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Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint . . . . . Abonnement UZL-'L KeM des Amtsgerichts Eibenstock WW sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Zeile 10 Pf und dessen Amgeöung. P°st-Nst°lten Verantwortlicher Redakteur: E. Hanvebohn in Eibenstock. ISO. Donnerstag, den 11. Oktober L8S4. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über vaS Vermögen des MaterialwaarenhändlerS ^ldli» in Oberftützengrün ist in Folge eines von dem Gemein schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 2. Wovemöer 1894, Vormittag 11 Wr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 9. Oktober 1894. Aktuar ^risärioL, Gerichtsschreiber ces Königlichen Amtsgerichts. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen de» Kaufmanns »Ivk«i-ck Va«d8vl»e«i-«I- in Eibenstock ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Termin auf den 15. Hlovemöer 1894, Vormittag 11 Hlhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 4. Oktober 1894. Aktuar I'rieärioL, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Nach § 17 der revidirten Städteordnung sind zum Erwerbe des Bürger rechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1) die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenuntcrstlltzung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet die jenigen zur Bürgerrechts-Erwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche a. männlichen Geschlechts sind, b. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und e. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Einwohner hiesigen OrtcS, welche nach Vorstehendem entweder berechtigt oder verpflichtet sind, das Bürgerrecht Hierselbst zu erwerben, werden daher hierdurch aufgefordert, sich hierzu bi- zum 2«. Kklover 1894 schriftlich oder mündlich in der RathSregistratur zu melden. Die Unterlassung der Anmeldung Seiten der zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichteten Personen verwirkt eine Geldstrafe von 15 Mark beziehentlich ent sprechende Haftstrafe. Eibenstock, den 5. Oktober 1894. Der Rath der Stadt. Li-. Körner. Graupner. Bekanntmachung. Der bisherige Kassenkontroleur und Stadtsteuereinnehmer Kerr ^rivärLoli ^uxust LLroLuer in Aue ist heute als Sparkassen -Kasfirer in Pflicht genommen worden. Eibenstock, am 10. October 1894. Der Rath der Stadt. »w. Körner. Graupner. Bekanntmachung. Mchsten Sonntag, 14. Hktover 1894, Vorm. 7 Wr fincet eine Uebung der städtischen Pflichtfeuerwehr stakt Die Mannschaften stellen im Magazingarten. Abzeichen sind anzulegen. Unentschuldigtes oder nicht ge nügend entschuldigtes Ausbleiben, verspätetes Erscheinen, sowie jeder Ungehorsam gegen die Vorgesetzten, insbesondere das Rauchen im Dienste wird unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 10 Mark oder ent sprechender Haft bestraft. Entschuldigungen sind rechtzeitig bei den betreffenden Zugführern anzubringen. Eibenstock, am 9. Oktober 1894. Der Rath der Stadt. Idw. Körner. Graupner. Bekanntmachung, die Ausfüllung der Hauslisten betreffend. Mil Rücksicht auf die im nächsten Jahre stattfindende Erhebung der staat lichen Einkommensteuer macht sich die Ausfüllung von Hauslisten erforder lich. Dieselben werden in den nächsten Tagen zur Auskragung gebracht werden und sind von ten Hausbesitzern oder deren Stellvertretern unter genauer Beachtung der vorgedruckten Anleitungen auszufüllen Nach Anordnung ves Königlichen Finanzministeriums ist der 12. Hktoöer dss. Is. der mastgebende Tag für die Ausfüllung der Hauslisten. Es sind daher alle steuerpflichtigen Personen in den Listen aufzufllhren, welche am 12. Oktober im Hause wohnen. Dagegen sind solche Personen wegzulassen, welche vor diesem Tage auSge- zogen sind. Diese Listen sind binnen 10 Tagen nach Empfang derselben bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme wieder einzureichen, und zwar durch den Hausbesitzer selbst oder durch solche Personen, welche über etwaige Kragen in Bezug auf die Angaben in den Listen genügende Auskunft zu geben vermögen. An die pünktliche Einhaltung der vorerwähnten Einreichungsfrist wird hierdurch noch ganz besonders erinnert, da nach Anordnung de« Königlichen Finanzministeriums jede Versäumung ohne Nachsicht zu bestrafen ist. Schließlich wird noch bemerlt, daß mangelhafte und unvollständige Angaben in den Hauslisten die in ten Vorbemerkungen unter 0 angedrohken Nachtheile nach sich ziehen. Eibenstock, am 8. Oktober 1894. Der Rath der Stadt. »^Körner. Beger. Kolz-Werfleigerung aus Mockauer Staatsforstrevier. ES sollen Donnerstag, den 18. Oktober 1804, von Vorm. 9 Uhr an im Hotel „zum Rathskeller" in Aue folgende von Räumungen und Durchforstungen in den Abtheilungen 1 bis 9, 11, 12 bis 15, 17 bis 19, 2l, 22, 24, 26, 29, 30, 32 bis 47 aufbereitete Nutz hölzer und zwar: 383 Stück w. Stämme von 11—22 cm Mittenstärke, 33 . buch. Motzer „ 13—24 , Oberstärke, 3,5 bis 5,0 IN lang, 3220 , w. „ . 13—43 , , 3,5 . 4,o „ , 6178 . . Stanaenklötzer „ 8—12 „ „ 4,° n> lang, 1435 , „ Dcrbstaiigcii . 10—15 . Unterstärke, 1380 , » sirisstangen . 3—4 „ sowie Sonnabend, den 20. Oktober 1894, von Borm. 9 Uhr an im Gasthofe „zur Sonne" in Bockau die in den vorgenannten Abtheilungen aufbereiteten Brennhölzer, al«: 63 Rm. w. Srennscheite, 17 Rm. h. Aefte, ISO „ . Lrennknüppel, 280 . w. , und 10 , h. Jacken, 29 , , Stöcke 57 . w. , unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend versteigert werden. Königs. Iorstrevierverwaktung AoLau und Königs. Iorstrmtamt KibenkoL, siiajtcr. am 5. Oktober 1894. Krrlach. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die neue Beruf-- und Gewerbezählung, deren Vornahme im Jahre 1895 der BundeSrath zugestimmk hat, soll am 14. Juni n. I. erfolgen. Eine Bereinigung der Volkszählung mit der Gewerbezählung scheine nicht beabsichtigt, da für erstere sich der Sommer mit seiner größeren ört lichen Bewegung nicht eigne; dagegen frage sich, ob nicht die Volkszählung, die sonst im Dezember nächsten Jahres erfolgen müßte, um ein Jahr verschoben wer den könnte. — Berlin. DaS »Depeschen-Bureau Herold meldet: Wir erfahren von bester Seite, Reichskanzler Graf von Caprivi habe sich in der Audienz bei Sr.