. JuliuS Zinck (früher Louis Apitzsch), Ecke des Grimmai- schen Steinweg« und der Querstraße, F. O. Reickert, Neumarkt 42. Gebr. Kretzsckmar, Sübvlatz 11, sowie kcS SeilermcisterS Herrn b. F. situdolph, Gerberstraßc 59. sind wir seit Februar 1881 in den Stand gesetzt worden, „eben der Mühlgaffe Rr. 7 Im Hofe befindlichen Zentralstelle unterer ArbcitSnacbweisungSanstalt an den genannten Orten Annahmestellen für Arbeitsangebote zu er richten und haben sich die genannten Herren der damit ver bundenen Mühe und Arbeit bisher dankenswerth unterzogen. An unsere Mitbürger richten wir daher wiederum die dringende Bitte. unS durch reckt ausgiebige Benutzung der von uns getroffenen Einrichtung in den Stand zu setzen, unsere schon früher ausgesprochene Ansicht, daß eS besser ist, dem Armen Arbeit als Almosen zu geben, zur Thatsache zu macken. Leipzig den 31. Januar 1885. DaS Armendirectorium. Ludwig-Wolf. Zschau. Bvm miterzeichrctru Löniqllchen Amtsgericht soll da« z»m Nach lasse des Handelsmann Carl Friedrich Wilhelm Verthold in Eutritzsch gehörige Hau«gruodstück Fol. 801 de« «rund- und » « . ^ 104k de-allen Hqpothelenbuch-, Nr. 210 de« BrandkalastcrS und Nr. ^ ^ Flnrboch« für Eutritzsch, in welchem da- RestaurationSgeschöft betriebe» wird und welche« ort-gerichtlich ans 34,500 ^ taxirt worden ist. aus Antrag der Erben Mittwoch, den 18. Februar 1885. vormittag« 11 Uhr ln drm angegebenen Nachlaffgriindstücke öffentlich meistbietend ver- steigert werden, was unter Bezugnahme aus den im Rachlaß- grnndstück — Eutritzsch, Querstraße Nr. 210 — und am hiesigen GerichiSbrete auSdSngcndea Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Leipzig, den 27. Januar 1885. Königliches Amtsgericht. «bth. V. Sect. l. Manusfeld. Anmeldnnie» neuer Schülerinnen nimmt der llnterzeichnete Montag, de» 2., und Dlen»tag. de» 8. Februar. Borm. von 10—12 und Nach«, »o» 2—- Uhr im Dtreetorialzimmer der I. Bürger- ichule für Knaben entgegen. Bei der Anmeldung ist da- letzte schulzengntß vorznlegen. Leipzig, den SO. Januar 188». Q. Lolmor, Direktor. NichtamMcher Theil. vasArdeilerfchvtzgeseh der Socialdemokraten. DaS schon vor längerer Zeit angekündigte Arbeiterschutz gesetz der socialdem akratischen Fraktion im Reichstage liegt letzt vor. Zum ersten Male haben wir also jetzt die haupt sächlichsten Forderungen der Socialdemokraten in gesetzlicher Form, wie ne sich de» bestehenden Verhältnissen anpaffen läßt. ES versteht sich von selbst, daß in ein solches Gesetz die be kannten himmelstüriilmiden Pläne, mit welchen sich die social demokratischen Führcv tragen, nicht hineinpaffen. Weder von EonsiScalion deS G^undeigenthums noch der Maschinen und Geräthc für die Ausrichtung deS socialistischen Staates ist da die Rede, noch von >r Auflösung des Staats in lauter un abhängig« Gemeinden, dj, nur durch eine Eentralgewalt locker mit einander verbunden sind u. s. w. Nur ein Schutzgesetz für die Arbeiter verlangen di« Socialdemokraten und da«, wa« sie verengen, erscheint, bi- aus einige Puncte auch wirklich ausführbar. Wir finden darin alle die alten bekannten Forderungen de- Hertling'schen Antrages wieder: das verbot der Sonutagsarbeit, den Maximalarbeit-tag, den Schutz der jugendlichen Arbeiter; aber da- Gesetz gehr weit über den Hertling'schen Antrag binau«. Es verbietet die Arbeit in den Strafanstalten für Privatunternehmer und die Nachtarbeit, aber als dir Hauptsache des Entwurfs erscheint der Rormclarbeitsvertrao. welcher durch eine Arbeitsordnung geregelt werden soll. Da» verbättniß der sreirn Verein barung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter soll aufdören, cs sollen benimmt« Norme« ausgestellt werden, welche für beide Theil« bindend sind: Bestimmungen über dir Arbeitszeit, die Erhotnngszeit, die Lohnzahlung, die Kündigungsfrist und üder den Schatz »er jnciendlichea Arbeiter, den Mwimallohn. Die Arbeiter wvl^t» ,'.ch b,- Arbeitgebern gegenüber vollständig orzaalsiren und eiaestab-.