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Inserat« werden bi« Bormittag 1t Uhr ü angenommen. Preis für die Spaltzeile IS Pfg. Suherhalb de« Landgerichttbezirk« tä Psg. L W Vi 134 — —->» > > L2. Jahrgang. Erscheint jede» «ochmtag Wmds >/,« Uhr für den , Dienstag, den 13. Juni. zwermouLUuv L rpsg. ru rmmouNua-«vPsg. » Keißerg^AHeia^ und Tageblatt o Amtsblatt sür die lömglicheu Md Wüsche» Behörden zn Freiberg Md Brand. verantwortliche Leitung der Nedaktion: Georg Burkhardt. Wegesperrungen. Wegen Versteinung der Fahrbahn werden die nachbezeichnetrn öffentlichen Wege für den Fährverkehr gesperrt: 1 ., die Casernenftrahe in Uriedeburg vom 18. bi« mit 17. dss. Mts., 2 , der Communicationsweg von LanghennerSdorf nach Teifersdorf (über Thümer- mühie) vom LH. bis mit 24. dss. Mts. Der Fährverkehr wird zu 1. auf die Freiberg Hainichener Straße, z« 2., über BräunSdorf- Mabendorf, sowie über Großschirma verwiesen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Aoeiberg, a« 12. 8uni W9S. Königliche Amtshanptmannschaft. I>r Nrwählerltstc für di« diesjährige Landtagswahl. Behufs Vorbereitung der im laufenden Jahre im 6. städtischen Wahlkreise vorzunehmende« Ergänzung-Wahl zur 2. Kammer der Ständeversammlung ist von unS für die Stadt Freiberg eine Liste der stimmberechtigten Urwähler (Urwählerliste) gemäß 8 11 des Gesetzes vom 28. März 1896 und 8 10 der Ausführungsverordnung dazu vom 10. Oktober 1896 ausgestellt worden. Diese Liste liegt in Gemäßheit der Belohnung de« Königlichen Ministeriums des Innern vom 28. April 1899 vom Donnerstag de« 18. Juni 189g bi- mit Mittwoch den 21. Juni 1899, also eine Woche lang, in unserem Polizeimeldeamt — Rathhaus, Halbgeschoß — an den Wochentagen während der Expeditionsstunden von Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittag- 2 bis 5 Uhr, am Sonntag den 18. Juni 1899 von Vormittags 11 Uhr bis Nachmittags 8 Uhr öffentlich auS. Das Recht der Einsichtnahme für jeden Betheiligten ist auf die Befugniß beschränkt, von der eigenen Veranlagung uud der Veranlagung derjenigen Personen Kenntniß zu nehmen, die dazu schriftliche Vollmacht ertheilt haben. Ueberdies wird jedem Urwähler aus Verlangen münd liche Auskunft über den weiteren Inhalt der Liste mit Ausnahme der Angaben über Steuer- Verhältnisse ertheilt. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste sind, bei Verlust der selben, binnen drei Tagen nach Ablauf der obenerwähnten AuSlegefrist, daS ist vom DonnerS- Mg den 22. Juni 1899 bl» Mit Sonnabend de» 24. Juni 1899 schriftlich oder mündlich hier anzubriugen. Der Tag deS Abschlusses der Urwählerliste ist vom Königlichen Ministerium deS Innern auf den 8. Juli dieses Jahres festgesetzt worden. Personen, die bis zu diesem Tage in die Liste nicht ausgenommen worden sind, dürfen an der Wahl nicht theilnehmen und können daher keine Ausnahme in die später aufzustellendev und auszulegenden AbtheilungSlisten finden. Als stimmberechtigte Urwähler gelten diejenigen männlichen Personen, die * ») im Besitze der Königlich Sächsischen Staatsangehörigkeit sind, d) am Tage des Abschluffes der Urwählerliste, also am 8. Juli 1899 daS 25. Lebens jahr erfüllt haben, ch zu diesem Zeitpunkte seit mindestens sechs Monaten, daS ist seit 8. Januar 1899, ihren Wohnsitz und Aufenthalt in Freiberg haben, ck) staatliche Grund- oder Einkommensteuer entrichten und s nicht vom Stimmrechte nach 8 2 des Anhangs zum Gesetz« vom 28. März 1896, die Wahlen für die Zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend, aus geschlossen sind. Freiberg, den 10. Juni 1899. Der Etadtrath. Bw. Mllr Bekanntmachung. DaS 13.