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Ao. 78 1872 Sonnabend, de« 6, April w: Machrichlen Aautzener Schicht«, Redacieur und Derber: 8 M, Ms«se in Bautze» In dem Handelsregister für die Stadt Bautzen ist aus Folium 10, die Firma: Klemm ä- Lorenz betreffend, am untengesetzten Tage in Folge Anzeige vom 88. März 1872 eingetragen worden, daß Frau Marie Amalie verw. Klemm geb. Wehle zu Bautzen als Mitinhaberin der genannten Firma aus- iden ent- l Uhr im - innigst- rwester Man«, sreunden ene«. nnabend und übt M. Lied rzem igen uere mittag eund- Jahr r. Frau- Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement 25 Ngr. Jnsertionsbetrag Spaltzeile I Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. geschieden ist- Bautzen, am 3. April 1872. bende, für Breslau wichtige Angelegenheiten zu einem gedeihlichen Ende zu führen, theilte er ein eben eingetroffeneS Rescript deS CultuS- Minister« an daS Provinzialschulcollegium mit, welches geeignet sei, die Angelegenheit bezüglich der sofortigen Eröffnung consessionS- loser Schulen zu einem befriedigenden Resultate zu führen. Ebenso seien bezüglich der Uebemahme von fiScalischen Straßen durch die Stadt annehmbare Offerten gemacht worden. — Vom Vorsitzenden der Stadtverordneten, vr. Lewald, wurde der Dank der Versamm lung für seine Thätigkeit dem Oberbürgermeister in warmen Worten ausgesprochen. r R. reiin tz. isial le»' Li« un- l a. .A. »er« Hr. blitz der. !ein Das Königliche Gerichtsamt. Seyfert. BekanrZtmsehung. Herr August Reitz L Comp. zu Sohland an der Spree beabsichtigt, auf einem Theile der herrschaftlichen Waldparzelle No. 586 des Flurbuchs von Wendisch-Sohland ein Fabrikgebäude für mechanische Weberei, deren Betrieb nur durch Wasserkraft erfolgen soll, zu errichte». In Gemäßheit 8 17 der Bundes-Gewerbeordnung vom 21. Juni l869 macht man dies mit der Aufforderung bekannt, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht aus Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen und längstens bis zum 24. April 1872 aühier anzubringen. Schirgiswalda, am 4.April 1872. Lreisblatt für den Kreis-Directions-LeM Lantzen. Amtsblatt für die Gerichts« und Verwaltungsbezirke Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt uud Reichenau. Bekanntmachung. Die aus den 16. April d. I. laut Bekanntmachung des unterzeichneten Gerichtsamtes auf dem Braunkohlenwerke „Trau auf Gott" zu Berzdorf a- d- E. anberaumte Auction findet an diesem Tage nicht statt. Königliches Gerichtsamt Bernstadt, den 3. April 1872. Thomas. Bekanntmachung. In Folge Vernehmung mit dem K- Herrn Bezirksarzte zu Löbau und bcziehcndlich auf Anweisung desselben wird zur thunlichsten Verhütung der noch weiteren Ausbreitung der in hiesiger Stadt ausgebrochencn Blatterncpidemie hiermit Folgendes zur Nachachtung obrigkeitlich bestimmt und angeordnet. 1) Von jedem Falle einer dermalen bereits eingetretenen und noch bestehenden, sowie fernerhin auftrctendcn Blatternerkrankung überhaupt lst sofort von den Angehörigen des Erkrankten, beziehendlich dem zugezogenen Arzte, bei dem Stavtrathe Anzeige zu machen, welcher daraus den Ausbruch der Blattern durch einen,, ohne vorherige stadträthliche Genehmigung nicht wieder zu entfernenden Anschlag an der betressenden Hausthüre öffentlich bemerkbar machen lassen wird. 2) Die Leichen an den Blattern Verstorbener sind sofort aus der Behausung in hiesige Todtenhalle zu bringen und nach erfolgter ärztlicher Zustimmung in der Regel bald und längstens binnen 24 Stunden nach dem Eintritte des Todesfalles, übrigens nur in der im 86 der Verordnung vom 20. Juli 1850 vorgeschriebenen Weise des stillen Begräbnisses, zu beerdigen. 3) Schulkinder sind, fo lange in der Familie noch Blatterntrankheit herrscht und der Arzt den Wiedcrbesuch der Schule nicht ausdrücklich für unbedenklich erklärt hat, vom Schulbesuche zurückzuhalten. 4) Die Krankenstuben sind nach Verlaus der Krankheit sorgfältig zu reinigen und zu weiße», auch mit Cblorkalke oder Carbolsäure zu desinficiren. Betten und Kleider an den Blattern Erkrankter oder Verstorbener dürfen nur erst nach gründlicher Waschung und Reinigung wieder in Gebrauch genommen oder verkauft werden. 5) Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften werden mit 5 Thlr. Geldstrafe oder entsprechender Hast geahndet werden. Im Uedrigen nehmen wir auf bezirksärztliche Anregung hiermit Gelegenheit, dein Publikum zur eigenen Selbstbewahrung vor Ansteckung und sonst dringend anzurathen, sich, soweit solche nicht bereits erfolgt, bald und rechtzeitig sreiwilliger Erneuerung der Impfung durch einen Arzt zu unterziehen- Weißenberg, am 3. April 1872. Der Stadtrath daselbst. Martini. Telegraphische Korrespondenz. BreSla«, 4. April. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten zeigte der Oberbürgermeister Hobrccht an, daß er den Entschluß gefaßt habe, die auf ihn gefallene Wahl als Oberbürger meister von Berlin anzunehmen. Er glaube in Bezug auf die Selbst- Verwaltung der Gemeinden Einiges erlangt zu haben, waS zunächst allerdings nur Berlin, indirect jedoch auch allen übrigen größeren liommunen zu Gute kommen werde. Indem er dann noch dir Hoff nung aussprach, daß eS ihm vergönnt sein möge, mehrere noch schwe- Bekanntmachuug. Non dem unterzeichneten königlichen Gerichtsamte soll den 15. April 1872 die Karl Gottlieb Preusche'« zugehörige Häuslernahrung No. 26 des Katasters und Fol- 23 des Grundbuchs sür Semmichau, welche am 24. Januar 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus 150 Thlr. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle und am Hause des Ortslichters zu Semmichau aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bautzen, am 26. Januar 1872. Königliche- GerichtSamt daselbst. Michler. wnbach — Hr. u-Frl. Herm, leipzia. tempse chmidt sunne- «Frl. lrnold — Hr. Schers t-M. — Hr. -chön- öbau. eldors ^Hr. Gro« Atolle st. A. Wer Ferd. el im litte!' reck. iFrl ophil DaS König!. Handelsgericht im Bezirksgericht. Dürisch. Tpl.