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Mesa, Sonnabend, S. Februar 1892, Abends 45. Jahr- s Sorge. bgebroch-y >as Nrchbli Lei schief n Fiaolm ibund beij c woh! m 8 26S 34« 48 Mark- folgen ver. edee» h das »zi«, h jede «pril, Spril. Expeditioi Die Abgg. Richter und Dr. Buhl beantragen dagegen folgende Entschließung: 1. Die Einführung der O ffentlich- keit und Mündlichkeit des HauptverfahrenS und des Grund- satzeS der Ständigkeit der Gerichte erscheint bei der in Aussicht genommenen Reform der MilitärgerichtSver- faffung und Militärstrafprozrßordnunz insbesondere dringend erforderlich im Interesse der größeren Sicherstellung und ange messenen Behandlung der Soldaten durch die Vorgesetzten. 2) identisch mit Nr. 2 drS Antrages deS Grafen von Ballestrem. — Bei der Abstimmung wurde der Antrag Graf Ballestrem- Frege mit 16 gegen 10 Stimmen angenommen, der Antrag Richter-Buhl mit 16 gegen 10 abgelehat. llstck avabst» tiir das „Glbeblatt Anzeiger" erbitten uns bis ^4 44K4e 4Afie 44 spätestens Vormittags s Uhr des jeweilige« Ausgabetages K.M. kieferne Brennscheite, - - Brennknüppel, - - Aeste kieferne Langhaufen III. und VI. Classe. e nothmn ereitet w», sten Aast, intwortlir aS Matri abe, sei § kntwuis di roy (nat-s mmissioi, ,g erhedli Der Z Auf den ! Kahljchlägen 1 in den f Abtheilungen , 25 und 26 ) (Lichte Eichen)H Fuhren-Vergebung. Die Anfuhre von ea. 4VV vdm Schlacken aus dem Eisenwerk Gröba bei Riesa auf die alte Pausttzer Straße einschließlich Auf- und Ablader«, soll an den Mindestfarderndea vergeben werden. Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift „Schlackenanfuhre" bis zrrm 10. Februar 1892 bei dem Unterzeichneten, welcher auf Berlangen die v.'dingungen bekannt giebt, einzureichen. Riesa, am 6 Februar 1892. Der Vorsitzende des städtischen Bauausschusses. I A.: Grundmann, Stadtrath. * IDruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — «eschästeftellc: «aftantenstrahe ss. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. «li. innerhalb unter L derzulegm Mse" «rt a. M. Fabrikat in orzüglicher nigksitsn, ssinnsittc prinxer. rtür du Sdiwam da« »NtzaWa«« bw vom». » Uhr obae »a >äh-. .MALL oder Raum tu Pf. Tagesgeschichte. Deutsches Keich. Die so schnell berühmt geworde nen Herrenabende oder Bierabende deS Kaiser«, dei denen hoch interessante Gespräche sich mit den wichtigsten Beschlüssen ver-. knüpfen, finden, wie der „Berl. Telegraph" mittheilt, in dem" sogenannten türkische» Zimmer des Schlosses statt. Dasselbe liegt in der halbeunden Ecke nach der Kurfürstenbiücke hinan«. DaS Zimmer ist in Bezug auf Teppiche, DivanS, Vorhänge ganz türkisch decorirt und mit türkischen Waffen reich geschmückt. Auch die große türkische Wasserpfeife fehlt nicht, sowie türkischer Ta bak und türkische Cigarretten. Aber alles übrige ist europäisch, vor. Allem daS ächte Bier, welche« hauptsächlich getrunken wird, die Eigar- ren, welche geraucht werden, die Speisen, welche genossen werden. Neben Bier wird auch Wein und Sect für Diejenigen servirt, welche dessen begehren. Speise und Trank werden zwanglos genossen, die Leibzäger serviren. Der „Reichsanz." veröffentlicht den allerhöchsten Erlaß be treffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, 16. März 1891 und vom 1. Juni 1891 im Gesammtbetrage von 78 110 798 Mk, zu 3 Proz. Zinsen, wovon 4 Millionen zur Ausführung des Zollanschluffe« von Hamburg, 19 700000 Mk. für den Bau deS NordostseekanalS und 52 770 798 Mk. für die Zwecke deS ReichsheereS, der Marine, der Reichseisenbahnen, deS Post- und Telegraphen wesens bestimmt sind. Die Wittwe Sir Morell Mackenzie« empfing der „Boss. Ztg" zufolge anläßlich deS TodeS ihres Gatten ein in die wärmsten Ausdrücke tiefster Theilnahme gekleidete- Telegramm der Kaiserin Friedrich. Eine merkwürdige Nachricht dringt die „Army and Navh Zu den Soldaten-Mißhandlungen. Im HauShaltungS-Ausschuffe deS RerchstagS kam gestern, wie wir bereits unter den Telegrammen vor. No. berichteten, der durch den „Vorwärts" bekannt gewordene Erlaß des Prinzen Georg von Sachsen, betr. Mißhandlung von Soldaten, zur Verhandlung. Der Königlich sächsische Oberst von Schlieben erkannte d>e Richtigkeit d-S Erlasses an. Der Inhalt sei klar, die That- sachen würden in schärfster Weise veru,»heilt, eS solle jeder Roh heit aufs Strengste entgegen getreten werden. Zum Theil er klärten sich die traurigen Thatsachen dadurch, daß es in ein zelne» Regimenter» sehr schwer war, gute Unteroffiziere zu be kommen. ES mußte» junge Unteroffiziere eiagestellt werden, .denen es an der nöthigeo Selstbeherrschung fehlte. Allerdings hätte» auch andere Momente mitgewirkt. Abgeordnete« Fritzen (Zentrum) weinte, der Erlaß gereiche dem Prinzen zur größte» Ehre. Er sei mit vollstem Ernste bestrebt, den traurigen Zu ständen entgegen zu treten. Abz. Singer (Soz.