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Hohensteiner Tageblatt Erscheint Heden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lngau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wiistenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Piecha, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hiittengrund u. s. w. nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhr WWUMMv« MMMWW 8 ^^8 88 'L 8^8 888 8^ sowie Nir Auswärts alle Austräger, deSg!. U 88888 8 8' '^^888^^8 88^^^ 8- alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. 42. JahtMNg. Donnerstag den 21. Januar 1892. Nr. 16 Bekanntmachung, betreffend den Eintritt zum Dienst als dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum activen Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthtge moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem activen Dienst bei einem Truppen theil melden will, har vorerst bei dem C'vilvorsitzenden der Ersatz-Commission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung elnes Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: u) von der Einwilligung diS Vaters oder des Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilvcrhältnisse nicht gebunden ist und sich u n t a d e l- haftgesührrhat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Commandcur deS Truppe ntheilS zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Commandcur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6. Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen osten sind, nur in der Zeit vom 1. Octobcr bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Officier dienen wollen, oder welche in ein Militär-MusikcorpS einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen activen Dienst bei der Cavallcrie eintretcn wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf An nahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. Octobcr. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zet* ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so könne» die Freiwilligen ange- genommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vor läufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppentheil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der activen Armee und Erreichens der Unteroificiers-Charge-bei fortgesetzt guter Führ ung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Den mit Meldeschein vcrfihenen jungen Leuten, welche bei der Cavallerie als vieijährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung Nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr I. Auf gebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre activ gedient haben, werden zu Ucbungcn während deS Reserveverhältniffes in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwchrcavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufcn. 10. Militärpflichtigen, welche sich im MusterungS-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des TrupventheilS nicht. Dresden, am 16. Januar 1892. Kriegs-Minist-rinm. von der Planitz. Ä u c t i o n. Sonntag, den 24. d. M., von Nachmittag 2 Uhr an gelangen im Hause Cataster Nr. 38 die zum Karl Dost'schen Nachlasse gehörigen Gegenstände, als Federbette«, Bettstellen, Schränke, Tische, Stühle, Kleider, verschiedene Musikinstrumente (Tuba und Baßgeige), ein Strumpfstuhl und dergleichen mehr gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Wüstenbrand, den 21. Januar 1892. H. Schubert, Ortsrichter. Sächsische» Hohenstein, 20. Januar. Am Montag Abend war wieder unsere Hüttenmühle der Anziehungspunkt für die Bewohner von Hohenstein-Ernstthal und Umgebung. Es wurde das 3. AbonnementS-Conceit ge geben. Mit jedem neuen Concerte, das Herr Capcllmeistcr Pohle mit seiner Capelle uns vorführt, erkennt man immer klarer, auf welcher hohen Stufe die Capelle steht, welch' be