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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 299« Sonnabend den 26. October. 1861» Bekanntmachung. DaS 1V. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 94. Gewerbegesetz; vom 15. October 1881. - 95. Gesetz, die EntschLdigrmg für Wegfall gewisser VcrbietungSrechte betreffend; vom 15. October 1861. - 96. Gesetz, die Errichtung von Gewerbegerichtcn betreffend; vom 15. October 1861. - 97. Verordnung, die Einführung deS GewerbegesetzeS in der Oberlausitz betreffend; vom 15. October 1861. ist bei uns eingegangen und wird bis zum 4. November d. I. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. . Leipzig, am 24. October 1861. Der Ruth der Stadt'Leipzig. , Or. Koch. Thorbeck. Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl deS mit dem 2. Januar 1862 ausscheidenden DritttheilcS der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner angefertigte W ah 1 1 Lst e ist von heute an aus dem Saale und im Durchgänge deö Rathhaufes zu Jedermanns Ansicht ausgehängt und in der zweiten Etage der alten Waage auSgelegt; auch werden Abdrücke derselben nebst Stimmzetteln unter die stimmberechtigten Bürger vertheilt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längstens bis mit dem 8. November d. I. zur Kenntniß und Entscheidung deS RathS zu bringen, widrigenfalls, solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden können. Zur Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung von 246 Wahlmännern sind die Tage - deS 18», LV und Novembers dieses Jahres 'Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 6 bis 6 Uhr festgesetzt worden, und eS haben sich die Abstimmenden inner halb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der zweiten Eiage der alten Waage, bei Verlust ihres Stimmrechts für diese Wahl, Ln Person einzufinden und ihre Stimmzettel abzugeben. Ueber das weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 17. October d. I., welche an den oben erwähnten Orten einzusehen ist und wovon den Stimmberechtigten Abdrücke zugestellt werden, das Nähere. Leipzig, den 22. October 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sich in Folge von Neubauen und sonstigen Veränderungen eine Regulirung der Straßennummern in der Wintergarten-, Schützen-, Georgen-, HoSpital-, Thalstraße, Vrüdergasse, Kohlcnstraßc, Salomon-, Glockenstraße, Holzgaffe, Sophien- und Leibnizstraße nothwendig gemacht hat und in der nächsten Zeit zur Aus führung gebracht werden wird. Hiernächst haben wir beschlossen, künftighin den neuerdings bebauten Theil der Straße von der Johanniskirche an bis an daS HoSpitalthor zu der HoSpitalstraße zu schlagen, ferner mit dem Namen Thalstraße nur den bisherigen untern Theil derselben von der HoSpitalstraße herein bis an die erste Biegung zu belegen, das Straßcnstück von dieser Biegung au aber bis zu der Ecke, von welcher die Straße westlich nach der Brüdergasse geht, Teichkraße zu benennen, und die von dieser Ecke an nach der Brüdergaffe zu gelegenen Grundstücke der letzteren zu überweisen; weiter aber die an der bisherigen Thalstraße am Eingang von der Bayerischen Straße gelegenen beiden, bisher mit Nr. 31 und 32 bezeichnten Grundstücke Nr. 413 und 412 deS Brandkatasters zu der anzulegenden Nürnberger Straße zu zählen, und endlich nach Wegfall deS jetzigen in eine Straße umzugestaltenden „GlockenplatzeS" die hierdurch entstehende Straße „Glockenstraße" zu benennen, die bisher mit diesem Namen belegt gewesene Straße aber zur Holzgasse zu schlagen. Leipzig am 16. October 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. Die zeither mit der Gohliser Mühle verpachtete Feldparzelle Nr. 488r» des Flurbuches für GohliS, welche zwischen dem Möckernschen Wege und der Thüringischen Eisenbahn gelegen und zum Bebauen geeignet ist, soll in vier Bau plätze getheilt an die Meistbietenden versteigert werden. - Kauflustige haben sich Freitag den 8. November dieses Jahres Vormittags LQ Uhr an RathSftelle ein zufinden, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Entschließung des RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Beschlußfassung Vorbehalten bleibt, zu gewärtigen. Die LicitationS- und Verkaufsbedingungen, so wie der ParzettjrungSplan können schon vor obigem Termine an RathS- stelle eingesehen werden. Leipzig den 18. October 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. vr, Koch. E< erutti. r