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Anzeigen von hier und aus dem Amtsgerichts- beziek Adorf werden mit Pfg., von auswärts mit Pfg. die 5 mal gsfpaltene Grundzeit« oder deren Daum berechnet und bis Mittags ^1 2lhr für den nächstfolgenden Tag erdeten Reklamen dis Feile Pfg. Adorfer Grenzbote ! Der Grsnzbots erscheint täglich mit Aus-§ ! nähme des den Gonn-undFsisrtagsnfolgenden t v / j Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl- t E» 7,bar, Pfg- Bestellungen werden in t F TT I- * der Geschäftsstelle, von den Austrägern des t VT VT T^ T VT TT I TT T- T- I § Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- t . f anstaltan und Postboten angenommen j UNv O<lH sr Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf rs Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Srenzboto 168 Sonntag, den 21. Juli 1918. Jahrs- 83. Höchstpreise für frühes Kernobst. Als Edelobst sind solche Acpfel und Birnen anzuschen, die sich von den übrigen Speise- und Wirtschaflsstüchtrn heroorheben durch: 1. Sorte«, dis sich geichmacklich von anderen Sorten hervorheben (Tafelobst in züchterischem Sinne); sie sind in Friedenszeiten nicht zu Marmelade, Gelee, Obstweinen und dergleichen gewerbsmäßig verarbeitet worden; 2. vollkommene Ausbildung in Reife, Größe und Aussehen; 3. sorgfältigste Behandlung bei der Ernte, sachgemäße Sortierung nach Größe und zweckmäßige Verpackung. Die Früchte müssen die Baum reiss erlangt haben; unreife, d. h. vorzeitig geerntete Früchte scheiden als Edelobst aus. Früchte mit kleinen Schönheitsfehlern sind zulässig, dagegen nicht solche mit Schorf (Fustcladium), Druckflecken oder Wurmfraß. Ms Tafelobst sind alle übrigen gepflückten, nach ihrer Beschaffenheit sofort oder nach Ablagerung zum Rohgenuß geeigneten Früchte anzusehen unter Ausscheidung sämt licher kleiner, verkrüppelten und beschädigten Früchte. Wirtschaftsobst ist alles Schüttel-, Most- und Fallobst sowie das aus der Gruppe 2 aus-geschiedene Obst. Das Obst muß jedoch für die Herstellung von Marmelade, zum Kochen und Dörren und zu sonstigen Wirtschaftszwecken geeignet sein. II. Auf Anordnung der Rcichsstelle für Gemüse und Obst werden für frühes Kern- Ztr. 15 3° 15 obst folgende Höchstpreise festgesetzt: Tafeläpsel Wiitfchastsäpfel Tafelbirnen Wirtschaftsbirnen Früh- und Edelpflaumen (gelbe und rote Plaumen, gelbe, blaue oder grüne Reineklauden, Spillinge) 50 Hauspslaumen 20 Für Edelobst werden Höchstpreise nicht festgesetzt. III. »5 55 Erzeugerpreis 35 M- je " Kleinhandelspreis so M. je Ztr. 60 ,, ,, ,, 2« „ „ „ Die Festsetzung von Großhandelspreisen für Obst, das innerhalb des König reichs Sachfe« erzeugt ist, erübrigt sich infolge der besonderen Regelung des Ver kehrs mit diesem Obst auf Grund der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1918 — Nr. 1421 a V S 1 — über die Kernobsternte 1918. Die Preise, zu denen die Bezirkeobstsammelstellen Obst an die Kommunalocrbände und Marmelade- sobtiken liefern, werden diesen besonders bekanntgegeben. Für autzersächsisches Obst dürfen höchstens folgende Groß- und Kleinhandeis- zuschläge in Ansatz gebracht werden. Grotzhandelszuschlag: Kleinhandelszuschlag: Tafeläpfel 10— M. je Ztr. 15— M. je Ztr. Wirtschaftsäpsel 5— „ „ 8— „ „ „ Tafelbirnen 10— „ „ „ 15.— „ „ Wirtschaftsbirnen 5.— „ „ „ ,8.- „ „ „ Früh- u. Edelpflaumen (gelbe u- rote Pflaumen gelbe, blaue oder grüne Reineklauden, Spillinge) 20.