-H« Vertretung ihrer Interessen durch Bezirks-ArbritSkammer» sckwffen. Damit aber auch deu Arbeit gebern Vas ihnen Zukominrnde belasten bleibt, sollen sie mit den Vertretern der Arbeiter zusammen in den BezirkSarbeitS» kamnirrn sitzen und zunächst die Arbeitsordnung vereinbaren, lieber den Arbeitskammcrn steht als oberste Reichsbehörde das RcickSarbeitSamt und gleichsam als ArbeitSregierung die Arbeitsämter, neben den ArteitSkammern die Schiedsgerichte. In der Theorie stellen sich alle diese Forderungen als durch aus angemessen und ausführbar dar. aber inan darf nicht vergesse». Laß durch Eingriffe in das Derhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeiter der Anfang zur Ausrichtung VcS socialistischen Staates gemacht wird, der sogenannten Organisation der Arbeit. !Der Arbeitcrstaat wird damit zu einem Staat im Staate. Eine tbeilweise Regelung deS Verhältnisse« zwischen Arbeitgeber und Arbeiter ent hält freilich auch die Gewerbeordnung. daS Kranken- versicbcrungSgeseh und da« Unfallversicherungsgesetz mit dem ReichSversichcrungSamt an der Spitze und den Ver tretungen der Arbeiter-Interessen in den BerufSgenosscn- 'chasteu. DaS ist aber doch etwas wesentlich Anderes." als ein Eingriff in die Regelung des gesammtcn Arbcilsverhältnisses. Man hielt bisher daran fest, daß Handel und Industrie sich frei von jeder staatlichen Bevormundung entwickelten und gerade in Vieser Freiheit schien die Gewähr für die allgemeine Wohlfahrt zu liegen. Schützende Gesetze waren ja auch bis her vorhanden, welche Ausschreitung verhinderten, cS gab Fabrik-Juspectoren, welche die Gefahren jür die Gesainuitheit und sür Leben und Gesundheit der Arbeiter untersuchten und für Abstellung derselben Sorge trugen, aber der gesammle Betrieb der Industrie blieb der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter anheimgestellt. Die Socialdeinokraten verlangen jetzt Beschränkungen dieser Freiheit, aber dieselben sollen in der Hauptsache den Arbeitern zu Gute kommen. Die Arbeitgeber sollen inchl bestimmen dürfen, wie lange die Arbeitszeit Lauert, welchen Lohn sie den Arbeitern zahlen, wie die Pausen geregelt werben sollen, sondern darüber soll eine generelle Verständigung zwischen Arbeitgeber und «Arbeiter stattsinven. Zu diesem Zweck sind die BezirkSarbeitSkauimern in Vorschlag gebracht, welche auS Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetzt werden. Daß dort Alles ordnungsmäßig hcrgcbt und nicht etwa die eine Partei der andern ihren Willen ausdrängt, dafür sorgen da« ReickSarbeitsamt und die unter ihm sichenden Arbeitsämter. Auf diese Weise wird dann auch der Marimal arbeitstag eingeführt, welcher höchstens zehn Stunden, Sonnabends acht Stunden beträgt und der Minimalloh». Die Vorbedingung sür ein solches Gesetz ist offenbar, daß die Industrie auch unter der Herrschaft desselben im Stande ist, ihrer Aufgabe zu genügen und dafür ist der Beweis noch ru erbringen. Dasselbe Recht, welches die Socialdeinokraten für die Arbeiter in Anspruch nehmen, die Bedingungen, unter welchen sie ihre Arbeit leisten wollen, muß auch den Arbeit gebern zugeslandcn werden. Auch die Arbeitgeber müssen in der Lage sein, zu sagen, unter welchen Bedingungen e« über haupt noch vernünftig erscheint, ein Unternehmen in« Leben zu rufe». Wenn die Sache so läge, daß jede mit einem ge wissen Capital begründete Fabrik unter allen Umständen ein lohnendes Geschäft sür den Unternehmer wäre, daun hätten die Socialdeinokraten vollkommen Recht, wen» sie staatliche Fürsorge verlangten, daß die Arbeitgeber ihre bevorzugte Stellung den Arveiter» gegenüber nicht mißbrauchten, da die- aber keineswegs der Fall ist, da vielmehr jeder Unternehmer das Capital, welche» er in ein neueö Unternehmen steckt, aus« Spiel setzt, so muß es ihm auch überlassen bleiben, die Bedingungen zu bestimmen, unter welchen er diese« Risico eingehcn will. Die Socialdeinokraten weisen inimer aus Frankreich hin. als auf