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lS87. Liebe und iseres lieb«, lgsten Dwik. t Krau. üt die uns s, kilnahme bei lisse unseres »r. iergclter sein >en Verluste r, rufen wir qttl 1887. Neubert. mk. 'aße allseitig Tode und !r und Groß, tte Träger rn wärmsten :r Dank da Gemeinde und «rlaffem». !87. nk. r Liebe und meiner lieben H. Schubert für die ge> Gesang m lieben Va den innigsten Er, einer Eltern. 1887. m Beweise ;cn, schtve- iden sowie l, geliebten herzlichsten e Gatte vktn«r. II«. ZS. rden verschied reusoigendn Bruder, da ranke, , um stilles : Kraul«. erstag, Räch' us iler, 8vker. eil 1887 t Ausstattung tzten Male: ar- INI. Walter, >ser. rügen finde« Lil VN. LkTAprUt 9. 139. 140- und Tageblatt. Amtsblatt str die königlichen nnd städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. Berautwortticher Redakteur: Iuliu» vrasu iu Freiberg FS5. Erscheint jeden Wochentag NaLnntt. ft.S Uhr für dm andern Tag. Preis vierteljährlich »Mark 2d Pf., zweimonatlich 1 M. SO Pf. und eu monatlich 7d Pf. Inserate «erden bi» Bormittag 1t Uhr angenom- men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile s! I FHLH « oder deren Raum 1d Pf. E M.W» - 40. Jahrgang. Mittwoch, »e» 27. April Die Verhaftung Schnäbeles. Wmn auch von allen Seiten versichert wird, daß die Verhaftung des französischen Polizeikommissars Schnäbele iu Pagny die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutsch« tmd nicht erheblich trüben werde, läßt sich dem scheinbar geringfügigen Zwischenfall doch eine beunruhigende Bedeu- wig nicht völlig absprechen. Eines Tages wird es in den Reichslanden nur eines solchen Tropfms bedürfen, um das Faß überlaufen zu lassen. Die letzten Reichstags wahlen im Elsaß und die darauf erfolgten strengeren Maß nahmen gegen die Protestler haben die Stimmung nicht nm dort, sondern auch in Frankreich und Deutschland wesentlich verbittert. Die Ausweisung des von der Protest partei leider abermals in den deutschen Reichstag gewählten Thicrarztcs Antoine aus seinem bisherigen Wohnort ist thatsächlich in Folge deutschfeindlicher Umtriebe erfolgt, denen Ser aus Pfaffenhofen im Unterelsaß stammende, durch seine kriminalistische Findigkeit bekannte französische Polizei« agent Schnäbele um so weniger ferngestanden haben dürfte, als sein Verkehr mit dem Vater Äntoines, dem Bürger« meister von Novöant, glaubwürdig nachgewiesen ist. Nach einer Pariser Meldung der „Vojsischen Zeitung" wußte die deutsche Regierung schon seit zwei Jahren, daß in Schnäbeles Händen die Fäden des Elsässer Kundschafterwesens zu- Mmenliefen. Von anderer Seite wird angenommen, daß Schnäbele beschuldigt ist, Elsässer Rekruten zur Desertion nach Frankreich verleitet zu haben. Seine Verhaftung soll auf Anordnung des Reichsgerichts zu Leipzig dürch Ber liner Geheimpolizisten erfolgt sein. Ueber das Wie und Wo der Festnahme lauten bis jetzt noch die Angaben völlig widersprechend und doch ist die Beantwortung dieser Kragen viel wichtiger als die nach der Schuld Schnäbeles, über die selbst die Franzosen kaum im Zweifel sind. Bis jetzt steht noch nicht fest, ob der aus triftigen Gründen der Spionage verdächtige Beamte auf deutschem oder französi schem Boden festgenommen wurde und ob etwas Wahres w der Behauptung Pariser Blätter ist, daß Schnäbele durch eine Einladung seines deutschen Kollegen Gautsch in einen Hinterhalt gelockt und nach ergriffener Flucht von deutschen Polizisten mit Gewalt nach der deutschen Grenze zurück gezerrt worden sei. Auf die erste Nachricht von dem seltsamen Zwischenfall ertheilte der deutsche Reichskanzler dem augenblicklich den von Paris abwesenden Botschafter Grafen Münster ver tretenden deutschen Geschäftsträger, Grafen Leyden, sofort die telegraphische Weisung, dem französischen