— „ „ „ 25— ,, „ „ Hauspflaumen 10— „ „ 1S— „ „ „ Zn diesen Sätzen sind sämtliche Nebenunkosten wie Transportkojten, Provision der Aufkäufer, naiürl cher Schwund und Verderb der Ware, Stellung von PaSmatsria! sowie die allgemeinen Unkosten inbegriffen. Irgendwelche besondere Entschädigungen dürfen Nicht in Ansatz gebracht werden. A«tzersächsifches «nd antzerdeutfches Kernobst darf im Kleinhandel nnr in den vom Kommunalverband zum Verkauf solchen Obstes zugelassenen Geschäften verkauft werden. Die Zulassung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die zugelcpsenen Geschäfte sind als Verkaufsstellen für außersächsisches bezw. außerdeutsches Obst kenntlich zu machen und dürfen nicht gleichzeitig mit sächsischem Obst handeln. Die Landesstclle für Gemüse und Obst ist besagt, Ausnahmen zuzulafsen. IV. Die obigen Preise und Bestimmungen gelten für das gesamte Gebiet des Königreichs Sachsen. Die Preise bezw. Preiszukchläge stellen Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen AbSnder- ungsverordnungen dar. Zuwiderhandlungen gegen III Absatz 4 werden nach Maßgabe des § 17 der Bun desratsverordnung über die Preisprüfungsstrllen und die Versorgungsregelung vom 25. Sept. / 4. Noobr. 1915 mit Gefängnis dis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis( z» 1500 M. bestraft. V. Diese Verordnung tritt am 22. Juli 1918 in Kraft. Dr esden, am 17. Juli 1917. Ministerium des J««er«. Das unterzeichnet« Meldeamt befindet sich vom 1. August 1918 an wieder in Oelsnitz i. V., Hauptstraße 7, I. Obergeschoß. Die Dienststunden sind Werktags 8-3 Uhr Sonnabends 8—1 „ Sonntags 11—12 „ Alls militärischen Meldungen, E ngaben usw. der im Meldebezirk Oelnitz wohnenden Wehrpflichtigen sind vom 1. 8. 18. ab schriftlich oder mündlich dorthin zu richten. Königliches Meldeamt Oelsnitz i. V. . , ——— Brot-Selbstversorger. Die Anmeldungen zur Selbstversorgung für 1918—19 werden nur bis Dienstag, den 23. Juli, mittag im Einwohnermeldeamt angenommen. Verspätete Anmeldungen kön nen nicht berücksichtigt werden. Adorf, den 18. Juli 1918. Dev Stadtrat. Abgabe von Quark. Zeit der Abgabe: Sofort. Bezugsberechtigte: gelbe Ausweise von 106—112 gegen Maike T 100 xr blaue Ausweis „ 746—862 „ „ „ „ „ Verkaufsstelle: Firma Oscar Schubert. Adorf, den 20. Juli 1918. Stadt. LebensrnittelaMt. Heute Sonnabend nachm. 5 Uhr Berkaus von Schollen, das Pfund 6V Pfg. Adorf, dün 20. Juli 1918. Stadt. Lebensmittelamt. Englands Seeherrschaft. Auspeitschung des britischen NationalstolzcS. Englands Politiker und Zeitungen tim das Aenßerste, dem Volk klar zu machen, daß die Deutschen zu Lande mit Hilse der Amerikaner besiegt werden wür den, aber an große Lorbeeren glaubt Wohl kein Brita Mehr. Für diesen Landkrieg ist auch infolge ves unablässi gen Mannschaftsmangels die Begeisterung gering gewor den, und so wird seit mehreren Wochen in allen Lon- doner Blättern mit Nachdruck gearbeitet, um den eng lischen Nationalstolz und die Opferwilligkeit dadurch aus- Supeftschen, daß es heißt, Englands „heiliges", Jahr hunderte alles Recht auf die Seeherrschast dürfe durch Deutschland nicht angetastet werden, darum sei di« deutsche Anmaßung zu vernichten. Obwohl die englische Schlachtslotte selbst sich nicht rührt, wird behauptet, eine Neue große Seeschlcht siche im Bereiche naher Möglichkeit, und Mes müsse geschehen, der deutschen Flotte eine zweite und noch empfindlichere Schlacht am Skagerrak zu bereiten. Ueber die Tatsache, daß dieses Seetreffen für die britische Flotte empfinvlicher war, wird schnell fortgegangen. Man denkt wohl, daß seitdem