deutender Musiker und Dirigent Herr Capcllmeistcr Pohle ist. Alle Nummern deS Programms, die edelsten und gehalivollsten, die technisch schwierigsten, sowie die leichtere musikalische Waare wurden mit derselben Sorgfalt und Liebe behandelt; groß und fein in der Auffassung und technisch vollendet wievergegeben. Nicht die geringste Unreinheit des Tons, noch die schwächste Unklarheit bei schwieriger Tonfolge und raschem Tempo stöit jemals den Kunstgenuß, und mit welcher anscheinend spielen- den Lclchiigkeit wird uns Alles geboten. Dar ist echte Meisterschaft. Von den einzelnen Nummern heben wir zunächst daS Largo von Händel hervor, welches sichtlich einen ge- Wattigen und tiefen Eindruck auf die Zuhörer hervorbrachte. Hier leisteten die Streichinstrumente Grvgarligcs. Rein, klar und machtvoll wie ein gewaltiger Instrument erklang da» Chor der Saiten. DaS Geigcnsolo wurde von Herrn Concert- meister Schiemann mit besonderem Wohllaut und gelang- rcichem Ton ausgcführt. Wundervoll wievergegeben wurden daS Vorspiel zum „Tannhäuser" und der „Einzug der Sänger auf der Wartburg", sowie die Ouvertüre zum Nachtlager von Granada. Reizend und gnc ör war die Olchestersuite aus dem Ballet Coppclia. An einer anderen Stelle des Pro gramm» wäre Vieser Tonstück wohl noch besser zur Geltung gekommen als unmittelbar nach dem Largo. Als Solist ent wickelte Herr Wcimerthausen, der jugendliche Conc-nmeist-l der Capelle, in dem Milnärconcert von Lipinski seine staunenS- wcrrhe Blltuvsi-ät uuv der bei den Hohcnsteinern schon lange beliebte Herr Hilarius erfreute uns durch die mit gewohnter Meisterschaft vorgctragenen Nachklänge aus dem Zillerthal Da» Programm war diese» Mal nach dem Molto: „Wer vieles bringt, wird jedem etwas bringen unv alle gehn ver gnügt nach HauS" zusammengestellt. Einmal ein Programm nach rein ästhetischen Principien entworfen, findet vielleicht auch ein dankbare» Publikum und darum möchten wir Herrn Capcllmeistcr Pohle für da« 4 Abonnements-Concert bitten. Das königliche Kriegsministerium erläßt eine Bekannt- Eachun» .betreffs de» Eintritte, zum Dienst al« Dreijährig, bez. Vierjährig-F,e.willlger. Näheres hierüber im amtlichen Die in vielen Blättern enthaltenen Angebote von angeb lichen Londoner Bankhäusern, Gewerbetreibenden. Kaufleuten rc. unter günstigen Bedingungen Geld zu gewäMn, scheinen trotz der Warnungen der Presse in Deutschland zum Schaden der deutschen Crcditsucher Beachtung zu finden. In Stettin sind mehrfach in Bankgeschäften Londoner Wechsel angeboten, welche den Ceeditsuchern auf ihren Antrag übersandt sind, nachdem sic Baareinschüsse (Mark gegen Pid. Sterling) ge leistet haben, Wechsel, die völlig werthloS, weil sie Kellerwechsel schlimmster Sorte sind. Die geleisteten Baareinschüsse sind verloren. Vorgestern Nachmittags von 3 Uhr an, wurde die erste diesjährige öffentliche Sitzung deS Bezirksausschusses im Ver- hanvlungSsaale der Königl. Amtshauptmannschaft Glauchau abgehalten. Nach einigen geschäftlichen Mitlheilungen wurden zunächst 3 die Bezirksanstalt zu Lichtenstein betreffende An gelegenheiten und zwar die Einführung der Tuchjchuh- und Pantoffel-Fabrikation als Hausindustrie, der Haushaltplan auf das Jahr 1892 und ein Anbau an daS Hauptgebäude bcrathen. Hierauf wurde zu den DiSmembrationSsachen Hungers in Gersdorf, Herolds und SchaarschuhS daselbst, Prüstels in Jerisau und Wilhelm in Oberlungwitz Dispen sation criheilt, solche jedoch zu den gleichen Sachen Kämpfs und Kunz's in Hohndorf versagt. Sodann fanden Genehmig ung: der Gemeindeland-Verkauf in Oberwiera, die Schlächterei- Anlage des Strumpfwirkers Aurich in Callnberg, sowie die Schankerlaubnißgesuche KühnS in Ziegelheim, Dähnes in Jcrisau, der verw. Voitel in Oberlungwitz und der verw. Wunderlich in Franken, wogegen die gleichen Gesuche Heimer» in Gähsnitz, Pöschmanns