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Sonnabend, den 4. ds Mts, vorm 9 — '^12 Uhr Verkauf von Pferdefleisch (gewiegtes) Verkaufspreis: 2 Mark das Pfund. Bezugsberechtigt: Inhaber Nr. 901 — 1350 1351 — 1700 1701 — Ende Beliefert wird nur Marke 8. der Pfrrdefleischkarten vorm. 9 — 10 Uhr „ 10 - 11 , „ 11 - V»!2 „ Adorf, den 3. Januar 1919. Stüdt Lebeasmittela»t Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphrntinie in Iugelsburg liegt bei dem Postamt m Adorf (Vo-rtl.) auf die Deaer von 4 Wochen öffentlich aus. Chemnitz, 27. Dezember 1918. Oder-Poftdirektion. i oder deren Daum berechnet «r» bis Mitte»-» 11 Uhr für den nöchjtfotgeude» L«^ «wete» Dektamen dis ^«Ne 40 Psg. Zr Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland dorjer Grenzbor (früher: Der Grenzbote) Aasigen von hier und a»» de» ^»N»g«ncht». bezirk Ndorf werden mit IS Psg^ »^r» onsrvört» mit 20 Psg. die 5 mal gefpältene ö^rnndzeils Der Grsnzbote sricheint täglich mit Nu»- l nähme des den Honn-undFeiertagenfolgenden k Tages und kostK vierteljährlich, vorausbszahl- ! dar, 2 1g P)g. Destellungen werden in der Gefchäftsftells, von den Austrägern des Vlattes. sowie von allen Kaiserlichen Post- anstalten und Postboten angenommen Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf rs Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter. Drucker und Verleger: Vtto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Srenzbot» 3. Sonnabend, den 4. Januar Iahrg. 84. Der Stadt rat. Adorf, den 3. Januor 1919. und Gruppe HI: Gruppe H: Erzeugerpreis: Gruppe I: an Reihensolgr der längl. von 8 — 9 den Lebrnsm ittelau» der Petroleumnummern auf weisen. st» k, k» einzuhalten. 9,- Der Stadtrat io. 3,75 7,65 6,9 11. 7- 5,40 Uhr 18,ü 19, vorm. 33, 14. 6,5 3,55 den 7. ds Mts 6,S 3,70 für die Buchstaben 15. Spinat für die Buchstaben Dir Zeiteinteilungen müssen genau eingehaltm werden. Adorf, den 3. Januar 1919. 2,75 2,90 7- 7,5 9- 9,5 5,5 6- 3,70 3,85 9—10 10 - 11 11 — 12 3,75 3,90 9,5 9 5 i4. 5. 7,5 7,5 8, 0, 4, 13,5 10,5 Grünkohl Rote Möhren u. 500 750 Ende 1. Dauerweißkohl 2. Dauerrotkohl 3. Dauerwirsingkohl k» (Vertrags- (VertragS- freie Ware) Ware) Derdauispreis: 10 Mark der Abgabeort: Temmlers Keller. den 7. d. Mts., vor«. 8 — 12 Ahr im Einwohnermeldeamt statt. Die Einhal tung der Aukgabezeit ist unbedingt erforderlich und sind dabei Entlassungsscheine brzw. Wohnungsmeldescheine oo zul.'gen. 10,- 14,5 14- 14,5 n k, 7,5 5,75 3,- 13- 8,— 13,5 11,75 9,50 7,— 17,50 12,- 5,90 6,05 11,5 11.3 24,— 16,— 22,- 17,5 1l,—16,5 10,— 14,5 7,50 10,5 5,50 8,5 Am Dienstag, den 7 und Mittwoch, den 8. ds. Mts., soll die Belieferung des ö Abschnittes der Laudeskartofselkarte erfolgen. Diejenigen Haushaltungen, die davon Gebrauch machen wollen, haben am Dienstag, den 7. ds. Mts., Bezugsscheine im Sitzungszimmer des Rathauses in nachstehend« 2,5 2,65 k, kk Zentner. 18,5 16,5 9,5 6,15 10,— 6,30 Diese Zeiten sind unbedingt r Adorf, den 3. Januar 1919. 12. !l3. Uhr k» u Karotten (ohne Kraut) 6. GelbeMöhren (ohneKraut) -7. Weiße Möhr. (ohneKraut) '8. Kleine runde Karotten — mit Zustimmung Höchstpreise: 13,5 11.- 8,5 19,- 13,- - 4,25 - 4,40 überdies: 6,— 3,0L 6,5 3,20 rette für Gemüse i. an Arbeit oder an Kosten für Aufbewahrung (Einmietcn, Einkellern und dergl ). Die Preise gelten für gesunde, marktfähige Handelsware. 3,25 3,40 Reihensolgr zu beontragrn. Haushaltungen mit Buchstabe 6l ll-N sitzer können diesmal nicht berücksichtigt werden. Der Preis für 1 Kerze betragt 25 Pfg., das Geld ist unbedingt abgezählt bereit zu halte«. 