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Grschrvü tigltch früh «V. Uhr. Ltbuttim «S Lr»rMt»» JohauuiStzaff« SS. »»rechst«,»«, »er »e»«tts,: vormittag» 10—12 Ubr. Nachmittags 4—L Uhr. der fit" die michst- Nvnnu« dejeimmt« an Wochmtaxen bis Ltzr Nachmittags an Sonn- I«» Frsttagm früh ois»/.« Uhr. >» »r, RUatr» str Zas. Zt»»chmr: vtto Klemm, UniverfitStsstr. 22. L«t» Lösche, Katharinmstr. 18, p. nur dis '/^j Uhr. X« 278. KWM.TasMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Freitag den 5. October 1877. «kk-«ufla,e 15.850. Xt>t'n»rmcM»»tti» viertelt 4V,Mk wel Bnngerlohu L Mt, durch di« Post bezogen « ML Jede einzelne Nummer 3« Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postdesördenmg S6 Mi mit Postbefvrdrrung 4L Mi. Z-srratr 4gesp. vourqeoi-z. 20 Pf. Größere Schriften laut unserem Pre,4vrrzeichniß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tans. Neclamn, »,1er ». Lrtari«o,»krtüi dir Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stet-aa d.Tr,r»M»> zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeuamoraaila oder durch Postvorschuß 71. Jahrgang. n. <L Bekanntmachung. von heute ab betrügt bei der ReichSbauk der Diskont 5'/, Prozent, der Lombard - Zmßsuß lk'/, Prozent Berlin, den 3. Oktober 1877. Reichs-«»?, Direktort»«». , ln» L. Bekanntmachung. Nachstehende zwei Regulativ« und zwar 1) Lber -t« L»Oer»«O »o« V1t»<r»IOle» »»d a»dere» fe»er«»fährltche» Stoffe« »»Ger de» Spirituose», 2) tder die L«i«r»»a vo» Spirituose», welche wir a»S Gründen der öffentlichen Wohlfahrt anszustellen nn» bewogen gefnnden haben, I bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß und geben unS dabei der Erwartung hin, daß den iZetroffeuen Bestimmungen von allen BetheÜigten genau nachgegcmam wird. Beide Regulative gelten von dem am 12. dieses MonatS erfolgenden erstmaligen Abdruck an lalS bekannt gemacht und treten daher »o« 23 October 1877 a» in allen Stücken in Kraft, »während die schriftlichen Anzeigen in Gemäßheit von tz. 6, Abs. 2 d«S oben svd 2 gedachten IRegulativs bt< la»«ffe«S ,»« 27. S«pte«ber 1877 z» bewirken sind. Leipzig, den ». September 1877. Der Math de« Stobt Lctpzt«. Wan ke.IL p kc..r.».o». r.1^»».., » a. G, vr. Georgi. ignuaun. daaL s. v. du ». L S. nur Regulativ siiber di« LoGrr»»g »»« Mt»erolöle« ««d o»dere« seoergefaHrltche» Stoffe« o«Ger de« Spirituose». i Heber di« Lagerung von Mineralölen und anderen feuergefährlichen Stoffen außer den Spiri- stuofe» haben wir im Hinblick auf die den Ort-Polizeibehörden nach ß. 2 der Verordanvg, die Lagerung »nd Ansbewahrung von Mineralölen betreffend, vom 6. Juli 1867 Vorbehalten« »nd sonst Mehevde vefugniß, sowie unter Anfhebnvg der dieSfallS schon durch Bekanntmachung vo« 22. Angufi 186b erlassenen Vorschriften, nach Gehör der Herren Stadtverordneten folgende polizei lich« Bestimmungen für den hiesigen Stadtbezirk getroffen. 1) -kafff»trtes a»»erika»tsche» Petrol««» darf in Privatgrnndstücken gelagert werden ». ohne jeve beschränkende Bestimmung in Qualitäten biS 3üv Kilogramm oder 2 Faß, d. nur unter Beobachtung der in H. 7 der Mmisierial-Verordnung vom 6. Juli 1867 enthaltenen Vorschriften, soweit diese bauliche Einrichtungen betreffen, in Mengen bi» zu 7L0 Kilogramm oder 5 Faß, ^ größere Qnantitäten nur unter besonderer Genehmigung deS RathS, wenn der Lager- ' " rau« tu einer in Lement gemauertm, mit Cement gepetzten, wenigstens i Meter unter dem Niveau d«S betreffenden Grundstück- liegenden Trub« bestcht, welch« von benachbarten oder bewohnten Gebäude« durch eine über dieselben hinauSragende Brand mauer ifoltrt und von diesen, sowie von Brunnen mindestens 5 Meter entfernt ist; anßerdem ist die Grnbe mit Bohlendeckm zu versehen, die mit einem schwer entzünd lichen Material, wie Dachpappe, Blech und dergl. zu beschlagen sind. Ausgenommen von den hier »nter o »«zeichneten Beschränkungen sind bereit- bestehende Petro« lagerbasfinS insofern dieselben ans Grund besonderer fiadträthlicher Genehmigung schon bisher »r Lagerung größerer Quantitäten rasfinirten Petroleum» benntzt werden durften. 