-Dem.): Die Mißhandlung der Soldaten ist keineswegs eine sächsische Spe zialität und nicht nur die Unteroffiziere treffe die Schuld, son dern auch deren Vorgesetzte, welche, wie der Erlaß konstatire, ß«zt» die Beschwerdeführer Parte» nehmen. DaS ganze Be schwerderecht stehe eben nur auf dem Papiere. Abg. Dr. v. Frrge (Kons.) stimmt de» Vorrednern bei, daß die zur Sprache ge brachten Thatsachen sehr beklazenswerth seien. Die bedeutendste Ursache dieser Zustände lies« aber in der Verrohung unse Jugend, der Nur durch chrrstliche Zucht entgegengewirkt werden könne. Abg. Richter: Mit allgemeiner christlicher Weltan schauung sei hier nicht zu helfen. Die Hauptgründe für die be klagten Verhältnisse liegen in der Art ter Heranbildung der Unteroffiziere und in der Ausbildung in de» Kadettenschulen. General v. Goßler: Die Sachlage sei sehr schwierig; dem Treiben müsse ein Ende gemacht »erden. Dem oberste» Kriegs herrn werde» auf Befehl halbjährige Berichte eingericht und «ine Verminderung der Mißhandlungen sei bereits zu konstatire», freilich müsse noch viel mehr gebessert werden. Eine Aenderung des Strafverfahrens solle eintreten, doch die Vorarbeiten seien »och nicht abgeschlossen. Ob mündliches und öffentliches Ver fahren Abhilfe bringen würde, stehe dahin. Der Beschwerde weg sei keineswegs so schwierig. Einzelne der mitzetheilten Fälle sprächen fast für Annahme von Irrsinn. Die materulle Lage der Unteroffiziere müsse gehoben werden. ES «erde eine ganz genaue Instruktion für Unteroffiziere auSgearbtitet werden, wori» ihne» die Gnuzen auf« Bestimmteste gezogen seien. Die Dürre Hölzer. Im Einzelnen in de» Abtheilungen 1 bis 4, 7, 10, 18 bis 27, 34 »iS 36, 39 UNd 62 bis 66. (An der Gohliser Grenze — am Artillerie, schießplatz — Lichtensce'er Tausch — alte Lichtensee — das Neuland — die lichten Eichen — am Königsstand — der Brand — «n Gohrisch). Königs. Forstrentamt Moritzburg «nd Königs. Forstrevierver- waltungGobrisch, am 24. Januar 1892. Michael. Eppendorfs. Gohrischer Revier. Schuster'sche Restauration in Wülknitz. Donnerstag, den 11. Februar 1892, Vor«. S Uhr 341 Stück kieferne Stämme von 12 vis 31 cm Mittenstärke und bis 1 Auf di 17 m Länge, 41 - - Klötzer von 17 bis 36 cm Obcrstärke und 4,, m Länge, 55 - - Derbstangen von 12 bis 15 cm Unterstärkr und bis 12 m Länge, 1032 R.m. kiefernes Aslreisig. Freitag, den 12. Februar 1892, Norm. 9 Uhr Verordnung, Beiträge der Besitzer von Rindern und Pferden zu Deckung der im Iah,' 1891 aus der Staatskasse bestrittenen Berläge an Seuchen- rc. Entschädigungen betreffend. Nach der im Monate December vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1891 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem -ieichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten and für die nach solcher Anordnung an der Senche gefallenen Tbiere, beziehentlich nach dem Gesetz vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungenicuche umgestaudenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewejenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder gctödtete Rinder, zu gewähren gewesen, beziehentlich an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der aus gezeichneten a) Rinder ein Jahresbeitrag von neunundzwanzig Pfennigen, b) Pferde ein Jahresbeitrag von dreizehn Pfennigen za erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in ß 4 der Verordnung vow 4 März 1881 — Gesetz und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 — und der Verordnung rom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz, «nd Verordnungsblatt von 1884 Seite 62 und