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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts ond des Raths der Stadt Leipzig. M 181, Sonnabend den 10. Juni. 1868« Bekanntmachung. DaS 10. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 59. Verordnung, eine allgemeine Amnestie wegen der im Monat Mai des Jahre- 1849 begangenen politischen Verbrechen betreffend, vom 27. Mai 1865; - 60. Bekanntmachung, die Eröffnung der Telegraphenstation ErdmannSdors betreffend, vom 24. Mai 1865, ist bei uns eingegangen und wird bis zum 20. d. M auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängm. Leipzig, am 8. Juni 1865. Der Skath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Thorbeck. Bekanntmachung, den Wochenmarkt betreffend. Der Verkehr auf dem Wochenmarkte ist durch diejenigen Verkäufer in Buden und Ständen, denen wir auf demselben den Handel mit andern als den eigentlichen Marktwaren bis auf Widerruf bisher gestattet haben, so beengt, daß wir für unabweisliche Pflicht erachten müssen, diesem, zu Beschwerden fortwährend Anlaß gebenden Uebelstande nunmehr abzuhelfen. In Folge Dessen haben wir, jedoch zugleich mit billiger Rücksicht auf die beiheiligten Buden- und Standinhaber, zu folgenden allgemeineren Beschlüssen uns bestimmt gefunden: 1) Vom 20. nächsten Monats an dürfen die Buden nur dann noch auf den Marktplatz aufgestellt werden, wenn sie mit Eingängen von vorn versehen sind; nur diese, nicht aber die Eingänge von der Seite, dürfen, bei Vermeidung des sonst sofort eintretenden Widerrufs der ertheilten Vergünstigung, künftig benutzt werden. Dem entsprechend sind auch die Buden künftig ohne Zwischenräume eng aneinander anzubauen. 2) Dom 1 Januar 1800 an dürfe« gedachte Verkäufer weder in Duden noch in Ständen auf dem Markte feilhalten. — Dieser Termin wird in keinem Falle verlängert werde«. Ueberdieß erlischt die ertheilie Vergünstigung noch vor Ablauf dieses Termins mit dem Tode des betreffenden Buden- oder StändeinhaberS, so daß dessen Erben darauf irgend einen Anspruch nicht haben. Endlich behalten wir uns überhaupt vor, den Widerruf nach unserem Ermessen sofort eintreten zu kaffen. Leipzig, den 26. Mai 1865. Der Skath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlechner. Bekanntmachung. DaS in der Windmühlenstraße sub Nr. 420 Abthl. 8 des Brandkatasters gelegene ehemalige ThorhauS, zeitherige zweite Bezirks-Polizeiwache, soll Dienftag den 20. d. MtS. Vormittags LI Uhr an Rathsstelle auf de« Abbruch an den Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerung beginnt pünctlich zur angegebenen Zeit und wird geschloffen, sobald von Keinem der Anwesenden ein Weitere- Gebot erfolgt. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die BersteigerungSbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsichtnahme aus. DaS Haus selbst wird Montag den LO. d. MtS. Nachmittags von 3 — 0 Uhr zur Besichtigung geöffnet sein. Leipzig, den 7. Juni 1865. Der SAath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Die Grd- und Maurer-Arbeiten der Schleußenanlage in der WaifenhauSflrage von der Kreuzung der Nürnberger bis zur östlichen Fluchtlinie der künftigen Turnerstraße sollen auf dem Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche zur Ausführung dieser Arbeiten geneigt sind, werden aufgefordert, die Anschläge und Bedingungen auf dem RathS-Bauamte einzu sehen und ihr« Forderungen bis zum 13. Juni d. I. Abends O Uhr versiegelt daselbst abzugeben. Leipzig, dm 10. Juni 1865. DeS StathS Baudeputatio«. Bekanntmachung. Die Inhaber der verlorenen QuittuugSbücher Nr. 47920 und 50723 werden hierdurch aufgefordert, .sich damit binnm drei Monaten und längsten- am 12. September d. I. bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen odSc die Bücher gegm Belohnung zurückzugebeu. widrigenfalls, den Statuten der Sparcaffe gemäß, deren Beträge den Anzeigern werden auSgeliefert werden. Für die am 1. d. M. aufgerufenen Bücher Nr. 27078 und 48120 läuft diese Frist am 41. September d. I. ab. Leipzig, 9. Juni 1865. Die Spareaffe zu Leipzig. Verhandlungen der Stadtverordnete« am 31. Mai 1865. (Auf Grund beS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Herr Stadtverordneter Lorenz erhielt hierauf zur Begründung eine- in voriger Sitzung eingebrachten Antrag- da- Wort. Der Antrag lautet: DaS Collegium wolle den Rath ersuchen, bei "der königlichen StaatSregierung auf eine Beseitigung derjenige» gesetzlichen Bestimmungen hiuzuwirkeu, welche da- Einwerben auslän discher J-raeliten im Gegensatz zu dm der christlichen Religion angehörenden Einwerbern gegenwärtig in Sachsen noch er schweren. Herr Lorenz hob die Schwerfälligkeit de- die-fallstgen, zu uunöthigm Schreibereien Anlaß gebrude» Geschäft-aange- hervor, entgegvete auf etwaige Einwänd«, daß eiue einzelne Eommun keine Veranlassung habe, für sich allein Abänderung gesetzlicher Bestim mungen zu beantragen, daß Leipzig und DreSdm die einzigen Orte seien, wo überhaupt Israeliten einwerben köuntm und daß Leipzig speciell von ihnm in dieser Hinsicht bevorzugt werde. Die Verfügungen de- Gesetzes vom 16. August 1838 feim veraltet; frühere Befürchtungen in gewerblicher Hinsicht durch die Gewerbe freiheil beseitigt. Nach einer speciellen Schilderung de- weit-