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HolMsttiuMrusNhaltr Anzeiger Tageblatt für Kahenstein-ßrnMal, Göerlungwih, Hersdorf, Kermsdorf, Aernsdorf, Wüstmbrard, Ursprung, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche und Privat-Anzeigen. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegebei. Abonnement: Bei Abholung monatlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ Durch die Post bezogen Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. 25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnsertionsgebühreu: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Nerbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Aunahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 59. Fernsprecher Nr. 151. Sonnabend, den 12. März 1904. G-MBM-: Bahnst-, g. 31. Jahrgang. Beratung der Gemeinde- steuer-Reformvorlage in der Zweiten Kammer. Dresden, 10. März. Daß in der Zweiten Kammer etwas Besonderes los war, bewies der Andrang zu den Tribünen, der über das gewohnte Maß weit hinausging. Gegen die Gepflogenheit verspätete sich die Er öffnung der Sitzung um eine Viertelstunde, da vor her Besprechungen aller Kammermitglieder über die Interpellation der Regierung, betr. die Aufhebung von § 2 des Jesuitengesetzes durch den Bundesrat, stattfanden. Zuerst nahm die Kammer einen anderweiten Bericht über die Arealerwerbung zur Verlegung des Seminars von Dresden - Friedrichstadt nach Dresden-Strehlen in Schlußberatung. Aus dem Deputationsbericht des Abg. Härtwig-Oschatz ging hervor, daß die Stadt Dresden den Preis des Bauplatzes von 300000 Mk. auf 150000 Mk. er niedrigt und dab'i auch noch die Anliegerbeiträge übernommen hat. Die Deputation beantragte die Bewilligung der Summe von 150000 Mk., was nach nahezu zweistündiger Debatte geschah. Hierauf folgte die allgemeine Vorberatung über Dekret 29, die Neuordnung des Gemeindestenerwesens betreffend. Staatsminister von Metzsch: Es ist ganz kürz lich bei der Einbringung und Begründung eines Gesetzentwurfs in diesem Hause der Ansicht Aus druck gegeben worden, daß es sicherlich ein großer Fehler sein würde, die vollziehenden Gewalten im Staate und in den Gemeinden an zu starke Fesseln zu knüpfen und ihnen die Aktionsfreiheit zu sehr zu beschneiden, daß es aber andrerseits doch geboten erscheine, auch davor nicht zurückzuschrecken, sich gewisse Schranken aufzuerlegen, wenn es gilt, hohe Ziele zu erreichen und dem Gemeinwohl zu dienen. Wenn die Regierung bei Prüfung und Anbahnung der Frage der Reform des Gemeindesteuerwesens sich auf diesen Standpunkt gestellt hat und dazu gekommen ist, mit ihrem Vorschläge in gewisser Richtung eine Beschränkung der Gemeindeautonomie in Anregung zu bringen, so ist sie von der Er kenntnis geleitet worden, daß die auf dem Gebiete des Gemeindesteuerwesens offensichtlich in die Er scheinung tretenden Mißstände notwendig zu einer Ordnung der Steueroerhältniffe innerhalb der Ge meinden hindrängen und die Beobachtung einer weiter zuwartenden Stellung in dieser Hinsicht umsomehr zu widerraten ist, als die Schwierigkeit, welche die ganze Behandlung und Lösung der Frage mit sich bringt, sich in dem Maße vermehren wird, jemehr die Unzuträglichkeiten sich verallgemeinern. Das sächsische Gemeindesteuerrecht baut sich in der Hauptsache aus einzelnen, ziemlich allgemein ge haltenen grundsätzlichen Bestimmungen auf, die der Gemeindeaulonomie auf steuerlichem Gebiete einen weiten Spielraum lassen. Die unter diesem