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für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Radensteiu. Dirses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich verthrilt. O 4L. Sonnabend, den 22. Oktober 1SV4. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werde» in der Expedition IR-ichenbr-nd, Pelzmiihlenstrabe 47r», lowie von den Herren I. O-bs-r, Barbier Kirsch in Reichenbrand, Buchhändler El-m-nSBahn-rin Siegmar und »ausmann Emil Winter in Radenstein entgegengenommen und pro lspaltige Eorpubzeil- mit w Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfang» und bei Sfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Bereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Auf Verordnung des hohen ev.-luth. Landeskonsistoriums soll der Ge dächtnisgottesdienst für Seine Majestät weil.König Georg nächsten Sonntag den SS. Oktober in Verbindung mit dem Hauptgottesdienste gehalten werden. Es werden hierdurch alle Gcmcindeglieder zu dieser Gedenkfeier herzlich eingelade», insonderheit werden alle Vereine und Korporationen der Parochie ergebenst ersucht, ihre patriotische Gesinnung und Teilnahme, die in diesen Tagen alle treuen Sachsenherzen erfüllt, durch zahlreiche Beteiligung an dem Gottes dienste betätigen zu wolle». Das Mitbringen der Fahnen wird gern gestattet. Reichenbrand, den 21. Oktober 1904. Der Kirchenvorstand zu Rrichenbrand. Mein, ?. Bekanntmachung, Kirchenvorstandswahl betr. Unter Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 8. und 15. d. Mts. ersuchen wir nochmals alle stimmberechtigten, über 25 Jahre alten Hausväter unserer Gemeinde, sich zur Eintrugung in die Wählerliste in der Zeit bis mit SS. Oktober schriftlich oder mündlich an den bezeichnet«! Stellen anzumelden. Die Wahl selbst findet Sonntag den I». November Vorm. 11—12 Uhr im Gasthaus zu Reichenbrand statt. Reichenbrand, den 21. Oktober 1904. Der Kirchenvorstand zu Reichenbrand. B-i«, ?. Kontrolversammlung. Die nachstehende Bekanntmachung des König!. Bezlrkskommandos Ehemnitz wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand» am 19. Oktober 1904. Der Gemeindcvorsiand. Vogel. Alle im Bezirke der Gemeinde Reichenbrand aufhältlichen, nicht vom Waffendienst znrückgestellten Reservisten, Dispositions-Urlauber und znr Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen erhalte» hierdurch Befehl, zu der am Sonnabend, den 5. November II«Ul, S Uhr vorm, in Chemnitz, Goetheplatz, Restaurant Belirvne, stattfindenden Kontrol- Bersammlung pünktlich zu erscheinen und zwar JakreSklassen I8V7 —ISO«. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind wegzulegen. Weyen der vorzunehmenden Fußmessungen ist in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Im Uebrigcn wird ans III und V der Paßbestimmungen verwiese». Voraussichtliche Dauer jeder Kontrolversammlung einschließl. Fußmessungen » Stunden. König!. Bezirks-Kommando Chemnitz. n- und Eraiinzunassteuerve die Einkommen- und ErgänzungSsteueroeklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen-und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgeseudet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zuaesendet werden wird, steht cs frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungs steuerpflichtiges Vermöge» bis zum II. November IV«I bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgelt lich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehe», ingleichen alle Vertreter von juristische» Personen (Stif tungen, Anstalten, eingetragene» Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktien gesellschaften, Konunanditgesellschasten aus Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewcrkschafte» u. s. >».), sowie die Vertreter von sonstige» mit dem Rechte des Vermögenserwcrbs ausgestattctcu Persoucnvereinen und Vermögcns- maffen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. i» Ansehung der Ergänzungsstcuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem miterttichiiete» Gemeindevorstande auch dann enizureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Reichenbrand, am 20. Oktober 1904. Der Gemeindevorstaud. V»g«r. Bekanntmachung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde vom S«. Oktober bis L. November d. I. statt. Reichenbrand, am 21. Oktober 1904. Der Gemeindevorstaud. Vogel. findet Gefunden wurde I Hausschlüssel. Reicheubraud, am 20. Oktober 1904. Der Gemeindevorstaud. Vogel. Bekanntmachung, betr. die Kirchenvorstandswahl im Kirchspiel Rabenstein. Gesetzlicher Bestimmung zufolge scheiden mit Schluß des Jahres 1904 die Herren Merkel, Schiefer, Müller und Schmidt-Oberrabenstein aus dem Kirchenvorstande. Die Ausfcheidendcn sind sofort wieder wählbar. Die Neuwahl von 3 Mitgliedern für Rabenstein und 1 Mitgliede für Rottluff soll am S7. November in Börners Gasthofe von 3—5 Uhr nach mittags stattfinden. Zunächst ist eine Wahlliste aufzustillen, und werden die stimmberechtigten Glieder der Gemeinden Rabcnstrin und Rottluff geladen, in der Zeit von Sonntag dem SS. Oktober bis mit 7. November sich mündlich oder schriftlich zur Einwägung in die Wahlliste mit vollständigem Namen, Stand, Alter und Wohnung anzumelden. Diese Anmeldung geschieht für Rabenstein auf dem Pfarramt oder Gemeindeamt, für Rottluff nur auf dem Gemeindeamt. Stimmberechtigt sind alle selbständigen ev.-luth. Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet oder nicht, mit Ausnahme solcher, weiche durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebens wandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergernis gegeben habe» und welche bei den Wahlen der politischen Gemeinde ausge schloffen sind oder die das Wahlrecht durch Verweigerung oder ungebührliche Verzögerung der Taufe oder Trauung verwirkt haben. Wählbar sind laut Kirchenges. v. 30. Okt. 1896 nur stimmberechtigte Gemeindeglieder von gutem Ruf, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Ein sicht und Erfahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nur diejenige» Gemeindeglieder, die sich in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise anmelden, könne» vom Kirchenvorstaud in die Liste der stimmberechtigten Wähler eingetragen werden und später an der Wahl tcilnchmen. Rabeostein, den 19. Oktober 1904. Der Kirchenvorstaud. S. Sattler. Pf. Kontrolversammlung. ^ Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabeostein, den 21. Oktober 1904. Der Gemeindevorstaud. IVitsdors. Alle im Bezirke der Gemeinde Rabenstei» mit Rittergüter« auf hältlichen, nicht vom Waffendienst zurückgestellteu Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Mittwoch den S. November I»«4, 8 Uhr vorm, in Chemnitz, Goetheplatz, Restaurant Bellevue, stattfindenden Kontrol- Versammluug pünktlich zu erscheinen und zwar: JahreSklasse« I8V7 bis I»«I Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind wcgzulegen. Wege« der vorznnehmenden Fußmessungen ist in sauberer Fußbekleidung zu erscheine«. Im Uebrigcn wird auf II! und V der Pabbestimmuiigcn verwiesen. Voraussichtlich« Dauer jeder Kontrolversammlung einschließl. Fnßmessungen » Stunden. König!. Bezirks-Kommando Chemnitz. BeEanntmachurrg. Der hiesige Branddirektor beabsichtigt mit der Pflichtfenerwehr eine Uebung abzuhalten und zwar: am Sonntag den L». Oktober dsS. JahreS für die Gcbnrtsjahrgängc 1875 und I87S und