26,- 18,5 Kleinhandelspreis 30 zur nächsten Verlade- ö Abschnitte, die nicht emgelüst werden, sind mit Ende dieses Monats in Wochen karten umzutauschen Der Tag wird noch bekannt gegeben. Adorf i. V., den 3. Januar 1919. Stödt. Lebensmittelamt 9. Rote Rüben (rote Beete) Gelbe Kohlrüden Die Erzeugerhöchstpreise umfassen die Kosten der Beförderung stelle und der Verladung, sowie die Vergütung für besondere Aufwendungen des Anbai crs Die Abgabe der Kartoffel« erfolgt Dienstag, Herbst-, Wasser-, Stoppel- Mairüben 1.—15. Jannar 2,25 16.-31. „ 2,40 Runkelrüben (Futierrnnkel- rüben) 11,5 16,5 16,- 16,5 0-^ 15,5 21- 21,- Erzeuperpreis Großhandelspreis 18 23 „ 251 - 501 - „ 751 - 8— 9 9-10 10-11 11—12 6, 6, 1.—15. Januar 16.—31. , Weiße Kohlrüben 1.—15. Januar 16.-31. Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sack 1.—15. Januar 16.-31. „ 19 — 14,-18, 19,-12,5 16, 19,5 13,—17P 6,25 6,5 10,— 10,5 9,5 10,— 9,5 10,— Sonnabend, den 4 Januar 1919, vormittag 8—12 Uhr im Sitzungssaal UM IN MlkMWW« und Kerzen die zum Bezüge berechtigte Bevölkerung. Auf einen Haushalt entfallen 2 Liter Petroleum und 4 bez. 5 Kerzen. Etaiibe- Ausgabeznten: Nr. 1 — 250 8,— 5,15 8,5 5,30 wurst 10.— „ „ Der Stadtrat. ii. . Unter Gruppe I fallen die Kommunalverbänd:: Dresden-Stadt und -Land, Leipz'g- lStadt, Ehemnlh-Stadt, Plauen-Stadt. Zu Gruppe H gehören die Kommunalverbäude: Annaberg, Auerbach, Bautzen-Stadt, Chemnitz-Land, Döbeln, Freiberg - Stadt, Freiberg-Land, Flöha, Glauchau, Großenhain, Leipzig-Land, Marienberg, Meißen-Stadt und -Land, Oelsnitz, Pirna, Plauen-Land, Roch- tlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Zittau-Stadt und Land, Zwickau-Stadt, Zwickau-Land. Die Preise der Gruppe IH gelten für die Korm mnalverbändc Bautzen-Land, Borna, Dippoldiswalde, Grimma, Löbau, Oschatz, Kamenz. III. Die Komm.malverbände sind berechtigt und nach Befinden verpflichtet, niedrigere Groß- und Kleinhandelshöchstpreise, als in ihrem Bezirk nach den Bestimmungen unter I «nd II Geltung haben würden, festzusetzen. Auf jeden Fall sind sie verpflichtet, binnen 8 Tagen die in ihrem Bezirk nunmehr gültigen Preise — gleichgültig, ob sie von der Befugnis der Senkung der Handelspreise Mebranch machen oder nicht — nochmals bekanntzumachen. IV. Die vorstehenden Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise ^>om 4. August 1914 (RGBl. S. 339) und der dazu ergangenen Abänderungsverordnungen.i Meberschreitung dieser Preise wird gemäß Bundesratsbekanntmachung vom 8. Mai 1918 «gen Preistreiberei (RGBl. S. 395) mit Gefängnis nnd mit Geldstrafe bis zu 200000 Mk. »der mit einer dieser Strafen bestraft. Dresden, am 27. Dezember ISIS. Arbeitet- und Wirtschaftsministerin«,. Sonnabend, den 4. dss. Mts., nachmittag V-2-^3 Uhr Krriverkanf non Küchsenfieisch (Gulasch) und Snchsenwurst in der Stadt Verkaufsstelle. Perka«sspreis sür Büchsensieisch 7.- Mk. die Büch'e. Dttt Wirkung vom 1. Januar 1919 ab gelten unter gleichzeitiger Aushebung der Freisein der Verordnung desArbeits- und Wirtschaftsministeriums vom 29. November 1918 Über Höchstpreise für Gemüse — Nr. 279 Sachs. Staatszeitung vom 30. November 19 l» im Auftrage der Reichsstelle für Kewüw nnd Obst folgend« 8,5 11,5 Pf. je Psi X - L vorm. 8—9 Uhr 6-0 „ 9-10 „ L - r „ 10-11 „ „ 11 - 12 „ L - I nachm. 2 — 3 „ L — I, „ 3 - 4 „ Mittwoch, den 8 ds. Mts N — 0 vorm. 8 — 9 „ r - k 8 „ 9 - 10 „ » 10 - 11 ,, „ 11 — 12 „ P — V nachm. 2 — 3 „ IV — 2 » 3 — 4 „ Alle Prrionü", die bshn Än rag auf Erwerdsloseaunterftützung gestellt haben, werden hiermit zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 150.— Mk. aufge fordert, sich Sonnabend, den 4 d. Mts, nachmittag 2—V- 3 Uhr im Sitzung?,Pmm-r des Rathauses persönlich einzusinden. Nichterscheineude« roird die Unterstützung entzöge« dczw. überhaupt keine gewährt werden. Adorf, den 2. Januar 1919. Der Stadtrat. Die Ausaabe der noch fehlenden Zucherkarten für die di, einschl. 27. De zember ISIS vom Heeresdienst Entlastenrn uns Neuangemeldeten fnrdei Die «Stag,