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UN- Taaeblatt o und Tageblatt -»>» Trschiintjede«Wochentag Abends'/.tzUhr sür den /VS 1 ^.7 anderm Tag. Pret» vierteljährlich 1 Mk. 8V Pfg. V- > * etnmonatltch 60 Pfg.; durch die Post S Mk. 85 Pfg. 1SSS Kolzversteigerung von VN» LtuSouFvl«. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegende» Orte aushängenden Plakate. «Snigl. Uorstrevierverwaltung Naundorf und König!. Uorstrentamt Tharandt, am 26. Juni 189S. «MM W die Mglttzm M Mtische» Behörde» z» Freiderg wd vraad. Verantwortliche Lett««- der Redaktion: Georg Burkhardt. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Schneidermeisters Max Lodegott Seyfert in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbar L Bermögensftücke der Schlußtermin auf Dienstag, den 11. Juli 1899, Bormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, bestimmt. Ureiberg, den IS. Juni 1899. Sekr. Älloolat, Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgerichte, Abth. k. Zwangsversteigerung. Nachdem VaS Verfahren, betreffend di« Zwangsversteigerung der dem Wenzel Liebscher an Georgendorf i. B. gehörigen Grundstücke Folien 27, 148 und 272 des Grund« und Hypotheken« 52. Jahrgang. Mittwoch, »eu 28. Juni Deutsche Duteruehmougeu. Bei der deutschen Ausfuhr — daS wird sehr ost übersehen — sind Europa und Amerika in viel höherem Maße betheiligt als die anderen Erdtheile. Großbritannien, Oesterreich-Ungarn, Ver einigte Staaten, Rußland und Holland allein nehmen mehr al» die Hälfte unserer ganzen deutschen Ausfuhr auf. Wenn nun auch Großbritannien und Holland einen Theil dieser deutschen Waaren nach den fremden Welttheilen weiter geben mögen, so bleibt doch immer noch die Thatsache bestehen, daß unsere Aus fuhrziffern selbst nach unseren besten Absatzgebieten in Asien und Afrika verschwindend klein sind gegenüber dem Export nach den civilisirten Ländern. Nach Großbritannien sandten wir 1897 für 701 Mill. Mark, nach Brttisch-Ostindien, unserem besten Kunden in Asten, nur für 48 Mill. Mark! sDiese große Verschiedenheit kann uns über die oft aufgeworfene Frage beruhigen: was denn geschehen solle, wenn der fremde Markt mit den Erzeugnissen europäischer Industrie überfüllt sein werde? An eine solche Ueber- füllung ist vor der Hand noch nicht zu denken' je mehr die Eivilisation dort fortschreitet, um so aufnahmefähiger werden die jetzt noch wenig zugänglichen Völker für unsere Waaren werden, und ein« Grenze giebt eS da in absehbarer Zeit nicht. Wenn «S sonach für unsere Ausfuhr noch ein sehr weite» Feld giebt und wir unS über die augenblicklich noch ziemlich gering fügige Einwirkung deS außereuropäischen Exports auf daS National vermögen keiner Täuschung hingeben dürfen, so ist doch ein er freuliches Fortschreiten unserer Ausfuhr nicht zu verkennen. Innerhalb vier Jahren — von 1894 bis 1897 — ist unsere Ausfuhr nach Britisch-Ostindien von 39 Mill. Mark auf 48 Mill. Mark, nach Japan von 17 Mill. Mark auf 39 Mill. Mark, nach China von 28 Mill. Mark auf 32 Mill. Mark gestiegen. Das sind immerhin Ziffern, die uns mit Hoffnung für die Zukunft erfüllen dürfen. Die Anstrengungen, welche von Deutschland aus zur fort schreitenden Hebung unserer Ausfuhr gemacht werden, und welche die Engländer beständig in Aufregung versetzen, sind nicht ver gebens. Ausfuhrvereine, Aussuhr-Musterlager, Agenten arbeiten nicht ohne Erfolg. Aber das Erfreulichste an dem Ganzen sich hierbei abspielenden Vorgang ist doch das: daß die Hebung unserer Ausfuhr nicht nur von der einen Seite aus angefaßt und nur nach einer Richtung hin betrieben wird, sondern daß man