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- WvcheMmü für ReichenLrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstratze 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Bereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ahr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. AL 19 Sonnabend, den 10. Mai 1913. Der Gemeindevorstand. Gefunden Hürde in hiesiger Flur 1 goldener Damenring (Trauring). Reichenbrand, am 9. Mai 1913. Bekanntmachung, Nacheichung der Maste, Gewichte, Wagen und Mestwerkzeuge betr. Die in 8 11 der Matz- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 und der Ausführungsverordnung ^nzu vom 31. Fuli 1912 vorgeschriebene Nacheichung der Matze, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge >Wet zufolge Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft im hiesigen Orte mit Gutsbezirk Höckericht am 30. Mai 1913, nachmittags von 5 bis 6 Uhr und , „ 2. Juni 1913, vormittags „ 8 „ 10 „ 'M Gasthof Neustadt statt. Den Beteiligten wird die Tageszeit, zu der sie ihre Eichgegenstände vorzulegen haben, noch mit- Mlt werden. Feder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüssigkeitsmatze, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen im öffentlichen Verkehr verwendet, hat diese zu der für die Nacheigung bestimmten Zeit und in dem hierfür bestimmten Raume Eichbeamten zur Prüfung vorzulegen. Bei Bandmaßen von mehr als 2 m Länge und Präzisions- Meßgeräten wird die Nacheichung bei dem Haupteichamte vorgenommen. , Die Meßgeräte sind zur Nacheichung gehörig hergerichtet und in reinlichem Zustande vorzulegen, ^udernfalls ist der Eichbeamte befugt, sie zurückzuweisen. . Zur Nacheichung der Meßgeräte, die am Gebrauchsort in nicht oder nur schwer lösbarer Weise nMgt sind, oder deren Herbeischaffung zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Grütze und sonstigen Hschaffenheit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, wird sich der Eichbeamte an Ort und Stelle "heben. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nacheichung dem Eichbeamten ^iumelden, der die Zeit bestimmt, wann die Nacheichung stattfinden soll. Die Gebühren für die Nacheichung sind sofort bei der Nacheichung zu entrichten. Meßgeräte, denen bei der Nacheichung der Stempel und das Fahreszeichen entzogen worden sind, "Ursen im öffentlichen Verkehr nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen sind mit den in ° 22 der Maß- und Gewichtsordnung angegebenen Strafen bedroht. Neustadt, am 7. Mai 1913.Der Gemeindeoorstand. Polizei-Verordnung. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird folgendes angeordnet: . 1. In der Gemeinde Rabenstein wohnhafte Personen, welche Ziehkinder bei sich ausgenommen "Üben, sind verpflichtet, diese Kinder und zwar die im Alter bis zu 2 Jahren allmonatlich einmal und die im Alter von über 2 bis 6 Jahren allvierteljährlich einmal u der für die Gemeinden Rabenstein und Rottluff eingerichteten Sauglingssürsorgestelle dem Arzte 'U der vom Parochialausschusse für Säuglingsfürsorge re. festgesetzten Zeit vorzustellen. 2. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden AnordnungenwerdenmitGeldstrafe bis zu 30 M. bestraft. 3. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Rabenstein, am 2. Mai 1913. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabenstein finden durch den Impfarzt Herrn vr. msü. Heinemann wie folgt statt: I. Die Erstimpfungen: Mittwoch, den 21. Mai 1913 von nachmittags 3 Uhr für die Impflinge der Anfangs buchstaben KL des Familiennamens, (Nachschau: Mittwoch, den 28. Mai 1913 nachm. 