da« Vorbild für die socialvemokratische Entwicklung. Nun, dann werden sie sich erinnern, daß die Frage eines staatlichen Eingriff- in daS Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeiter bei Gelegenheit deS Streikes der Grubenarbeiter der Umgegend von Ronen sehr lebhaft in der Dcputirtenkammcr erörtert wurde, ja daß sich sogar Arbeiteraboronungen zum Präsidenten Grcvh begaben, um eine staatliche Dazwiscken- kunsl herbeizusühren. Diese Forderung ist nicht erfüllt worden, trotzdem aber ist daS Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeiter wieder in die richtigen Bahnen ringeleukt. Als das stets bereite Mittel, die Forderungen der Arbeiter gegen die Arbeitgeber durchzusetzen, empfiehlt sich der Streik. Wenn wirklich ein Mißverhällmß zwischen den Leistlinge» der Arbeit geber und Arbeiter vorlicgt, dann ist im Streik die Möglichkeit gegeben, diese Forderungen der Arbeiter Vurchstisetze». Wir sind nicht der Meinung, daß Selbsthilfe in allen Fällen auSreicht» wir glaube» vielmehr. daß die StaatShilsc überall da. wo eS sich um Leben und Gesundheit der Arbeiter handelt, selbftthätig emgreifcu muß. Aber diese Hilfe hat ihre natürliche Grenze, in die Entwicklung von Handel und Industrie darf sie nicht cingreiseu. weder durch Ausstellung eines Normalarbeitstages noch eine« NormalarbeikSlohncS. überhaupt eines NormalarbeitsvcrlrageS. Ei» ReicküarbeitS- amt zur Bearbeitung der aus die Wohlfahrt der Arbeiter bezüglichen Angelegenheiten inag immerhin eingerichtet werden, eine solche Behörde wird sich naturgemäß aus dem Neichs- vcrsichkrungSamt berauS entwickeln, cS steht auch nickt- im Wege, daß sich Arbeiterverlrelungen auö dem Sckooße der Arbeiter herausbildrn, aber aus gesetzliche», Wege Kammern zu schaffen, in welchen Arbeitgeber und Arbeiter verpflichtet sind, ihre beiderseitigen Interessen zu vertreten, daö hieße der natürlichen Entwicklung Fesseln anlegen, die sie auf die Dauer nicht zu ertrage» bermag. Immerhin begrüßen wir den socialdemokratischen Gesetz entwurf als die Grundlage sür die Erörterung der brennen den Arbeiterfrage im Reichstage. Er bietet die Gelegenheit zum Meinungsaustausch aus diesem noch sehr entwickclungS- bedürftigen Gebiet. Ter Entwurf stellt aus Seiten der Socuil- dcmokraten ein sehr anerkeunenswerlheS Entgegenkommen dar. aber die Forderungen dieser Partei waren von Anfang an so hoch gespannt, daß eine sehr bedeutende Zurückschrailbung der selben ganz unerläßlich war. wenn überhaupt eine Ver ständigung angebahnt werden sollte. Man bars auf die Debatte über den Entwurf gespannt sein; als Vorbereiturm dazu haben die drei Sitzungen gevient, welche dem Hertling - scheu Antrag gewidmet waren, die Gegensätze werben aber erst bei Bcrathung deS socialdemokratischen Entwurf- mit voller Schärfe auseinander platzen. * » » Au» dem bereit« gestern kurz skizzirtrn Entwürfe theU« wir noch da« folgende Nähere mit: Die Ucbersachnn- und AuSsührnnp dev vorgrlchlngrne, Be stimmungen, s»«, Üe >n,rdnn»a »nb Oberleitung von Maß regeln und Untersackninaen, welch« da« Wotst der in Betriebe» irgend welcher Art beschäftigten Hils-persone» einschließlich der Lehrlinge erfordern, steht dem Reichs-Arbeitsamt zu. Dasselbe hat seinen Sitz in Berlin. Die Organisation des Reichs-Arbeits amt« bestimm! der B»nde«ratd. Dem ReichS-ArbeitSanit unterstehen die Arbeit-Sinter, die durch R-ich-gesetz für da« Gebiet de- veutschea Reichs in Bezirken von nicht unter 201,000 und nicht über 4M,000 Einwohnern spätestens bis zum 1. Juli 1886 einzurichteo sind. Das Arbeitsamt wird gebildet au« einem Arbeitsrath und den nöthigen Hits-beamte»; es saßt seine Beschlüsse und Entscheidungen collegialisch. Das Reichs- Arbeitsamt wählt den Arbeit-rath aus zwei seiten- der Arbeits- kai»nicr vorgelchlagenen Bctverbern. Die dem Ärbeitsrathe in Ausübung seines Aussichtsrechts zur Seite stehende» Hilssbeamte« werden von der Arbeilskammer und zwar zur Hälfte von de» Unternehmern, zur