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Berorvaunnsblatt -er Kreitzqauvtm«nn5chaft Bautzen als Konsiftorialbehörde der Oberlausitz. Amtsblatt der Amtshciuptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, jowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Wellenberg Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwort!. Schriftleiter: Arno Zschuppe (Sprechstunden wochentags von 10—ll und von 4-5 Uhr) — Verlag, Schriftleitung u. Geschäftsstelle: Innere Laaenstr. s Telegramm-Adreffe: Aiutsblatt Bautzen. — Fernsprech-Anschluß Nr. 5 t. D>r Bautzener Nachrichlen «rschtlnm. mit «asnahE der Laan- and Fejuuge. mgltzy abend« Vit-tkljährlichk Bezugsgrbühr 3 Xk Anzeigengebühr Mr den Raum eine, Pelit-Spaltzelle gewöhal'che» Sayes Iv st, tn geeignete» Kölle,i unter K-wähmng von Lnnäßigung Ziffer». Tabellen und anderer ichwlerlger Satz entsprechend teure, StachweiSgebühr sür jede Anzelq« unc Elorückouq 20 j Mr briefliche «uskunstserteilung 10 <- (und Porto) ^ür die Ausnahme von A»zeige» »uv Attpretjuttgen au bestintttlter Stelle wird tetue Gewähr überttvmltte». -M" Nur bis irüh 10 Uhr etngehe»dr Anzeige» nuüe» »och in üem abends erscheinenden Blatt' Ausnahme -MA «»zeigen „ehine,, die Geschäftsstelle dieses BtaneS und die «nzelgenveimnieMngsiieUr» ar., vszteichen du zerren La,de ,n Löbau. Clauß ,r. Weißenberg Lippttsch w SckUrgtswald. Gunar Krälwe ,u Bcnljiadt. Bubi in isbniqslram del OüNtz, Reunncr in Ober Lunn<r->doii und von Lindenau In Pulsnitz Nt. 24Ä. Donnerstag, de« 21. Oktober 1909, abends. 128. Jahrgang. Diösrsannrrsammlung des Bautzener Diözesanbezirks. Die diesjährige Diözesanversammlung des Bautzener Diözesandezirks ist auf Dienstag, den 2. November, vormittags 10 Uhr anberaumt worden und wird unter Leitung des geistlichen Mitgliedes der unterzeichneten Konsiftorialbehörde am genannten Tage in dem im Nebengebäude der Ortenburg gelegenen grotzen Saale der Königlichen Kreishauptmaunschaft zu Bautzen ge halten werde«. Die Tagesordnung für dieselbe ist folgende: 1. Eröffnung und Aussprache durch den Vorsitzenden. 2. Dortrag des Herrn Regierungsrat von Polenz, zur Zeit in Löbau, „Die Alkoholgefahr und ihre Bekämpfung durch die Organe der Kirche" (gemäß Generalverordnung des evang.-luth. Landeskonsistoriums vom 18. Dezember 1908). Besprechung. 3 Bericht überdie Tätigkeit des DiözesanauSschuffes zur Fürsorge für Strafentlassene. 4 . Etwaige Mitteilungen. Nach Erledigung dieser Tagesordnung werden etwaige weitere, das kirchliche Ge meindeleben betreffende Anträge, sofern sie acht Tage vor der Versammlung bei der Kreishauptmannschaft schriftlich eingereicht sind, zur Besprechung und Beschlußfassung gebracht werden. Die Kirchengemeinden sind an dem der Versammlung vorhergehenden Sonntage im Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der bevorstehenden Diözesanversammlung in Kenntnis zu setzen. Solches wird unter Hinweis auf § 31 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 den Beteiligten zur Nachachtung bekannt gegeben. Ausdrücklich wird noch bemerkt, daß die Versammlung öffentlich ist, daß also nicht uur die Teilnahme der Kirchenpatrone, Geistlichen und Kirchenvorstände erwartet wird, sondem auch die anderer Gemeindeglieder erwünscht ist. Bautzen, am 19. Oktober 1909. Die Königliche Kreishauptmannschaft als Konsiftorialbehörde. Diö; esanversammlung -es Zittauer Diözesaubezirks. Die diesjährige Diözesanversammlung des Zittauer Diözesanbezirks ist auf Mittwoch, den 3. November, vormittags 10 V2 Uhr anberaumt worden und wird unter Leitung des geistlichen Mitgliedes der unterzeichneten Konsiftorialbehörde am genannten Tage in der Aula des Johanneums zu Zittau gehalten werden. Die Tagesordnung für dieselbe ist folgende: I. Eröffnung und Aussprache durch den Vorsitzenden. 2. Vortrag des Herrn Pfarrer Lauge-Kleinschönau: „Die Aufgaben der kirchlichen Organe gegenüber der Alkoholgefahr" (gemäß Generalverordnung des evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums vom 18. Dezember 1908). Besprechung. 3. Bericht über die Tätigkeitdes Diözesanausschusses zur Fürsorge für Strafentlassene. 4. Etwaige Mitteilungen. Nach Erledigung dieser Tagesordnung werden etwaige weitere, das kirchliche Ge meindeleben betreffende Anträge, sofern sie acht Tage vor der Versammlung bei der Kreishauptmannschaft schriftlich eingereicht sind, zur Besprechung und Beschlußfassung ge bracht werden. Die Kirchgemeinden sind an dem der Versammlung vorhergehenden Sonntage im Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der bevorstehenden Diözesanversammlung in Kenntnis zu setzen. Solches- wird unter Hinweis auf § 31 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 den Beteiligten zur Nachachtung bekannt gegeben. Ausdrücklich wird noch bemerkt, daß die Versammlung öffentlich ist, daß also nicht nur die Teilnahme der Kirchenpatrone, Geistlichen und Kirchenvorstände erwartet wird, sondern auch die anderer Gemeindeglteder erwünscht ist. Bautzen, am 19. Oktober 1909. Die Königliche Kr e is h a u P t m ann s ch a f t als Konsiftorialbehörde. > EIWSMSSM-WMSSSSWWWWEM Unler 4!r 7 de« Vereinsregistcrs, den Christlichen Verein Junger Männer „Immanuel" in Bautzen bitreffend, ist heute eingetragen worden, daß Friedrich Brucks In Berlin aus dem Vorstande ausgeschiedcn ist. Bautzen, am 20. Oktober 1909. Königliches Amtsgericht. In das hiesige Güterrechtsregister ist heute eingetragen worden, das; der Taqearbeiier Ernst JulinS Kretschmer und dessen Ehefrau Ernestine Pauline verw. gew. Zimmerman» geb. Maiwald tu Bernstadt Gütertrennung vereinbart haben. Bernstadt, den 16. Oktober 1909. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Schleusenbauarbeiten an der Kreuzung der Pauli- und Gcorgstraffe wird der Fährverkehr aus die Dauer dieser Arbeiten aus die Mattig- und Wetiinstraße verwiesen. Bautzen, an; 20. Oktober 1909. Der Stadtrat, Abteilung für Polizeisachen. Ermittelung des Mahlergelmiftes im S. stüdtischeuNandtagswahlkreise. A Von dem unterzeichneten Wahlkommissar soll die Ermittelung des Ergebnisses der Landlagswahl t» dem die Siüdte Bautzen, Elstra, Kamenz, Königsbrück, Neusalza und" Schirgiswalde umfassenden 2. städtischen Wahlkreise Montag, den 25. Oktober 1999, nachmittags 3 Uhr im Bürgersaalc des Gewandhauses (2 Treppen) zu Bautzen stattfinden. Dieser Wahlhandlung dürfen die Wähler des Wahlkreises, soweit es der Raum gestattet, beiwohnen. Die Herren Wahlvorsteher werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, das; die Wahlprotokolle mit sämtlichen zugehörigen Schriftstücken (Nummernverzeichnis, Wählerliste, ungültige Stimmzettel und Um« schlage) ungesäumt und 'so zeitig an den Unterzeichneten einzusenden sind, daß sie spätestens am dritten Tage nach dem Wahllermine, milhin bl« zum 24. Oktober 1999 in seine Hände gelangen. Bautzen, am 20. Oktober 1909. Der Wahlkommissar für den 2. städtischen Landtagswahlkreis. Oberbürgermeister Oe. Kaeublcr. Die Zusammenstellung des Ergebnisses der Landtagswahl im 6. Wahlkreise des platten Landes soll Montag, den 25. d. M., vormittags V-9 Uhr im Gasthose .Zur Weintraube" in Schirgiswalde vorgenommen werden. Der Zutritt ist jedem Wähler des Wahlkreises offen, soweit es der Raum gestattet. Bautzen, 20. Oktober 1909. Der Wahlkommissar für den 6. Wahlkreis des Platten Landes. Die Zusammenstellung des Ergebnisses der Landtagswahl im 5. Wahlkreise deS Platten Landes soll Dienstag, den 29. M>, vormittags 10 Uhr im Sitzungszimmer der hiesige» Amtshauptmannschast vorgenommen werden. Der Zutritt ist jedem Wähler des Wahlkreises offen, soweit es der Raum gestaltet. Bautzen, 20. Oktober 1909. Der Wahlkommissar sür den 5. Wahlkreis des platten Landes. Oeffentliche Zustellung. In Ehesachen der Schneiderin Anna verehel. Wolf geb. Seidl in Mittweida, vertreten durch den Rechts anwalt Justizrat Seyfert in Bautzen als Prozchbevollmächtigten, Klägerin, gegen den Steinbossierer Eduard Kurt Wolf, zuletzt in Königsbrück, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König lichen Landgerichts zu Bautzen auf den 23. Dezember 1999, vormittags Ve10 Ahr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Schriftsatzes bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des König!. Landgerichts Bautzen, am 16. Oktober 1909. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Hutmachers Otto Oswald Hugo Hauffe in Bautze« ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalter«, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 11. November 1999, vormittags V.9 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Bautzen, den 21. Oktober 1909. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. Betanutmachung. Mit Genehmigung der Kircheuinspektion haben wir beschlosjen, daß nicht bloß bei Trauungen III. Klasse laut Bekanntmachung vöm 7. August dieses Jahres, sondern auch bei Trauungen I. und II. Klasse sür be sondere kirchenmusikatische Aufführungen die Genehmigung des Pfarramts einzuholen und eine Genehmigungs gebühr von 3 zu entrichten ist. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß zwar die Gebühren sür eine Beerdigung nach Klasse V auf 8 50 H herabgesetzt worden sind, daß aber außerdem noch die Bestimmung des Nachtrags zur Begräbnis ¬ ordnung vom 18. Oktober 1900 bestehen bleibt, nach welcher eine Gebühr von 2 für den Totengräber bet Klasse V zu erheben ist. Bautzen, den 16. Oktober 1909. Der Kirchenvorstand zu St. Petri. Die Aussichte« der Schiffahrtsabgabcn. Es war ein schlimmes Verhängnis, daß man das preußische Wasserstraßengesetz vvm 1. April 1906 an die Kette eines staatlichen Schleppmvnopols legte, ein weit schlimmeres aber, daß eine Mehrheit des preußi ¬ schen Abgeordnetenhauses dem genannten Gesetz durch die Einführung von Schiffahrtsabgahen auf den natürlichen Wasserstraßen die Spitze abbrach. Damit verleugnete man eine langwährende wirtschaftliche Entwickelung, die danach gedrängt hatte, dem Verkehr freiere Bahnen zu schaffen: die Nheiw- und Elbschifsahrtsakte sollen umgestaltet werden und ebenso auch der Artikel 54 unserer Reichsver- sassung, nach welchem auf allen natürlichen Wasserstraße« Abgaben und sttr die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs dienen, erhoben werde«