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1«^ itt NN- Tageblatt 49' Jahrgang. ————— Ä.WMLL^W! Donnerstag, de» 12. November )s§ 264.1 ZW 1696. Utki i»ler Ltew hr. fünf, in ersten ebenfalls am 1. Oktober 1.89b Kran» D. B. «A Nov. 1896. terlaflene«. st DonnertUg Später eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Freiberg, den 9. November 1896. leert mnitz. Da» Stnvtbauamt Ikiiruor. der Privatklage mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzen den zu besetzen. Die Vorlage will die Civilkammern und die Strafkammern in! " ' Ht. verschied mch lieber Gatte, chwager, da s n Götze. ,nd Bekamta >ger: Braun mit - Verantwottlig il: Georg Burd den In terato» In Freiberg. - rei und Beilage Freiberg. ir die Abend« iS spätesten« U Trp e ditto» :ne gelangen «rst Abdruck. Eine en 11. d. M, Ihr. 42, 101, M Inserate werden bi« Vormmag " ' angenommen. Prei, für die Spal zeile 13^ Außerhalb des Landgerichtsbezirk« IS Psg srz. lUhossalo«: Amtöblitt für die königlichen und Wüsche» Behörde« zv FrelScrg Md Brand Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. eater iuM»na. »ovember: wöhnliche !ale. Witt. n F. Zeller. November. l: ein Bekanntmachung , E Die für daS Stadtbauamt erforderlichen Gedingefuhrrn sollen aus daS JO vergeben werden. , Fuhrwerksbesitzer, welche sich um deren Uebertragung bewerben wollen ^nm Bedingungen hierfür im Geschäftszimmer des Stadtbauamtes (Stadthaus 2 Treppen einsehen. Angebote mit Preisangabe sind bis ... . - Montag, den SS. November 1690, Nachmittag» 0 uh* verschlossen und mit der Aufschrift: Gedingefuhren für Vir Stadt Freiberg versehen, an die vorbezeichnete Geschäftsstelle einzureichen. Schöffengerichte bezieht, soweit dieses nicht schon zuständig ist, menter, 4 Bataillone für Württemberg, 2 Brigadestäbe, 4 Reg^ wird dagegen abgelehnt. Sodann geht daS Haus zu der Be- menter, 10 Bataillone für Bayern. An Formationen weroen er- rathnng des Z 77. betreffend die Besetzung der Kammern, über, wartet: die Aufstellung von 2 neuen Bespanuungsadcheilun Das bestehende Gesetz schreibt vor: Die Kammern entscheiden in b-r „»b von 2 neuen Meldereiterdetachemen». der Besetzung von drei Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzen den. Die Strafkammern sind i^ " überzeugenden Beweis von der Nutzlosigkeit eines Kampfes mit geistigen Waffen gegen die sozialdemokratische Bewegung erbracht. Die breite Basis, auf der die gesummten bürgerlichen Parteien gemeinsam zu operiren vermögen, erweitert sich mehr und mehr, so daß es nur des guten Willens bedarf, um über das sie Trennende hinwegzusehen und fruchtbringende Arbeit für das Gemeinwohl zu vollziehen. Es ist bekannt, welche Fülle von wichtigen Gesetzen ihrer baldigen Verabschiedung durch den Reichs tag entgegensieht. Weitere bedeutungsvolle Vorlagen zur Er haltung des Ansehens und der Macht des deutschen Reiches werden sich zu ihnen gesellen. Da ist die Eintracht der bürger lichen Parteien unentbehrlich für das Wohl des Vaterlandes. Der Militär-Etat für daS Etatsjahr 1897/98 wird vor aussichtlich keine besonderen Ueberraschungen bieten. Die wesent lichste Mehrforderung ist diejenige, die nach Gesetz vom Mai d. I. die Zusammenlegung der vierten Bataillone der Infanterie- Regimenter betrifft. Es werden danach am 1. April 1897 errichtet 16 Brigadestäbe, 33 Regimenter, 66 Bataillone für Preußen, 1 Brigadestab, 8 Regimenter, S Bataillone für Sachsen, 2 Regi- genommen. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Präsidenten Jrhrn. v. Buol trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gerichtsverfassungs- gesetzcs und der Strafprozeßorduung, ein. Abg. Stadthagen (sozdem.) beantragt, daß Richter Wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus den Gründen ihres Amtes enthoben oder in den Ruhestand versetzt werden könnten, aus welchen ein Mitglied des Reichsgerichts seines Amtes enthoben oder in den Ruhestand versetzt werden dürfe, und daß die Disziplinargesetze für richterliche Beamte aufgehoben werden sollen; ferner solle zum Richter nicht ernannt werden, wer länger als drei Jahre ein Verwaliungsamt oder das Amt eines Staatsanwalts bekleidet habe, und die Enthebung vom Amt nur durch Zweidrittel-Mehrheit des Plenums jenes Gerichts, dem der betreffende Richter angehörte, ausgesprochen werden; schließlich beantragt der genannte Abgeordnete, daß der Richter in seinen Amtsverrichtungen von keiner Behörde abhängig fern solle. Der preußische Justizminister Schönstedt weist darauf hin, daß die Anträge schon in der Kommission abgelehnt worden seien. Unsere Richter hätten vollständig die Unabhängigkeit, deren sie bei der Ausübung ihres Amtes bedürften; sie ständen unter ordentlichen Gerichten, und es sei nicht wahr, daß sie, wie der Vorredner behauptet habe, der staatsanwaltlichen Ueberwachung ausgesetzt seien. Redner könne bezeugen, daß die Richter, die aus der Staatsanwaltschaft hervorgegangen seien, mit derselben Gewissenhaftigkeit und Un abhängigkeit ihres Amtes walteten, wie die Richter, die nicht »cqcn inciormpuiiri ui», Staatsanwälte gewesen seien. Die ihm vom Vorredner in den Westhavelland gesammelten Erfahrungen haben anderseits den Mund gelegte Äeußernng, daß die Richter sich nicht mehr des allgemeinen Vertrauens erfreuten, habe er, Redner, nicht gemacht, sondern er habe nur von dem äußeren Ansehen der Richter gesprochen, aber niemals sei es ihm eingefallen, an dem Ver trauen der Bevölkerung zu der Unabhängigkeit und Unparteilich keit der Richter Zweifel zu hegen. Die Anträge des Abg. Stadt hagen (sozdem.) werden darauf abgelehnt. Die Berathung über 8 27 des Gerichtsverfassungsgesetzes, betreffend die Zuständigkeit der Schöffengerichte, und über 8 62, betreffend die Geschästs- verthcilnng, wird anSgesetzt und 88 28 und 61 debattelos an genommen. Der in der Regierungsvorlage enthaltene neue 8 63a, welcher voin Einspruch des Präsidenten deS Oberlandes- acrichts gegen die Beschlüsse der unteren Gerichte über die Geschäftsvertheilung handelt, wird abgelehnt, dagegen der 8 65, betreffend den Vorsitz in einer Kammer im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden und des regelmäßigen Vertreters, unverändert gemäß den Beschlüssen der Kommission genehmigt. § 73, be treffend die Zuständigkeit der Strafkammern, wird ausgesetzt, § 75. der sich auf die Ueberweisuna bestimmter Vergehen an die Kommandeuren besetzt, während I und II schon seit längerer Zeit unter aktiven Kommandeuren stehen. Diese Ungleichmäßigkeit kann, nachdem die vier Kommandos in dem neuen Kasernement vereinigt sind, nicht weiter aufrechterhalten werden, und daher sollen die Kommandos UI und IV gleichfalls