Hälfte aus den Hilsspersoneu gewählt. In Bezirken, wo Betrieb« vorherrschen, in denen hauptsächlich weibliche Hils-personrn beschäftigt werden, sind auch Frauen zu Hilssbeamte» zu wählen. In Bezug aus Invalidität und Pensionirang unterftehea die Beamten der Arbeitsämter den sür die übrigen Reichsbcamteu gütigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Beamten des Rcichs-Arbeilsaiiits und die ArbeitSräthe oder deren Hilssbeamte haben das Recht, jederzeit Besichtigungen der Betriebsstätte», gleichviel ob die Unternehmungen vom Staat, von Gemeinden oder Privatunternehmern betrieben werden, vorzunehmen und die ihnen sür Leben und Gesundheit der Beschäftigten noth- wendig scheinenden Anordnungen zu treffen. Dcnielden stehen bet Ausübung dieser Aussicht alle amtlichen Bcsugnisje der OrtSpolizei- vehorden zu. Das Arbeitsamt organisirt innerhalb seines Bezirks den uneut- acltlichcu Arbeitsuachwcis und bildet sür diesen eine Central- stclle. Es ist befugt, in den ihm passend cricheincndcn Orten für diesen Zweck Filialen zu errichten, welche, wenn kein gewerblicher Verband sich findet, der eine solche zu übernehmen bereit ist, die Orl-polizeidehörde zu übernehmen verpflichtet ist. Für die Vertretung der Interessen der Unternehmer und ihrer Hilsspersoneu, sowie zur Unterstützung der Ausgaben der Arbeits ämter tritt vom 1. Juli 1886 ab in jedem Nrbeitsamtsbezilk eine Arbeitskammer ui Thäligkeit, die je »ach der Zahl der im Bezirk vertretenen verschiedenen Betrübe aus mindestens 24 und aus höchstens 36 Mitgliedern zu bestehen hak. Die Zahl der Mitglieder sür die einzelnen Bezirke bestimmt dos Reichsarbeilsaml. Die Mit glieder der Arbciiskammer sind zur Hälfte durch die großjährigen Unternehmer ans ihrer Mitte, zur andern Hälfte durch die groß jährigen Hilsspersoneu aus deren Milte, aus Grund des gleichen, unmittelbaren.und geheimen Stimmrcchls mit eiufachcr Mehrheit zu wählen. Die Arbeitskamm er» haben in allen das wirthschaftliche Lebe» ihres Bezirks berührenden Fragen mtt Rath und Thal die Arbeits- ämter zu unterstützen. Insbesondere sieben ihnen Untersuchungen zu über die Wirkung von Handels- und Schifffahrts-Beiträge». Zölle». Steuern. Abgaben, über die Lohnhöhe, Lebensmittel- und Mietd- vreil«, Coueurrenz-Berhältittiie, Fortbildungsschulen und g-werdliche Anstalten, Modell- und Mustersammlungen. Wohnungszustände, Geiundheits- und Sterblichkeiteuerhäliniisc der arl-etteiiden Be völkerung. Sie haben ferner Veichwei üe» über Miststänvc im ge werblichen Leben zur Keuntniß der bezügliche» B bördc» zu bringen, Gutachten über Maßregeln und Gesetze,,»würfe abzugebe», welche das wirthichaitliche Lebe» ihres Bezirks berühren. Endlich sind sie Berujungsinstanz wider die Uriheile der Schiedsgerichte. Ferner haben die Arbeitskammern die Minimalhöhe der Löhne aller Hilfsarbeiter festzusetze». Beichwerden über die festgesetzten Minimallöhne erledigt der Arbcilskaiiimertag. Den Vorsitz in der Arbeilskammer führt der Arbeitsrath und im Behindcrungssalle einer seiner Hilssbcamten. Der Vorsitzende besitzt mit Ansnahme der Fälle, in welchen die Arbeilskammer al» Vernsiing-instanz wider die Urtheilc der Schied» lerichte cnttcheidet, kein Slimmrccht. Stimmengleichheit bei der Besch,ui sasiung gilt als Ablehnung. Behufs Schlichtung und erstinstanzlicher Entscheidung vo» Streitigkeiten zwilchen Unternehmern und ihrem .Hilfspersonal bildet die Kammer aus ihrer Mitte S chiedSgerichtc, welche aus je zwei Unternehmer» und zwei HilsSpersonen bestehen. De» Vorsitz im Schiedsgericht hat der Arbeitsrath oder einer seiner Hils-beamten. Der Vorsitzende beruft das Schiedsgericht und leitet die Verhandlungen I desselben. Da» Schiedsgericht ist befugt, Zeugen und Doch- I verständige — auch eidlich — zu vernehmen »nh überhaupt alle I dieienigcn Erhebungen zu veranstalten, die es für die zu crtyeilenve * Entscheidung sür nöthig erachtet.
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