3 Uhr) und Donnerstag, den 22. Mai 1913 nachmittags 3 Uhr für die Impflinge der Anfangs buchstaben 1. 2 des Familiennamens, (Nachschau: Donnerstag, den 29. Mai 1913, nachm. 3 Uhr) in Köhlers Restaurant, Talstrabe 8. II. Die Wiederimpfungen der Volksschüler: Montag, den 19. Mai 1913 vorm. 11 Uhr für die Knaben in der Zentralschule, (Nachschau: Montag, den 26. Mai 1913 vorm. 11 Uhr) und Dienstag, den 20. Mai 1913 vorm. 11 Uhr für die Mädchen in der Zentralschule, (Nachschau: Dienstag, den 27. Mai 1913 vorm. 11 Uhr. Rabenstein, am 25. April 1913. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die Gemeindeamtsräume sind Sonnabend, den 10. Mak 1913 von nachmittags 3 Uhr ab geschlossen, dafür durchgehends von vorm. 8—3 Uhr nachm. für den Verkehr geöffnet. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 8. Mai 1913. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Portemonnaie. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 8. Mai 1913. Bekanntmachung. Mutterberatung und Säuglingsfürsorge in der Parochie Rabenstein betr. Zufolge der Beschlüsse der Gemeinderäte von Rabenstein und Rottluff werden während der Monate Mai bis November an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat, nachm. 2—3 Ahr in der Mütter beratungsstelle, Kirchschule, Erdgeschoß links, Sprechstunden abgehalten. Zweck: Den Müttern und Zieheltern wird vom Arzte für Kinder bis zu 2 Fahren, und Ziehkinder bis zu 6 Fahren unentgeltlicher ärztlicher Rat erteilt. An Mütter, die sich der Kontrolle der Fürsorgestelle unterwerfen, werden, wenn das Einkommen des Mannes oder das eigene Einkommen 1500 Mark — Pf. nicht übersteigt, auf Antrag und ärztlichen Attest Stillpramien je nach der Dauer in Höhe von 5—20 Mark gewährt. Außerdem werden auf Anordnung in der Fürsorgestelle aus Beiträgen der Frauenvereine und Ortskrankenkasse für Mütter oder Kinder Milchspenden gewährt. Ziehkinder sind laut Polizeiverordnung im Alter bis zu 2 Fahren allmonatlich und von 2—6 Fahren vierteljährlich in der Beratungsstelle vorzustellen. Die erste Sprechstunde findet statt am 20. Mai. Die geehrte Einwohnerschaft wird ersucht von dieser gemeinnützigen Einrichtung Gebrauch zu machen. Rabenstein, den 10. Mai 1913. Der Parochial-Ausschuß für Säuglingsfürsorge. Weidauer, Pf., Vorsitzender. Delikatessenhandlung i M M 8iM - fff Telephon 178 H empfiehlt zum Pfingstfeste: V Z ff. Spargel, Blumenkohl, 8 A junge Kohlrabi, Möhren und Schoten, 2 ferner grüne Gurken und Staudensalat. H Heute erste 2 » frische Erdbeeren und Kirschen. - Neue australische Aepfel. Große Auswahl in Apfelsinen. Neue saure Gurken. ?ar// §76^/77«/', Z/o/b/' A/NSSS 6//7^s//w/' ^6/76 T/soH/e/.- k/„k/ /'o/s/s/-- z uam. UNNI., ß (K ir»kv»8lvL», Adolfstratze 6 G) LZMMWM Ml MU MM Z (A) empfiehlt Z Zigarren in allen Preislagen, Z O sowie alle gangbaren Zigaretten. G Beste Bezugsquelle für Wiederverkäufer. Ausschuß-Zigarren billig und gut. GOOOOOOOOOOOrOGGOOOOOOOOO llaaglllus kiväler Telephon 345 Aketchenklimnd Stelzendorf. Str. 3 empfiehlt sein grobes Lager in den neuesten ÜWU M HkM-Mg- Ml! Wn-Mii. Besonders erinnere ich noch an mein gutsortiertes Lager in in einfacher bis zur feinsten Ausführung zu den denkbar billigsten Preisen. MzeilhmM, Kostenanschläge, statische Berechnungen, Abrechnungen rc. werden schnellstens von Fachmann angefertigt. Näheres Westaurant Wakdschlößchen. 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