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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 244, IS. Oktober 1918. prachtvollen Silbertafeln, mit getriebenen Figuren und .Halbedel steinen geschmückt, die durch ihre kunstvolle Ausführung das Auge entzückten. Andere Bände wiesen in den Buchdeckel ein- gelassene Elfenbeintafeln auf. Dann folgen die Lederdände, ein geritzt, ausgespart, in Lederschnittarbeit, häufig mit den Wap pen der früheren Besitzer, die meistens dem Fürsten- oder dem geistlichen Stande angehörten. Würdig schlossen sich diesen mittelalterlichen Einbänden die der Renaissance, des späteren Mittelalters und der folgenden Jahrhunderte an, von denen besonders die französischen Arbeiten zu erwähnen sind, die König Friedrich Wilhelm IV. aus der Sammlung des Grafen Mejean erworben und der König!. Bi bliothek überwiesen hat. Auch aus deutschen Werkstätten konn ten Erzeugnisse borgelegt werden, so u. a. ein Einband von dem oben erwähnten Jakob Krautze und einige Berliner Einbände. Auch die berühmten Bibliotheken von Majoli und Grolier waren in Proben vertreten. Ein eigenartiges Interesse boten die von Herrn Professor Hülle vorgelegten orientalischen Einbände. Persische, türkische, arabische, turanische Einbände, chinesische Buchkästen, Buch taschen, die als Amulett dienen, waren zur Schau gestellt. Tür kisch-arabische Ledermosaiken, prachtvolle persische lackierte Holz bände entzückten das Auge. Viele Bücher waren in Seiden brokat gehüllt, in Holzkäslen, deren Holz die Bücher vor Motten und sonstigen Insekten schützen soll. Handschriften und Drucke, die vorgelegt wurden, gehen bis aus das 13. Jahrhundert zu rück und sind in prachtvollen Exemplaren vertreten, die zum Teil aussehen, als seien sie erst gestern hergestellt worden. Bei dem Interesse, das wir heute dem Osten zuwenden, bot diese Vorführung eine willkommene Einführung in das geistige Leben der islamitischen und der anderen östlichen Völker und vermittelte Wohl den meisten von uns vollkommen neue Eindrücke. Der Bibliophilen-Abend hat alle Ursache, der König!. Bi bliothek und den Herren Geheimrat Schwenke, Direktor Paalzow und Professor Hülle dankbar zu sein, und wir haben diesen Dank auch unmittelbar den Herren ausgesprochen. In Berlin ist nunmehr auch der Rabatt an das Publikum vollkommen abgeschafft worden. Die außerordentliche Hauptversammlung der Vereinigung, die am 12. September 1916 stattgefunden hat, hat den nachstehenden Be schluß gefaßt: »Der bisher dem Publikum gewährte Rabatt von 5 "/» kommt vom 1. Oktober 1916 ab in Fortfall.« Auch der Antrag, bei Barzahlung und pünktlicher Abrech nung 2"/» Diskont zu bewilligen, fand nicht den Beifall der Versammlung. Damit ist ein langgehegter Wunsch nicht nur des Ber liner, sondern auch des gesamten deutschen Buchhandels in Erfüllung gegangen, wenn auch die Be- hördenrabatte vorläufig weiter fortbestehen. Inzwischen hat sich der Br andenburgische Pro- vinzialberein diesem Vorgehen angeschlossen und auch seinerseits allen und jeden Rabatt an das Publikum abgeschafst. Auch der Verein Leipziger Buchhändler hat beschlossen, vom 1. Oktbr. d. I. ab den Rabatt auszuheben, dagegen einen Diskont von 2"l> bei Barzahlungen von 20.— an und bei kurzem Kredit und pünktlicher Zahlung in das Belieben der Mitglieder zu stellen. In der letzten Vierteljahrsversammlung des Berliner Sortimentervereins ist ein eigentümlicher Fall von Verlegerschleuderei besprochen worden. Es handelt sich um eine Sammlung von illustrierten Schriften, deren Ladenpreis noch jüngst vom Verleger heraufgesetzt worden ist. Nunmehr zeigt ein Warenhaus in Berlin diese Bücher mit »Früherer Ladenpreis ^7 2.40« zu »L —.95 den Band an, und die zahlreichen Sorti menter, die sich Vorräte hingelegt haben, werden um ihren Ab satz kommen oder den Preis ebenfalls heruntersetzen müssen. Rach Erkundigungen, die ein Sortimenter bei dem Verleger eingczogen hat, ist es nicht dieser, sondern die Druckerei, die die Bücher hergestellt hat, gewesen, die die bei ihr lagernden Vor räte an ein Berliner Warenhaus verkauft hat. 1318 Der