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Lugau, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, 29. Jahrgang- Sonntag, den 26. Januar 1902 Nr. 21 Der Stadtrath vr. Polster. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens des Militärpflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärjahre erhaltene Loosungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes und Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. Von dec Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Nach tz 22, 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 beginnt die Militärpflicht mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehr pflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben haben die Wehr pflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle, und zwar in der Zeit vom 1S. Januar bis 1. Februar, anzumelden. Redaction und Expedition: Bahnstratze 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen danerndeu Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsorte zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnitz vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. Sind Militärpflichtige vom Aufentshaltsorte zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehülfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatz behörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende >iahr hinaus zurückgestellt werden. « o Militärpflichtige, welche nach Anmeldnng zur Stammrolle rm Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als .auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Es werden daher alle nach Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz und Gersdorf (Bez. Chemnitz) gehörigen Militärpflichtigen, soweit sie im Jahre 1882 geboren bezw. in früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, im Falle der Abwesenheit aber deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren, biermit zur Befolgung der vorersichtlichen Bestimmungen, ins besondere aber dazu aufgefordert, bei der Behörde ihres Wohnortes in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1982 unter Vorlegung der Geburts- oder Loosungsscheine die vorgefchriebene Anmelduna zu bewirken. Die Anmeldungen haben zu erfolgen in Hohenstein-Ernstthal, Rathhaus, Zimmer No. 5, in Oberlungwitz, Gemeindeamt, Registratur, Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen der Stadt Hohenstein-Ernstthal, der Gemeinden Oberlungwitz und Gersdorf (Bez. Chemnitz) zur Rekrutirungs-Stammrolle betreffend. Jur Jeier des Geburtstages Sr. Majestät des Allisers soll Sonntag, den 28. Januar 1992, Abends 8 Uhr im Saale des Neustädter Schützenhauses ein vaterländischer Commers . abgehalten werden, zu welchem wir alle reichstren gesinnten Einwohner unserer Stadt, alle kaiserlichen, königlichen, Kirchen-, ) wird Behörden sowie alle Vereine und Corporationen nur hierdurch zu recht zahlreicher Theiluahme freundlichst emlave . nicht erhoben. , <-- - - F-Es beizutragen. An die gesammte Einwohnerschaft richten wir noch die Bitte, durch Beflaggen der Häuser zu einer würdigen rM » Hohenstein-Ernstthal, am 22. Januar 1902. Der Ausschuß für vaterländische Festlichkeiten. Der Stadtralch Rechtsanwalt vr. Dierks, Vorsitzender. vr. Polster, 9— — sir Hchistm-KMul, NtrkWitz, l M Gersdorf, Gemeindeamt, Polizeiexvedition Himm«^ ar« 4 Hohenstem-Ernstthal, Oberlungwitz und Gersdorf (Bez. Chemnitz), den 9. Januar 1902. 3. Der zu unserer Sparkasfen-Ordnung aufgestellte vom Königlichen Ministerium des Innern genehmigte II. Nachtrag, die Verzinsung der Einlagen betr., liegt im Geschäftszimmer der hiesigen Sparkasse 2 Wochen lang zur Einsicht ans. Hohenstein-Ernstthal, am 23. Januar 1902. Der Stadtrath. vr. Polster, Bürgermeister. .^7»« ««LL Der Gemeindeälteste. Der Gemeindevorstand Lieberknechts Göhler. Worms Selekta mit Progymnasmm m " Hohenstein-Ernstthal. Hohenstein-Ernstthal wird "zu° Oste "n d.^em? muE in In die unterste Stufe (5 Schuliabr) Klaffe gebildet. Näheres wolle man an anderer Stelle dieses Blattes erseht ausgenommen. Anmeldungen mmmt an allen Wochentaaen anker von 4-5 Uhr «n Dwektorialzimmer der Altstädter S^^ Sonnabends Hohenstein-Ernstthal, den 25. Januar 1902. Dietze.