in Lobidcrf und Schmieders in Grumbach abzuweiseo waren. Hierauf machte sich der Bczirk»- aurfchuß wegen der Genehmigung von Verloosungen bei den Ausstellungen der Geflügelzüchter-Vercine, wegen der Errichtung von Naiuralverpfleg-Stationen. Bekämvfung der Forstschäo- linge und wegen des Erlasses der im Rcichsgesctze, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 den w-iteren Communatverbänden zugewicsenen ortsstatutarischen Bestimmungen, insbesondere über Einführung der Lohnzahlung an Eltern bez. Vormünder, Minderjähriger, schlüssig. Endlich wurde noch der Haushaltplan für die Lassen des Bezirksver bandes auf da» Jahr 1892 durchberathen und darauf die Sitzung Nachmittags >/z7 Uhr geschloffen. Landtag. Die zweite Kammer befaßte sich gestern zunächst mit dem Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Befreiung der Geistlichen und Lehrer von persönlichen Anlagen für Kirchenzwlcke. Die erste Kammer hat über den vorliegenden Gesetzentwurf bereit» Beschluß gefaßt und demselben ihre Zu stimmung ertheilt. Die Gesctzgebungsdcputalion der zweiten Kammer (Berichterstatter Abg. Buchwald) fand kein Bedenken gegen den Inhalt des Gesetzes und schlug daher vor, dieses unverändert anzunehmen. Abg. Leidhold beklagte die vom evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium erlassene Verordnung, wonach das aus Grundbesitz fließende Einkommen geistlicher Stellen nicht vom Nutznießer, sondern von den Kirchgemeinden zu versteuern ist. Redner meinte, es wäre besser gewesen, die althergebrachte und eingelebte persönliche Befreiung der Geist lichen und L hier von Kirchenanlagen bcizubehalten. Es be stehe jetzt Ungleichheit in der Heranziehung der Einkommen der Geistlichen zu den Kirchenanlagen. Pfarrer mit niederen Einkommen müßten oft höhere Beiträge zahlen als ihre Nach barn, deren persönliche Anlageverpflichtungen bei höheren Diensteinkommen geringer seien. Er hoffe, daß es noch im Laufe dieses Jahrhunderts soweit kommen werde, daß die Pfarrer gerade so gut wie andere Gemcindebeamte mit des Gesammteinkommens zu den Anlagen heraogejogen wür den. — B cepräsident Streit bestätigte, daß die bezügliche Verordnung deS evangelisch-lutherischen LandeSkonsistorlums, durch welche die bemängelte Ungleichheit in der Besteuerung hcrbeigeführt worden ist, große Mißstimmung im Lande her- vorgcrufen habe. Ec hoffe, daß das Landeskonsistorium diese Verordnung, welche das RcchtSgeiühl verletze, nochmals in Er wägung ziehen werde. — Staatsminister v. Syacwitz: Die erhobenen Einwendungen richteten sich nicht gegen dar Gesetz, sondern gegen eine Verordnung des ivangellsch-luthcr-schen LandeskonsistoriumS, einer Behörde, welche zunächst nicht inner- halb des Resorts des Kultusministeriums liege. DaS Kultus ministerium werde infolge der gefallenen Äeußecungen mit dem Kirchenregimente dahin inS Vernehmen treten, ob nich: eine Aenderung jener Verordnung aus den in der Kammer oorgebrachtcn Gründen zu erwägen sei. Die Kammer erthnlte hierauf in U-berelnstimmung mit der ersten Kammer dem Ge setzentwürfe ihre Zustimmung, ebenso der Verordnung, welche eine Fristbestimmung in dem Befitzungtverfahren für evangelisch- lutherische geistliche Stellen betrifft (Berichterstatter Abg. Eulitz). Diese Vorlage bezweckt im Jnrcresse der Beschleunigung der Wiederbesctzung erledigter Stellen den Beginn der Vorschlags- frist de» Kollaiors bereits aus den Zeitpunkt des Eintritts der Gewißheit der bevorstehenden Erledigung einer Stelle zu ver legen, und setzt als solchen fest den Tag der amtlichen Benach richtigung des KollalorS von der eingetretenen oder bevor stehenden Erledigung und der gleichzeitigen Aufforderung zur Ausübung de» BorschlagSrechtS. Die Kammer genehmigte ferner dem Anträge der Finanzdeputalion ö gemäß (Bericht erstatter Abg. Niethammer) folgende Titel des außcrordem-