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IMO. -u 84 Sonnabend, den lü April ^nbergcr ereins teher vom 2. Mai 1874 beziehentlich 8 24^ jct. 8 23 der Ersatz-Ord- eg, son- von »the Dchlr. ter sein gen be- i Muster, maler, men alte ours ge- icr- und werden entur cteur. pünktlich stand. der Ge ir Seite ml Nath mir das >en per- I,Iserate werden mit 8 Pf. für die «-spalten- Corpus,-»- oder deren Raum berechnet. Geringster Jnscratenbetrag 20 Pf. Com- plictrte oder tabellarische Inserate nach Uebereinlommen. UMwlUNA r llkuut- i .jst^t ad 80»»- ». V. abgehalten. Die eingangsgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden oder über lpril, ladet zu Well er Wurst vurg. ren, silberne nd neue , Ohr- )r billig Burk ¬ laufende Jahr hinaus nicht zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in 88 24?, 61^ ßgs der Ersatzordnung angedrohten Strafen und Nach theile an den vorerwähnten betreffenden Tagen und zu der jedem Ein zelnen durch die Ortsobrigkeit noch bekannt zu machenden Stunde behufs ihrer Musterung mit Geburts- beziehentlich Loosungsscheiu ver sehen Pünktlich vor der Ersatz-Commission in dem bestimmten Lokale sich persönlich zu gestellen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches beziehentlich wenn der ausstcllende Arzt nicht amt lich angestellt ist, durch die Behörde beglaubigtes Attest beizubringen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem be treffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige der Altersklasse 1860j80 dürfen sich im Musterungs termine freiwillig zum Dimsteitttritt melden. Bekanntmachung, das diesjährige Ersatzgeschäst betreffend. Die Musterung der nach 88 10, 11 und 12 des Reichsmilitärgesetzes nung zur Gestellung in dem, den gesummten hiesigen amtshauptmann schaftlichen Bezirk umfassenden Aushebungsbezirk Flöha verpflichteten Militärpflichtigen d. h. aller derjenigen Wehrpflichtigen, Welche im Laufe des Jahres 1889 das zwanzigste Lebensjahr vollenden, sowie der jenigen Militärpflichtigen der früheren Jahrgänge, rücksichtlich deren eine endgiltige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden noch nicht erfolgt ist, wird I. für die Mannschaften aus der Stadt Frankenberg Mittwoch, den 14. April 1880; II. für die Mannschaften aus den zum Amtsgerichtsbezirke Fran kenberg gehörigen ländlichen Orten Donnerstag, den 15. April 1889, und zwar an beiden Tagen im „Deutschen Hause" in Frankenberg Vormittags 8 Uhr; III. für die Mannschaften aus dem Amtsgerichtsbezirke Oederan (einschließlich der Stadt Oederan) und dem Orte Eppendorf Freitag, den 16. April 1889, Vormittags 8 Uhr in der Restau ration znr „Garküche" in Oederan; IV. für die Mannschaften aus der Stadt Zschopau und den Ort schaften Waldkirchen und Börnichcn bei Grünhainichen Sonnabend, den 17. April 1889; V. für die Mannschaften aus den ländlichen Ortschaften des Amts gerichtsbezirkes Zschopau Montag, den 19. April 1889, au den letztgedachten beiden Tagen Vormittags 8 Uhr im „Meisterhause" ZN ZschvpNN; VI. für die Mannschaften aus den Orten Schellenberg, Borsten dorf, Dorfschellenberg, Grünberg, Grünhainichen, Hohen- fichte, Jägerhof, Marbach, Metzdorf Dienstag, den 29. April 1889, Vormittags 9 Uhr und VII. für die Mannschaften aus den Orten Erdmannsdorf, Fal kenau, Flöha, Gückelsberg, Hennersdorf, Kunnersdorf, Leubs dorf und Plaue Mittwoch, den 21. April 1889, Vormittags 9 Uhr und zwar au deu letztgenannten zwei Tagen im Schumann'schen Gasthose in Flöha I Ucberdies wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Grs satzreservisten I. Classe als Freiwillige eintreten und hierzu im Mu sterungstermine sich melden, beziehentlich den 8 83 der Ersatz-Ordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Diejenigen, welche sich zum vierjährigen aktiven Dienste bet der Kavallerie verpflichten, genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nach kommen, nach 8 50des Reichsmilitärgesetzes beziehentlich 8 12 Punkt 1 der Ersatz-Ordnung die Vergünstigung einer nur drei-, statt füufs jährigen Dienstzeit in der Landwehr und werden zu Reserveüvunge« in der Regel nicht einberufen. Dieselben haben zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die Väterliche beziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie durch Civilver- hältnisse nicht gebunden sind und sich untadelhaft geführt haben — vgl. 8 83? der Ersatz-Ordnung —. Es empfiehlt sich, daß die betreffenden Väter oder Vormünder persönlich mit im Musterungstermine erschei nen, um ihre diesfallsige Zustimmung zum vierjährigen freiwilligen Ein tritte der Militärpflichtigen zu Protokoll erklären zu können. Die Loosung der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Donnerstag, den 22. April 1889, Vormittags 8 Uhr im Schnmann'schen Gasthofe zum Erbgericht in Flöha und bleibt den Militärpflichtigen, welche nach 8 65§, Ersatz ¬ ordnung zu loosen berechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persön lich zu erscheinen, indem auch für die nicht Erschienenen durch ein Mit glied der Ersatz-Commission geloost werden wird. Hiernächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vor schriften zulässigen Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht. Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 30 und 31 der Ersatz-Ordnung bezeichneten Voraussetzungen um Zurück stellung oder Befreiung der Ersteren vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungs termine selbst zur Sprache zu bringen und ihre Anträge durch Vor legung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeit lichen Personen ausgestellter, auf eigne genaue Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden oder auf das Resultat eingezogener sorgfältiger Er kundigung darüber sich gründender Atteste beziehentlich durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu beschei nigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen wird. Uebrigens ist es wünschenswert!), daß — wenn Gesuche um Zurück stellung als Ernährer angebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Commission sich mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungs termine bestätigt werden muß. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf Reclamationen wer den, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem Musterungstermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Reeurfe gegen diese Entscheidungen müssen, bei Verlust derselben, binnen zehn Tagen, von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet, und zwar spätestens bis Nachmittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Be scheinigungen angebracht werden. Plaue bei Flöha, am 8. März 1880. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Preis viertcljährl. 1 50 Einzelne Nummern 5 Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Abends für den folgenden Tag. — Jnseratcn-Annahme für die jeweilige Abend-Nnmmer bis Vormittags lo Uhr. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Amtsgerichts und -es Stadtraths zu Frankenberg. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission des Ausbebungsbezirkes Flöh Von Wtissenbach. -gen die rs Haar- Nr. 14 3,so^r