Minister des Äußern, Flourens, die Bereitwilligkeit Deutschlands «uszusprcchen, gemeinsam mit der französischen Regierung die Einzelheiten der Verhaftung zu prüfen und falls dieselbe wirklich auf französischem Boden erfolgte, sich dem Völker rechte zu fügen. Flourens empfing Herrn von Leyden in siinem auf dem Quai d'Orsay gelegenen Ministerhotel und erfuhr dort von dem deutschen Geschäftsträger, daß ein Haftbefehl gegen Schnäbele schon vor Wochen auf Grund eines Gerichtsbeschlusses ausgestellt worden und ausgeführt werden sollte, sobald sich dieser Beamte auf deutschem Boden zeigen würde. Sofort nach Beendigung der Untersuchung durch den Staatsanwalt zu Metz werde die französische Regierung die Thatsachen erfahren, auf Grund deren jener Haftbefehl ausgestellt wurde und gleichzeitig in den Besitz der Akten gelangen. Der deutsche Geschäftsträger bat da gegen um Mittheilung der von französischer Seite über den Fall vorgenommenen amtlichen Erhebungen und protestirte gegen den Gedanken, daß Deutschland dabei Frankreich habe herausfordern wollen. Dem Verlangen der deutschen Äeichsregierung nach Mittheilung des durch die französische Enquete gelieferten Aktenmaterials ist schleunigst entsprochen worden. Nicht nur Graf von Leyden erhielt davon Ein sicht, es wurde auch eine Abschrift der Akten durch einen besonderen Kabinetskourier nach Berlin an den dortigen sranzösischen Botschafter Herbette in aller Eile abgesandt. Das friedliche und wohlwollende Auftreten des deutschen Geschäftsträgers machte in Paris einen sehr guten Eindruck, wie dies aus den Aeußerungen des ministeriellen „Temps" deutlich hervorgeht. Aus den vom Vertreter Deutschlands gegebenen Versicherungen schließt das Pariser Blatt, daß der Zwischenfall nach beendeter Enquete den Normen des Völkerrechtes entsprechend geordnet werden wird. Es Miselt nicht daran, daß Deutschland, wenn die Untersuchung mveise, daß die Verhaftung Schnäbele's auf französischem Gebiete vorgenommen worden, nicht zögern werde, das Ver halten der Unterbeamten gutzumachen. Geschah aber die Verhaftung auf deutschem Gebiete, so werde man das hier bei angewendete Verfahren prüfen. Ein Vorgehen, das einem Hinterhalt ähnlich sehe, sei unzulässig. Wenn be rechtigte Gründe zu Beschwerden Wider den Kommissär von Pagny Vorlagen, so mußte man den diplomatischen Weg betreten und den Schuldigen der französischen Regie rung anzeigen, um von derselben, je nach der Schwere der Schuld, seine Versetzung oder Absetzung zu erlangen. Was die französische Regierung und dre- öffentliche Meinung Frankreichs betreffe, so sei ihnen ihr« Haltung vollkommen vorgezeichnet. Frankreich habe sich auf den Boden des internationalen Rechtes zu stellen und mit Festigkeit und Ruhe auf demselben zu bleiben. Eine Persönlichkeit in Paris, welche bei der Leitung der französischen Politik ein entscheidendes Wort mitzu sprechen hat, sagte am Sonntag zu dem Pariser Korre spondenten der „Wiener Neuen Freien Presse": „Wir sind keineswegs beunruhigt, denn wir hegen keinen Zweifel, daß bald anerkannt werden wird, daS gute Recht sei auf unserer Seite. Die Untersuchung über die Verhaftung Schnäbele'S durch deutsche Polizisten ist unsererseits abgeschlossen. Aus dem Beuchte des General-Prokurators ergiebt sich, daß die Verhaftung auf französischem Boden stattgefunden hat und daß daher von den deutschen Polizisten den Gesetzen zuwider gehandelt worden ist." Auf die weitere Frage, betreffend den Fall, daß Deutschland dir-Thatsache der Verhaftung auf französischem Boden bestreiten sollte, antwortete der Gewährsmann: „Das ist nicht leicht.Forauszusehm. Aber wenn dies der Fall sein sollte, dann wird wahrscheinlich deutscherseits eine Gegenuntersuchung eingeleitet werden und auf diplomatischem Wege die Richtigkeit