bei uns jetzt auf ganz verschiedenen Wegen einem und demselben Ziele nahe zu kommen sucht und daß nicht nur die zunächst de- theiligten Kreise der Industrie und des Handels diese Bestrebungen eifrig ausgenommen haben, sondern daß auch die deutsche Rhederei mit weitem Blick sie unterstützt und die Reichsregierung wie neuerdings auch die deutsche Finanzwelt ihr kräftige Förderung zu Theil werden lassen. Wir haben gegenwärtig verschiedene deutsche Unternehmungen in Angriff nehmen sehen, scheinbar zusammenhanglos, an verschiedenen Punkten der Erde, und doch alle einer Idee dienend. Seit einigen Wochen verkehrt wöchentlich zweimal ein Schnellzug zwischen Berlin und Konstantinopel über Bukarest und Konstanza. In 50 bis 52stündiger Fahrt verbindet er die türkische Hauptstadt mit der Reichshauptstadt; er befördert auch gleichzeitig die Post und bildet darin ein Bindemittel zwischen Norddeutschland und der Türkei, wie Frankreich es schon längere Zeit gehabt hat, wie es sich jetzt aber unstreitig als sehr wichtig für die Belebung unserer Beziehungen zum Orient heraus stellen wird. Das unterseeische Kabel nach der nordamerikanischeu Union, das die Reichs-Postverwaltung jetzt legen läßt, verspricht gleich falls von Bedeutung für unsern internationalen Verkehr zu Inserat« werde« btS Vormittag II Uhr angenommen. Pret» für die Gpaltzetle 1S Pfg. Außerhalb de» Landgrri-tSbezirk« 1S Pfg. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat beschlossen, das für den hiesigen Ver waltungsbezirk erlassene Verbot der Abhaltung von Viehmärkten wieder aUfzuheden, waS hiermit zur Kenntniß dec Interessenten gebracht wird. Freiöerg, am 27. Juni 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. auf Naundorfer Staatsforstrevier. Im Klotzsche scheu Gasthof« in Raundorf sollen Freitag, den 7. Julii 1899 Bormittags 9 Uhr an nachstehende Siut»- und als: 491 w. Stämme, 29 h. u. 81 w. Klötzer, 410 w. Derb« u. 3240 w. Reisslängen, 13 rm w. Nutzschrite, 101 rm w. Nutzknüppel I. Kl. u. 86 rm dergl. II. Kl., 44,5 rm w. Brennscheite, 3,5 rw h, u. 149 rm w. Brennknüppel, b,5 rm h. u. 21,5 rm w. Zacken u. 6 rm h. u. 197,5 rm w. Aest« versteigert werden. Die Abhaltung des Ferkelmarktes vetr. Auf Grund der Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden vom 23. dieses Monats wird das unter dem 8. April dieses Jahres erlassene und in Gemäßheit der Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft vom 7./9. desselben Monats bis jetzt aufrecht zu erhalten gewesene Verbot der Abhaltung des in der Regel jeden Sonnabend hier statt- 'findenden Ferkelmarktes hiermit aufgehoben. , Die im Grundstück Einzelne Gebäude Nr. 21 hier ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist bereits seit dem 9. vorige« Monats als erloschen anzusehen. Freiberg, den 27. Juni 1899. Lie Stadtvoltzeidehörde. L.»!»««. D. werden. Nicht nur politisch, sondern auch wirthschastlich ist «S von hohem Werth, wenn unsere Telegramme nach Amerika nicht erst englischer Vermittelung bedürfen. Unsere deutsche Kabel verbindung mit Spanien — daS einzige unterseeische Kabel, das wir bisher hatten — hat unS das gezeigt. Es wird wahr scheinlich bei den beiden Kabeln, die wir fortan haben werden, sein Bewenden nicht haben und wir werden für die Zukunft auch die Hilfe der Engländer beim Bau der Kabelleitungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Für diesmal mußte dies geschehen, weil eine englische Gesellschaft das Landungsrecht auf den Azoren hat und daS Anlegen deS deutschen Kabels nur gestatten wollte, wenn ihr Bau und Legung des Kabels übertragen würde. Künftig wird daS