—22. Stück deS Reichs-Gesetzblattes vom Jahre 1899, enthaltend: Nr. 2564. Verordnung vom 27. März 1899, betreffend die Hauptmängel und Gewähr fristen beim Viehhandel, Nr. 2565. Uebereinkunft zwischen Deutschland und den Niederlanden, vom 23. Februar 1898, betreffend die Ausdehnung der über die gegenseitige Zulassung der in den Grenzgemeinden wohnhaften Aerzte, Wundärzte und Hebammen zur Aus übung der Praxis unter dem 11. Dezember 1873 getroffenen Uebereinkunft auf die Thierärzte, Nr. 2586. Bekanntmachung vom 25. März 1899, betreffend Vorschriften zur Ausführ ung deS Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe schließung, Nr. 2567. Bekanntmachung vom 17. April 1899, betreffend Aenderung der Anlage L zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, Nr. 2568. Bekanntmachung vom 17. April 1899, betreffend die Anwendung der Inter nationalen Pariser Sanitätskonventton von 1894 (Reichs-Gesetzblatt 1898 Seite 973) auf britische Kolonien, Nr. 2569, Bekanntmachung vom 20. April 1899, betreffend die Untersagung deS Börsenterminhandeis in Kammzug, Nr. 2570. Bekanntmachung vom 25. April 1899, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, Nr. 2571. Bekanntmachung vom 26. April 1899, betreffend Ausnahmen von dem Ver bote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe, Nr. 2572. Bekanntmachung vom 26. April 1899, betreffend den Betrieb von Getreide mühlen, Nr. 2573. Bekanntmachung vom 26. April 1899, betreffend die Anerkennung aus ländischer Prüsungszeichen für Handfeuerwaffen im Deutschen Reiche, Nr. 2574. Verordnung vom 6. Mai 1899 zur Ausführung deS Patentgesetzes vom 7 April 1891, N. 2575. Bekanntmachung vom 13. Mai 1899, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, Nr. 2576. Bekanntmachung vom 16. Mai 1899, betreffend den Schutz deutscher Waaren- bezeichnungen in Mexiko, Nr. 2577. Abkommen zur Regelung von Fragen deS internationalen Privatrechts vom 14. November 1896, Nr. 2578. Uebereinkunft vom 4. Februar 1898, betreffend die Aichung der Binnenschiffe, Nr. 2579. Bekanntmachung vom 16. Mai 1899, betreffend den Beitritt Japan- zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunst vom 9. September 1886 sowie zu den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen, Nr. 2580. Bekanntmachung vom 22. Mai 1899, betreffend die Abänderung der Schiffs vermessungsordnung vom 1. März 1895, find hier eingegangen und liegen in unserer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus. Freiberg, den 8. Juni 1899. Der Stavtrath. R». 8«tiro«U«r. Wgr Grundstücksverfteigernng. Aus Antrag deS Vormunde- sollen die Linst Hör» in Jetha« gehörigen Grundstücke, als ») daS HauSgrundstück Fol. 50 deS Grundb., Nr. 47 deS Brandk., Parzellen 104, 104 ä, 204 des Flurb. für Zethau — 25,5 ar, 26,21 St.-Einh., 3000 M. Brandl., 2400 M. Taxe —, d) das Feldgrundstück Fol. 66 deS Grundb., Parzellen 1192« 8, 1192o 6, 1193J des Flurb. für Zethau — 1 d 31,5 ar, 26,91 St.-Einh., 1663 M. 67 Pfg. Taxe —, a) das Feldgrundstück Fol. 323 deS Grundb., Parzellen 497, 499 des Flurb. für Zethau — 1 d, 68,2 ar, 36,02 St.-Einh., 2006 M. 40 Pfg. Taxe —, Dienstag, den Sy. Juni 1899, Nachm. */zS Uhr in Kirchberg- Gasthofe in Zethau öffentlich unter Einzel- und Gesammtausgebot und unter den weiter daselbst und am Gerichtsbrette aushängenden Bedingungen durch das unterzeichnete Gericht versteigert werden. Tayva, den 7. Juni 1899. Königliches Amtsgericht. I. 8. 26/98. »r. HlkrlolLt. Stockholzverßeigerung. Dienstag den SO. Juni d. I. von früh 7 Uhr an sollen auf dem Holzschlage in Abth. 62 des Lößnitzer Waldes die in der Erde befindlichen GtÄvIr» zur Rodung unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen versteigert werden. Königliche Forstrevierverwaltung Lotznitz, den 10. Juni 1899. Hrasverßeigerung. Die diesjährige der Waltersbacher Kunstwiese im Lößnitzer Walde und einiger Wiesenparzellen am Forsthanse Loßnitz sollen Mittwoch den S1. Juni von früh 8 Uhr an in der Schneider'schen Restauration zu Kleinwaltersdorf gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen versteigert werden. Königliche Forstrevierverwaltung Lotznitz, am 10. Juni 1899. I« Gostrsttvi'. Politische Umschau. Freiberg, den 12. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: „Obgleich schon wiederholt den Mittheilungen englischer Blätter über eine angeblich bevor stehende Reise Seiner Majestät des deutschen Kaisers zur Cowes- Regatta auf Grund bester Information wiedersprochen worden ist, kehrt doch die Nachricht von einem solchen Besuche jetzt in einer Londoner Zeitung wieder, und es wird sogar ein genaues Programm für den Aufenthalt Seiner Majestät an der englischen Küste wiedergegeben. Man hat es hier wie früher nur mit irrigen Kombinationen zu thun. Graf v. Hohenau, Generaladjutant und Kommandeur des Garde-Kürassier-Regiments wurde vom Kaiser zum Kommandeur des Gardecorps ernannt. Zur angeblichen Aeußerung des Kaisers über die Arbeiter wohnungen in Cadinen schreibt die in Elbing erscheinende „Altpreußische Zeitung": „Von gut unterrichteter Seite wird uns mitgetheilt, daß der Kaiser sich keineswegs unzufrieden über die Arbeiterwohnungen auf seinem Gute geäußert hat. Im Gegen theil ist alles in dieser Beziehung in Ordnung gewesen. Der Leibarzt des Kaisers, welcher im Allerhöchsten Auftrage dieJnst- häufer besichtigt hatte, hat sich ebenfalls nur günstig über die selben ausgesprochen. Wer mit den örtlichen Verhältnissen in Cadinen näher vertraut war, wird wohl wissen, daß Herr Land- rath Birkner an den Jnsthäusern in den letzten Jahren viel gearbeitet hat, so daß dieselben sich in einem sehr guten Zustande befanden. Im Uebrigen geben wohl die Jnsthäuser auf den Gütern im hiesigen Kreise zu Ausstellungen kaum Veranlassung, da bei den meisten Großgrundbesitzern dieselben neu erbaut worden sind." Es scheint sonach sich immer klarer heraus zustellen, daß die „Elbinger Zeitung" oder ihr Gewährsmann einigermaßen geflunkert hat. Geflunkert hat sie sicher mit der Erzählung über den angeblichen Eisenbahnunfall, während dessen der Kaiser gerade bei Tische gesessen haben soll. Sie verlegt diesen Eisenbahnunfall nach Löbau in Sachsen; es ist aber allbekannt, daß bei diesem Unfall sich der Kaiser gar nicht im Wagen befunden hat. Der Großherzog von Hessen ist an den Masern erkrankt. Die Antwort des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz auf die Eingabe der mecklenburg-strelitzschen Landesgeistlichkeit be treffend den Uebertritt der Herzogin Jutta zum griechisch-katholischen Bekenntnisse lautet nach dem „Reichsboten" wörtlich: „Se K. H. haben die Erklärung der Geistlichkeit hiesigen Landes betreffend den bevorstehenden Konfessionswechsel Ihrer Hoheit der Herzogin Jutta zu Mecklenburg gnädig ausge nommen und Sich über den treuen kirchlichen Sinn, der sich darin offenbart, nur freuen können. Die Geistlichkeit des Landes darf sich versichert halten, daß Se. K. H. nach wie vor unver brüchlich au dem lutherischen Bekenntnisse fxsthalten werden und nur mit schmerzlichen Empfindungen den Entschluß Ihrer Hoheit der Herzogin Jutta habeu billigen können. Nach der ganzen Sachlage und besonders in Berücksichtigung der Verhältniffe des Landes, dessen Fürstin die Herzogin einst sein wird, habeu Se. K. H. indessen nach reiflicher Erwägung Sich entschlossen, so, wie geschehen, zu entscheiden." — Diese Entscheidung wird nicht nur bei der Geistlichkeit der beiden Mecklenburg „schmerzliche Empfin dungen" wecken, aber immerhin ist doch anzuerkennen, daß sür den Strelitzer Landesherrn der Wunsch des Zaren nicht das höchste Gebot ist, wie das „Strelitzer Tagebl." glaubte dem deutschen Volke verkünden zu müssen. Aus Gotha, 9. Juni, wird geschrieben: Die Erklärung des Staatsministers v. Strenge zur Thronfolgefrage läßt er kennen, daß die Regierung sich nicht weniger in peinlicher Unge wißheit befindet, als das Land und der Landtag. Daß beim Herzog von Connaught Schwierigkeiten entstanden sind, scheint nach den Worten des Ministers nicht zweifelhaft; wohl aber dürste es fraglich sein, ob es der Regierung gelingt, „in kürzester Zeit" eine endgiltige Entscheidung zu erlangen. Es handelt sich nicht nur um den Verzicht auf die Erbfolge, die den englischen Agnaten nicht schwer zu fallen scheint, sondern auch um die Domänen, aus welchen die Civilliste des Herzog- geleistet wird. Diese Domänen siuv Fideikommisgut des herzoglichen Hauses, und es dürfte nicht angängig sein, daß etwa der nächste Agnat die Domäneureute bezieht, die Regierung des Landes aber einem anderen Thronfolger überläßt. Der Landtag trat, wie dies hier üblich ist, nicht in eine Erörterung der Erklärung des Staats ministers ein, erledigte vielmehr noch den Rest des Etats auf die Jahre 1899—1901 (vom 1. Juli an gerechnet) und nahm ihn einstimmig an. Auch die Sozialdemokraten stimmten dafür, weil, wie der Abg. Bock erklärte, im gemeinschaftlichen Etat die Civil liste des Herzogs nicht enthalten ist. WWIMMHV