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und Tageblatt. Amtsblatt siir dir Nmglicheu M Wüschen Behörden za Freiberg und Brand. Verantwortlicher' Redaktem: Julin» Braun iu Freiberg. ———W—>»»,»,..»> —.- Z7, JahrgL«ü' ' » » <L^chetmiedMWo<ysmiji «u>E»/<,, u^r,viSAi I Jnsemte »erden dt«Uormtktaü 11 Uhr angenmu-ü ^OOk^ 46. 1^A,«ESL.LMrjSou»a^^ de« 2l. Februar. L"«»» Der Schluß der Afrikanischen Konferenz. Im Gegensatz zu der vorher in London resultatlos ver laufenen Egyptischen Konferenz endigt in diesen Tagen die in Berlin stattgefundene Afrikanische Konferenz mit that- sächlichen Erfolgen. Es ist dies um so erfreulicher, als in Berlin die Lösung einer Aufgabe erforderlich war, für welche frühere Erfahrungen kaum maßgebend sein konnten, deren internationalen Folgen aber jedenfalls große Bedeu tung beigemessen werden muß. In der Hauptsache handelte es sich um die Auffindung einer von allen Mächten aner kannten Grundlage für die Einfügung der neuen mittel afrikanischen Staatenbildung in das geltende System der internationalen Nechtssätze. Da dabei höchst schwierige Besitzfragen und widerstreitende materielle Interessen der verschiedensten Nationen berührt wurden, mußte, noch vor der Feststellung der politischen und wirthschaftlichen Zu kunft der riesigen mittelafrikanischen Gebiete, unter den europäischen Mächten das Gefühl der Gemeinsamkeit der Kulturinteressen weit mehr zum Bewußtsein gebracht werden, als dies je vorher geschehen war. An die Stelle einer engherzig-eigennützigen Jnteressen-Politik mußte eine idealere Auffassung der europäischen Staatskunst treten und ein höheres Berständniß für die den Kulturvölkern obliegenden gemeinsamen Kulturaufgaben Platz greifen. Das zu be wirken, wäre besonders nach dem vorausgegangencn Miß erfolg der Londoner Konferenz für jeden anderen Staats mann als den deutschen Reichskanzler eine Unmöglichkeit gewesen. Fürst Bismarck wagte sich jedoch an diese Herkules-Arbeit, in dem Bewußtsein seiner uneigennützigen Absicht und gestützt auf seine früheren diplomatischen Er folge als „ehrlicher Makler" an der großen Börse der Weltmächte. Als Vertreter eines Staates, der erst wenige Wochen vorher durch die Aufhissung der deutschen Flagge an einigen Punkten der Westküste Afrikas in die Reihe der Kolonial mächte eingetreten war, hatte es der deutsche Reichskanzler für nöthia befunden, sich einen starken Genossen für die geplante Arbeit zu sichern. Das gemeinschaftliche Vorgehen Frankreichs und Deutschlands aus der Londoner Konferenz legte dem Fürsten Bismarck den Gedanken nahe, auch bei der Lösung der mittelafrikanischen Fragen die Mitarbeit Frankreichs anzustreben. In Paris war man von dieser ehrenvollen und von ernster Friedensliebe zeugenden An regung höchlichst erbaut, so daß die den Mächten zugehen den Einladungen zur Afrikanischen Konferenz in Berlin von Deutschland und Frankreich gemeinsam ausgingen. Am 15. November v. I. begann diese Konferenz, an welcher nicht nur alle europäischen Großmächte, sondern auch Spanien, Portugal, Schweden, Norwegen, Dänemark, Holland sowie die Vereinigten Staaten von Nordamerika sich betheiligten. Außerdem war bei der Konferenz die internationale Kongo - Gesellschaft vertreten, die dabei erst jene Garantien erhalten sollte, welche ihr die Eigen schaften eines selbständigen freien Staates gewährten. Um aber dem ungeheuren Gebiete Binnenafrikas, welches von dem Kongo und Niger durchströmt wird, eine feste völker rechtliche Grundlage auf dem Wege der friedlichen inter nationalen Vereinbarung zu schaffen, bedurfte es vorher einer genauen Kenntniß der dortigen geographischen und rechtlichen Verhältnisse. Zu diesem Behufe wurden zahl reiche Sachverständige, darunter der eigentliche Begründer des Kongo-Staates, Stanley, nach Berlin gezogen und zu häufigen Gutachten veranlaßt. Seltsamer Weise kam man über die großen Fragen der Freiheit des Handels und der Schifffahrt und die Aufhebung der Sklaverei in den mittelafrikanischen Ge bieten ziemlich schnell hinweg. Erst als es sich um die Feststellung eigentlicher Besitzfragen handelte, geriethen die Verhandlungen in's Stocken. Bei der Lösung dieser Auf gaben hielt es Fürst Bismarck nicht mehr nöthig, persön lich einzugrcifen und überließ die Leitung der Afrikanischen Konferenz anderen Händen. Diese deutschen Konfereuz- theilnchmcr bewährten sich ganz außerordentlich, denn ihre maßvolle, taktvolle Haltung trug wesentlich zur Ausgleichung der vorhandenen Differenzen bei. Ganz im Sinne und jedenfalls unter fortwährender Anleitung des Fürsten Bis marck bemühten sich die Vertreter der deutschen Reichs regierung, die Konfercnzverhandlungcn in den programm mäßigen Bahnen festzuhalten und dein gesteckten Ziel cnt- gegenzuführen. Inzwischen gingen sowohl Deutschland wie England mit gleichmäßiger Hast mit neuen überseeischen Minister des Königl. Hauses Graf Alexander von Schleinitz. wie den soliden Handel schädigen würde. Abg. Hänel trat für den Antrag ein, weil der Handel bis zum letzten Augenblick nicht an die Annahme der Erhöhung des Getreidezolles seitens des Reichstages geglaubt habe. Abg. Windthorst erklärte sich für seine Person ür den 1. Februar. Abg. Richter führte aus, daß der deutsche Handel Anspruch auf eine anständige Behandlung habe und ragte, ob man Kameruner oder Insulaner sein müsse, um sür einen Handel den staatlichen Schutz zu beanspruchen? Die ganze Kolonialbewegung sei Qnark, wenn man so mit dem ein heimischen Handel umgehe. (Oho!) Nach dem Gesetz vom Jahre 1869 sollten Zollerhöhungen mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten publizirt werden, heute aber werde der Handel mit einer Sperre selbst für Oel belegt, an dessen Vertheue- rung zu gewerblichen Zwecken noch bis Sonnabend Niemand gedacht habe. Der Präsident bezeichnete den Ausdruck „Quark" als unparlamentarisch. Der Staatssekretär v. Bur ch ar d entgegnete, schon vor 6 Monaten hätten die Handels- blätter die betreffenden Zollerhöhungen avisirt und die Ge- chästsleute demnach vollauf Zeit gehabt, mit ihnen zu rechnen. Der 1. Februar bedeutete umsomehr das äußerste Zugeständniß, als der Bundesrath auch darüber hinaus in besonderen Fälle« Erleichterungen zu gewähren befugt ist. Abgeordneter K o p f e r vertheidigte die agrarischen Grundbesitzer gegen die Ver dächtigung, an der Börse Getreidespekulationen getrieben zu haben. Abgeordneter Wörmann konstatirte, daß beispiels weise von der beabsichtigten Erhöhung des Maiszolls bi» zum 1. Februar der Handel keine Ahnung gehabt habe. Der Abg. Freiherr Langwerth v. Simmern war auS Ge rechtigkeitsgründen für den Antrag. Die Generaldebatte wurde bald darauf geschlossen und die Spezialdiskussion eingeleitet. Bei der Abstimmung über Z 1 wurde nicht nur der Antrag Scipio abgelehnt, sondern auch der Antrag Wörmann, wonach sür Mais wenigstens der 1. Februar als Endtermin für die alten Verträge gelten soll, sodann wurde Z 1 mit dem redaktionellen Anträge Uhden angenommen. Schließlich fand nach unerheblicher Debatte der Rest des Sperrgesetzes Annahme. Hierauf folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung der Zolltarifnovelle bei Position Raps und Rübsaat. Zu der Position Raps und Rübsaat beantragte die Regierung 1 Mk., Abg. v. Schorlemer 3 Mk., Abg. v. Ow 2 Mk. Zoll für den Fall der Ablehnung des Antrages v. Schorlemer. Abg. Graf Stolberg wünschte neben dem Zoll von 3 Mk. für Raps und Rübsaat einen Zoll von 2 Mk. auf Mohn. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. v. Ow, Schrader, Wöllwarth, Struckmann, und Buhl, wie der Geh. Rath Thiel, worauf der Antrag auf Verweisung des Titels an eine besondere Kommission mit 135 gegen 134 St. angenommen wurde. Bei der Position Mais beantragte Abg. Trimborn im Interesse des Westens und Südens auch den syrischen Dari (potit Nai8 kluno) mit dem Mais im Zollsatz gleichzustellen. Abg. von Wedell-Malchow war sür einen noch höheren Zoll als eine Mark, Abg. Rickert dagegen. Geheimer Rath Thiel trat für den Antrag der Regierung von 50 Pfennigen ein. Abg. von Schalscha verwendete sich für den Antrag der freien Vereinigung, Abg. Richter sprach sich gegen jeden Maiszoll aus. Abg. Uhden erklärte sich für den Zoll satz von einer Mark. Zunächst wurde der Anttag Trimborn mit großer Majorität angenommen, sodann der Zoll von einer Mark unter namentlicher Abstimmung mit 152 gegen 144 Stimmen abgelehnt und der Zollsatz mit 50 Pfennigen ange nommen. Nachdem ein Vertagungsantrag des Abg. Richter abgelehnt worden, folgte die Berathung des Zollsatzes für Malz, der bisher 1 Mark 20 Pf. betrug. Der Vorschlag der Regierung verlangte 3 Mark, der Antrag des Abg. v. Schor lemer 2 Mark 40 Pf. Abg. Zeitz sprach gegen jeden höheren Malzzoll, weil die Vertheuerung des Malzes die Bierbrauerei schädigen, die Bierqualität verschlechtern würde. Das Haus vertagte sich hierauf. Unser Kaiser ertheilte vorgestern dem bekannten Schöpfer der Arbeiterkolonien, Pastor von Bodelschwingh, eine Audienz. — Der noch nicht bestimmt anberaumtm Schlußsitzung der Afrikanischen Konferenz will Fürst Bismarck selbst präsi- diren. — Der deutscheBundesrath überwies die Zoll behandlung des in Spanien und den übrigen meistbegünstigten 'Ländern produzirten Roggens, sowie den Handelsvertrag mit ! Transvaal den betreffenden Ausschüssen. Gestern Nachmittag verstarb in Berlin der preußische Verträge noch die Wohlthat der Einfuhr zu dem alten Roggen-: Minister des Königl. Hauses Graf Alexander von Schleinitz, zoll genießen. Der Staatssekretär v. Burchard wendete sich i Am 29. Dezember 1807 geboren, studirte derselbe in Göttingen, jedoch aus den schon in der zweiten Lesung vorgebrachten i trat 1828 in den preußischen Staatsdienst und wurde 1842 Gründen gegen den Antrag. Abg. Scipio befürwortete noch- Vortragender Rath im Ministerium der auswärtigen An mals seinen Antrag, dessen Ablehnung weniger die Spekulation,! gelegcnheitcn. Im April 1848 zum Gesandten in Hannover Erwerbungen vor, wobei die Stimmung zwischen beiden Staaten kaum gewinnen konnte. Die von der deutschen Politik entwickelte Energie imponirte in London jedoch so sehr, daß der englische Konferenzvertreter, Sir E. Malet, der erst in Bezug auf die Verhältnisse des Nigerstromes jede fremde Einmischung zurückwies und auch bei der De klaration über die neuen Erwerbungen in Afrika große Schwierigkeiten machte, wieder vollständig einlcnkte und fchließlich in der Hauptsache nachgab. Nachdem alle Mächte die Verpflichtung feierlich aner kannt hatten, daß jeder Erwerbung oder Schutznahme eines afrikanischen Landstriches eine sofortige Anzeige an alle anderen Mächte folgen, daß ferner in den besetzten Gebieten eine zum Schutz der Handels- und Transitfreiheit genügende Autorität eingesetzt werden müsse, waren auch die Haupt schwierigkeiten zwischen Deutschland und England beiseitigt. Noch blieb der Widerstand Portugals zu besiegen, des jenigen Staates, der, ursprünglich von England be schützt, Alles that, um die Konferenz fcheitern zu machen und um auf Grund angeblicher alter Rechte dem neuen Kongo-Staat mit der Meeresverbindung auch jede Zukunft abzuschneiden. Im Laufe der drei Monate wäh renden Konfercnzverhandlungen zwar von England auf- aegeben, vertheidigtePortugal seine Ansprüche mit konsequenter Beharrlichkeit und wurde dabei durch den Umstand begün stigt, daß auch Frankreich an die staatliche Anerkennung der internationalen Kongo-Gesellschaft ziemlich harte Bedingungen knüpfte. Erst in den letzten Tagen des Januars kam es über die Grenzfragen zwischen der Kongo-Gesellschaft und Frankreich, zu einem befriedigenden Ausgleich, worauf der letztere Staat, wahrscheinlich auf Anregung seines deutschen Bundesgenossen, sich redlich bemühte, auch Portugal zur Anerkennung des neuen mittelafrikanischen Freistaates zu vermögen. Dies gelang am 14. d. Mts., nachdem die Afrikanische Konferenz in Berlin sich dazu verstanden hatte, die Enklaven am rechten Kongo-Ufer Portugal zuzuaestehen. Damit war die internationale Afrikanische Gesellschaft von allen Mächten feierlich als unabhängiger und befreun deter Staat anerkannt und verläßt nun, Dank der Gönner schaft des deutschen Reichskanzlers, die Berliner Konferenz mit voller Würdigung ihrer Bedeutung für das Werk der Zivilisation. Die Begründung des Freistaates am Kongo strom, durch welche ein Gebiet von 3 Millionen Quadrat- Kilometer dem freien Handelsverkehr eröffnet und eine feste Basis für die Weiterentwickelung Mittelafrikas gesichert wird, bildet eine der schönsten Errungenschaften der nach drei Monaten beendeten Berliner Konferenz. Gleichzeitig aber schuf die letztere die Grundlagen eines neuen internatio nalen Rechtes, welches nicht nur den Kongo-Staat, sondern auch die überseeischen Neuerwerbungen des deutschen Reiches vor Anfeindungen schützt. Der Mann, der durch die Be rufung der nun glücklich zu Ende geführten Afrikanischen Konferenz in Berlin abermals erfolgreich darnach strebte, an die Stelle kriegerischer Rivalitäten zwischen den Völkern den friedlichen Wettstreit der Interessen zu setzen, hat sich damit neue Verdienste erworben, welche alle Patrioten, gleichviel welcher Partei sie angehören,-würdigen sollten. Äöge solche allgemeine Anerkennung unserem hochverdienten Reichskanzler an seinem bevorstehenden Jubelfeste in reichem Maße zu Theil werden! > Tagesschau. Freiberg, den 20. Februar. Im deutschen Reichstage sand gestern die dritte Be rathung des Sperrgesetzes statt, bei welcher Abg. Richter die Regierung ersuchte, in der Uebergangszeit die Voraussetzung gelten zu lassen, daß der emgeführte Roggen auch aus den jenigen Ländern stamme, von wo er in den letzten Wochen eingeschifft wurde. Staatssekretär v. Burchard sagte für die Ausführung des Sperrgesetzes eine milde Praxis zu. Abg. Brömel bat, nach dem Inkrafttreten des Rapszollcs den Bedürfnissen der Oelmüllerei thunlichst Rechnung zu tragen, worauf Abg. v. Kardorff versicherte, daß in der Kommission die Interessen der Oelmüllerei thunlichst Berücksichtigung finden würden. Abg. Struckmann bat um Annahme eines Anttages des Abg. Scipio, wonach im Gesetz zur zweiten Lesung nicht der 15. Januar, sondern der 1. Februar die Grenze bilden soll, bis wohin die definitiv abgeschlossenen