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^A'beölaü md Mutiger. Amtsblatt für dir Kömzl. Ecrichlßämtcr sowie die Stadträtbe zu Riesa und Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 80. Ureitag, de« s. Oetober 1866. Dieses Blatt „UEbevIatt und Eknzeiger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags, und lüftet ViA teljShrlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Poftanftalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sow^von all« unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenftein und «ogler « Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, K. W. Taalbach in Dresden und Eugen Fori in Leipzig. Bekanntmachung. Auf Grund dazu erhaltener Ministerial-Ermächtigung wird die Hauptcollection der Königlich Sächsischen Landeslotterie des Herrn Theodor Zeidler in Riesa, andurch autonsirt, sich der Vermittelung von 6 D Handdarlehnen zwischen den Darleihern und der Königlichen Finanz-Hauptkasse zu unterziehen. Indem dieß Behufs der Erleichterung der Einzahlung von dergleichen Darlehnen zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird, stellt man dem sich dafür interessirenden Publiko anheim, wegen etwaiger Gebrauchmachung von gedachter Gelegenheit, sein Geld äußerst Vortheilhaft und sicher anzulegen, sich mit der gedachte« Firma unmittelbar in Verbindung setzenzu wollen. Königliche Amtshauptmannschatt Meißen, am 30. Juli 1866. V. Egidy, Amtshauptmann. Bezugnehmend auf vorstehende Bekanntmachung bemerke ich, daß die Handdarlehne mit 6 vom Hundert aufs Jahr verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen den 30. Septbr. und den 31. März ausgezahkt werden. Die Handdarlehne, zu deren unentgeldlichen Besorgung ich mich hierdurch erbiete, unterliegen einer halb jährigen an obige Zinstermine gebundenen, beiderseitigen Kündigung jedoch mit der Beschränkung, daß die Staatsregierung nicht vor dem 31. März 1868 von der Kündigung Gebrauch machen wird, während die Letztere den Darlehnsgläubigern schon von dem 30. Septbr. 1866 an freisteht. Die Quittungen und etwaigen Sessionen der Handdarlehne sind stempelfrei. Auch ist die Recognition derselben von allen Gerichtsbehörden des Landes kostenfrei zu bewirken. Theodor Zeidler in Riefa. Bekanntmachung. Die Brandcassenbeiträge pr. 2. Termin l. I. sind nach 1 Pfennig von jeder Einheit längstens bis LS. Oetobe* I. an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Riesa, den 4. October 1866. Der Stadtrath. Sieger, Bürgermeister. Hempel. Akag»»gefchichte. Dresden, 3. October. Nach eingegangener Nachricht werden Se. Majestät der König sich morgen früh von Prag nach Karlsbad begeben. Der durch den Tod des Herrn Generals v. Schack erledigte Posten eines kgl. preußischen Generalgouver- neurs für die sächsischen Lande soll dem hier einge troffenen Herrn Generalleutnant und Divisionär v. Tümpling Exc. (als dem ältesten der gegenwärtig hier weilenden kgl. preußischen Herren Generäle) pro visorisch übertragen worden sein. Gegenüber dem Gerüchte, daß man sich in Wie« bemühe, unter dem sächsischen MUitär Proselyten zu gewinnen, ist das „L. Tgbl." in der Lage, aus einem Briefe des sächsischen Feldpropstes zur weitern Widerlegung Folgendes mitzuthrilen: ,Zch höre eben (schreibt Prof. vr. Fricke), daß die „Constitukionelle Zeitung" von Proselytenmacherei an den Sachsen in Wien erzählt. Dem gegenüber ermächtige ich jeden anständigen Mann, in meinem Namen öffentlich zu erklären, bah ich — ohne den angeblichen Fall zu kennen — m meiner sehr umfaffarden Erfahrung Nichts davon bemerkt, sondern im Gegentheik nur bezeugen kann, daß von barmherzigen Schwestern, ebenso wie von den Cisterciensern m Heiligenkreuz nur die aufopferndste Liebe entgegengekommen ifl Die Gottesäcker sind uns geöffnet, ja zum Theik selbst die Glocken geliehen und katholische Geistlichkeit im Geleit unsrer Tobten gewesen." Ein Einwohner eines nahen Dorfes verlor seine