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(Mebtatt Anzeiger. Amtsblatt für die Königl. GmchtSämtcr sowie die Stadträthe z« Riesa Md Strehla. Redactton und Verlag von E. F. Grellmann. 6. -reitag, -e« LV. Ja»«ar 1865. "Ur« Blair, „ctlvcvlan und An<«i«er", crichemi wöchenllich zweimal, Dtonstag« und Frctra-«, unbtpst« »ierteljLbrlich 7j Ngr. Bestellungen werden bei jeder Postanftalt, in der Eppedttion diese» Blatte« in Riesa, in Strehla bei Herrn Schuhmachermeister Lippert und überhaupt von allen unfern Boten entzegengenommen. Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenstein und Bögler in Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., Jllgen und Fort in Leipzig, Hr. F. W. Saalbach in Dresden und Hr. H. Engler in Seivzia. Regulativ, die Beobachtung des ElbeisgangeS und der hierdurch oder durch andere Umstände verursachten Hochfluthen, sowie die Verbreitung der hierauf bezüglichen Nachrichten betreffend. Um den Aufbruch des Elbeises, sowie dessen Fol gen oder den Verlauf sonstiger Hvchfluthen genau zu beobachten, und den Bewohnern der mit lieber- schwemmung bedrohtest' OrtsMVn an den Elbufern die Füglichkeit der Veranstastü^i rechtzeitiger Sicher- heitsmaßregeln zu gM^MWHftt. Genehmigung der Königl. Ministerien'va^nnern,' der Finanzen und des Kriegs, unter Nufhevung des bisher bestandenen Regulativs, folgende Bestimmungen getroffen worden, welche kraft des von dem Königl. Ministerium des Innern der unterzeichneten Königl. Kreisdirection und der Amtshauptmannschaft zu Meißen hierunter nach Maßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatte vom Jahre 1856 Seite 469 befindlichen Bekanntmachung voni 1V. Deccmber 1856 crtheilten Auftrags auch für die zu dem Leipziger Regierungsbezirke und der Amtshauptmannschaft zu Grimma gehörige Elbufer- strccke im Gerichtsamtsbczirke Strehla Anwendung zu leiden haben. 8- 1. Die Sammlung von Nachrichten über die auf den Eisgang und das Hochwasser bezüglichen Ereig nisse im Jnlande sowohl, als in den beiden angren zenden Elbuferstaaten ist der Königl. Wasserbaudirec- tion allhier übertragen. 8- L Sobald dieselbe aus diesen Nachrichten auf den baldigen Aufbruch des Eises und die Möglichkeit einer dadurch entstehenden Gefahr oder auf Len Eintritt einer sonstigen Hochfluth schließt, wird sie sofort den Königl. Ministerien des Innern, der Finamen und des Kriegs, der Königl. Kreisdirection zu Dresden, den Amtshauptmannschaften zu Pirna, Dresden und Meißen, der Polizeidirectton und dem Stadtrathe all- hicr das Nöthige, beziehentlich auf telegraphischem Wege, anzcigcn und mittheilen, und diese Mitthei lungen so lange fortsetzen, als noch Gefahr vorhan den ist. 8 3. Während dieser Zeit werden die über das Ver halten des Stromes eingehenden Nachrichten in Krip pen, Königstein, Pirna, Pillnitz, Dresden, Kötzschen- broda, Meißen und Riesa mittels eines, von eintre- tendcr Dunkelheit an zir erleuchtenden Tafelanschlags zu Jedermanns Einsicht öffentlich bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachung erfolgt in Dresden und Meißen an den dasigen Elbbrückcn, in Pillnitz an der Telegraphenstation und au den übrigen Orten auf den Eisenbahnstationen. 8-4. Den durch die Hochfluth bedrohten Ortschaften wird, soweit irgend thnnlich, die erste Nachricht von der möglicherweise eintretenden Gefahr durch dieAmts- hauptmannschaft zugehen; bezüglich des weiteren Verlaufs muß es jedoch den Bewohnern jener Ge genden überlasten bleiben, von den in ß. 3 gedachten Veröffentlichungen zu ihrer eigene« Sicherung recht zeitig Kenntniß zu nehmen, und haben die betreffenden Gemeindevorstände dafür zu sorgen, daß in ange messenen Zwischenräumen die fraglichen Nachrichten durch zuverlässige Boten, soweit thunlich schriftlich, von den betreffenden Stationen erholt und ihres Orts bekannt gemacht werden. Die näheren Be stimmungen hierüber sind von den Amtshauptmann schaften zu treffen. 8- s. Außerdem werden die Uferbewohner von der ein tretenden und wachsenden Gefahr durch besondere Schall- und beziehentlich optische Signale (Kanonen schüsse, Flaggen und Fackeln oder Kienkörbe) in Kennt niß gesetzt werden. 8 6. Es werden nämlich nach Verschiedenheit der Fälle folgende Signale angewendet: