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472 Nichtamtlicher Theil. 29, S. Februar. Anzuerkennen ist z. B. das Verfahren der Firma Duncker L Hum- blot. Nachdem sie bereits seit langem angezeigt, daß sie keine Dis- ponenda zur bevorstehenden Ostermesse gestatten könne, liegt ihre Remittendensactur bereits am 15. Januar dem Sortimenter vor; außer dieser noch zwei andere — aber was hilft diesen Firmen die Promptheit! — sie müssen unter der — Langsamkeit so vieler anderer leiden. Wüuschcnswerth wäre es, es würden keine Novi täten mehr in alter Rechnung im December versandt (falls nicht bei einzelnen Sachen zwingende Gründe es anders verlangen); liegen dann Ende Januar alle Rcmittendenfacturen vor, so kann Anfang Februar mit der Remittur begonnen werden und etwa Anfang bis Mitte März kann der geregelte Novitätenvertrieb von „gestatteten" Disponenden wieder beginnen. Viel Schreiberei würde vermieden, die Conten leichter glatt abgeschlossen und der Verleger würde sich mit dem Absatz seiner Novitäten nicht schlechter stehen. Kiel. Haeseler. Daß gegen die Verbreiter unzüchtiger Schriften und Bilder von Seiten der Polizei jetzt mit größter Strenge vor gegangen wird, so schreibt das „Berliner Tageblatt", haben wir ge legentlich der Mittheilung einschlägiger Fälle in letzter Zeit zu wiederholten Malen hervorgchoben. Nicht minder streng verfährt nun auch das Criminalgericht gegen derartige Personen, wie die nachstehende Verhandlung ergibt. DerBuchhändlerLouisLöwin- sohn aus der Passage, dessen Verhaftung wegen Verbreitung un sittlicher Schriften iin Monat November (Börsenbl. 1878, Nr. 270) großes Aufsehen erregte, stand gestern nebst seinen Commis S. Mar- kowsky und F. J.v.Bohnhorstvorder 8.Criminaldeputationdes Stadt gerichts. Löwinsohn ist geständig, in 108 Fällen derartige Schriften verbreitet, und seine Gehilfen, in circa 100 Fällen Beihilfe geleistet zu haben. Wie umfangreich dieser unsaubere Handel betrieben wurde, ergibt sich aus der Thatsache, daß seiner Zeit zur Fort schaffung der beschlagnahmten Sachen mehrere Möbelwagen und acht Dienstmänner nöthig waren. — Der Antrag des Staatsanwalts ging gegen Löwinsohn mit Rücksicht aus die Gemeingefährlichkeit auf S Jahre Gesängniß, gegen jeden der beiden anderen Angeklag ten auf 1 Jahr Gesängniß. Der Gerichtshof erkannte gegen Löwin sohn aus 1 Jahr 6 Monate, gegen Markowsky und v. Bohnhorst auf je 5 Monate Gesängniß. Erwähnenswerth ist noch folgender Zwischenfall: Bei Beginn der Sitzung verlangte v. Bohnhorst, auch die Berichterstatter der Presse von der Theilnahme an der Verhand lung auszuschließen. Der Vorsitzende, Stadtgerichts-Rath Martlus, erklärte jedoch, von dem bisherigen Prinzip der Zulassung der Presse auch zu solchen Verhandlungen nicht abgehen zu sollen, da es sich bewährt habe, daß die Berichterstatter das Gist aus solchen Ver handlungen aus dem Gerichtssaale nicht weiter verbreiten, es da gegen ganz erwünscht sei, daß die Namen solcher Verurtheilten in die Oessentlichkeit gebracht würden. Ein Notabene für die Herren Sortimenter. — Hr. Adolph Gestewitz, k. k. Hof- u. Verlagsbuchhändler in Wiesba den versandte in diesen Tagen Circulare an Privatleute, wie z. B. an den „Herrn Amtsboten" des hiesigen Großherz. Amts- Gerichts, in welchen er das in seinem Verlag erschienene Werk: „Der Selbst-Anwalt re. von F. Fagiewicz", Preis brosch. 1 M., geb. 1 M. 30 Pf., mit folgenden Bezugsbedingungen ankündigt: „25 yp Rabatt, 11/10 Expl., 50 Expl. zu 35 M. baar, 100 Expl. für 60 M. baar bei direkter Bestellung." Die Thätigkeit der genannten Firma gipfelt dann in dem „höflichen Ersuchen, falls man nicht geneigt sein sollte, den Vertrieb zu übernehmen, einem anderen zuverlässi gen Manne am Orte die Subscription zu übertragen": Wo bleibt da der Buchhandel?! Entgegnung. — Der in meinem Verlage erscheinende „Selbst-Anwalt an den deutschen Amts- und Schöffengerichten" wurde meinerseits im Buchhandel mit 33^A> Rabatt und 11/10 Freiexpl., sowie in Partien billiger, — an die Herren Zeitungs verleger in Deutschland mit Insertionen gegen Freiexpl.-Bergütung mit 25 P Rabatt und 11/10 Freiexpl., soweit die Herren nicht dem Gesammtbuchhandel als Sortimenter angehören (sonst wie oben) offerirt. Der Herr Autor, welcher sich im Verlagscontracte den Ver trieb nach Orten, wo er sei» früheres in 3. Auflage im Selbstverläge erschienenes Werk über Stempelgesälle verkaufte, ausdrücklich selbst vorbehielt, hat von meinem Circulare zu 25"/o Gebrauch gemacht. Ich habe ihn nunmehr dahin verständigt, daß ich mit dem deutschen Sortiments-Buchhandel, an welchen ich laut Prospect- Circular alle Bestellungen zu verweisen gewohnt bin, nicht zu collidiren geneigt bin, um das bestehende angenehme collcgialische Verhättniß nicht zu stören. Wiesbaden, 1. Februar 1879. Ad. Gestewitz. Die englische Berlagsthätigkeit im Jahre 1878. — Die literarische Production in England war während des verflosse nen Jahres eine gegen das Vorjahr gesteigerte. Statt 5095 wurden 531-1 Werke auf den Markt gebracht, von denen die meisten wirkliche Neuigkeiten, zu einem kleineren Theile (1581) neue Auflagen waren. Im Ganzen verglichen beträgt die Gesammtziffer der eng lischen Novitäten und neuen Auflagen des Jahres 1878 nur etwas über 38 Prozent der Production des deutschen Buchhandels (5311 gegen 13912). Obenan bei den Engländern steht die schöne Litera tur. Allein an Romanen und ähnlichen Dichtungen wurden 879 Werke producirt (117 neue und 132 neu aufgelegte Sachen). Ge dichte und Theaterstücke wucherten stark; 200 neue Werke und 156 neue Auflagen sind zusammen 356 Werke. Rechnet man obige 879 hinzu, so erhält man insgesammt 1235 Nummern; 51 mehr als bei der entsprechenden Rubrik der deutschen Bibliographie (1181). Die Theologie ist in England durch 739 Werke vertreten, dagegen bei uns durch 1216. Auf Werke der Jurisprudenz entfallen bei den Engländern 129 Nummern, aus die der Staatswissenschasten, einschließlich derHandelswissenschaft und Gewerbekunde, 181 Werke, zusammen also 310; bei uns dagegen 1896 Werke, sechsmal mehr. Die Medicin weist bei ihnen 233 Werke auf, in Deutschland 789; Geschichte und Biographien dort 130, hier 699; Geographie und Reisen dort 215, hier 311; Pädagogik, einschließlich der Philo logie, dort586, hier (und zwar ohne diePhilologie)l775; Jugend schristen dort 118, hier 113; vermischte Literatur dort 200, hier 310 Nummern; schöne Künste dort 117, hier 571 Werke. Die englische Tabelle führt dann noch Jahrbücher und bandweise erschei nende Zeitschriften auf, 210 an der Zahl, außerdem eine Rubrik sür Essays und Monographien: 531 Werke. (Lpz. Tagebl.) In der Räumung und Durchforschung der Ruinen der Shak- speare-Bibliothek zu Birmingham (Nr. 15) sind, wie ver lautet, beträchtliche Fortschritte gemacht worden. Unter den ge retteten Schätzen befinden sich einige 20 Bände der Shakspeare- Sammlung nahezu unverletzt, sowie eine Anzahl stark versengter Prachtwerke und seltener alter Drucke. Auch von der Cervantes- Sammlung sind einige wenigeBändeunverbrannt ausgefunden. Der Plan, durch Subscription einen Fonds von 10,000 Psd. St. aus zubringen, der mit der Versicherungssumme zurAnlegung einerneuen Bibliothek verwendet werden soll, findet großen Anklang und die erforderliche Summe dürste binnen kurzer Zeit zusammen sein.