Zustande erwachsenen Einrichtungen und Regulative tragen viel Zwietracht und Mängel in formaler und rechtlicher Beziehung an sich. Es mag in dieser Hinsicht nur hervorgehoben werden, daß in manchen Gemeinden noch vielfach das einfache Herkommen und die Uebung das entscheidende Moment bei der Besteuerung bilden und in den verschiedenen Steuersystemen eine Verschiedenartig keit der Kompensation der Steuerarten vorhanden ist, die vom volkswirtschaftlichen und vom sozial politischen Standpunkte aus nicht als gut bezeichnet werden kann. Es ist hauptsächlich darauf hinzu- weisen, daß dieser Systemmangel ganz besonders dort in die Erscheinung tritt, wo anschließend an die bestehende Staatseinkommensteuer die Gemeinden in eine beliebige Ausgestaltung dieses Systems ein getreten sind. Es treten in diesem Falle hauptsäch lich folgende Unzuträglichkeiten in die Erscheinung. Zunächst begegnet man zweifellos einer in die Augen springenden Ueberspannung der Einkommen steuer insofern, als diese in der Hauptsache Ver wendung findet bei der Umlegung der Gemeinde anlagen und als der Druck, den sie hervorruft, sehr empfindlich wirkt. Es ist nicht außer acht zu lassen, daß in den Gemeinden, welche selbständige Ein- lommensteuertarife konstruiert haben, vielfach Gefahr gelaufen ist, die kleineren Gemeinden mit der Ein kommensteuer ganz besonders zu belasten. Vielfach wird die nötige Rücksichtnahme vergessen. Ange sichts dieser Mängel beantwortet sich nach Ansicht der Regierung die ganze Frage ohne weiteres da hin, daß unter der Herrschaft der gegenwärtigen Zustände und unter der Autonomie der Gemeinden auf diesem Gebiete Mißstände hervorgetrelen sind, denen abgeholfen werden muß, und in dieser Er kenntnis hat auch die Ständeversammlung seit dem Landtage 1893/94 wiederholt die Regelung des Gemeindesteuerwesens in Anregung gebracht. Unter- Wahrung des Selbstoerwaltungsprinzips soll nun die Gemeindeautonomie in bezug auf die Steuer rechte in gewisse Grenzen eingezogen werden. Man wird aber nie dazu gelangen, die Autonomie in bezug auf das Steuerwesen vollständig auszuschalten. Die Regierung steht auf dem Standpunkte, daß der Staat sich das Recht, in die Gestaltung des Gemeindesteuerwesens einzugreifen, unbedingtwahren muß, und es Pflicht des Staates ist, darüber zu wachen, daß auch in den Gemeinden in der Hand habung des Steuerwesens Grundsätze walten, die die Gemeinden und die Steuerzahler nicht etwa schädigen. Vor allen Dingen läuft das vorge schlagene Gesetz darauf hinaus, feste Normen nieder zulegen, aus denen die Gemeinden ihre Steuersysteme in rationeller und den lokalen Verhältnissen ent sprechender Weise ausgestalten können. Weiter be rührt der Minister die in dem Gesetzentwurf vor geschlagenen Steuerarten (wobei bei Benennung der vorgeschlagenen kleineren Steuern eine gewisse Be wegung im Hause entsteht und ein einzelner Zwischenruf von der linken Seile des Hauses: „Kinkerlitzchen" laut wird). Die Neuordnung soll sich auf vorhandene und gegebene Verhältnisse aus bauen. Deshalb hat auch die Regierung davon abgesehen, den Gemeinden die Einkommensteuer zu entziehen. Es wird die Garantie geboten, daß man eine möglichst sichere Grundlage für ein relativ richtiges Resultat erhält. So viele Vorzüge die Einkommensteuer überhaupt an sich trägt, so falsch ist es, den Grundsatz dieser Steuerart allein gelten zu lassen. Wir müssen auch andere Steuern anwenden, die mit den Verhältnissen der Gemeinde in unmittel barer