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Lokalblatt für Wilsöraft, Alttannrberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurLyarstssalde, Groitzsch, Grumbach, Grund Sei Msham, Helbigsdorf, HerzogswalSt mit Landberz, Hühndorf. Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzsch«, Munzig, Neukirchen, NeuLanneberz, Niederwartha, OberhermS dors« Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmirdewaldr, Sora, Steinbach bei Keflelsdorf, Steinbach bei Mohorn« Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildoerg. Erscheint wSchenilich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pfg., durch die Post be zogen 1 Mk. d4 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich, Wilsdruff. Für Politik und Feuilleton verantwortlich: Hugo Friedrich, für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger. No. 83. Sonnabend, den 13. Juli 1S6S. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnscrtionspreis 15 Pfg. Pro viergespaltene Korpuszeile. 64. Jahrg. Jnvalidenversichernngspflicht der sogenannten unständigen Arbeiter. Noch immer kommt es vor, daß sogenannte unständige Arbeiter nicht gegen Invalidität versichert werden. Dies ist ungesetzlich und strafbar. Unständige Arbeiter sind solche, deren Beschäftigung ihrer Art nach verstcherungs- pflichtig ist, aber bei den einzelnen Arbeitgebern meist nur kurze Zeit dauert und in einer Woche bei verschiedenen Arbeitgebern stattfindet, wie dies ZUM Beispiel bei Tagelöhnern, Wasch- und Aufwartefrauen, Näherinnen u s w vorkommt. Jeder Arbeitgeber hat solche Personen bei der Einzugsstelle bei Antritt des Arbeitsverhältnisses an- und nach Beendigung wieder abzumelden. Befreit davon ist er nur dann, wenn ihm die ordnungsmäßige Versicherung der von ihm beschäftigten Person des Beitrages und zwar des vollen Wochen ¬ beitrags ist derjenige Arbeitgeber, der den Versicherten zuerst in der Woche beschäftigt. Ist von diesen die Beitragszahlung Unterlasten worden, so hat derjenige Arbeitgeber den Wochenbeitrag zu entrichten, der den Versicherten m derselben Woche Welter beschäftigt. Steht die versicherte Person in mehreren versicherungspflichtigen Arbeitsverhättnissen gleichzeitig — z. B. Aufwartefrauen, die in mehreren Haushaltungen Dienste verrichten — so haften die Arbeitgeber als Gesamtschuldner für die vollen Wochenbeiträge. Die Weitläufigkeiten und Unbequemlichkeiten, welche die von verschiedenen Arbeit- gebern in einer Woche zu erstattenden und die von den wechselnden Arbeitgebern öfter zu wiederholenden Meldungen unständiger Arbeiter, sowie die Ginhebung der Beiträge für diese verursachen, lassen sich vermeiden, wenn solche unständige Arbeiter von der Befugnis in § 144 des Jnvalidenversicherungsgesetzes Gebrauch machen und die Ver ¬ sicherungsbeiträge selbst entrichten. Sie haben zu diesem Zwecke die erforder lichen Marken bei der Post selbst zu kaufen, in die Quittungskarte, deren Ausstellung etc. dann bei der Gemeindebehörde zu erfolgen hat, einzukleben und zu entwerten, indem der Tag, an dem wegen der erstmaligen Beschäftigung in der betreffenden Woche die Marke eingeklebt wird, auf der letzteren in Ziffern (20. 4. 04 für 20. April 1904) deut lich angegeben wird. Sie können aber auch die Beiträge an eine hierzu bereite Einzugs stelle abführen, der dann die Verwendung und Entwertung der Marken sowie die Aus stellung und der Umtausch der Ouittungskarten obliegt. Sollte auch künftig noch die Meldung und pünktliche Beitragsabführung unter lassen werden, so wird die Bestrafung der Arbeitgeber unnachsichtlich erfolgen. Königliche Amtshauptmannschaft Meisten, den 3. Juli 1905. 