mit aktiven Kom mandeuren besetzt werden. Wie seit einer Reihe von Jahren wird auch diesmal wieder eine Anzahl neuer Bezirksosfizierr verlangt werden, wofür die doppelte Zahl von Kontrolloffizieren eingeht. Die Anstellung inaktiver Offiziere zu solchen Posten, bei denen ein häufigerer Personenwechsel von großem Nachtheil ist, wird jetzt auf eine Anzahl von Artilleriedepots ausgedehnt. Die Oberfeuerwerkerschule wird durch zwei Lehrabtheilungen ver stärkt, und die Kommandirung von Artillerieoffizieren zu den technischen Instituten erfährt eine weitere Ausdehnung. Die im diesjährigen Etat errichteten Stellen von Divisionsärzten werden vermehrt, wofür einige Stellen von Garnisonärzten eingehen. Für das Krcegsmlmstenum werden Mittel zur Errichtuna emer eigenen Druckerei zur Herstellung solcher Drucksachen gefordert, aus dem Hause gegeben werden sollen. h>erzu Anlaß gegeben, ist allgemein bekannt. 1- October erfolgt bereits der Druck des ArmeeverordnungS- blatteo m der Reichsdruckerei. Eine Anzahl neuer Beamtenstellen gefordert, ebenso die Einrichtung eines neuen Remonte- Die erwartete Erhöhung der Offizier- und Beamten- gehältcr gehört nicht in den Etat, sondern wird Gegenstand einer besonderen Vorlage bilden. Die von einzelnen Seiten als bevor- > stehend bezeichnete größere Forderung von Mitteln zur Neube- wasfnung der Feldartillerie ist, wie bereits bekannt, nicht gestellt. Es dürfte dies auch noch gute Wege haben, da man, wie auch - anderwärts, zu der Ansicht gekommen ist, daß die gegenwärtigen Konstruktionen von Schncllfeuergeschützen den Anforderungen noch nicht genügen. Auch den Freunden des Fahrrads wird der Etat keine Befriedigung gewähren, da nur unerhebliche neue Forderungen hierfür Vorkommen. , Die Mittheilungen über deutsch r.u ssischc Verhand - lungen sind der „N. A. Z." zufolge nur insoweit begründet, Bekanntmachung, die Stavtverordneten-Wahlliste betr. Die Stadtverordneten-Wahlliste liegt von Montag, den s. Novemder diese» Jahre» ab 14 Tage lang, sonach bis mit Montag den 23. November im Rathhause (Obergeschoß, Zimmer Nr. VI) zur Einsichtnahme anS und sind etwaige Einsprüche gegen dieselbe nach 8 51 der Revi- dirten Städte-Ordnung spätestens bis Montag, den l«. November diese» Jahre» an der vorbezeichneten Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vierzehntägigen Auslagefrist ist die Wahlliste zu schließen und den zu diesem Zeitpunkte etwa noch nicht erledigten Einsprüchen für die bevorstehende Wahl keine weitere Folge zu geben. Bürger, welche in der abgeschlossenen Liste nicht eingetragen sind, können an der bevor stehenden Wahl nicht thciluehmen. Freiberg, am 3. November 1896. Der Stadtrath. Lümsler. Fhrg. Politische Umschau. Freiberg, den 11. November. In Gegenwart des deutsche» Kaisers und der Kaiserin fand gestern Mittag die Vereidigung der Rekruten der Potsdamer Garnison im Langen Stall statt. Die geistliche Handlung voll zog für die Rekruten evangelischer Konfession der Divisionspfarrer Keßler, für diejenigen katholischer Konfession der Divisionspfarrer Hoffrichter. Nach der Vereidigung hielt der Kaiser eine An sprache an die Rekruten, worauf der Stadtkommandant, General major Freiherr von Bülow, ein Hoch auf den Kaiser ousbrachte. Die Rekruten riefen dreimal Hurrah und die Musik intonirte: „Heil Dir im