Verbindung stehen. So sehr dieAnsichtendarüber auseinandergehen, welcher Steuermodus für die Gemeinden der richtigere ist, so herrscht doch eine Uebereinstimmung der Meinungen nach der Richtung hin, daß eine Steuer, die bloß die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers in Betracht zieht, für Kommunal besteuerung allein kaum richtig ist, sondern daß man auch daraus Bedacht nehmen muß, noch andereSteuern zu suchen, und zwar ein System, in welchem das Prinzip der Leistung und Gegenleistung zur An wendung kommt. (Vereinzelte Zwischenrufe: Sehr richtig!) Grundbesitz und Gewerbe haben tatsächlich und unleugbar unter Verwaltung der Gemeinden derartige Vorteile, daß sie wohl auch gewisse Leistun gen dafür übernehmen können. Was die Grund steuer anlangt, so dürfte der auf ihre Einführung gerichtete Vorschlag wesentlichen Beanstandungen kaum begegnen, weil es sich um eine Einrichtung handelt, die in der Mehrzahl der Gemeinden be reits besteht. Es ist nur darauf Hinzumeisen, daß die Vorlage gleichzeitig darauf Bedacht nimmt, die Grundsteuer im voraus nach Maßgabe des Bedarfs der Gemeindenprozentualfestzusetzen, was aber im Interesse der Vermeidung einer Ueber spannung der Einkommensteuer notwendig ist. Was die Gewerbesteuer anlangt, io möchte ich ausdrück lich darauf Hinweisen, daß diese Steuer als Ge meindesteuer in Preußen und in den meisten süd deutschen Staaten zur Anwendung kommt, mit, neben und ohne Einkommensteuer. Dort hat sich dieses Prinzip gut ausgebildet, und was dort mög lich ist, das sollte doch auch nicht ohne weiteres in dem industriellen Sachsen als ausgeschlossen gelten. Wenn der Grundbesitz eine Vorausbelastung ruhig auf sich genommen hat, so besteht für die Gewerbe ein Rechtstitel für den Anspruch auf weitere Be freiung nicht. (Hört, hört! links.) Wenn behauptet worden ist, daß die Gewerbesteuer den Gewerbe stand ganz wesentlich belastet, und daß sie in un gerechter Weise einschneidend wirkt, so will ich den Gegner darauf Hinweisen, daß der vorliegende Gesetzentwurf ganz entschieden die Tendenz befolgt, auch bei eventueller Einführung dieser Steuerart die Schultern der Schwächeren zu entlasten. Ein Gewerbebetrieb, bei dem mindestens 2000 Mark Miete und 20 Gewerbsgehilfen gefordert werden, gehört nicht zu dem Kleingewerbe. Man wird mir keinen kleinen Gewerbetreibenden nennen können, der diesen Voraussetzungen entspricht. (Vereinzelter Widerspruch. Stärkere Rufe: Sehr wahr!) Wenn wir dazu gelangen, die Einkommensteuer zurück zusetzen und hoffentlich wesentlich zurückzusetzen, so wird auch der Gewerbestand von diesen bis herigen Leistungen erleichtert werden. Wenn ich mich zu den kleineren Steuern wende, so ist die Schanksteuer um so unbedenklicher, weil sie sich zunächst darstellt als Aequioalent für den gewährten Konzessionsschutz, und eine Einschränkung der Schank stätten vom Standpunkt der allgemeinen Volkswohl fahrt nur gerechtfertigt sein würde. Die Zuwachs- steuer soll der grassierenden Baustellenspekulation in etwas wenigstens entgegenarbeilen. Die Betriebs steuer versucht die Lösung einer sehr schwierigen Frage. Die Wohnsitzgemeinden haben entschieden eine große Belastung zu tragen gegenüber den Be triebsgemeinden. Schon im Anträge Mehnert-Georgi rst die Beschaffung eines Bezirksausgleiches besonders betont. Diese Äusgleichsfrage steht mit der ganzen Bezirksorganisation in engem Zusammenhang, und es wird die diesbezügliche Gesetzgebung in dieser Beziehung noch