wohl anders werden. Bereits ist eine Gesell schaft „Deutsche Seekabelwerke" gegründet worden, welche in Norderham ihre Anlagen errichtet und sich die Legung von unter seeischen Kabeln zur Aufgabe machen wird. Die Eisenbahnern, welche daS Shantung-Syndikat mit deutschem Kapital in China bauen wird, und die BergwerkS- Anlagen, die man daselbst gleichfalls von ihm zu erwarten hat, dürfen gleichfalls als ein Schritt vorwärts bezeichnet werden, um unS die fremden Märkte nutzbar zu machen. Unsere Industrie darf vom Bau, das deutsche Kapital vom Betrieb der Bahn erhebliche Bortheile erhoffen. Auch von den Eisenbahnen, die Deutsche und Engländer gemeinsam in China bauen wollen, wird ein Antheil von Nutzen für Deutschland absallcn. Ist bei diesen Unternehmungen in China vorwiegend die DiSkonto-Gesellschaft betheiligt, so hat sich die deutsche Bank in Kleinasien ein Feld ihrer Thätigkeit ausgesucht. Die anatolischen Eisenbahnen haben eine Betriebslänge von 1024 Kilometer und verzinsen das aufgewandte Geld mit 5 pCt. NeuerdingS ist ein Uebereinkommen zwischen der Anatolischen Eisenbahn und der von der Ottomanbank gebauten Eisenbahn Smyrna-Kassaba geschloffen worden, wonach beide Bahnen nicht nur für ihren jetzigen Besitz, sondern auch bezüglich des Weiter baues der kleinasiatischen Eisenbahnen in der Richtung nach Bagdad und Bassorah gemeinsam vorgehen wollen. An diesem Bau sollen die Ottomanbank und ihre Gruppe mit 40 pCt., die Deutsche Bank und ihre Gruppe mit 60 pCt. betheiligt sein. Kommt diese Bahn zu stände — und wenn beide Gruppen sich künftig unterstützen, anstatt sich entgegenzuarbeiten, so kann das wohl in Aussicht genommen werden —, so haben wir eine Bahn quer durch ganz Kleinasien, von Haidar Pascha, gegenüber Konstantinopel, bis zum persischen Golf, der künftig noch mehr Wichtigkeit bekommen wird, als er schon jetzt hat. Die Engländer sind schon lange darauf aus, eine Bahn von Alexandrette durch das Euphratthal nach dem persischen Golf zu bauen. Wenn wir ihnen zuvorkommen, so verspricht uns das einen nicht leicht zu überschätzenden Vortheil. Politische Umschau. Freiberg, den 27. Juni. Ueber das Manöver-Fuhrwesen hat der deutsche Kaiser folgende Kabinettsordre erlassen: Die Erfahrungen bei den Kaisermanövern der letzten Jahre weisen auf die Nothwendigkeit hin, dem Fuhrwesen die eingehendste Aufmerksamkeit zu widmen. Ich bestimme hierzu: Die Zahl der mitzusührenden Fahrzeuge darf die durch das Naturalleistungsgesetz und die Ausführungs- Verordnungen gegebenen Festsetzungen nicht überschreiten. Welche eigenen Fahrzeuge der berittenen Truppen (Krümperwagen) mitgesührt werden dürfen, bestimmen betreffs ihrer Geeignetheit die Musterungskommissionen innerhalb der von den General kommandos getroffenen Festsetzungen. Die Abmessungen der Feld fahrzeuge sind hierfür maßgebend. Die für die Wagen vor geschriebenen Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Für etwa hieraus entstehenden Schaden ist die betreffende Kommandostelle ersatzpflichtig. Mitführen von Pvivatzelten ist allgemein verboten. Die Offiziere der Fußtruppen be dienen sich ihre» vorschriftsmäßigen Antheils (10 vom Hundert) an dem von den Mannschaften zu tragenden Zeltgeräth. Für die Offiziere der berittenen Truppen sind Zeltbahnen einzuführen. Das Offiziergepäck ist auf das für das FeldverHältniß vorge» schriebene Maß zu beschränken. Form und Größe der Koffer muß mit den hierfür vorgeschriebenen Abmessungen für die einzelnen Dienstgrade im Allgemeinen übereinstimmen. Geringe Üeber- schreitung ist zulässig. Außer einem Koffer ist jedem Offizier nur die