zwei Jahre verstrichen sind und die Leute vergessen haben, wie di« Dinge sich damals abgespielt haben. , Dos Recht auf die Weltherrschaft zur See ist >ür all« Engländer ein Satz, über den ebenso wenig mit ihnen iu diskutieren ist, wie mit den Franzosen über ihre Jllu- non, daß sie die erste Kulturnation der Erde sind. Die Auspeitschung der Massen, der Seemacht wegen alles zu 'Evaaen. wirkt also. Allerdings wird es das iwls ver blüffen, zu hören, daß die wer weiß wie ost „halb und .dreiviertel vernichteten Deutschen" nach vier Kricgs- jftahrcn immer noch imstande sind, dem britischen „Rule the waves" den Garaus zu machen. Immerhin ist dem Eng länder wieder eingehämmert worden: „Wir oder die Deutschen!" Und so müssen die lant gewordenen stim men für den Frieden sich in den Hintergrund zurttckzirbcn. Aber die übrige Welt wird fragen, woher leitet Enchand sein „Recht auf die Seehcrr-schast" her, und besitzt es noch die Befähigung, dies sogenannte Recht auch wirklich ans- znüben? Tie britische Seeherrschast ist groß geworden durch ihre Stärke, die Spanier, Holländer und Franzosen über wand. Kommt ein Stärkerer über England, so müßte es die Segel streichen. Aber cs handelt sich ja gar nickit um d-' W-.ltbcrrschaft zur See, die erstrebt nur der Brite, louocrn Deutschland will seine Freiheit auf dem Wasicr. Wenn man die gewaltige britische Flotte in Be tracht zieht, so hätte man allerdings annchmen können, die englische Seeherrschast hätte nie ernstlich bedroh: sc.n können. Es stand mit Englnnds Flotte wie mit seinem Handel, beide waren so mächtig, daß mau sie säst all mächtig nennen konnte. Und doch klagten die Londoner Handelsherren Stein und Bein über die deutsche Konkur renz und erbrachten damit den unsreiwilligeu Beweis, daß sic außerstande seien, die erreichte stolze Höhe zu be haupten. Und liegt cs nicht ebenso bei der Flotte? wird über die bedrohte britische Weltherrschaft zur See geklagt, die von der im Verhältnis bescheidenen deutschen Marine kommen soll, weil Albion seine nautischen Fähig keiten erschüttert fühlte. Deutschlands Schiftstcchnik und Schisfsbesätzungcn stehen so hoch im Wert, daß man in London besorgt, überflügelt zu werden. Das ist die Wahrheit: Deutschlands Seemacht muß vernichtet werden, weil sie leistungsfähiger werden könnte, als die englische. Weil England sich nicht aus der Höhe halten kann, muß Deutschland zu Boden, an diesem schmachvollen Werk muß die Welt mithelsen. Ader das darf beileibe nicht das britische Volk merken, darum wird sein Nationalstolz aufgepcitscht bis zum Haßtaumel Ler Verrücktheit! V'm. Japans dunkle Absichten. Die Alten warnen. Reuter meldet aus Tokio: Der Rat der alten Sloats--, männer hörte am 15. Julchden Bericht der Regierung! über die Entsendung von TMPPen, Man glaubt, ?aß eine; formevc Entscheidung nicht erreicht werde, der Nat steht j jedoch, wie man annimmt, vollständig auf Seiten der Re gierung. Bekanntlich ist Japan für ein - militärisches Vorgehen vollkommen bereit, aber die allgemeine An- fchauung geht dahin, daß Japan jede Behinderung sc.ner Bewegungsfreiheit in der Verwendung der Truppen av- lebncn würde. Nach einer Drahtung der „Voss. Ztg." besagen in London eingetrofsene vertrauliche Mitteilungen aus To kio. daß die japanische Regierung den Beschluß der Alli ierten nicht nachzukommen gedenke, daß Japan vielmehr inzwischen anderer Meinung über die Lage in Sibirien geworden sei. Japan läßt zurzeit durch Ver treter ^prit der russischen Sowjet-RegierunL. v e r