der gegenseitig vorgebrachten Argumente geprüft und entschieden werden müssen. Bemerken Sie, daß wir unser Hauptgewicht darauf legen, daß eine Grenzverletzung stattgefunden hat. Wenn Dasjenige, was deutsche Blätter Schnäbele vorwerfen, näm lich daß er mit Mitgliedern der Patrioten-Liga im Elsaß Beziehungen hatte, auf deutschem Boden Kundschafter unter hielt und kompromittirende Schriftstücke bei sich hatte, wahr ist, und wenn die Deutschen ihm das beweisen können, so will die französische Regierung die Sache prüfen, und wenn ein Verschulden Schnäbele's als Beamter vorliegt, auch was Rechtens ist, Vorkehren. Hätte Schnäbele freiwillig den deutschen Boden betreten und wäre er dort verhaftet wor den, so wäre es seine Schuld, da er wußte, daß er vom Leipziger Gerichte verurtheilt worden war. Warum war er so unvorsichtig, nicht nur bis knapp an die Grenze zu gehen, sondern sogar deutschen Boden zu betreten? Aber das rechtfertigt ja nicht, daß deutsche Polizisten die fran zösische Grenze überschritten." Aus alledem geht hervor, daß der besagte Zwischenfall zwar nicht dazu angethan ist, ernste Konflikte hrrvorzurufen, wohl aber die bestehenden zu verschärfen. Wenn sich daraus eine langwierige diplo matische Verhandlung zwischen beiden Staaten entwickelte, so wäre dies schon schlimm genug. Nicht der räthselhafte Spaziergang, den der waghalsige französische Agent mit dem gemüthlichen deutschen Namen sehr zur Unzeit von Pagny nach Ars-sur-Moselle unternahm, gefährdet den Weltfrieden, sondern der Umstand, daß noch mehr Leute dieses Kalibers die deutsch-französische Grenze unsicher machen und daß die deutsche Reichsregierung aus verschie denen früheren Hochverrathsprozessen unerfreuliche Ueber- zeugungen von den Absichten Frankreichs gewonnen Hal, welche der Fall Schnäbele nur noch bestärkte. Auffallend ist die Heftigkeit, mit welcher die offiziöse „Nordd. Allg. Ztg." die „Vossische Ztg." geradezu der Landesverrätherei beschuldigt, weil dieses deutichfreisinnige Blatt die Möglichkeit eines ungeschickten Uebereifers der bei der Verhaftung Schnäbles betheiligten Polizeibeamten zugab. Das Lieblingsblatt des deutschen Reichskanzlers schreibt: „Wie wir aus zuverlässigster Quelle hören, ist durch Zeugenverhör fcstgestellt, daß die Verhaftung des Polizeuommissars Schnäble auf deutschem Gebiet erfolgte. Es wird dies von ihm selbst nicht in Abrede gestellt. Die Verhaftung hat auf Requisition der Staatsanwaltschaft und des Untersuchungsrichters stattgesunden. Schnäble hat den ihm die Verhaftung ankündigenden deutschen Polizei beamten zu Boden geworfen und einen Fluchtversuch gegen die Grenze gemacht, ist aber diesseits der Grenze wieder eingcholt und dingfest gemacht worden. Die Anklage gegen ihn bezieht sich auf Betheiligung an landcsverräthettschen Umtrieben in den Reichslanden unter Mißbrauch seiner amtlichen Stellung zur Beförderung derselben." Nach dieser Aeußerung ist wenig Aussicht, daß die in den französischen Akten stücken enthaltene Darstellung des Vorfalls leicht in Berlin Glauben finden werde. Die Aussagen der französischen Weinbauern, die in einer Entfer nung von 35 Metern beobachtet haben wollen, wie zwei deutsche Polizisten dm sehr kräftigen französischen Beamtm gewaltsam auf dm deutschen Boden hinüber gezerrt und gefesselt habm wollen, dürsten in Berlin nichtssagend erscheinen gegen Das, was dir deutschen Geheimpolizisten auf ihrm Diensteid nehmen. Wenn aber die Freilassung Schnäbeles demgemäß nicht erfolgt, wird man dies in Patts als eine neue moralische Niederlage des KabinetS Goblet ansehen und das kann sehr leicht verhängnißvolle Folgen haben Der Fall ist sicher nicht absichtlich herbeigeführt worden, um Deutschland einen Vorwand für einen neum französischen Krieg zu verschaffen; er