Sicgerkranz." Se. Majestät begab sich sodann zu Fuß nach dem Offizierskasino des ersten Garderegiments zu Fuß zum Frühstück, an dem auch die fremden Militärattaches, welche der Vereidigung beigcwohnt hatten, theilnahmen. Der „Neichsanzeiger" bringt in seinem amtlichen Theil folgen den Erlaß an den Minister des Innern« Aus Ihren Bericht vom 1. November d. I. bestimme Ich hierdurch, in Abänderung des Allerhöchsten Erlasses vom 22. Oktober 1882, als Farben der Provinz Posen die Farben Weiß-Schwarz-Weiß und überlasse Ihnen, Vie dicserhalb erforderlichen Anordnungen zu treffen. —- Neues Palais, den 9. Novbr. 1869. gez. Wilhelm R. gez. Freiherr von der Recke. — Diese Maßregel verdient den Beifall aller Deutschgesinnten. Es wird sich ja nun zeigen, ob das Bedürfnis), die Farben der Provinz zu zeigen, wirklich in Posen so groß ist, als es bisher den Anschein hatte. Das Schwarz ist außerdem von etwas beständigerem Charakter als das Karmoisin- roth, das in der Provinz Posen bisher eine ganz merkwürdige Neigung hatte, in ein Helles Ziegelroth überzngehen. Der Reichstag hat gestern seine Arbeiten wieder auf- lage bedeuten. Fortsetzung der Berathung Mittwoch 1 Uhr. Der Reichstag hat seine Sitzungen wieder ausgenommen. Die politische Lage, die sich während der viermonatigen Unter brechung seiner Verathungen herausgebildet hat, ist nicht ganz sorgenfrei, denn sie wird beeinflußt durch verschiedene Vorgänge der inneren und äußeren Politik. In die parlamentarische Zwischenzeit fällt die Reise des russischen Kaiserpaares, welche zwar dem Weltfrieden neue Bürgschaften geschaffen, aber auf die Gruppirung der europäischen Mächte zweifellos eine große Ein wirkung geübt hat, deren Folgen einstweilen noch dem Auge der Zeitgenossen verhüllt bleiben. Die auswärtige Politik des Reiches ist auch in Mitleidenschaft gezogen worden durch die Enthüllungen der „Hamburger Nachrichten". Die politische Welt hat sich noch immer nicht den Eindrücken derselben entziehen und weder über ihre Tragweite noch über ihre Zwecke volle Klarheit gewinnen können. Somit sieht sich der Reichstag bei seinem Wieder zusammentritt hier komplizirten Verhältnissen gegenüber, welche unmittelbar auf seine Verhandlungen zurückwirken müssen und voraussichtlich bald sehr lebhafte Erörterungen veranlassen werden. Auch auf dem Gebiete der innern Politik hat sich seit der im Juli erfolgten Vertagung der Reichstagsberathungen Manches vollzogen, >vas seine Schatten bis in den Reichstag wirft. Eine ungewöhnlich hohe Zahl von Reichstagsersatzwahlen hat stattge- sunden, die ebenso unerquicklich in den sie begleitenden Er scheinungen, wie beschämend in ihren Ergebnissen waren. Trotz aller Erfahrungen der Vergangenheit boten die zu solidarischem Einstehen für ihre Interessen verpflichteten bürgerlichen Parteien bei diesen Wahlen stets das Bild der Uneinigkeit, mit dem Er folge, daß die Sozialdemokratie der triumphirende Theil war. Sie wird fortan in einer Stärke von 50 „Genossen" im Reichs tag vertreten, und somit wiederum in der Lage sein, bestimmend auf den Gang der Verhandlungen einzuwlrken, wenn anders die übrigen Parteien ihr nicht endlich das Spiel erschweren. Hoffent lich sind dieselben durch den Verlauf des Londoner Sozialisten- kougresfes und durch die klägliche Rolle, welche die Bebel, Singer und Liebknecht dort und in Lille gespielt haben, für immer von dem Vorurtheil, die Sozialdemokratie wandle sich zu einer bürger lichen Reformpartei um, geheilt. Die bei dem Wahlkampf in , der FÜßartillerie und von 2 neuen MeldcreiterdetachementS. . . , > Die Bespannungsabtheilungeu kamen zuerst rm Her s „ ie Strafkammern sind in der Hauptverhandlung mit zwei Trainbataillonen Nr. 14 und 15 zur Errichtung unv der Berufungsinstanz bei Vergehen außer den Fällen nach der Militärvorlage von 1892 auf 17 Abtheclungen kommen, " " ' ' die Vermehrung fiel aber durch den Antrag Huene. Am 1. ONbr. 1895 wurden noch 2 errichtet, und die bestehenden 4 befinden sich der Besetzung von drei Mitgliedern mit Ein- jetzt bei den Bataillonen Nr. 4, 15, 16, 26. Die neuen Ab schluß des Vorsitzenden entscheiden lassen. Die Kommission da- theilungen kommen zu den Bataillonen Nr. 6 und 1^) we «v- gegen schlägt vor, die Strafkammern für die Hauptverhandlung richtnng erfolgt vom I. Oktober 1897. Bon den ^lielvereuer- in der BerusSinstanz mit fünf Richtern zu besetzen. Abg. Reinbold Detachements sind die drei ersten ebenfalls am I. Ottover rsu» (Ctr.) beantragt die Besetzung der Strafkammern mit drei inS Leben getreten, und zwar beim Garde-, I- und XV. Lrnwe» Richtern und zwei Schössen und betont in dek Begründung deS corps. Jedes von ihnen zählt bisher 12 Unteroffiziere, Sk ive» Antrags, daß eS ihm zweifelhaft lei, daß daS Vertrauen deS meine, 108 Reitpferde, die zur ersten Ausbildung auf 4 Kavallerie- Volkes zu der Rechtsprechung bei erzer Herabsetzung der Richter- Regimenter des Corps vertheilt sind. Dieser Etat erfährt ei« zahl von 5 auf 3 gehoben würde. Die Hinzufügung deS Laien- Erhöhung, und es werden 2 neue Abteilungen voraussichtlich elementS würde jedenfalls einen Fortschritt gegenüber der Vor-, beim XIV. und XVII. Armeecorps aufgestellt. Bei der Lust- ' ' ' ' schifser-Abtheilung, die seit I. April 1895 direkt unter der Eisen ¬ bahn-Brigade steht, soll eine besondere Lehranstalt errichtet werden, Ium das zu den Feldformationen nothwendige Personal auszubilben. Telegraphenformationen sind für später in Aussicht genommen, die vorangehenden Versuche finden bei der Militärtelegraphenschule in Berlin statt, der dazu die fünfte Compagnie des Garde-Pionier bataillons zur Verfügung steht. Eine Reihe von Forderungen für das Erziehung?- und Bilduugswesen steht im Gefolge früherer Bewilligungen. Die Erhöhung der Zahl der zur Kriegsakademie zn kommandirenden Ossiziere von 300 auf 400 kommt im neuen Etat zum Abschluß; für die seit 1. Oktober d. I. in der Zahl von 30 wieder zum Besuch der vereinigten Artillerie- und In genieurschule berufenen Offiziere der Feldartillerie tritt mit 1. Oktober 1897 der obere Lehrgang mit 20 Offizieren ins Leben. Der neue Etat sieht die Eröffnung der Unteroffiziervorschule in Greiffenberg i. P. vor. Eine neue Unteroffizierschule ist iu Treptow a. N. in Aussicht genommen. Nachdem bereits für 10 prenßische, das sächsische, württembergische und die beiden baye rischen Corps Truppenübungsplätze bestehen, sollen auch die noch übrigen sechs preußischen Corps, das II., V., VI., XIV., XVI., XVII. solche erhalten; das V. Armeecorps wird, wie im Etat vorgesehen ist, den Anfang machen. Die Bezirkskommandos Berlin IU und IV sind bis jetzt noch mit inaktiven Regiment»-