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»87L Freitag, de» 8 December Ro. «8L Aauhener Redakteur und Verleger: G. M. Mousk in Bautzen. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 12. Januar 1872 A- U;L zba» L mr meinem s War- chts für ymcr. er innig 3^Jah- 'eunden t d. M. e»»s er- Burz- »ser. dländer lsringe, t seit d. et, den- stattung thn bei ,end verloren wird ge rn der ppct in Goede rgcs in Alten- u. Frl- . Proc. Frl. E. c. Carl cesden. Frl. A. tönigl. >us an Lernh. aitz. - berg in ausiee- Dres- ; Hrn. c eine jenker, Dres- nel in »otha; -ti-r. W N Erledigt hat sich die den Maurer August Symmank aus Särka betreffende, in No. 323 der Bautzener Nachrichten abgedruckte Bekanntmachung vom 20. September 1871. Königliches Gerichtsamt Weißenberg, den 5. Decembcr 1871. Feurich. g Nach ts in die Heu mit ält eine wfstraße Lreisblatt für den Kreis-Directions-Lezirk LmM . Amtsblatt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Freiwillige Versteigerung. Nach Uebereinkunft der Erben des Oeconomeu und Grundstücksbesitzers, weil. Herrn Peter Lischner hierselbst, sollen die unten bezeichneten, zu dem Nachlasse desselben gehörigen Grundstücke, nämlich; 1) das in der Ziegelgasfe hierselbst belegene Wohnhaus Nr. 377 des Grund- und Hypothekenbuches für die Stadt Bautzen, Nr. t«- des Brandcatasters der Vorstadt, 2) das in der Tuchmachergasse hierselbst belegene Hausgrundstück Nr. 533 des Grund- und Hypothekenbuches für die Stadt Bautzen, Nr. des Brand catasters der Vorstadt, welches sich wegen der vorhandenen Bodenräume und Stallungen vorzüglich für den Gewerbebetrieb eines Oeconomen, Fleischers u. s. w- eignen würde, 3) das Feldgrundstück Nr. 389 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Fluren der Stadt Bautzen, Nr. 728 des Flurbuchs unter S. im Wege der freiwilligen Versteigerung veräußert werden und ist zu diesem Zwecke von der unterzeichneten Nachlaßbehörde der 14. December 1871 terminlich anberaumt worden. Es werden daher diejenigen, welche eines oder das andere dieser Grundstücke zu erstehen gesonnen sind, geladen, sich am gedachten Tage btS Vor mittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte etnzufinden und sich zum Termine anzugeben, da nach Ablauf der elften Stunde mit der Feilbietung und Ver steigerung der Grundstücke verfahren werden wird. Die Versteigerungsbedingungen, sowie die Taxe und Beschreibung der Grundstücke sind aus dem, an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schläge zu ersehen. Bautzen, am 9. November 1871. Das König!. Gerichtsamt im Bezirksgericht daselbst, Thierbach. Roscher. die der Frau Eleonore Klara verchel. Kroker in Oberoberwitz zugehörige Gartennahrung Nr. 316 des Katasters Nr. 85 des Grund- und Hypothekenbuchs für Oberoderwitz, Hainewalder Antheils, welches Grundstück am 24. October 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5953 Thlr. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle, im weißen Kretscham und im Höhneschen Gasthose zu Oberoderwitz aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Herrnhut, am 2. November 1871. Königliches GerichtSamt. Or. Wauer. bewegen lassen, Beschlüsse zu fassen, welche eventuell den Interessen Ungarns widersprächen — Im Oberhause wurde das Gewerbe gesetz angenommen, wodurch die Cautionen für Zeitungen wieder ein- gesührt werden. Pesth, 6. December. (W. T. B.s Anläßlich der wiederholten Drohungen czechischer Blätter mit Begünstigung der C^echen durch Rußland weisen „Pesti Naplo" und „Pesther Lloyd" übereinstimmend darauf hin, daß weder in Wien noch in Petersburg die Absicht bestehe, Fragen aufzuwerfen, welche eine Störung des guten Ein vernehmens beider Cabinete Hervorrufen könnten. Bern, 6 December. (W T. B.) In der fortgesetzten Berathung über die Vorlage betreffend die Revision der Bundesverfassung ge nehmigte der Nationalrath den neu eingeschalteten Artikel 47, welcher die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet, und be stimmt, daß Niemand wegen Glaubensansichten in Ausübung seiner politischen und bürgerlichen Rechte beschränkt, Niemand zur Vornahme bestimmter religiöser Handlungen gezwungen öder wegen deren Unter lassung bestraft werden soll. Ebenso dürfen für Zwecke deS CultuS nur Diejenigen besteuert werden, welche der betreffenden ReligionS- genossenschast angehören. Jndeß entbinden Glaubensansichten niemals von Erfüllung der rein bürgerlichen Pflichten. Bern, 6. Decbr. (W. T. B.) Der päpstliche Stuhl hat die Mittheilung an den Bundesrath gelangen lassen, daß er bereit sei, in Unterhandlungen über die Regelung der Tessiner BiSthumSangelegen- heiten einzutreten. — Der VerwaltungSrath der Gotthardbahn- gesell schäft wählte Före Herzog (auS Aarau) zum Präsidenten, Alfred Escher (auS Zürich), Schultheiß Zingg (auS Luzern) und Re- gierungSrath Weber (aus Bern) zu Directoren. Telegraphische Korrespondenz. Frankfurt a. M., 6. December. (W. T. B.) Das in Beilin »scheinende Journal „Germania" ist laut Bekanntmachung des Ober präsidenten von Elsaß-Lothringen daselbst verboten worden. Wien, 6. December. Die heutige „Presse" will wissen, daß das russische Cabinet durch seinen hiesigen Vertreter bereits die Circu lardepesche des Grafen Andra ssy in einer besonders sympathischen Kundgebung beantwortet habe. Wien, 6. December. Der „Neuen freien Presse" zufolge würde holzgethan einstweilen daS Finanzministerium bis zur Vorlage deS Budgets vor den ReichSrath beibehalten. DaS Ministerium soll beab sichtigen, auS der raschen Annahme des Budgets eine Vertrauensfrage zu machen, um die Dauer der Session möglichst abzukürzen und Zeit zur Ausarbeitung der Vorlagen für die nächste Session, welche bald folgen soll, zu gewinnen. Die Thronrede würde dem genannten Blatte zufolge eine bezügliche Andeutung enthalten. In dieser Session des ReichsratheS gedenke da? Ministerium Gesetzvorlagen betr. die Er richtung eine? VerwaltungSgerichtShostS und die Verbesserung der Lage der Staatsbeamten einzubringen. Pesth, 5. December. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung deS Unterhauses wurde der Minister für Communicationen und öffent liche Arbeiten darüber interpellirt, ob er Angesichts der Berathung der rumänischen Kammern über den Gesetzentwurf, betreffend den Anschluß der rumänischen Eisenbahnen an die ungarische Ostbahn, wonach nur ein einziger Anschlußpunkt in Vorschlag gebracht wird, nicht beabsichtige, zur «Würde Ungarns die rumänische Regierung darüber aufzuklären, daß die ungarische Regierung sich durch ein kart aveowplj nicht werde in. hiesiger rnt und ditionirt ,. Adr. ttnu. Mensch, ert, sucht derExp. enstmäd- che 825. ter sucht mch eine ; von 3- Nachrichten-