Mitnahme noch eines leichten Behälters (Mantelsack) gestattet. Die für die große Parade mitzuführenden BekleidungS-- und Ausrüstungsstücke der Offiziere sind mit den Paradesachen der Truppe zurückzusenden. Den Feldwebeln und Wacht meistern ist zur Fortschaffung auf den Fahrzeugen nur dasselbe Gewicht zuständig wie im Kriege. Für Einjährig-Frei willige darf auf den Wagen nichts mitgeführt werden. Marschiren Mannschaften auf Grund besonderer Erlaubniß ohne Gepäck, so ist für sie nur die Mitführung eines Tornisters oder eines dem entsprechenden Gepäckstücks auf dem Wagen gestattet. An Bureaubedürfnissen ist nur daS Unentbehrlichste mitzuführen. Bequemlichkeiten, wie Feldbetten, Schlaf- säcke, größere Stühle, Tische und dergleichen sind unstatthaft. Das Mitführen von Getränken muß auf daS Aeußerste beschränkt werden. Größere Vorräthe sind verboten. Kochein richtungen (Menagen) dürfen nur geringen Raum einnehmen. Fußkranke und Schonungsbedürftige dürfen nur dann aus nahmsweise bei den Wagen marschiren, wenn ihre baldigste Herstellung sicher ist. Im Allgemeinen werden sie besonderen Sammelstellen zugeführt. Ueberschießende Mann schaften, Burschen, Ordonnanzen u. s. w. marschiren geschloffen hinter den Wagen ihres Truppentheils. Gleiches gilt für die Regimentsmusiken, falls sie nicht beim Truppentheil verbleiben. Ich verpflichte die höheren Führer zu genauer und häufiger Ueberwachung des Fuhrwesens und erwarte ihre volle Strenge bei Durchführung dieser Meiner Ordre. Insoweit in Ausnahmefällen etwaige Erleichterungen einzutreten haben, treffen die Generalkommandos hierüber Be stimmung. Diese Erleichterungen sind Mir zu melden. Unter der Spitzmarke: „Bundesrathsmitglied und Reichstagspräsident" schreibtdie „Konservative Korrespondenz": Herr Graf von Ballestrem ist mit einem Male der erklärte Lieb ling der radikalen Linken geworden. Dieser Umstand wird den hochverehrten Reichstagspräsidenten jedenfalls schon von selbst stutzig gemacht haben. In der That glauben wir, daß er bei näherem Hinsehen gewahr werden wird, daß er einerseits sich durch den wildliberalen Abgeordneten Rösicke hat verblüffen lassen und andererseits in der Wahrung der Präsidentenwürde zu weit gegangen ist. Wenn Herr Rösicke, ohne Zweifel wobl- präparirt, auf die Publikation einzelner Allerhöchster Reden im „Reichs- und Staatsanzeiger" hingewiesen hat, um dadurch die „Beglaubigung" derselben darzuthun, so hat er die „Kleinigkeit" übersehen, daß jene Veröffentlichung im nichtamtlichen Theile erfolgt ist. In seinem nichtamtlichen Theile aber besitzt der „Reichsanzeiger" genau dieselbe Glaubwürdigkeit wie jede andere angesehene Zeitung und nicht ein Atom mehr. Dem Herrn Reichstagspräsidenten ist dieser Umstand jedenfalls entgangen. Ferner aber hat das Reichstagspräsidium unseres Erachtens nicht die Befugniß, Bundesrathsmitglieder einer Disziplin zu unter werfen, dergestalt, daß ihnen verwehrt wird, gegen daS Hinein- buchs für Berthelsdorf vorläufig eingestellt worden ist, werden die bekannt gegebenen Termine hiermit aufgehoben. Brand, den 26. Juni 1899. Das Königliche Amtsgericht. Aff, »«««r. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen deS Ernst Loui- Göhlert in Mit di», dorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung deS Verwalters, zur Erhebung von EinwendMgen gegen daS Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbarrn BermögenSstücke der Schlußtermin auf den LS. Juli 1899, vormittags V,» Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Brand, den 26. Juni 1899. HVvIxunS, L 3/99, Nr. 25 Gerichtsschrriber deS Königlichen Amtsgericht».