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I Erscheint jeden Wochentag AbmdS '/,7 Uhr für den H « anderen Tag. Preis vierteljährlich L Mk. SS Pfg. «/ V- L VEF» zweimonatlich 1 Mk. SO Pfg- u. etnmonatltch 7SPfg. »ermttwortttche Lett«««: Ges«- »«ekhaedt. -i— — 4S. Abgang. — - > Donnerstag, deu 16. Juli. Inserate werden bi» Bormittag 11 Uhr angenommen. Preii. kür die Spaltzeil« 13 Pfg. Außerhalb deS LanogertchtSbezirkS 1S Pfg. 18S«. Bgm Das Schnlgeld für daS und die von w- an Bayerische Landes-Industrie- Md Gewerbe-Ausstellung in Nürnberg. Sonderung van Dresden «ach Nürnberg, Sonnabend, de« 25. JE 1896 IM 11. Juli 1896. Königliche Generalvirektion der «tchfischen StsstSeisenvshne«. MsKm»»!». ab Kreider- 9 Uhr 42 Min. nachm., in Nürnberg Centr.-Bhf. 7 Uhr 85 Mm. Vorm, (am 26. Juli). Gym«aff»«», Re6l«ffm«sff»M Bürgerschulen auf daS 8. Vierteljahr 1896, für die einfachen Bolksschnle«, sowie die Fortbildungsschule und die st ?< die die die die die Frisch'sche Arbeitsschule auf daS 2. Vierteljahr 1896 ist zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung spätesten- biS 81. Juli diese- Jahres an die Schulgeldereinnahme, Stadthaus, zu bezahlen. Freiberg, am 14. Juli 1896. Ker Stadtrsty. Idir Fehmel. Versteigerung von GevSndeu auf de« Abbruch. Die auf dem ehemalig der Firma T. W. Fleischer in Freiberg gehörigen Grundstücke stehenden Gebäude, als: , Baumaterialien-, NiederlagSgebäude, Kohlenschuppengebände mit abgetheilten Behältern, sowie der Wagenschuppenanbau, sollen Montag, den LO. Juli 18W Nachmittag 4 Uhr au Ort und Stelle unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend und öffentlich auf den Abbruch versteigert werden. Wegen vorheriger Einsichtnahme der Bedingungen oder Besichtigung der zu versteigernden Gebäude wolle man sich an die unterzeichnete Bauinspektion wenden. Freiberg, am 13. Juli 1896. Königlich« Stsenbahu-Bauinspektton I. Die Gemeindeaulage« für 2. Termin 1896 sind ohne Verzug zur Vermeidung der zwangsweise« Sin- Hebung an die Stadtsteuereinnahme hier zu entrichte«. Freiberg, am 13. Juli 1896. Der Stadtrath. Vr. SooL. Dienstag, den 21. Juli l. I. von nachmittags Uhr an im »afthofe zu Zehren: die an der Meißen-Leipziger Straße, Abteilung 1—4, die an der Zehren-Döbelner Straße, Abtheilung 1 und 3, und die an der Seerhausen-Riesaer Straße. Mittwoch, den 22. Juli l. I. von mittags 12 Uhr an im Gasthofe »Zum Weitze« Adler" in Wilsdruff: die an der Meißen-Wilsdruffer Straße, Abtheilung 2, und die an der Keffelsdorf-Nossener Straße, Abtheilung 1—3. Donnerstag, den 23. Jnli l. I. von nachmittags 2 Uhr an im Gasthaufe »Zur Post" in Nossen: die an der Kestelsoorf-Nostener Straße, Abtheilung 4 und 5, die an der Nossen-Oschatzer Straße, Abtheilung 1, und die an der Hainichen-Strehlaer Straße. Meitze«, den 13. Juli 1896. Kgl. Straßen- u. Wasser-Baninspektion II. Kgl. Bauverwalterei. Ne«ha«S. Friedrich. Fahrpreis für Hi«- ««d Rückfahrt: Freiberg 24,20 Mk. II. Kl., 15,10 Mk. m. Kl. Fahrkartengültigkeit 10 Tage. Schluß deS Fahrkartenverkaufs am 24. Juli abends 6 Näheres ergiebt die bei den betheiligten Staatsbahnstationen unentgeltlich zu ei Ovst-Ber-achtung. Die diesjährigen Obstnutzungen an den nachstehend ausgeführten fiskalischen Straffe« sollen an den dabei bemerkten Tagen und Orten gegen sofortige vaarzahlu«- »nd unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen öffest- kch im Wege des MeistgeboteS verpachtet werden, nämlich: Montag, den 2V. Juli l. I. von nachmittags 3 Uhr an im Gasthause »Zum Kaisergarte»" i« Löll«: der Meißen-Großenhainer Straße, Abtheilung Id und 2, an der Meißen-Radeburger Straße, Abtheilung 1, an der Meißen-Niederauer Straße, Förden und Privatpersonen werden ersucht, vom Aufenthalte oder der Auffindung der >P. Tanneberger unverzüglich Mittheilung anher gelangen lassen zu wollen. - »ra«d, am 14. Juli 1896. Der Bürgermeister. i Vs. Rlsas». an der Meißen-Dresdner Straße, Abtheilung 2, L»d an der Meißen-Nossener Straße, Abtheilung I einschließlich Rauhenthalstraße, sowie Ab« theilung 2 und 3. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Buchbindermeisters Paul Ernst LouiS Schmidt in Freiberg ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf ^«n 4. August 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, anberaumt. Freiberg, den 10. Juli 1896. Sekr. Nicolai, L 6/96. kir. 49. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. Bekanntmachung für Brand. Die am 29. September 1850 zu Brand geborene BergarbeiterS-Ehefrau AgneS Bertha Tanneberger, geborene Ramm hat sich am 4. Juli d. I. auS ihrer Wohnung heimlich entfernt und wird vermuthet, daß dieselbe Hand an ihr Leben gelegt haben könnte. Die p. Tanneberger ist von mittlerer schmächtiger Statur, hat blaue Augen und spärlichen, graublonden Haarwuchs. Bekleidet war dieselbe mit schwarzem Tuchjacket, schwarzer Trickottaille, braunem wollenen Oberrock, gelb- und schwarzgestreiftem Flanell-Unterrock mit schwarzer Kante, niedrigen schwarz ledernen Schnürschuhen, rothwollenen Strümpfen, blau- und rothkarnrtem Barchenthemd, braunem gehäkelten Kopftuch mit rothen Streifen. Bei der Revision zweier Cigarren-Fabriken zeigte sich, Ka dern 8 der Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Cigarren bestimmten An lagen, vom 8. Juli 1893, nicht entsprochen worden war. Die Besitzer dieser Anlagen suchten diese Vernachlässigung damit zu entschuldigen, daß den Arbeitern das tägliche Reinigen der Fuß böden unv Arbeitstische unangenehm sei, weil sie alsdann genöthigt wären, ihre Arbeitsplätze abzuräumen. Als hierauf von dem revidirenden Beamten entgegnet wurde, daß in dieser Hinsicht die Bequemlichkeit der Arbeiter nicht berücksichtigt werden könne und im Falle fortgesetzter Weigerung bei der Polizeibehörde Straf antrag gestellt werden würde, erklärten sich die Firmeninhabrr bereit, in Zukunft für eine tägliche Reinigung in der vorgeschriebenen Weise besorgt zu sein. In einer Flachsschwingerei beklagten sich die Arbeiter bei der Revision, daß ihr Arbeitsraum im Winter sehr kalt und zugig sei, so daß sie es bei starker Kälte kaum aushalten könnten. Wegen dieser thatsächlich begründeten Klagen wurde der zuständigen Polizeibehörde mit dem Ersuchen Anzeige erstattet, den Besitzer dieses Betriebes zu veranlassen, jenen Arbeitsraum mit einer geeigneten Heizvorrichtung zu versehen. Die Befolgung dieser Forderung wurde zunächst, obwohl der Besitzer zugab, daß ein ungeheiztes Arbeitslokal unangenehm sei, mit dem Bemerken zurnckgewiesen, daß der betreffende Schwingsaal schon seit 40 Jahren in Betrieb sei; als aber die Inspektion trotzdem von ihrem Berlangen nicht zurücktrat, wurde die Beschaffung einer zweck entsprechenden Beheizung in Aussicht gestellt und für de» gegen wärtigen Winter der Betrieb so geregelt, daß bei kaltem Wetter die Arbeit im Schwingsaal unterbleibt. Die Beschäftigung von 4 Arbeiterinnen in einem niedrigen und schlecht Ventilirten Dachraum einer Holzwaaren-Fabrik mußt« bei der Revision auch deshalb als unzulässig bezeichnet werden, weil zu diesem ArbeitSraume nur eine schmale Holztreppe hin- aufführte. Der Besitzer der Fabrik ließ daher, um die Arbeiterinnen weiter beschäftigen zu können, einen Anbau an den im Parterre gelegenen ArbeitSsaal berstellen. VI. Dem Jahresbericht der Königlich sachgschen Gewerbeinspektoreu auf das Jahr 18S5 entnehmen wir betreffs unseres Freiberger Bezirks weiter Folgender: Gesundheitsschädliche Einflüsse. Von den in der Dynamit-Fabrik des Bezirkes beschäftigten Arbeitern erkrankten im Berichtsjahre 18,4 Prozent, wobei die Krankheiten bei 3 Mann in Magenbeschwerden, bei 2 Mann im Verbrennen durch Säuren an Händen und im