2) rerp«»ti»Sl »»d Rie»öl »terlieaen in ihrer Lagerung ganz den gleichen Beschränkungen wie daS raffinirte Petroleum. 8) Die a,S Petrol«»» deffillirte» Produkte, »1e Be«zi», Lt«r»t« re. dürfen nur biS zu einem Quantum von 50 Kilogramm io Privatlagerränmeo ausbewahrt werden, e sie für Petroleum unter d. bezüglich Ihrer baulichen Einrichtungen gedacht sind; in Verkauf-- alen find nur biS 5 Kilogramm auszubewahren gestattet. 8) Schwefelkodleuffoff in ganz gesonderten Privatlagerräumen, welche kühl sind »nd nie mit Licht betreten werden, antttätm biß 25 Kilogramm ausbewahrt werden, in BerkausSlocalitiiten kein Quantum davon. 3) Schweselaiber »»d Prtrole«»ä1her in Privatlagerräumen, sowie verkauf-localen nur in Quantitäten bis 10 Kilogramm anfzu- ' « gestattet, wenn dieselben sich in Flaschen nicht über je 2»/, Kilogramm befinden. S) Phosphor in Privaträumen nur gelagert werden tu Quaniitäten biS 25 Kilogramm, »nd zwar in solchen chsen verpackt, deren flüssiger, den PhoSphor bedeckender Inhalt a»S einer Mischung von Wasser Spirit»- besteht; in Verkauf-localen darf nicht über >/, Kilogramm aufbewahrt werden 7) R»aVq»eckfilbe» rs nur bi- 5V Tramm in Lagerräumen ausbewahrt werden. 8) Fe«er»erttrörp«u d nur bi- 25 Kilogramm in Lagerräumen, dagegen im VnkaufSlocal nur biS 3 Kilogramm aus- bewahrm; in Schaufenstern dürfen sich nur ungefüllte Formen befinden. S) Mit Oel oder Fett geträukte Faserffoffe, : Putzwolle, Sptouereiabfälle und dergl., sind von der Lagerung im freien Handelsverkehr in jeg< i Quautttät anSgeschloffm. Alle vorstehend» unter 1—9 ausaeführten Maaren sind, wenn sie di» bei einer jeden angegebenen aotttät überschreiten, in dem znr Lagerung feuergefährlicher Güter bestimmten städtischen Schuppen ter den im III. Nachtrag znr Lagnhoforonung der Stadt Leipzig enthaltenen Bedingungen unter- bringen; soweit aber vorstehend- die Aufbewahrung derselben im Prtvatverkehr gestattet ist, find Lagerhalter verpflichtet, Fmnlvscbdosm (Buchn'sche oder Lichtenberg'sche) in einer den Raum, »ältuiffen und Waarenmengen entsprechenden Quantität vorräthig zu halten, welchen »nter Um. ändeu Exttucteur» zu fnbstituiren gestattet «erden kann. 10) Hobelspä«« d, weun ihre Menge «ehr al< drei Tragkvrbe von gewöhnlicher Größe beträgt, a«S den nkstättm z» entfernen und mit Steinen beschwert in geräumigen Hoflocalen aufzubewahren «einen oder doch gegen die heutigen Lehrer wenden müßte. Die UnterrichtScurse können wir daher a»ß-r Betrachtung lassen. Za der etgenthümltchen Wirkung-weise der BilvungSvereine, die sie von den Schulen Unter scheidet, gehören «lf« vor Alle« Vorträge. Wenn ein Verein irisch entsteht und nicht von vornherein durch außgiebige Erfahrung berathen ist, fo pflegt er sitz in da- lockend« Meer dieser Art von Wissen-Überlieferung ohne viel Besinnen »nd Unterscheidung hin einzustürzen. Willkommen ist ihm, damit er »>r erst überhaupt einmal in Gang komme und nicht alSbald wieder Hungers sterde, jeder Redner, jeder Stoff »nd jede Behänd- lung-art Bald aber beginnt er doch zu sondern Redner und Stoffe, die keinen Eindruck gemacht haben, werden allmälig »»-gemerzt, l Die erfolg reichen Sprecher werden ständig »nd lernen nun schon ihrerfeii- die geeigneteren Gegenständ« immer rweckentfprecheuder z« behandeln Weun der Vorstand ist, wa- er fein soll, der vollbefähigte geistige Letter de- Verein-, trifft er selbst irgend- ibhängia Die Arbeit -er -U-uvzsvernae. Bon A. Lämmer-. (Lu» der