1818 k. Lossow. Z. Die Anlieferung von ungefähr 528 qm Kopfsteinen 1 Sorte zur Umpflasterung einer Pfl ilsterstrecke in Wilsdruff soll geteilt oder im Ganzen verdungen werden. Die Angebote sind versiegelt und postfrei mit der Aufschrift „Lieferung von Kopfsteinen" versehen nebst Probesteinen bis zum 20. Juli d. I. vormittags 11 Uhr hier einzuretchen, woselbst auch die Lieferungsbedingungen eingesehen werden können. Die Eröffnung der Angebote erfolgt zur vorgedachten Zeit im Beisein etwa erschienener Bewerber. Die Bewerber bleiben bis 25. Juli d. I. an ihre Angebote gebunden. Die von dort ab unbeantwortet gebliebenen Angebote sind als abgelehnt zu betrachten. Die Auswahl unter den Bewerbern, sowie die Ablehnung aller Angebote bleibt Vorbehalten. Meißen, am 10. Juli 1905. Köuigl. Straffen- und Waffer-Bauinspektiou n Stck Der Sieg des Zentrums in Vayern. Die Landtagswahlen in Bayern haben mit einem völligen Sieg des eigenartigen schwarz-roten Wahlkartells und mit einer schweren Schlapp: des Liberalismus geendet, und die parlamentarische Herrschaft des Zentrums am Strand der Isar ist mit diesem Wahlergebnis auf weitere sechs Jahre gesichert. Wenn auch bisher nur die Ergebnisse der Ucwahlen vorliegen, und es ja nicht unbedingt ausgeschlossen ist, daß die Wahlen der Abgeord neten durch die Wahlmänner hier und da noch ein nicht erwartetes Ergebnis bringen, so läßt sich doch jetzt schon die künftige Zusammensetzung der bayrischen Kammer mit ziemlicher Sicherheit übersehen. In der 159 Sitze zählenden Abgeordnetenkammer war das Zentrum schon jetzt mit 84 Abgeordneten nicht nur die bei weitem stärkste Partei, sondern es verfügte über die absolute Mehrheit. Ji die neue Kammer wird das Zen- trum um 18 Mann stärker, also mit 102 Mann marschieren, sodaß ihm mithin nur noch 5 Mandate zu der ersehnten Zweidrittelmehrheit fehlen, welche zur Durchsetzung von Verfassungsänderungen notwendig ist. lieber diese Zwei drittelmehrheit verfügt zwar noch nicht das Zentrum, da für aber das schwarz-rote Kartell, welches ja bei diesen Wahlen vereint marschiert ist und geschlagen hat. Die Sozialdemokraten hatten bisher 11 Sitze in der Kammer. Dem Zusammengehen mit dem Zentrum verdanken sie einen Zuwachs von Minus 1, denn in der neuen Kammer verfügen sie nur über 10 Mandate. Ihr Gewinnen von drei Mandaten ist durch den Verlust der vier Nürnberger Sitze mehr als wett gemacht worden. Die Kosten des Zentrumssieges tragen in erster Reihe die Liberalen, deren Sitze von 44 auf 34 zurückgegangen sind. Die freie Ver einigung (Bauernbund usw.) hat von ihren 19 Mandaten 7 an das Zentrum abgeben müssen, während der eine Demokrat vereinsamt geblieben ist. Das Zentrum, welches von 84 auf 102 Mandate gestiegen ist, hat damit den höchsten Stand überschritten, den es bisher hatte, nämlich den von 87 Mandaten, die es bei den Wahlen von 1881 errang. Es verdankt seinen Sieg zum Teil der Wahlhilfe durch die Sozialdemokratie. Aber hat das Zentrum Grund, auf den Triumph stolz zu sein, den es mit Hilfe der Sozial. demokcatie erzielt hat? Wie oft haben nicht die Zenlrums- führer versichert, daß sie eine ganze Weltanschauung von den geborenen Feinden der Kirche und Religion trennt, aber — der Zweck heiligt noch immer die Mittel, auch wenn der Kaplan Dasbach noch so viel Preise aussetzt, um zu beweisen, daß die Jesuiten so vorsichtig gewesen sind, diesen Grundsatz nicht wörtlich in ihren Schriften zu empfehlen. Man wird gespannt sein müssen, wie sich Zentrum und Sozialdemokratie nach dem Wahlausfall, der nur den Ultramontanen einen Erfolg gebracht hat, in der neuen Kammer vertragen werden. Als schon bei den Wahlen von 1899 dieSozialdemokratie dem Zentrum zum glänzenden Siege verhalfen hatte, stattete ein Zentrumsführer in einer öffentlichen Versammlung zu München der Sozialdemokratie den Dank für Wahlhilfe mit der Erklärung ab: „Wir haben