weiter auszugestalten fein. Die Regierung hat sich nicht verhehlt, daß sie mit Ein bringung dieses Dekrets eine äußerst schwierige Frage aufrollt. (Sehr richtig!) In der Vorstands- sitzung des „sächsischen Gemeindetages" ist der Er laß des präzeptiven Landesgesetzes über das Ge meindesteuerrecht von fast allen Teilnehmern, ins besondere den Vertretern der größeren Slädte und der Landgemeinden, lediglich unter einigem Wider spruch der Bürgermeister weniger Kleinstädte, be grüßt worden. Die Regierung hat mit besonderer Genugtuung zu betonen, daß dieses Gremium sich nicht auf den Standpunkt der reinen Negation ge stellt hat, in wohltuendem Gegensatz zu anderen Stimmen aus kommunalen Kreisen. Wenn sogar der Ansicht Ausdruck gegeben worden ist, daß die Ständeversammlung ohne Beratung den Gesetz entwurf u limiiw abweisen solle, so muß die Re gierung solche Aeußerungen sehr bedauern. In einem solchen Falle müßte die Regierung von Paragraph 15 der Landesordnung Gebrauch machen, wonach sie in jedem einzelnen Falle verlangen kann, daß jede Vorlage der Vorbe ratung einer Deputation unterworfen werde, bevor sie in der Kammer beraten wird, ingleichen daß die Beschlußfassung über da« Ganze der Beratung und Beschlußfassung über die Beratung und Beschluß fassung der einzelnen Teile vorau«gehe. Die Regierung würde schließlich einen diesbezüglichen Antrag stellen müssen, aber ich hoffe, daß sie nicht in diese Not wendigkeit versetzt werden wird. Weiter sagt der Vorstand der Gemeindetage«, daß eine Neuordnung de« Gemeindesteuerwesen« die Neuregelung der Kirchen- und Schulanlagen mit umfaßen müße. Hierin bestehen viele Schwierigkeiten, schon weil die Parochien sich nicht immer mit den politischen Ge meinden decken. Man wird auch in Zukunft bestrebt sein, auch auf dieses Gebiet die Grundsätze anzu- wenden, welche für die Besteuerung der politischen Gemeinden gelten. Andere Stimmen bezeichnen das Vorgehen der Regierung al« ein verfrühtes oder nicht zeitgemäße«. Die Regierung glaubt nicht, daß die Einlebung des Staattsteuerwesen«, nachdem e« nun einmal geordnet ist, durch eine vorläufige Be handlung des Gemeindesteuerwescn« wesentlich ge hindert werden kann. Sie hat von vornherein damit gerechnet, daß durch Anregung einer neuen Steuersrage stet« eine Beunruhigung der Gemüter cintrtlt. Sic hofft aber, daß bei ruhiger, sachlicher Erörterung man ein der Mehrheit genehmer Steuer- gesetz Herstellen kann. Von einem hervorragenden Vertreter der Stadt Drerden, welcher bi« zum vorigen Landtage der Kammer angehört hat (Bürgermeister Leupold. Die Red.), ist die Aeußerung gefallen, daß er in Bezug auf sanierende Maßregeln fetten« der Aufsichtsbehörden genau so wenig Vertrauen zu einer durchgreifenden Regelung habe, wie die Regierung selbst. Das soll kein Vorwurf sein, sondern nur darlegen, daß die Schwierigkeiten, welche einer einheitlichen Regelung entgegenstehen, den Weg de» Eingreifen« der Aufsichtsbehörden fast un möglich macken. „Ich ziehe die Regelung im Wege de» Lande«gesetze« schon dethalb vor, weil die Denk schrift die Gemeinden auf verschiedene Steuerquellen verweist, die bi«her nicht allenthalben angewendet worden sind". Auch die Notwendigkeit einer Ge werbesteuer erkennt der genannte Sachverständige an. Eine sehr scharfe Kritik schiebt der Regierung unter, daß sie bei Einbringung der Vorlage unter starkem agrarischen Einfluß gestanden habe. (Ver einzelter Ruf von link« : Sehr richtig!) Ich möchte hier ausdrücklich