von 1886 Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der belegten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürger, meister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der aus den Kreishauptmann, schäften beziehentlich Amtshauptmannschasten «bzestempelt an sie zurückgelangten Verzeichnisse He oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh, und Pferdebe. sihttn Mvrrzßglich einzuhebcn und bis längstens den I. April dieses Jahres unter Bei schluß Verzeichnisse an die Kreishauptmqnnschaften beziehentlich Amtshauptmannschasten einzuzahler». Dresden, att» 25. Januar 18ö2. Ministerium des Innern. von Metzsch. Bekanntmachung. Zur Unterhaltung der hiesigen Straßen werden 1000 Kubikmeter Klarschlag (nur gute Qualität) aus den Brüchen bei Meißen gebraucht. Dieses Material soll nach und nach bis 1. August 1892 frei Elbufer Riesa geliefert werden. Die Preisofferten sind versiegelt und mit der Aufschrift „Klarschlaglieferung" ver sehe« bis z«m TV. Februar 18SS an den Unterzeichneten einzureichen. Riesa, den 27. Januar 1892. Der Vorsitzende des städt. Bauausschuffes. I. El. Grrmdmann, Stadtrath. Religiosität habe hier den größten Werth und Einfluß, durch Unterricht, L-ktüren u.s. w. müsse mehr gewirkt w-rden. ES habe sich ein Abzruad aafgethan, der geschliffen werden müsse. Bay rischer General v. Haag: Ja Bayer» würde »ege» etwaiger Mißhandlungen auf daS Strexgste gegen die Schuldigen vor gegangen und in dem bayrischen Laadtag sei auch eine Ver- minderuag der vocgckommenen Fälle konstatirt. Abg. Dr. Buhl: Die Erfahrungen, welche man ia Bayern gemacht, zeigen, daß die Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens sehr zur Einschränkung der Mißhandlungen beitrage. Abg. Graf v. Ballestrem giebt dem Gefühl der Trauer und Beschämung über die bekannt ge wordenen Thatsachen Ausdruck. So groß das Verdienst deS Erlasses sei, so müsse man doch den tieferen Gründen der Miß handlungen nachforscheu. Ein großer Theil der Schuld treffe auch di, Offiziere vom Kompazvie-Chef abwärts wegen mangeln der Aufsicht. Abg. Hinze (dfr.) wSnscht, daß wie auf ande ren Gebieten, so auch hier Deutschland mit der Besserung und dem guten Beispiele vorangehr. Di: Art und Weise deS Dienstes und die hohen Anforderungen, besonders auch für Paraden, führten ost zu solchen verzweifelten Mitteln. ES müsse dafür gesorgt werd«», daß kein Mann die Beschwerde unterläßt, wenn er zum ersten Mal geschlagen wird. Abg. Gröber (Z): Allerdings kommen solche Fälle auch anderwärts vor. Es handle sich aber darum, Mittel zur Abhilfe zu fin de». Die Pflege des religiösen Sinnes beim Heer und beim Volte Überhaupt dürfe nicht vernachlässigt werden. DaS Haupt- hinderniß sür die Beschwerde liege darin, daß der Beschwerde führer Gefahr läuft, bestraft zu werden, sobald seine Anzeige nicht als richtig erwiesen werden kann und begründet erscheint. ES sei ihm nicht etwa bloß sür den Fall Strafe angedroht, wenn er wider besseres Wissen eine falsche Anzeige macht. Da neben müsse Oeffentlichkeit des Verfahrens eintreten. Dir Abgg. Gras Ballestrem, v. Frege und Genossen beantragen darauf folgende Entschließung: die verkündeten Regierungen zu ersuchen 1. Die Militärstrafprozeßordnung baldigst einer Reform na mentlich in der Richtung einer größeren Ö ffentlichkeit des Befahrens zu unterwerfen, 2. die Bestimmungen über das Beschwerderecht der Militäipersonev, namentlich in der Rich tung einer Erleichterung des Beschwerderechts einer Revision zu unterziehen, 3. auf die Pflege religiösen SianeS unter- den Angehörigen deS HeereS, sowie im gesammten Volksleben, insbesondere bei der Erziehung der Jugend thunlichst ein- zmvnken. iS nüchttr mied od! Bursche n. Arbe Weida. kncch! ohem ition d. A iser n r. 81 a Ar und Alytigkr r-le-rawm-Adrrfse: I ckU FrrnfprMellr: .»lbeblatt", Riesa. ^4- 44» V 4 44 H- Rr. 2o. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Rmsa. Deu' c ver, «die«, ZI aagedue» a pW MllwNtj -t, im Sl ,leiben, n Boischl ! Nachriq unbezrüal mmen. i'tdespioch wo, dm, s Man li iplomatist m offijir! Ntlich WA! Bulgari«, :n Kapital >gen wordi cankreich a »che» en radikal ftzl-ii». ttesa bei »nbostr. ere Haar- e Leipzig. »sche 2,25. itr ungen