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Mo. 288. Lonntag, den 10. Deeemver L87S. Aachener W Machrichtm Berordnnngsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Consistvrialbehörde der Oberlausitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtqemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Bekanntmachung. Die Weihnachtssendungen betreffend. Mit Rücksicht auf die bekannten Verhältnisse richtet das General-Postamt auch in diesem Jahre an das Publicum in dessen eigenem Interesse das Er suchen, mit den Weihnachtsvcrsendnngen bald zu beginnen, damit sich die Packetmassen nicht in den letzten Tagen zusammendrängen und die pünktliche Ueber- kunst nicht gefährdet wird. Zugleich wird ersucht, die Packetc danerhaft zu verpacken, namentlich nicht dünne Pappkasten, schwache Schachteln und Cigarrenkisten zu benutzen, und die Aufschrift der Packete deutlich, vollständig und haltbar herzustellen. Die Packetausschrift muß bei frankirtcn Packeten auch den Francovermerk, bei Packeten mit Postvorschuß den Betrag desselben, bei Packeten, welche nach Ankunft am Bestimmungsorte sogleich bestellt werden sollen, den Vermerk „durch Eil boten" und bei Packeten nach größeren Orten thunlichst die Angabe der Wohnung des Empfängers, bei Packeten nach Berlin auch den Buchstaben des Post bezirks enthalten. Zu einer Beschleunigung des Betriebes würde cs wesentlich beitragen, wenn die Packete t abgesandt werden. - Berlin VV., den 5. December 1876. Kaiserliches General-Postamt. B^ k n t m a ch u n g, die Bezeichnung der Fuhrwerke bstr. Nach der in No. 226 dieses Blattes zum Abdruck gelangten Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 7. Sept. d. I. muß vorn 1. Januar 1877 an jedes, nicht lediglich zur Personenbeförderung bestimmte Fuhrwerk, einschließlich der Hundefuhrwerke, mit dem Namen und Wohnort oder der Firma (Fabrik, Mühle, Rittergut) des Eigenthümers und wenn derselbe mehrere derartige Fuhrwerke hält, überdies noch mit einer besonderen Nummer bezeichnet sein, wobei jedoch Ackerfuhren ausgenommen sind. Die Bezeichnung ist auf der linken Seite an dem Fuhrwerke selbst oder auf einer an demselben fest aufgehesteten Tafel in deutlicher unverwischbarer Schrift von mindestens 5 Centimeter Höhe dergestalt anzubringen, daß sie beständig sichtbar bleibt. Die unterzeichnete Amtshauptmannschast will nicht unterlassen, diese Vorschrift nochmals zur Kenntniß ihres Bezirks zu bringen und macht auf dieselbe mit dem Bemerken hierdurch aufmerksam, daß jede Zuwiderhandlung hiergegen nach 8 1 der Verordnung vom 9. Juli 1872 zu bestrafen ist und daß die fragt. Strafe bis auf 60 Geld oder 14 Tage Haft erstreckt werden kann." Bautzen, am 6. December 1876. Königliche Amtshauptmannschaft. von Salza. Otto. Erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht zum 24. November dieses Jahres mittels Einbruchs aus einer Parterrestube auf der Seidau ein kleines Taschenmesser mit schwarzer Hornschale, eines desgl. mit Yirschschale, ein Paar abgenutzte lederne Strumpfbänder und 12—15 H. baares Geld entwendet worden, was behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bautzen, am 4. December 1876. König!. Gerichtsamt das. Michler. Ehrig. Erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht zum 19. November d. I. aus einem in einem Garten zu Johnsdorf befindlichen Wasserloch 10 Stück circa zweipfündige Karpfen gestohlen worden, was behufs Ermittelung des Thäters bez. Wiedererlangung des Gestohlenen andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bautzen, am 4. December 1876. Königliches G t r t ch t s a m t daselbst. - Michler. Ehrig. Bekanntmachung. Ein hier in Hast befindlicher junger Mensch hat bei seiner Vernehmung unter Anderem angegeben, das; er am 4. November d. I. bei Gelegenheit des hiesigen Jahrmarktes in der Reichenstrasze einem ihm unbekannten Manne, vernmthlich Landbewohner, eine Cylinderuhr nebst Kette gestohlen habe. Da über diesen Diebstahl eine Anzeige nicht anher gelaugt und der Berlnstträger daher hier nicht bekannt ist, so fordert man denselben hiermit öffentlich ans, baldigst an unterzeichneter Polizeistelle bez. der seinem Aufenthaltsorte nächsten Gertchts- stelle sich zn melden. Stadtrath zu Bautzen, den 8. December 1876. Heerklotz, Stadtvath. Bekanntmachung. Hierdurch macht der Unterzeichnete den Herren Lehrern seines Bezirkes bekannt, daß nunmehr der „Bettraa zur Methodik der Volksschule nebst specicllen Lehr- und Lektionsplänen für 3- - 6classige Schulen" und einem Anhänge über den „Unterricht in de» Weiblichen Handarbeiten von Lehrerin Krause" im Druck erschienen ist, mit dem Bemerken, daß der Anhang auch besonders, bei Einführung in Schulen zum Preise von 40 H. pro Exemplar, von der Schlim- pert'schen Schulbuchhandlung in Meißen bezogen werden kann. Außerdem theilt der Unterzeichnete mit, daß Sonnabend, den 16. December o., Nachmittags 3'/° Uhr, im pädagogischen Verein ein Vortrag über die Frage: „Ist der geometrische Unterricht auch für die Mädchen von Wichtigkeit?" gehalten werden soll. Löbau, den 8.December 1876. Der Königliche Bezirksschulinspector. Schulrath Grüllich. Freiwillige Bevsteigerung. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Gartennahrungsbesitzers Johann Dntschman» in Gröditz sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen Grundstücke, als: u) die Gartennahrung No. des Brandcatasters und Fol. 7 des Grundbuchs für Gröditz und b) das Feld No. 181s, des Flurbuchs und Fol. 41 des Grundbuchs für Cortnitz, zu 5 Hektar 18,, Ar 9 Acker 109 OR- mit 283,«, Steuereinheiten, welche Grundstücke unberücksichtigt der Abgaben und Lasten ortsgerichtlich und zwar das zu u. auf 12,450 — H. und das zu d. auf 1350 ^! — ä. gewürdert worden sind, den 28. December 1876, Vormittags 11 Uhr rn dem Nachlaßgrundstücke Brandcataster No. ^/« zu Gröditz freiwilliger Weise versteigert werden.