konstatieren und da« Gerechtigkeits gefühl in Anspruch nehmen, daß die Regierung wett entfernt ist, nach der einen oder anderen Seite eine besondere Liebhaberei walten zu laßen, daß sie den Jntereßen aller Stände in gleicher Weise Rechnung zu tragen gewillt ist, und daß sie am allerwenigsten geglaubt hat, diejenigen Elemente schädigen zu sollen, die sie tatsächlich zu schützen gemeint hat. E« ist keinesweg« sine Erhöhung der Steuern in den Gemeinden beabsichtigt, auch nicht eine Herab minderung derselben, sondern lediglich eins gleich mäßige Verteilung. (Sehr wahr!) Der Gemeinde aulonomie wird und soll auch in dem Rahmen, welchen da« Gesetz ziehen will, noch ein weiter Spielraum gelaßen sein. Wenn dem Aussichtsrechte de« Staate« gewiße Grenzen gezogen werden, so müßen auch die Gemeinden genau unterrichtet sein, in wie weit sie ihre Selbständigkeit handhaben können. Die Regierung hat mit der Vorlage zunächst einem seilen« der Kammer mit großer Majorität ange nommenen Antrag entsprochen. Die Regierung glaubt, daß sie mit dem, wa« sie im Gesetzentwürfe bietet, auch tatsächlich die leitenden Gedanken, welche ihr damal« auf den Weg gegeben worden sind, mit verarbeitet hat. Sie hat aber nicht Abstand nehmen zu sollen geglaubt, noch weitere grundlegende Be stimmungen in den Gesetzentwurf mit hineinzuarbeiten. Die Regierung hofft, daß sie mit der Vorlage eine Grundlage geschaffen haben wird, welche schließlich in ihrem letzten Erfolge sowohl den Jntereßen de« Staates, al« denen der Gemeinden und der Steuer zahler Rechnung trägt. In dieser Zuversicht em pfehle ich die Vorlage Ihrer wohlwollenden Beur teilung. Ich gebe mich der Zuversicht hin, daß zu einem Ausgleich zu gelangen sein wird und da« ganze Werk schließlich dem Lande und unserem Volke zum Segen gereicht. (Beifall.) Präsident Dr. Mehnert gibt vor Eintritt in die Besprechung bekannt, daß sich 46 Abgeordnete in die Rednerliste haben eintragen lassen. Man werde daher die Debatte über diese Vorlage mindesten- morgen forlsetzen und auf die Freitags vielfach üb liche Abreise in die Heimat verzichten müssen. Sekretär Rüder-Roßwein (kons.): Wir auf der rechten Seite des Hauses sind der Meinung, daß eine Spannung dec Einkommensteuer zu unterbleiben hat, aber man muß auch berücksichtigen, daß die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden grundver schieden sind, und darnach seinen Standpunkt ein- richten. Wenn man sein Steuersystem ganz auf der Einkommensteuer ausbaut, so muß man in guten Zeiten Reservefonds sammeln. Wir sind damit einverstavden, daß feste Normen für die Gemeinde steuer geschaffen werden, aber der Weiterausbau der Steuern muß den Gemeinden überlassen bleiben. Die Verhandlungen werden zeigen, daß die Kammer der Gewerbesteuer wenig Sympathie entgegenbringt. Dec Vorschlag hierzu ist nicht von der rechten Seite deS Hauses ausgegangen (Sehr richtig!), sondern von der linken und wird jetzt von rechts und links bekämpft. Bei der Festlegung des Gesetzes muß den Gemeinden ein genügend weiter Rahmen zur Ausgestaltung ihrer Steuern gelassen werden. Dann komm! der Redner zu den einzelnen Kapiteln der Vorlage und unterzieht diese einer eingehenden Kritik nach der Richtung, daß gewerbliche Unternehmungen einer Gemeinde sich selbst tragen müssen, daß die Gemeindesteuern rn der Regel in Form von gleich mäßigen Zuschlägen zur Einkommensteuer erhoben werden soll rc. In Bezug auf die Grundsteuer wünschen wir deren obligatorische Einführung in