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für 1851 Sonnabends, den 5. April. -er 4 bei - ' .'M M nes >m- eses Nike 'ss-l >ser- -- - be 6 u- it20 : iM >aupt heffel zuM bis 4 Lhlr., Ngr.» B lr. 20 )lr. 22 bis S Lhlr. 8 : 7S2 r. 10 Ngr., --- Künftigen-' , 7. April l. I., von Vormittags 9 Uhr an, sollen auf hiesigem Rathhaussaale die zur Bedeckung der Rohren an den Trögen verwendet gewesenen Materialien an Stroh rc. gegen baare Zahlung an den' Meistbietenden versteigert werden, wobei bemerkt wird, daß das Stroh in Partien, das.übrige Material aber sn zur Ausbietung gelangen wird, wie es an den einzelnen Trögen verendet ist. Hierauf sollen ebendaselbst verschiedene Effecten, von denen ein Wrzeschniß zu Jedermanns Ansicht im hiesigen Rathhause aushängt, gegen "sofortige baare Zahlung an den Meistbietenden versteigert werden. .7 ' "'V'/V' -Frankenberg, den 2. April 1851. - D e r S t a d t r a t h. ' ' ' ' . Stöckel, Bürgermeister, Es sollen nächstkünftigen " > eilften April 1851, - , von Vormittags 8 Uhr an bis Mittags-12 Uhr und von Nachmittags 2 Uhr an,, nach B.efiyden>bis 6 Uhr, die zu Marien Sophien verwittwet gewesenen Uh lema nnin zu Frankenberg Nachlaß. Kehö-r «gen Kleider, Wasche, Betten und Hausgeräthe irr dem auf dem Viehwege gelesen«« Ako, Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend B e kaunt m a ch u n g. ,'K Nach, angestellten Erörterungen sind von den in den Händen Einzelner befindlich gewesenen, Ker Stadtgemeinde eigenthümlich zugehörigen Communalgardeneffecten, verschiedene z. B- Gewehre, Mier menzeuge, (auch musikalische Instrumente!) nicht abgeliefert worden. 7 . . Wir fordern daher Jedermann, wer sich noch im Besitz von dergleichen der Gemeinde gehörigen ? Gegenständen befinden sollte, hiermit auf, dieselben unverzüglich an uns abzuliefcrn und.werden fer» nere Verheimlichungen, .um deren Anzeige wir hiermit dringend bitten, zur gesetzlichen Ahndung bringen. Auch fordern wir alle Diejenigen, welche seiner Zeit ihnen eigenthümlich gehörige ganzen l abzugeben gehabt haben, auf, solche bei uns in den Nachmittagsstun.den von 4 — 5 Uhr. .wietzerum:-jM t Empfang zu nehmen. _ ^.'7. Frankenberg, den 2. April 1851. Der Stadt rat h. Stöckel, Bürgermeister. R Bekanntmachung. r Die auf den Termin Ostern l. I. fälligen Brandversicherungs-Beitrage an 3 6 <-Z. von je- dem Hundert der neuen Versicherungssumme sind vom ä. u: M . ' ' 7. April l. I. - K an bei Vermeidung executivischer Zwangsmaßregeln an den Einnehmer Herrn Höppner.ahzuführenp Frankenberg, den 1. April 1851. D e r S t a d t^r a t-H; ,7, U Stöckel, BürgermMG:: 7,7 M ..7..,...-.' . -i