Zeitschrift »Der Lidettersreuud".) Es sind neuerding- wieder Zweifel lant ge- orden, ob die Wirksamkeit der ßencheZdi» »n- gigen Bildimg-verch» wohl a»ch nicht eine blich« Halbbildung nähre, »nd zwar nicht politisch- oder kirchlich konservativer, sondern liberaler Seite her. De-Halb erscheint e- ckmäßig, die Arbeit der Bildnng-vereine ein- al genauer zu prüfen, ob sie wirklich dem ange zu foeialistischeu Phantastereien »der wohl ßar der geistigen und sittlichen Verwilderung im olk« Vorschub leiste. Ähre Hauptwtrkung-mtttel sind Vorträge »nd Nicht wenige Vereine richten auch regel- nese »der jene Unterricht--Turse ein ; aber an darf annehmen, daß sich aus sie der Vorwurf t mtterstreckt, wen« liberale Stimmen ihn er- , da er sich ja sonst gegen die Schule t« Allge- don 11) L»«tr, Fe»ersch»»««, Sch»«felfäd<», Tchwefelhittzcho», 8«»deu, Stretch- zL»dhÖl-che« »»d StreichzSsdsch»»«« dürfen in großen, den täglichen Bedarf zu« Detailverkaus überschreitenden Quantitäten nicht ander-, alS in mit Blech auSgeschlagenen, gut schließenden Kisten ausbewahrt werden. 1K) SchtoGp»l»e« «»d SchieGba»«»»llr dürfen nur biS z» 2 Kilogramm in wohlverschlosseuen Ränmeu »nter leichten, von Menschenwoh nungen entfernten Böschungen, »nd zwar in dem obersten Theile derselben, ausbewahrt werden. 1>) SNtro-lycort« »»d -rttroOtyeert»prLp«r«te, z. B. Dyu««tt re. kann in Gemäßheit der Mintsterial-Berordnuug vom 3V. März 1872 nur dann, weun da» Fabrikat behnf» «ine» gewerblichen Betrieb» znr unmittelbaren verwendnng gelangen soll, »nd anch hier nur nach vorgängtger ort-polizeilicher Genehmigung und unter Beobachtung der in der gÄachteu Ber- ordnnug geordneten Vorsichtsmaßregeln, im Stadtbezirk ausbewahrt werden. Zuwiderhandlungen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße bi- zu 500 oder Hast biS zu sechs Wochen bestraft. DaS gegeowärtiae Regnlativ tritt mit Ablauf von sechs Wochen nach seiner erstmalige« Be kanntmachuna in Kran. Leipzig, den 8. September 1877. D«r -Rath dev St«dt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. S Regulativ iide» dt« L«ger»»g vo» Sptvttmsse». V » Spirituosen don mehr al» 50 o/o Tralle» dürfen in Quantitäten über 2V HÄtoltter nur in massiv überwölbten Kellern oder zu ebener Erd« belegen«,, an- massivem Mauerwerk gebildeten und massiv überwölbten Speicherränmen gelagert werden. In ein «nd demselben Raume dürfen Spirituosen in Fässern oder Reservoiren nur in Qnan- tttäten bi» 300 Hektoliter lagern. Bei nenn, Einrichtungen sind nur «ferne Reservoire anzuwenden. §. ». Sowohl die Außeneingäuge zu dm Lagerräumen (tz. 1), al» auch die inneren verbiudungS- thüreu der letzteren müssen a»S Eisen hergestellt sein und muß der Fußboden de» Lagerraum« mindesten» V.,L Meter tiefer liegen, al» da- Rivea» de- dm Ranm »«gebenden Terrain». Die Fenster sind mit Drahtgitter zu versehen, so daß von außen nicht» hineiugeworfm werden kann; der Verschluß derselben, sowie der Thürm ist von Eisen und fo z» construirm, daß dieselben von außm geöffnet und geschlossen werden können. Die Lagerräume find «tt fortwährend starker Ventilation z, versehen. ß 0 Die Lrlenchtung der Lagerränme darf nur durch mit Laternen umschlossenen Flammen, die außerhalb angebracht find, geschehen und da- Licht dnrch Wandöffnnngen einaesührt werden, w«lche mit mindesten- 1,5 Eentimeter starken, fest einaelaflmen GlaSplattm verschloffm sind. DaS Tabakraucher, in den Lagerräumen ist nicht gestattet. ß. S. Bei Räumen, welche abgesondert »nd von anderen Gebändm so entfernt liegen, daß i« Kalle einer Entzündnng der Spirituosen eine Weiter Verbreitung d<S Feuer- nicht zu befürchten ist, sowie bei solchen Lagereinrichtnngm, welche, obgleich von dm vorgeschriebmm abweichend, doch zur Er- reichnng der beabsichtigten Fennficherhett geeignet erscheinen, kann ans besonderen Antrag der Be- thetligtm von dm obigen beschränkend«, Bedingnngm ganz oder theilweise abgesehm werden. «. Räume, in dmm Spirituosen von »ehr al» 50 °/<, TralleS in Quantitätm über 20 Hectoltter gelagert werden sollen, dürfen zu diesem Zwecke nicht eher benutzt werde», als bi» die Erlaubnis de» RathS daz» ertheilt ist »nd unterliegen jederzeit amtlicher Revision. Bon dem Bestehen bereit- vorhandener Lagerräume ist dem Rathe innerhalb vierzehn Tagen nach dem Tage der Brkanntmachnng diese- Regnlativ» schriftliche Anzeige z» machen. Zuwiderhandlnngen gegen die vorstehenden Bestimmnngm werden mit Geldbuße bi» zu 500 oder Hast bi» zu fech» Wochen bestraft. st. 8. DaS gegmwärtige Regulativ tritt, abgesehm von dem in tz. 6, Absatz 2 angegebenen früheren Termine, mit Ablanf von 6 Wochen nach seiner erstmaligen Bekannlmachnng in Kraft. Leipzig, dm 8. September 1877. De* Rath de» Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wange rangemann. Logisvermiethung. Ja dem Universitätsgrundstücke Ritterstraße Nr. 8/7 ist die zweite Stag«, bestehend auS Borsaal, fünf Zt««er», zwei AtLove», drei Ma««er«, Rüche »nd Spetseka«»»er, nebst Bode»- »nv Rellerr仫e» und übrigem Zubehör, vom 1. April 1S78 an auf drei Jahre anderweit z» vermielhen. Miethliebhaber werden hiermit eingeladm, in dem zur Bermiethung dies« Wohnung auf So»»abe»d de« 18. October d. I., vormittag» 11 Uhr, angesetzten Termine im V»t»erfftü'ts-Re»ta«te (Paulinum) sich nnzufindm und ihre Gebote abzugeben. Die LuSwahl unter dm Ltcitantm »nd die Entschließung in der Sach« überhaupt bleibt Vorbehalten. Leipzig, am s. Oktober 1877. V»tverfftü't»-Re«t«»»t. Graf. wie bei« Eintritt de» Winter» eine Nnswahl von Gegenständen, die ersprießlicher Weise vor geführt werden könum, »nd siebt sich daun «st nach den daz» tauglich«, Persönlichkeiten in erreich, bar« Nähe um. Weit entfernt also einfach »och z» nehmen, wa» sich an» freien Stück« auvietet, wählt man daun, anSgehmd von dm Bedürfnissen der Hörer, sowohl die vorzusühreudeu Stoffe wie die Redner Wofer» der Vorstaad nicht selbst schon jede Art von Zuständigkeit und Einsicht i» sich schließt, wird er anch wohl eiuersett- Ber- Intern der Hörer a»S der« eigentlicher Mitte Hera»» Gelegenheit geben, sich über deren Be- dürfuiffe «nd Wünsche an-znsprechm, »nd anderer- feit» denkenden, erfahrenen Rednern, ihm über die Behandlung-weise ihre Meinung «itzutheilea. von anßm her wird häufig auf mehr Zu sammenhang und Folge »nter dm einzeln« vor- trägm gedrungen. ES ist ja kein Zweifel, daß fortlaufende Turse dm Seist tiefer auspflügm »nd nachhaltiger Befruchten, al< buntgemifchte Sinzrl- Vorträge von verschiedenen Rednern an- aller hand Gebieten de» Wissen». Aber kann «an sie «tt dm Mitteln »nd für die Zwecke der Bildungs- Vereine denn habm? Sind nicht die nothwmdigen Zwischenräume von dem einen Bortrag bi» anf dm nächst« zu lang? Äst in der Hörerschaft nicht z» viel Wechsel? Fehlt ihr nicht die Einheit, die Sammlung und Hingebung au diesen ein« Zweck, welche in einer Schnle dm Erfolg zusammen hängender Lectioum sichern? Der Schüler fetzt an die Aufuahme de- Lehrstoff- feine beste Kraft; da- Publicum eine- Berein-vortrageS widmet demselben eine Mußestunde, in der e-, müde von der Tage-arbeit, nur noch ein wmig allgemeine Anreanng zu empfang« und weiter in sich gährm z» lasten fähig ist. E» ist nicht selten an- allen Lebm-altern beiderlei Geschlecht- gewischt, bietet also nicht entfernt die Gleichartigkeit der vor- btldung dar, wie selbst die darin »»günstigste Schulclasse Wer hmte kommt, fehlt vielleicht über acht Tage, »m nach vierzehn Tag« Wied« z» erscheinen Käme er ab« anch pünktlich jede» Mal, so würde d« Vortragende auf eine a»S-