gesiegt mit Hilfe unserer roten Bundesge nossen, die sich außerordentlich wacker und korekt gehalten haben." Ob die wackeren und korekten Bundes genossen nach den jetzigen Wahlen sehr erbaut darüber sein werden, daß sie sich vor den Siegeswagen des Zentrums gespannt haben, das kann wohl zweifelhaft sein. Es fragt sich aber auch, ob das Zentrum im Reiche sonderlich stolz auf diesen Erfolg der bayrischen Kollegen sein wird. Als 1899 das fragwürige Wahlkartell abgeschlossen wurde, er klärte einführendesZentrumblattinPceußen: „Nachunserem Geschmack sind diese Vorgänge nicht!" Lslitische Run-schan. Wilsdruff, 14. Juli 1905. Deutsches Reich. „Geschworene im Dusel." M Aus Hamburg wird berichtet: In seinem Plaidoyer gegen eine des Meineides angeklagte Ehefrau erklärte der Staatsanwalt des Hamburger Schwurgerichts, wenn die Geschworenen den Ausführungen des Verteidigers folgen und die Angeklagte freisprechen würden, so müßten sie sich „im Dusel" befinden. Die Geschworenen folgten nun aber den Ausführungen des Verteidigers und gaben ihren Spruch auf „Nichtschuldig" ab. Sie fühlten sich durch die Worte des Staatsanwalts, wonach sie sich „im Dusel" be- funden haben mußten, gekränkt und beabsichtigten, Be schwerde bei der.Justizverwaltung einzulegen. Der Vor ¬ sitzende versuchte die Geschworenen zu beruhigen. Der etwas temperamentvolle Herr Staatsanwalt habe es nicht so bös gemeint, und er habe, als ihm das Wort „im Dusel" entschlüpft sei, auch gleich hinzugefügt, „entschuldigen Sie diesen Ausdruck." Die Geschworenen wollen aber den Ausdruck nichtentschuldigenundProtest dagegen erheben. Ueber eine neue Spionageaffäre wird aus Metz gemeldet: Ein dort Ende Mai aus Frank reich eingctroffener, angeblich bayerischer Untertan, namens Waldemar Brubach, mußte bald darauf das Krankenhaus „BlandinenM" aufsuchen, um sich hier einer längeren Kur zu unterziehen. Nach seiner jetzt erfolgten Genesung wollte B. Metz wieder verlassen, doch wurde er auf An ordnung des Untersuchungsrichters verhaftet. Wie verlautet, sollen sich in seinem Besitz Briefschaften vorgefunden haben, die den Verdacht der Spionage rechtfertigen. Der Ver haftete wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Die sozialdemokratische Maiseier — ein Akt der Wohltätigkeit. Das Stadtverordnetenkollegium zu Solingen batte sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem merkwürdigen Anträge eines dortigen Weisen zu befassen. In dem Lokale desselben fand am 1. Mai die sozialdemokratische Maifeier statt, wofür er die vorgeschriebene Lustbarkeits steuer zu zahlen hatte. Weil nun die betreffende Steuer ordnung Vorsicht, daß bei Veranstaltungen mit wohltätigem Zwecke die Lustbarkeitssteuer erlassen werden kann, bean tragte H. die Zurückerstattung der Steuer mit der Be gründung, daß der Zweck der Maifeier die Verkürzung der Arbeitszeit sei — eine Wohltat für die ganze Arbeiter schaft! Dieser weitergehenden Auslegung des Begriffes Wohltätigkeit vermochten sich selbst die sechs sozialdemo kratischen Mitglieder des Kollegiums nicht anzuschließen: der Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Die konfessionelle Vezirkshebamme taucht wieder einmal in der ultramontanen Presse auf. Die „Koblenz. Vlksztg." läßt sich aus Kirn, einem Städtchen an der Nahe, schreiben: „Das Stadtbürgermeisteramt Kirn macht bekannt, daß „dis Stelle der zweiten Bezirks hebamme zum 1. September d. I. neu zu besetzen ist. Meldungen mit Lebenslauf und Zeugnis-Abschriften sind bis zum 1. August einzureichen. Die Inhaberin der jetzt vakant werdenden Stelle ist eine Katholikin, und wir glauben annehmen zu dürfen, daß auch bei der Neube setzung eine zuverlässige katholische Hebamme Berück sichtigung finden dürfte." Von den etwa 6500 Einwohnern