Fall ist deshalb besonders hervorzuheben, weil zu be fürchten ist, daß bei der Überproduktion an Kriegsschristen usw., die nach dem Kriege ihre Absatzfähigkeit größtenteils einbützen werden, nach Friedensschluß ähnliche Fälle sich häufen werden, und daß schon jetzt Vorsorge getroffen werden sollte, in welcher Weise dies zu verhindern ist. Geschieht nichts, so könnte unsere ganze Organisation, unser 30jähriger Kampf um Abschaffung des Rabatts vergeblich gewesen sein, ist doch die Grundursache der Rabattschleuderei zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in den großen Lägern zu suchen, die sich infolge des Tauschverkehrs angesammelt hatten. Die Kriegszeitung von Baranowitschi, die von unserm Kollegen Georg Eggers eine zeitlang redigiert wurde, gedeiht auch nach seinem Fortgange munter fort und ist bereits bis zu ihrer 77. Nummer gelangt. Auch jetzt ist der Inhalt ein spannender, und ich werde vielleicht in einer der nächsten Num mern einige Proben daraus geben können. Am 1. Okt. d. I. ist der Scheck st ein pol gefallen; wir be kommen aber dafür den Warenumsatz st empel. Im Bör senblatt sind schon von den Herren Kirsten und vr. Elster die Grundzüge des Gesetzes und seine Anwendung ausführlich er läutert worden. Ohne näher auf den Stofs eingehen zu wollen, will ich hier nur einiges klarstellen und nebenbei erwähnen, daß sich namentlich der Sortimenter die An wendung nicht gar zu schwer denken soll. Meiner Ansicht nach ist es für ihn am günstigsten, nur die Zahlungen, die vom 1. Oktober d. I. an für Warenlieferungen eingehen, zu ver steuern; er vermeidet dadurch die Steuer für Lieferungen, die ihm nicht bezahlt wurden, nur muß er andererseits die Lieferungen, die er vor dem 1. Oktober gemacht, aber bis dahin nicht bezahlt erhalten hat, bei Zahlungseingang versteuern. Diese Zahlungen sind aus dem Bareinnahmebuch mit Leichtigkeit zusammenzu stellen, also einmal die Zahlungen für Barverkäufe, das zweite Mal die Kontozahlungen. Für den einzelnen Buchhändler fällt die Steuer nicht all zusehr ins Gewicht. Da der Stempel eins für das Tausend beträgt, entfallen bei einem Warenumsatz von 100 000 jährlich oder bei eingenommenen Beträgen in dieser Höhe 100 Falls der Gesamtumsatz 3000 jährlich nicht übersteigt, ist überhaupt kein Stempel zu entrichten. Es sei noch erwähnt, daß der Steuerpflichtige berechtigt ist, von der Besteuerung der Zah lungen zu der der Lieferungen überzugehen und umgekehrt, aber dies im allgemeinen nur einmal, da vermieden werden soll, daß der Stempelpflichtige sich jedesmal die Art der Versteuerung heraussucht, die ihm zur Zeit am günstigsten ist. Dagegen sind Tauschgeschäfte, die bei Antiquaren häufig, bei Sortimentern gelegentlich — namentlich bei Schulbüchern — Vorkommen, einmal als Ankauf, das zweite Mal als Verkauf zu buchen. Die Zahlung, die für den Verkauf erlöst wird, ist dann zu verstempcln. Zu berücksichtigen ist auch, daß das Gesetz nicht nur Gewer betreibende zur Steuer heranzieht, sondern auch Privatpersonen, besser gesagt auch alle Nichtgewerbetrcibenden, sobald sie eine Ware veräußern (8 83 a). Solche Personen sind verpflich tet, vorausgesetzt, daß der Erlös der Ware 100 übersteigt, eine Quittung auszustellen und sie mit bei der Post käuflichen Stempelmarken zu stempeln und diese Marken auf übliche Art zu entwerten. Kauft ein Antiquar somit eine Bibliothek für 1000 so mutz er sich von dem Verkäufer eine Quittung ausstellen las sen und dafür sorgen, daß diese verstempelt wird. Wohlgemerkt, der Gewerbetreibende haftet für den Stempel. Hat der Ver käufer die Stempelung unterlassen, so ist der Käufer verpflichtet, dies nachzuholen, aber berechtigt, von dem Verkäufer den Stem pel ersetzt zu verlangen. Wird die Summe in Teilzahlungen ge tilgt, so ist nur die letzte Quittung mit dem Satz für den Gesamt betrag zu verstempeln. Steuerfrei sind Sendungen ins Ausland, bzw. die Zahlungen für solche Sendungen, insoweit der Verkäufer Zwischenhändler ist. Auf den Buchhandel angewandt: Liefert ein Verleger seine Verlagsartikel ins Ausland, so ist die Zahlung zu versteuern: