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Intelligenz und Wochenblatt ' 'ü. - . ^^7-- 7 Frankenberg mtt Sachsenburg und Umgegend. Sonnabends, den 31. Mai. 185^» --7 —— .. > ' ktzKLMtMLkllMK. Das Ute Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Ko. 33. Gesetz, einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze vom 6. Juni 1835 betreffend, vom 3 Mai 1851. Ko. 34. Verordnung, die Ausführung innenbemerkten Gesetzes betreffend, vom 5. Mai 1851. Ko. 35. Verordnung, die Veranstaltung von Landtagswahlen betreffend, vom 8. Mai 1851. Ko» 36. Verordnung, zu Bekanntmachung der mit dem Königreiche Belgien über die gegenseitige Aus lieferung der Verbrecher getroffenen Übereinkunft; vom 24. April 1851. Ko. 37. Gesetz, das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betreffend, vvüt 10. Mai 1851. - No. 38. Gesetz, eine Ergänzung und. theilweise Abänderung der Paragraphen 89, 96, 98, 102, 163, 104 und 105 der Versaffungsurkunde vom 4. September 1831 betreffend, vom 5. Mal 1851. Ko. 39. Verordnung, die Bestellung von Commiffarien zur Leitung der Landtagswahlen betreffend, - - vom 13. Mai 1851. ' - -- s Ko. 40. Gesetz, die Aufhebung der zur Publikation der deutschen Grundrechte ergangenen Verordnung vom 2. März 1849 betreffend, vom 12. Mai 1851. ist erschienen und zu Jedermanns Einsicht sowohl im Nachhalls ausgehängt, als in der Sohr'schen, Wagner'schen und Weinhold'schen Wirthschaft ausgelegt. 7^ Frankenberg, den 24. Mai 1851. Der S t a d t r a t h. Stöckel, Bürgermeister^ SelLLmrtuiLdrunA. Die vor dem unterzeichneten Justiz-Amt in Haft und Untersüchung befindliche fünfzehnjährige Christiane Juliane Bergt aus Mühlbach hat gcständigermaßen ihrer Dienstherrin, FrM Ama lie Jerchel. Jeschke allhier, auf der Neustadt Hohnhaft, am 11. dieses Monats zwei goldene Finger- ringe und zwar den einen ganz von Gold, iMendig mit 8. 12. July 1838 gezeichnet, den än dern mit vier rochen Steinen, von denen aher Hiner ausgebrochen ist, und in der Mitte einen blauen Stein, gestohlen und diese Ringe am Morgen des 12. dieses Monats auf dem Wege vom Jcschk'schen Hause bis zum nächststehenden Wassertroge angeblich verloren. Man bringt diesen Vorfall zur öffentlichen Kcnntniß, fordert zur Herausgabe der gedachten Ringe auf, wenn Jemand dieselben oder einen derselben gefunden haben sollte, verwarnt vor dem Ankätzf der beschriebenen Ringe und ersucht zugleich Jedermann zur Ausfindigmachung derselben bejträgey Kr etwaige Momente aber, die zur Hahhaftwerdung der Ringe dienen könnten, sofort hier zur Anzeige zu bringen. . Frankenberg den 27. Mai 1851. ' 7 Königliches Justiz,amt Frankenberg mit Sachsenburg. .. - > Gensel. 7 . 7 Möhlmann.