wird aber so be handelt werdm, daß General Boulanger und die Patrioten- liga in PattS die Ueberzeugung von der Nothwmdigkeit erhalten, sich künftig aller Demonstrationen zu Gunstm einer Wiedercrwerbung von Elsaß-Lothringen zu mthalten. Leute, die durch ihre Drohungen Deutschland zwingen, abermals die Reichsfinanzen mit Ausgaben von 320 Millionen zu Verthcidigungszwecken zu belasten, kann man nicht mehr mit Sammthandschuhen anfassen. An einem bewaffneten Frieden, der solche Opfer erheischt, ist nicht all zuviel gelegen. Tagesschau. Krrlber-, dm 26. April. Gestern Mittag ertheilte der deutsche Kaiser dem au» Rom in Berlin eingetroffenen Präsident« der italienischen Waldenser-Gcmeinden, Matteo Prochet, welcher zuvor von der deutschen Kaiser« empfangen worden war, emePrivataudimz. Vor dem Diner unternahm der Kaiser im offenen Wagen eine Spazierfahrt durch dm Thiergarten. — Der deutsche Reichskanzler erschien bei der gestrigen zweiten Lesung der kirchenpolttischm Vorlage im preußischen Abgeordneten haus« gleich bei dem Beginn dieser entscheidenden Sitzung im Saale. Bei der Berathung des ersten Artikels der Vorlage, der v sn der Wiedereröffnungder Priesterseminare in den Bisthümern Osnabrück und Limburg handelt, erklärte Abg. v. Hülsen, der Kulturkampf sei ein Fehler gewesm, der die evangelische Kirche schädigte, während die katholische Kirche dadurch außer ordentlich gestärkt wurde. Er hoffe daher, daß seine Fraktion geschlossen für die Vorlage eintrete, erwarte aber auch, daß die Regierung den berechtigten Forderungen der evangelischen Kirche nachkommen werde. § 1 wurde darauf mit dm Stim men der Konservativen, mit Ausnahme des Abg. v. Below, der Freikonfervativen mit Ausnahme des Abgeordneten Kenne mann, des Zentrums und einiger Nationalliberaler, u. A. die Abgg. Reinhold, I)r. Hammacher, v. Schenckendorff, v. d. Brelie, angenommen, mit derselben Mehrheit fanden auch die Artikel 2-4 Annahme. Artikel 5 handelt von der Zulassung der Orden. — Abg. vr. Virchow vermißte eine authentische Auskunft über die Anwendung dieses Artikels. Er wolle nichts Feindliches gegen die Orden sagen, aber jedenfalls seien sie der eigentlich streitende Theil der katholischen Kirche und es sei in Folge dessen in evangelischen Kreisen starke Beun ruhigung eingetreten, um so mehr, als die Vorgänge in katho lischen Staaten bewiesen hätten, daß die katholische Kirche die Orden nicht für ein unentbehrliches Institut halte. Auch er blicke er in dm Bestimmungen über die Ordm einen Widerspruch gegen die Polcngesetze, da die Hoffnungen, die man auf diese für eine Regermanisirung der östlichen Gebiete gesetzt, durch die Rück kehr der Ordm wieder zu Schanden gemacht werdm würden. — Wie Abg. Gneist erläuterte, sähm die Nationalliberalen sich außer Stande, für die Vorlage mit dem Ordensartikel zu stimmen. — Auch Abg. v. Dziembowski äußerte politische Bedenken gegen dm Ordensartikel. — Fürst Bismar ck erklärt hierauf, die Regierung verschließe sich den geäußerten Bedenkm keineswegs, sie müsse aber im Gesammtinteresse des Vater landes Gewicht auf das Zustandekommm des Gesetzes legen und alle Bedenkm zurücktreten lassen. — Abg. Winbthorst sprach gegen die von Virchow geforderte authentische Aus legung des Gesetzes. Gegen den Artikel stimmten geschlossen die Nationalliberalen, die meisten Freikonservativen, die meisten Deutschfreifinnigen und wenige Konservative, darunter von Below-Saleske, Stöcker u. A.; dafür stimmten die Konser vativen, daS Zentrum, die Polen, wenige Freikonservative und Deutschfreisinnige. Der Artikel wurde mit 320 gegen 117 Siimmen angenommen. 22 Freikonservative und Deutsch konservative mthielten sich der Abstimmung. Der letzte Artikel des Gesetzes wurde gleichfalls genehmigt, ebenso zwei andere