Gesicht, bei 2 Mann in Rheumatismus, bei 1 Mann in Bleikolik und bei 1 Mann in Nervenerschütterung bestanden. Der zuletzt erwähnte Fall betraf den Wächter der Fabrik. Als er seines Dienstes wartete, bemerkte er plötzlich, daß ein zur Absendung fertig gepackter Dynamit transportwagen auf bisher unaufgeklärte Weise in Brand ge- rathen war. Der Schreck über diese Wahrnehmung sowie die Erregung und Furcht vor der jeden Augenblick zu erwartenden, aber unmöglich mehr abzuwendenden Explosion, die kurze Zeit darauf auch mit gewaltiger Detonation erfolgte, aber dem Wächter keinerlei äußere Verletzung beibrachte, hatten den Mann so erschüttert, daß er wochenlang wegen überkommener Nerven schwäche arbeitsunfähig war. In einer Arsenikhütte erkrankten im Laufe des Jahres 33,3 Prozent der Belegschaft. Obwohl di^er Prozentsatz ein sehr hoher ist, so muß doch hervorgehoben werden, daß die Betriebs leitung in jeder Weise bemüht ist, die Erkrankungen der Arbeiter aus das erreichbar niedrigste Maß herabzndrücken. Zu diesem Zweck sind, zumal in den letzten Jahren, umfassende Schutzvor kehrungen getroffen worden. So haben die Arsen-Sublimations- öfen doppelte Staub- und Gasfänge erhalten, durch welche die beim Entleeren der Oefen entweichenden Gase nach oben fast voll ständig abgesaugt werden. Ferner werden die aus den Röhren herausgezogenen Produkte sofort in untergeschobene Wagen ge schüttet, und sobald ein Wagen bis zum Rand gefüllt ist, wird eine vorher bereit gehaltene eiserne Platte darüber gedeckt, und die Ränder werden mit Lehm verschmiert, sodaß beim Weiter- transvort des Waoens keine Gale aus demselben berm'streten können. Der Wagen wird dann nicht eher entleert, als bis die darin enthaltene glühende Masse vollkommen erstickt ist. In ähnlicher Weise werden auch beim Abnehmen der Vorlagen die Oeffnungen derselben, während sie sich noch unter dem darüber angebrachten Absaugeschlot befinden, mit einem eisernen Deckel luftdicht verschlossen. Bei der Arbeit müssen sich die hier beschäftigten Leute, nm sich gegen daS Einathmen giftiger Gase zu schützen, einen feuchten Schwamm vor Nase und Gesicht binden, eine Vorsichtsmaßregel, die bisher bester als die Anwendung von Respiratoren gewirkt hat, weil Mund- und Nasenschwämme sich leichter reinigen lasten als Respiratoren und daS Athmen durch die feuchten Schwämme leichter ist als durch jene Apparate. Zur Einnahme der Mahl zeiten sind den Arbeitern zwei geräumige und gut tzentilirte Stuben znr Verfügung gestellt; außerdem ist eine Badeanstalt vorhanden, in der die Arbeiter sich und namentlich Mund und Nase mit Hilfe sogenannter Nasendouche-Apparate reinigen können. Die Bäder sowohl als auch die Nasendouchen werden von den Arbeitern sehr gern und häufig benutzt. Der Lohn der Arsenik arbeiter, der für täglich achtstündige Schicht gewährt wird, beträgt im Jahresdurchschnitt 1400 bis 1500 Mark und gehört mit zu den höchsten Löhnen, die im Bezirke gezahlt werden. In einer Sargfuß-Fabrik hatte der Besitzer einen kellerartigen Raum zur Arbeitsstätte eingerichtet. Da derselbe mangelhaft be leuchtet sowie dumpf und feucht war, mußte gegen seine Weiter benutzung in der bisherigen Weise eingeschritten unv der Unter nehmer genöthigt werden, innerhalb weniger Monate ein neues oberirdisch gelegenes Arbeitslokal herzustellen. Der beim Sortiren von Lumpen in einer Papier-Fabrik ent stehende lästige Staub gab der Inspektion Veranlassung, auf eine sachgemäße Entstäubung der Lumpen vor ihrer Sortirung zu bringen. Infolgedessen ist in der betreffenden Fabrik ein Hadern- drescher von I. M. Voith in Heidenheim aufgestellt worden, der innerhalb 12 Stunden 6 bis 10000 kx Lumpen so gründlich reinigt, daß der Sortirsaal thatsächlich staubfrei geworden ist und die Arbeit daselbst als gesundheitsschädlich nicht mehr betrachtet werden kann.